Nebentätigkeiten und andere Ungereimtheiten.

#1 von MooHo ( Gast ) , 22.10.2012 14:53

Immer wieder kommt das Thema Nebentätigkeit von Mandatsträgern auf. Parteienübergreifend konnten die Mandatsträger Einschränkungen ihrer Pfründe so ziemlich geschlossen abwehren.

Die Debatten in den Medien darüber werden leider zu oft auf den Neidfaktor gelenkt und damit rationaler Auseinandersetzung entzogen.

Was ist gegen Nebentätigkeit einzuwenden? Generell erstmal nichts, aber.. Hier kommt es das große Aber. Wie der Begriff schon aussagt, eine Nebentätigkeit ist eine Tätigkeit die neben einer Hauptaufgabe ausgeführt wird. Somit per Definition eine untergeordnete Bedeutung hat. Betragen die Einnahmen aus einer solchen Tätigkeit aber ein Mehrfaches der der Haupttätigkeit, so kann man mit Sicherheit nicht mehr von einer Nebentätigkeit sprechen.
Im normalen Berufsleben sind Nebentätigkeiten generell nicht gestattet, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers. Dabei ist es egal, ob für eine solche Tätigkeit Entgeld bezahlt wird oder nicht.
An Mandatsträger werden jedoch besondere Ansprüche gestellt (was diese auch immer betonen, wenn es ihnen von Vorteil ist). Durch ihre Haupttätigkeit nehmen sie einen erheblichen Einfluß auf die Gesellschaft und auch Verteilung von Mitteln ein. Sie sind dabei nur ihrem Gewissen (und illegalerweise der Parteidisziplin) unterworfen. Diese große Freiheit birgt aber das Risiko des Mißbrauches und dementsprechend müßten sich die Mandatsträger einer Kontrolle unterwerfen. Abgeordnetenbestechung (aktiv oder passiv) bleibt straffrei. Parteiübergreifend hat es der Bundestag bis heute geschafft eine Resolution zur Eindämmung der Korruption nicht zu ratifizieren. Er hat es weiterhin geschafft Bestechlichkeit von Abgeordneten nicht unter Strafe zu stellen.

Man möge jetzt sagen, daß das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Richtig, so sollte es sein. Ist es das aber auch? Solange Mandatsträger ihre Nebeneinkünfte und -tätigkeiten nicht absolut offenlegen müßen (Entgelt, Auftraggeber, Ort, Zeit, Zeitraum) können durch die Nebentätigkeit Bestechungen verborgen werden.
Das vehemente Zurückweisen von Offenlegung und Strafbarkeit läßt dann nur einen Schluß zu:
Abgeordnete sind bestechlich, wollen sich und ihre Pfründe schützen.

Vor einer Wahl sollte jeder Bürger, sofern er die Gelegenheit hat, die Abgeordneten seines Wahlbezirkes genau auf diese Thematik ansprechen. Wie steht er zur Strafbarkeit und wie zur Offenlegung.

MooHo

   


Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de
Datenschutz