Kommentar zu "Armes Deutschland"

#1 von MooHo ( Gast ) , 13.11.2010 22:46

Zitat von Stern
Eine EU-Richtlinie sorgt für Wirbel. Seit einiger Zeit kursieren im Internet E-Mails und Foreneinträge, die dazu aufrufen, eine Online-Petition zu unterschreiben, die an den Deutschen Bundestag gerichtet ist. Darin wird vor einem angeblich drohenden Verkaufsverbot für Heilpflanzen gewarnt. Ab 1. April 2011, so die Befürchtung, sei es dann unmöglich, Naturheilmittel und Heilkräuter frei und ohne Zulassung zu bekommen. Hinter der Gesetzesänderung wird die Pharmaindustrie vermutet.

"Naturstoffe, denen man eine Heilwirkung zuschreibt, werden nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als Arznei", heißt es in der Petition. " Nur was man patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren kann, ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst, ist illegal." Dies helfe lediglich die Umsätze und Profite der Großkonzerne zu sichern. Die Bundestagsabgeordneten werden daher aufgefordert, sich gegen das angeblich geplante Verkaufsverbot von Heilpflanzen auszusprechen.
122.000 Unterzeichner

Wie sehr das Thema die Gemüter bewegt, zeigt allein die Resonanz auf die Petition. Knapp 122.000 Menschen haben sie bis zum Ablauf der Frist unterzeichnet. Kaum eine andere Petition fand ähnlich viel Zulauf. Und die Diskussion geht auf anderen Internetseiten und in Internet-Foren weiter.

Doch was ist dran, an dem angeblichen Aus, das die EU für Pfefferminze, Kamille und Hagebutte plant? Werner Knöss vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) kann die Aufregung nicht verstehen. "Es ist kein grundsätzliches Verbot von Heilpflanzen vorgesehen", sagt er. "Die Aufregung ist absolut grundlos." Ähnlich sieht das auch das Bundesgesundheitsministerium. "Nichts davon stimmt", sagt ein Sprecher. Sogar Heilpraktiker und Verbände von Naturmedizinern geben Entwarnung. Ist also keine Gefahr in Verzug?

Würde die Richtlinie das Aus für die Naturmedizin bedeuten, wäre dieses wohl in Deutschland schon längst eingetreten. Denn die Geschichte um das angebliche geplante Verbot von Heilpflanzen, hat eine absurde Fußnote: Die EU-Richtlinie 2004/24/EG, auf die sich die Petition bezieht, stammt aus dem Jahr 2004 und ist schon längst in nationales Recht umgesetzt. Ohne dass seitdem Thymian, Lavendel oder Spitzwegerich vom Markt verschwunden sind.
Vereinfachtes Verfahren statt generelles Verbot

Die umstrittene Richtlinie hatte nämlich ganz anderes zum Ziel: "Zum einen sollte damit der europäische Markt der traditionellen pflanzlichen Arzneimittel europaweit einheitlich reguliert und damit verbessert werden", sagt Knöss. Denn in den einzelnen Nationalstaaten wurde der Handel bis dahin ganz unterschiedlich gehandhabt, in manchen war er gar nicht reguliert. Die neue Richtlinie sollte für eine einheitliche Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit sorgen.

"Daneben ermöglichte sie es, dass traditionelle pflanzliche Arzneimittel, die bei leichten Befindlichkeitsstörungen eingesetzt werden, in der EU in einem vereinfachten Verfahren registriert werden können", sagt Knöss. Statt Wirksamkeit und Sicherheit der Produkte in aufwändigen und teuren klinischen Studien nachzuweisen, sei die grundlegende Voraussetzung, dass diese eine lange Tradition haben. "Dafür müssen sie mindestens 30 Jahre in Gebrauch sein, 15 davon in der EU", sagt Knöss.

Die Richtlinie bezieht sich ohnehin nur auf sogenannte rezeptfreie Fertigarzneimittel, die industriell hergestellt werden. Auf freiem Feld wachsende Kräuter sind daher ebenso wenig betroffen wie Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Bestandteilen oder Tees - "solange sie als Lebensmittel eingestuft sind", sagt Knöss. Die Richtlinie führe also keineswegs dazu, dass Produkte, die als Lebensmittel im Verkehr sind, zukünftig als Arzneimittel eingestuft werden, heißt es auch aus dem Gesundheitsministerium.
Am 30. April 2011 läuft die Frist aus

"Im Baumarkt werden sie daher weiterhin eine Lavendelpflanze bekommen", sagt Knöss. Erst wenn pflanzliche Produkte als Medikamente industriell vertrieben werden und zum Beispiel mit dem Aufdruck "traditionell angewendet bei Erkältungskrankheiten" versehen sind, greift das Arzneimittelrecht. Dann braucht das Produkt eine Registrierung oder Zulassung. "Doch das war auch schon vor der Richtlinie so", sagt Knöss. "Denn auch pflanzliche Mittel, die als Arzneien auf dem Markt sind, können Nebenwirkungen haben und müssen daher auf ihre Sicherheit überprüft werden."

Was passiert also am 1. April 2011? "Im Hinblick auf die Richtlinie gar nichts", sagt Knöss. Denn das umstrittene Datum ist gar nicht in der Richtlinie enthalten. Auf gewisse Veränderungen muss sich die Branche zwar tatsächlich einstellen - allerdings bei weitem nicht in dem befürchteten Umfang und zu einem anderen Termin als in der Petition angegeben. "Am 30. April läuft die Übergangsfrist aus, dann müssen traditionelle pflanzlichen Arzneimittel eine Registrierung nach dem neuen Recht haben", sagt der Bfarm-Experte. "Ansonsten sind die Produkte illegal auf dem Markt." Knöss vermutet allerdings, dass aufgrund der Richtlinie nur wenige der 2300 verkehrsfähigen pflanzlichen Arzneimittel in Deutschland überhaupt vom Markt verschwinden werden.

"Den Antrag mussten die Hersteller ohnehin schon bis Ende 2008 stellen", sagt er. Wie die unbegründete Aufregung um das angebliche Verbot von Heilpflanzen zustande kam und warum sie erst jetzt durch die Foren geistert, kann sich der Experte nicht erklären.



Da hat man sich mal wieder ganz umsonst aufgeregt

MooHo

RE: Kommentar zu "Armes Deutschland"

#2 von Waitong ( gelöscht ) , 14.11.2010 07:57

Auch in unserem 4um .

@MooHo, danke das Du den Kommentar gefunden und in's Forum gestellt hast.

Es ist wiedermal eine Bestaetigung des Spruchs: Es wird nicht so heiss gegessen wie man es kocht.

Waitong

   


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