Einreise mit unbefristeter Niederlassungsberechtigung

#1 von illuminati , 23.05.2012 18:57

Hallo,
heute hat mich leider keine gute Nachricht aus D erreicht - meine Mutter hatte einen schweren Schlaganfall. Jetzt die Frage, meine Frau würde mich bei einem Todesfall begleiten - sie hatte eine unbefristete Niederlassungsbescheinigung für D und ist seit Mai 2010 in D abgemeldet. Zuvor hatten wir uns ein Schreiben vom Ausländeramt austellen lassen, dass diese unbefristete Niederlassungsbescheinigung nicht verfällt (normalerweise nach 6 Monaten). Dieses Schreiben bezieht sich auf die Reisepassnummer meiner Frau. Dieser Pass ist abgelaufen und sie hat einen neuen mit anderer Nummer.

Ist dieses Schreiben mit dem neuen Pass gültig in Zusammenhang mit dem alten natürlich in dem die unbefristete Niederlassungsbescheinigung sich befindet - eine schnelle Antwort wäre hilfreich.
Gruss

 
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RE: Einreise mit unbefristeter Niederlassungsberechtigung

#2 von Binturong , 23.05.2012 20:21

Ja.
Den "entwerteten" Ausweis mit an die Passkontrolle nehmen und es gibt keine Probleme.

Sorry auch für deine Mutter.

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RE: Einreise mit unbefristeter Niederlassungsberechtigung

#3 von neele , 23.05.2012 20:34

Sorry, ist zwar ein bisschen off Topic, muß aber sein.
Das ist doch jetzt das beste Beispiel, das de-th foren weder ausgelutscht noch sinnlos sind.
Es wird eine Frage gestellt, die dann vom einem Member vernünftig beantwortet wird.
So macht das Spass und man lernt dazu.

 
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RE: Einreise mit unbefristeter Niederlassungsberechtigung

#4 von scubath , 23.05.2012 21:20

Sollte so gehen mit dem alten Pass dabei.
Da gibt es doch eine Regelung wenn die Person länger als 10 Jahre in de gelebt hat führt die Abwesenheit länger als sechs Monate nicht mehr zum Verfall der Aufenthalts Bewilligung. (Da weiss unser binturong aber mehr oder?)
Haben wir hier im Forum glaub auch irgendwo stehen

Ja und neele, richtig erkannt.

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RE: Einreise mit unbefristeter Niederlassungsberechtigung

#5 von Binturong , 23.05.2012 21:42

Zitat
Zuvor hatten wir uns ein Schreiben vom Ausländeramt austellen lassen, dass diese unbefristete Niederlassungsbescheinigung nicht verfällt (normalerweise nach 6 Monaten).



Hatte er ja schon geschrieben, dass er so ein Papier hat - das braucht man auch.

Meine Frau hatte bei der Ausreise am Susibum Probleme (ca. 45 Min.).
Sie hat ein neues Visa für D. (Ist auch wieder unbefristet. Gilt aber nur so lange, wie ihr neuer Reisepass gültig ist.)
Es gibt jetzt keinen Stempel mehr in den Reisepass.
"Man" bekommt jetzt eine "Scheck"karte.
Damit wußten sie am Flughafen noch nichts an zu fangen damit.

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RE: Einreise mit unbefristeter Niederlassungsberechtigung

#6 von illuminati , 24.05.2012 06:21

Zitat von Binturong
Ja.
Den "entwerteten" Ausweis mit an die Passkontrolle nehmen und es gibt keine Probleme.

Sorry auch für deine Mutter.



Danke für die schnellen Antworten - es war auch meine Vermutung - alles weitere bestimmen jetzt andere Mächte.
Gruss

 
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RE: Einreise mit unbefristeter Niederlassungsberechtigung

#7 von thaitourer , 24.05.2012 07:30

und hier noch eine offizielle Aussage zum Thema:

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RE: Einreise mit unbefristeter Niederlassungsberechtigung

#8 von Somprit , 24.05.2012 08:34

Zitat von neele
Sorry, ist zwar ein bisschen off Topic, muß aber sein.
Das ist doch jetzt das beste Beispiel, das de-th foren weder ausgelutscht noch sinnlos sind.
Es wird eine Frage gestellt, die dann vom einem Member vernünftig beantwortet wird.
So macht das Spass und man lernt dazu.



... das mit meinem an anderer Stelle als "ausgelutscht" zum Ausdruck gekommene, wurde wohl etwas schief interpretiert ... ich sprach von dem, nenen wir es ruhig "einstigen klassischen Forum", also das "große Bild", wobei ich eine deutliche Abnutzung sehe.

Daher ist es schon sehr gut, wie unser @thaitourer mit seiner nachweisbaren Dokumenten-Einstellung reagiert hat und nicht die "eigene Erfahrung" unserer @Binturong zu vergessen.... ich denke, damit ist @illuminati sehr geholfen

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