Grundgesetz Artikel 146

#1 von Allgeier , 07.07.2010 22:34

Der lautet:

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Hat sich jemand von euch darueber schon mal den Kopf zerbrochen?
Ich bin darauf auch erst vor ein paar Wochen gestossen. Das GG hatte ich seit der Schule nicht mehr gelesen.

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RE: Grundgesetz Artikel 146

#2 von coolmen ( gelöscht ) , 07.07.2010 23:07

Richtig besehen hiesse das ja, dass die Bundesrepublik Deutschland gar nie keine Verfassung, sondern lediglich ein Grundgesetz hat. Das heisst mit andern Worten, dass das Bundesverfassungsgericht mit all dem Drum und Dran für nichts nund wieder nichts da ist, bloss ein Kasperletheater. Jetzt wird auch klar, warum Kohl nicht aussagen musste. Er hat auf das Grundgesetz geschworen, eine Verfassung war nie existent. Die juristischen Feinheiten machten dies möglich.

coolmen

   


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