Da hat mir doch meine deutsche Krankenversicherung geschrieben, dass sie 8 € Zusatzbeitrag im Monat wegen höherer Ausgaben für Ärzte, Krankenhäuser und Arzneimittel mehr von meinem Konto haben, deshalb abbuchen will. Der Pflichtbeitrag wird ja gleich von der Rente schon abgezogen.
Jetzt wollen sie aber da dafür, dass ich denen eine Einzugsermächtigung erteile.
... nun ja, "Wollen" wollen wohl so einige Kassen, doch ob man(n) ihnen letztlich alles gewähren wird, ist abzuwarten....aber "müssen" musst Du, @Binturong nicht
Krankenkassen unter Verdacht Kartellamt ermitteltDie DAK und weitere acht Kassen haben gemeinsam die Erhebung von Zusatzbeiträgen auf einer Pressekonferenz verkündet. Das Bundeskartellamt ermittelt gegen neun gesetzliche Krankenkassen wegen möglicherweise verbotener Absprachen zu den umstrittenen Zusatzbeiträgen. Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass die Kassen bei ihrer gemeinsamen Ankündigung von Zusatzbeiträgen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Bei dem Verfahren geht es nach Angaben des Kartellamts nur um verbotene Kartellabsprachen. Die Angemessenheit der angekündigten Zusatzbeiträge werde nicht geprüft. Die Kassen müssen binnen drei Wochen dem Kartellamt die geforderten Auskünfte erteilen.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zeigte sich überzeugt, dass der Verdacht unbegründet sei..... ... "Wir gehen davon aus, dass sich der Verdacht des Kartellamtes, dass es angeblich illegale Preisabsprachen zwischen einzelnen Krankenkassen gegeben hat, nicht bestätigen wird", sagte Lanz
.... klar, was soll der Spitzenverband auch anderes äußern ...
... nur solltest Du, @Binturong beachten, was eine Verweigerung der geforderten/angestrebten Abbuchungs(Einzugs)ermächtigung vielleicht bedeuten kann - falls Du nicht Monat für Monat bzw. 1/4 jährlich/jährlich keine eigene Überweisung vornimmst ... nämlich eine Kündigung der KV durch den Versicherer
Dann können die mich also rausschmeißen, wenn ich die 8 €/Monat nicht zusätzlich bezahle oder wie sieht es mit diesem
Zitat...eine Verweigerung der geforderten/angestrebten Abbuchungs(Einzugs)ermächtigung vielleicht bedeuten kann...
aus? Wieso wird dieser Betrag nicht einfach auch mit dem monatlichen Beitragsabzug abgezogen? Dadurch würde dann auch deutlicher Erkennbar der Beitragssatz „meiner“ DAK sein? Wird das bei Neuversicherten genauso gehandhabt?
Ist oder wird ja wie bei der Rentenversicherung als vor ein paar Jahren die private Vorsorge propagiert wurde um später die gleichen Leistungen zu erhalten. Ist für mich eine versteckte(?) Beitragssatz Erhöhung. (Alle spielen mit)
... nun darauf habe ich keine Antwort, bin als Beihilfeberechtigter zu 80 % stationär und 70% ambulant abgesichert... muss keinen dicken Hals wegen irgendwelchen Zuschlägen haben.... Aber rechts hast Du schon... warum schlagen sie diese Zuzahlung nicht automatisch auf den Beitrag....