Kindesentzug in Deutschland Strafbar!!!

#1 von Hirsch , 01.09.2011 00:53

"Kindesentführung" - was ist das, was kann ich tun?

Begriffsdefinition Mit dem Begriff "Kindesentführung" wird im allgemeinen Sprachgebrauch das gemeint, was der Jurist als "Entzug Minderjähriger" bezeichnet. Damit wird die Tat definiert, dass ein Elternteil dem anderen den Umgang mit dem Kind ganz oder teilweise verweigert. Zahlen Aus Deutschland werden nach Schätzungen unabhängiger Organisationen jährlich zwischen 2.000 und 3.000 Kinder von einem Elternteil ins Ausland verschleppt. Juristen schätzen diese Fälle bis zu fünfmal höher. (Quelle: Verein find kids e.V. http://www.find-kids.de). Strafbarkeit von Kindesentzug Einem Elternteil dem Umgang mit dem leiblichen Kind zu vereiteln ist in Deutschland strafbar nach §235 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei sind zwei Dinge für den Straftatbestand völlig unerheblich: Der Elternteil, dem das Kind entzogen wird, braucht das Sorgerecht nicht zu besitzen. Er besitzt trotzdem das Recht (und auch die Pflicht!) zum Umgang mit seinem Kind, solange ein deutsches Gericht ihm dies nicht explizit aberkennt. §1684 I BGB stellt dies völlig klar: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt." Die Dauer der Umgangsverweigerung ist ebenfalls unerheblich. Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte und der einschlägigen juristischen Kommentierungen reicht selbst eine kurze, nicht nur ganz vorübergehende Dauer der Umgangsverweigerung aus, um den Straftatbestand zu erfüllen. Hierzu können gemäß dieser Kommentierungen "bereits einige Minuten" ausreichen. Fazit: Auch nicht sorgeberechtigte Väter / Mütter haben Recht zum Umgang mit dem leiblichen Kind, eine Verweigerung dieses Umgangs ist strafbar. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlage für diesen Straftatbestand ist der §235 StGB. Der Absatz 1 bezieht sich auf Straftaten, die im Inland begangen werden. Wer beispielsweise in Deutschland ein Kind dem anderen Elternteil entzieht, also beispielsweise den Umgang sabotiert, der begeht eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann. Absatz 2 beschäftigt sich mit Auslandsstraftaten: Geschieht der Kindesentzug durch das Verbringen des Kindes ins Ausland, wird aus der Straftat sogar eine Dauerstraftat. Dies bedeutet, dass die Straftat als dauerhaft begangen angesehen wird, solange das Kind ins Ausland verbracht wurde und dort verbleibt. Erst mit der Rückführung des Kindes in seine Heimat endet die Straftat. Wichtig ist dies für das Thema "Verjährung". Die Verfolgungsverjährung eines Deliktes beginnt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Straftat endet. Wird die Straftat fortgesetzt begangen, kann die Verjährung nicht einsetzen. Auch der Versuch des Kindesentzuges ist strafbar. Dies sagt Absatz 3 aus. Im Allgemeinen dürfte der Nachweis hierüber jedoch schwer zu führen sein. Wird darüber hinaus auch Leib oder Leben des entführten Kindes gefährdet, kann gemäß Absatz 4 das Straf……

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RE: Kindesentzug in Deutschland Strafbar!!!

#2 von Hirsch , 01.09.2011 00:54

Wie sieht das ganze nach Thai-Recht aus?

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RE: Kindesentzug in Deutschland Strafbar!!!

#3 von Allgeier , 02.09.2011 18:56

Das ist doch schon alles in einem anderen Thread geschrieben worden. Aber hier nochmal zur Auffrischung:

http://www.thailawonline.com/en/...ailand.html

"A person exercising parental power has the right:


1. to determine the child's place of residence
2. to punish the child in a reasonable manner for disciplinary purposes;
3. to require the child to do such work as may be reasonable to his ability and condition in life;
4. to demand the return of the child from any person who unlawfully detains him.


Jetzt kommst du? Was hast du in der Hand? Gar nix.

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RE: Kindesentzug in Deutschland Strafbar!!!

#4 von MooHo ( Gast ) , 02.09.2011 20:25

Da Thailand seine Gesetzgebung ursprünglich auf europäischem Recht aufbaute, dürfte auch der Kindesentzug durch ein Elternteil ohne Sorgerecht strafbar sein.

Als ich mit meiner Tochter nach Deutschland bin, habe ich mir von den örtlichen Behörden bestätigen lassen, daß ich über das Aufenthaltsbestimmungrecht verfüge, um einer durchaus möglichen Untersuchung wegen Kindesentzug zuvor zukommen. Da ich entsprechende Fürsprache genoß, war dies auch für einen Falang kein Thema.

MooHo

RE: Kindesentzug in Deutschland Strafbar!!!

#5 von Allgeier , 03.09.2011 07:55

Zitat von MooHo
Aufenthaltsbestimmungrecht



In einem Trennungsforum hab ich mal gelesen das dieses "Aufenthaltsbestimmungsrecht" eine deutsche Erfindung ist, um den Maennern die wo das Sorgerecht bekommen haben doch noch einen Knueppel zwischen die Beine werfen zu koennen.

Und da gibt es eben verschiedene Moeglichkeiten wie man dieses Sorgerecht bekommt.
Nur in Deutschland ist es wohl ein Minuspunkt fuer eine Seite wenn das Kind nicht bei der Sorgeberechtigten Person aufwaechst, sondern sie das KInd an Dritte weitergibt.
Nur das ist in Thailand eben nicht, denn da heist es:

"A person exercising parental power has the right:
1. to determine the child's place of residence


Jetzt kommst du wieder Hirsch.
Anstatt Racheplaene zu schmieden solltest du endlich mal erkennen das du absolut keine Rechte hast, aber schon gar keine. Du kannst nur auf eine friedliche Einigung mit deiner Ex hoffen.

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RE: Kindesentzug in Deutschland Strafbar!!!

#6 von MooHo ( Gast ) , 03.09.2011 10:59

Auch Thailand kennt das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und auch in Thailand habe generell beide Elternteile das Sorgerecht. Wenn diese aber getrennt leben, kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht einer Person zugeordnet werden, ohne gleich der anderen Person das Sorgerecht vollständig zu entziehen.

MooHo

RE: Kindesentzug in Deutschland Strafbar!!!

#7 von Hirsch , 03.09.2011 15:12

@Allgeier
Es sollte aber für niemandem möglich sein sich ein Kind einfach zu nehmen nur weil er sich das grade einbildet oder kräftig zahlt dafür - gegen den willen des Vaters, der dann einfach von heut auf morgen kommentarlos davongejagt wird !!
Sowas darf nicht durchgehn- das könnte ja jeder machen, auch bräuchte dann niemand mehr eine Adoption zu machen-man spart sich dann die kosten!!
Davon abgesehen ist es auch dem Kind gegenüber nicht fair wenn ihm ein Elternteil genommen wird und stattdessen irgendein anderer vorgesetzt wird,
das Kind wächst dann mit einer Lüge auf, sie wird irgendwann dahinterkommen( es wissen ja einige Leute) und sie kann dann psychische Propleme bekommen.
Solche Vorgehensweisen führen nur zu Selbstjustiz.
Friedliche Lösung ist ja anscheinend nicht erwünscht.(leider).
Es gibt immer 2 Seiten: Die Verursacher und die Opfer!!!
Das Opfer hat aber das Recht sich zu wehren, egal wie, das ergebniss muss am Ende Gerecht sein, die Verursacher müssen zur Rechenschaft gezogen werden!!

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RE: Kindesentzug in Deutschland Strafbar!!!

#8 von Somprit , 03.11.2011 12:12

Lieber Hirsch, es scheint Du verrennst Dich.... was nützt Dir "Kindesentug in Deutschland strafbar" ... HIER ist Thailand

Zudem: f36t2042-neu-rechte-biologischer-vaeter-in-der-eu.html

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