Deutsche Bürger 2Klasse ?

#1 von Rong Kwang ( gelöscht ) , 22.10.2009 22:24

Die Ungleichbehandlung gehe aber noch weiter. EU-Bürger, etwa Italiener oder Franzosen, könnten ihre Ehefrauen ohne Auflagen nachholen. Für sie gelte EU-Recht. «Wir sprechen dabei von Inländer-Diskriminierung«, sagt Müller. Ein Deutscher, der eine Ausländerin heirate, sei dabei schlechter gestellt, als ein europäischer Ausländer in Deutschland. Denn die EU greife in Länderrechte nicht ein. Rechtlich sei die Situation langfristig kaum haltbar. Doch momentan bleibt der Familie Roth nur der Deutschkurs oder der Klageweg.

der ganze Bericht hier
http://www.hilpoltsteiner-zeitung.de/art...8&kat=10&man=16
Link von Alex geklaut

Rong Kwang

RE: Deutsche Bürger 2Klasse ?

#2 von Chang , 22.10.2009 23:13

Ich habe irgendwo, irgendwann mal gelesen, daß es in Thailand 5000 Bath kostet, z. B. einen Stalker loszuwerden. Einen Farang - 50000.

Ich weiß, passt nicht zum Thema. Aber wenn der Bericht nicht alzusehr auf der Fantasie der Schreiberin basiert, dann würde ich die 5000 Bath in diesem Fall investieren.

 
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RE: Deutsche Bürger 2Klasse ?

#3 von Somprit , 23.10.2009 11:38

... ich würde es nicht als "Bürger 2. Klasse" werten, sondern diese auferlegten Restriktiven der deutschen Behörde unter der Prämisse des noch immer bestehenden "Sozialen Netzes" sehen ... und dort will man(n) sicher gehen, nicht nur saugende Mäuler zu stopfen!

Denn ich denke mal an, dieses, wenn auch fadenscheinig und mit größeren Löchern versehene Netz dürfte im europäischen Haus der Deutschen, noch das "Beste" sein

Klar ist es traurig, wenn Eheleute nun mal nicht zusammen sein dürfen... aber hatte diese nun verschmähte Frau vorher, während ihres Aufenthaltes in Deutschland, keine Gelegenheit die deutsche Sprache zu erlernen...

Somprit  
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RE: Deutsche Bürger 2Klasse ?

#4 von MooHo ( Gast ) , 23.10.2009 18:40

Zitat von Somprit
... ich würde es nicht als "Bürger 2. Klasse" werten, sondern diese auferlegten Restriktiven der deutschen Behörde unter der Prämisse des noch immer bestehenden "Sozialen Netzes" sehen ... und dort will man(n) sicher gehen, nicht nur saugende Mäuler zu stopfen!

Denn ich denke mal an, dieses, wenn auch fadenscheinig und mit größeren Löchern versehene Netz dürfte im europäischen Haus der Deutschen, noch das "Beste" sein

Klar ist es traurig, wenn Eheleute nun mal nicht zusammen sein dürfen... aber hatte diese nun verschmähte Frau vorher, während ihres Aufenthaltes in Deutschland, keine Gelegenheit die deutsche Sprache zu erlernen...



Ist es nicht vielleicht moeglich, dass die Regierungsparteien (ja immer noch eine Art Nochfolge der NSDAP) durch die Hintertuer bald die Nuernberger Gesetze wieder einfuehren .
Denn die Sprachkenntnisse gewaehrleisten keineswegs das von dir genannte "hehre" Ziel. Vielmehr sehe ich darin eine Bestrafung der Buerger die nicht ...rein geehelicht haben.
Wer aber den Verlautbarungen bezueglich des sozialen Netzes glaubt, ich haette da noch 1a Grundstuecke sehr guenstig zu verkaufen (hinterm Mond ).

MooHo

RE: Deutsche Bürger 2Klasse ?

#5 von Benem ( Gast ) , 23.10.2009 19:06

Ein Deutscher, der eine Frau aus Italien oder Frankreich heiratet, kann diese doch auch nach Deutschland holen ohne den Deutschtest, oder? Ich sehe da irgendwie keine Ungleichbehandlung?

Ben

Benem

RE: Deutsche Bürger 2Klasse ?

#6 von Somprit , 23.10.2009 21:30

... @Benem, übersiehst Du vielleicht, dass es in diesem hoch gelobten "Europäischen Haus" keine Grenzen, sprich geschlossenen Türen mehr gibt... ... somit kann auch der "deutsche Mann" jedes Zimmer des EU-Hauses unbehindert betreten und sich nach Lust & Wonne vergnügen.... ... kann er es auch hier im derzeit sorgenvollem Lande der Freien ... die zudem heute Abend unter lautem Jubel ihren "Long-live-the-King" aus dem Krankenhaus nach Hause gejubelt haben....

... tja, @MooHo, das wäre eigentlich tiefer schürfenden Gedanken wert... ... nur, es sind ja nicht nur die Deutschen, welche dort im EU-Haus diese Barrieren errichtet haben....

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RE: Deutsche Bürger 2Klasse ?

#7 von Benem ( Gast ) , 23.10.2009 21:42

[quote="Somprit"]somit kann auch der "deutsche Mann" jedes Zimmer des EU-Hauses unbehindert betreten und sich nach Lust & Wonne vergnügen[/i]

Habe ich doch gesagt...oder nicht? Ich blicke nicht durch...

Ben

Benem

RE: Deutsche Bürger 2Klasse ?

#8 von Somprit , 24.10.2009 06:52

... nun @Benem, hier steht vordergründig das Problem für die ins soziale Netz zu holende Ehefrau an ... da ist es verständlich & nachvollziehbar, wie gefrustet dann ein sehnsuchtsvoll wartender Herr Gemahl von einem aufs andere Bein springt ....

Übrigens muss ich meinen Fehler von gestern berichtigen, man(n)/Frau = Untertan jubelte den "Long-live-the-King" nicht nach Hause.... man(n) zeigte ihn der Öffentlichkeit... dass es IHM wieder besser(gut?) geht 8-)

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RE: Deutsche Bürger 2Klasse ?

#9 von Benem ( Gast ) , 24.10.2009 10:40

Zitat von Somprit
... nun @Benem, hier steht vordergründig das Problem für die ins soziale Netz zu holende Ehefrau an



Wann? Wenn man eine Frau aus dem innereuropaeischen Ausland heiratet?

Benem

RE: Deutsche Bürger 2Klasse ?

#10 von Somprit , 24.10.2009 22:05

... es betrifft nur die Personen, welche aus dem außereuropäischen Ausland nach Deutschland wollen

Warum wohl ist der Zustrom gerade hier aus TH nach Deutschland abrupt geknickt.... ... denn das A-1-Zertifikat ist für die Kopfmuskulatur der Mandelaugen seehhhrrr schwer zu erlangen, erzeugt regelmäßig Kopfweh.... ... kostet Zeit & Geld.....

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RE: Deutsche Bürger 2Klasse ?

#11 von Manfred , 31.10.2009 13:43

einesteils ist es doch gut, wenn sich die Thaifrauen schon ein wenig mit ihren Maennern verstaendigen koennen. Ich habe in Deutschland einen Fall erlebt, da sprach die Frau kein bischen Deutsch, Ihr Mann ein Deutscher Anwalt jedoch Thai, sie konnte sich bei entsprechenden Beleidigungen und schlimmeres nicht einmal bei der Polizei verstaendigen.
Ich denke das ist auch der Grund, warum der Gesetzgeber verlangt, dass sie wenigstens das Grund Deutsch beherschen.
Alles andere ist nur Annahme.

Diesen Artikel habe ich gerade in einem anderen Forum gefundenÖ
Deutsch - thailändische Ehen
by Icebreaker » Mon Jun 01, 2009 8:44 am

Ich kenne nicht einmal die Zahlen für Berlin. Wieviel deutsch - thailändische Ehen mag es in der Stadt geben? Es müssen viele sein, denn als angestellter Jurist einer Berliner Anwaltskanzlei lebe ich seit vielen Jahren sehr gut von den Scheidungen. Nach meinen Beobachtungen hält so eine Ehe nicht länger als 5 Jahre. Im Falle einer Scheidung ist dann die Ernüchterung groß, besonders wenn die thailändische Partnerin feststellt, dass sie noch kein eigenständigers Aufenthaltsrecht erworben hat, und eigentlich das Land verlassen müsste.

Oder aber der deutsche Ehepartner stellt fest, dass die Unterhaltspflicht in an der Landesgrenze endet, und er für den Partner auch zahlen muss, wenn dieser nach der Scheidung nach Thailand zurückgeggangen ist. Da sind die Rechtsfolgen plötzlich enorm für etwas was als Urlaubsflirt in einer Bar in Bangkok oder Pattaya bekann.Icebreaker

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RE: Deutsche Bürger 2Klasse ?

#12 von Manfred , 31.10.2009 14:07

wie koennen wir uns nennen, die hier in Thailand leben und jaehrlich 400.000 Bath vorweisen muessen, nur um das Jahres visum zu erhalten. Da sind in Deutschland die Immigranten wohl weit besser dran. Deutsch lernen muessen sie so oder so einmal, sie koennen nicht nur kommen um Sozialhilfe zu kassieren

Das sollte auch einmal klar sein !!

 
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RE: Deutsche Bürger 2Klasse ?

#13 von Somprit , 05.08.2010 14:45

... um beim Thread-Titel zu bleiben:
Sind Deutsche Bürger 2. Klasse .... passt hier sicher nicht so richtig, wird aber reingezwängt ... ... muss der Otto, die Anna Normalo nicht vor Bestien geschütztt werden ...

… tja, wer übernimmt nach dem Richterspruch des Europäischen Hauses die Verantwortung für die höchst wahrscheinlich folgenden Opfer… nicht alles, was „EUROPA“ entscheidet ist gut!

Justiz Bericht: 15 gefährliche Täter aus Haft entlassen
Bundesweit sind einem Bericht zufolge bislang 15 als gefährlich geltende Straftäter auf Basis eines europäischen Gerichtsurteils aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden...

... Bei der Sicherungsverwahrung bleiben besonders gefährliche Täter – beispielsweise Sexualstraftäter – auch nach Verbüßung ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will dieses Instrument künftig nur noch erlauben, wenn es bereits im Urteil verhängt oder dies zumindest vorbehalten wird. Nachträglich soll die Verhängung nicht mehr möglich sein. Stattdessen setzt Leutheusser-Schnarrenberger auf eine Überwachung entlassener Täter mittels elektronischer Fesseln…
weiter unter: http://www.focus.de/politik/deutschland/...aid_538106.html

… oder lässt diese potentiell gefährlichen Verbrecher - wie derzeit teils gehandhabt – auf Schritt & Tritt in der Öffentlichkeit durch teuer bezahlte Polizeibeamte überwachen/im Abstand von wenigen Metern begleiten ….

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