Visa für die Lotusblume ....

#1 von Somprit , 14.04.2010 22:15

Visum für die Lotusblume .....
... immer wieder dieses leidliche Problem... Visum für Deutschland ... … ein nie enden wollender K(r)ampf um die Erlangung eines Visum.


Welcher "Kampf" werden einige hier fragen, aber nehmen wir doch erst mal die sich stets aus ironischer Sicht so dankbar präsentierende "Liebeskasper", diese rosaroten Brillenträger, die ja wirklich alles von Thailand wissen, besser wie so mancher hier lange lebender Expat
Doch haben sich diese "Alleswisser" mal überlegt, wie ihre von einer Einladung beglückte mandeläugige Lotusblüte schnell & problemlos zu einem Visum kommen kann?
Es ist doch allgemein bekannt, dass die Mehrzahl der üblichen, aus einer Saisonliebe entstandenen Visumanträge "kalt & herzlos" abgeschmettert wird.
Oftmals weiß der "Kasper" gar nicht, von welchem bösen Schicksal ihn eine derartige Ablehnung bewahrt hat....

Aber es muss nicht immer so sein.
Man(n), - na ja, "SIE" muss diesen harten Prüfstein der geforderten Rückkehrwilligkeit glaubwürdig belegen.

Bei unserem letzten D-Besuch vor 2 Jahren war alles recht einfach... den üblichen Visum-Antrag ausgefüllt, beim hiesigen Konsul (CNX) abgegeben und 4 Tage später war das Gewünschte vorhanden. KV bzw. Verpflichtungserklärung war nicht erforderlich, da hier auf Dauer lebend und verheiratet, somit Frau und Kinder durch die Beihilfe-VO (Beamte) abgedeckt....

Schwieriger könnte ich es mir schon vorstellen, wenn man(n)/Frau wegen eines Visum in BKK termingemäß antanzen muss und ggf. einem mehr oder weniger umfangreichen "Interview" Frage & Antwort stehen muss

Aus dem Ost-europäischen Konsularbereich der dortigen Botschaften (warum sollte es ggf. in Bangkok anders sein…) wurde mir bekannt, dass dort der nachfolgende "Fragen-Komplex" als "Hilfsmittel" herangezogen wird um eine - die eigentlich alles entscheidende Frage !! - Rückkehrwilligkeit zu belegen:

Was sind die Beweggründe für die beabsichtigte Reise nach Deutschland?
Wer oder was ist die Person, die nach Deutschland zu reisen beabsichtigt?
Wer ist die Person, die von Deutschland aus eingeladen hat ?
Sind potentielle Risiken vorhanden?
Wie hoch ist die Rückkehrbereitschaft?


Auch wenn manchmal das Gegenteil behauptet wird, aber unsere Behörden sind nicht dumm. Vor allem nicht in den Botschaften. Die riechen dort ganz schnell ob ein Braten stinkt - und reagieren entsprechend. Deshalb gibt es für das Interview eine ganz einfache Regel, die immer zum Erfolg führt aber selten geglaubt wird:
Immer bei der Wahrheit bleiben !

Pro Antrag stehen durchschnittlich nur zwei bis maximal drei Minuten zur Entscheidungsfindung zur Verfügung. Diese zwei Minuten entscheiden darüber, ob einem Antrag ohne weiteres Interview zugestimmt wird, ob Zweifel vorhanden sind die ein Interview erfordern, oder ob ein Antrag abgelehnt wird.
Das Interview wird in den allermeisten Fällen von ortsansässigen Schalterkräften geführt, da die Botschaften niemals genügend deutsche Konsulatsangestellte mit den erforderlichen Sprachkenntnissen einstellen könnten.
Allerdings wird die endgültige Entscheidung über die Gewährung eines Visums ausschließlich von einem deutschen Konsularbeamten getroffen werden!

Welche Gründe können z.B. zu einer Ablehnung führen:
Wenn der Antragsteller nicht klar darlegen kann, in welchem Verhältnis er zur einladenden Person steht, wie er seine Reisekosten deckt, wie sich ungewöhnlich lange Urlaubszeiten mit seiner Erwerbstätigkeit oder Ausbildung vereinbaren lassen, all dann wird die Botschaft mögliche Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht nicht ausschließen können und das Visum verweigern.

Beispiel Aufenthaltsdauer:
Wenn eine berufstätige Frau für zwei Monate nach Deutschland möchte wirkt das merkwürdig. Kein Arbeitgeber gibt jemanden zwei Monate Urlaub.
Viele Dinge sind miteinander verflochten und können je nach Situation und Ausgangslage positiv oder negativ sein.
Deshalb nochmal: Es gibt für das Interview nur ein Pauschalrezept: Nichts anderes als die Wahrheit zu erzählen.
Vor allem: Bei weiteren Interviews werden oftmals die gleichen Fragen gestellt. Zu oft verstricken sich die Frauen dabei in Widersprüche. Es gibt kein Märchen, das nicht schon Hunderte Male in den Botschaften erzählt wurde.
Kommt es zu einem umfangreichen Interview, ist mit folgenden Fragen zu rechnen:

- Warum möchten Sie nach Deutschland?
- Wen möchten Sie in Deutschland besuchen?
- Wer ist die Person, die Sie in Deutschland besuchen wollen?
- Woher kennen Sie sich?
- Wo und wie haben Sie sich kennen gelernt ?
- Seit wann kennen Sie sich?
- Wie sind ihre regelmäßigen Kontakte?
- Auf welcher Basis finden diese Kontakte statt?
- Was macht die Person, die Sie besuchen wollen, beruflich?
- Wie alt ist die Person, die Sie besuchen wollen?
- Wie stehen Sie zu dieser Person?
- In welcher Sprache kommunizieren Sie miteinander?
- Spricht die zu besuchende Person Thai ?
- Wie gut sind die aktuellen Deutschkenntnisse?
- Wo wurden diese Deutschkenntnisse (falls vorhanden) erworben?
- Wofür werden die Deutschkenntnisse (falls vorhanden) benötigt?
- Welche anderen Fremdsprachenkenntnisse haben Sie?
- Haben Sie ein Verhältnis mit dieser Person?
- Wie sehen Sie die Zukunft zu dieser Person?
- Möchten Sie diese Person heiraten? Falls ja: wann und wo ?
- Hat diese Person Sie schon einmal in Deutschland besucht?
- Wo und wie oft hat diese Person Sie schon in Thailand besucht?
- Kennt diese Person ihre Familie ?
- Was beabsichtigen Sie in Deutschland zu unternehmen?
- Wo werden Sie in Deutschland wohnen?
- Wie beabsichtigen Sie Ihren Unterhalt in Deutschland zu bestreiten?
- Wie bezahlen Sie die Reise?
- Welcher Berufsweg ist später beabsichtigt?
- Wie ist Ihre aktuelle berufliche Situation?
- Wie hoch sind Ihre monatlichen Einkünfte?
- Wie ist Ihre familiäre Situation?
- Haben Sie Kinder?
- Wo und wie sind Ihre Kinder während Ihrer Abwesenheit unter gebracht?
- Wo wohnen Sie?
- Wie wohnen Sie?
- Leben Sie mit anderen Personen zusammen? Falls ja: welche ?
- Waren Sie schon einmal in Deutschland? Falls ja: wann und wo ?
- Wen haben Sie bei einem früheren Besuch in Deutschland besucht?
- Waren Sie schon einmal in einem anderen Schengenstaat ? Wann und wo ?

So oder ähnlich sind ungefähr die Fragen, mit denen bei einem längeren Interview gerechnet werden muss. Wobei der Begriff ?längeres Interview? relativ ist: Für all diese Fragen benötigt ein Profi nicht mehr als maximal 15 Minuten.

Vielleicht ist aufgefallen, dass die Fragen springen, in ihrer Folge nicht thematisch aufgebaut sind. Das hat Sinn und damit ist auch bei dem Interview in der Botschaft zu rechnen. Durch schnellen Wechsel der Fragestellungen verheddert man sich viel schneller in eventuelle Widersprüche bei den Antworten.
Es müssen auch nicht all diese Fragen sein. Je nach den Umständen beziehen sich die Fragen auch nur auf einen ganz speziellen Themenkomplex, der einer besonderen Klärung bedarf. Das kann zum Beispiel sein wenn die Frau einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, z.B. ein eigens Geschäft hat. Dann möchte man natürlich mehr über diese Tätigkeit wissen.

Anhand der gestellten Fragen kann man aber auch erkennen, das eine eventuelle Ablehnung ihren Grund nicht unbedingt in der Person der Frau hat, sondern in der Person des einladenden Mannes
Dieser Punkt wird bei all den Diskussionen über das Interview bzw. über Visum-Ablehnungen viel zu wenig beachtet.

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RE: Visa für die Lotusblume ....

#2 von thai.fun ( Gast ) , 15.04.2010 02:07

Zitat von Somprit
Es ist doch allgemein bekannt, dass die Mehrzahl der üblichen, aus einer Saisonliebe entstandenen Visumanträge "kalt & herzlos" abgeschmettert wird.
Oftmals weiß der "Kasper" gar nicht, von welchem bösen Schicksal ihn eine derartige Ablehnung bewahrt hat....



...oh ja! Ich kann dazu noch aus eigener Erfahrung berichten wie es auch sogenannten "Lotosblüten" nach erlangen eines begehrten Visums ergehen kann und am Airport (damals Don Muang) es zum Sekunden schnellen Welken von diesen Blüten kommen kann!

Also da steh ich mit meinem Lotos-Blüterich und 3 im Auftrag (zum ersten und letzten mal) für Bequeme Liebeskaspers mitgenommenen Lotosblüten (ich Arschl...) nach dem einchecken am Airport Zoll. Alle 3, ausser meiner Blüte wurden höflich aber bestimmt von Polizeibeamten die vom Zoll aufmerksam gemacht wurde aus unserer stehenden Kolonne Entfernt und unter Neidischen (ausser meinen) Augen durch den Zoll geschleust. Ich habe diese im wahrsten Sinne des Wortes, Lotosblüten, oder noch besser "Sex-Modelle" in Mini und Pumps etc. nie-mehr gesehen.

Noch heute, so denke ich sind diese 3 Liebeskasper gehässig auf mich, weil sie dachten und noch denken, ich sei schuld am Verschwinden der Nixen und dessen Ticket, Goldschmuck oder was weis ich noch was? Die hatten doch alles? Visum für die Schweiz, Garantiebescheinigungen Versicherung und und, und auch die Ausstrahlung die auf die Zöllner eben keinen Redlichen Ausdruck machten! Auch der glaube der 3 Liebeskaspers, wenn da ein Farang die Lotos begleitet der keine Blüten (Schein oder Bar) entwendet oder gar Lotosblüten bestäubt, oder sagt man befruchtet, konnte nicht von Schaden bewahren.

Es gab da Stimmen die behaupteten, die Lotos seien von Blüten für die Polizei (vielleicht ein Onkel) gelockt worden. Andere meinten, die wollten in der Schweiz gar nie Blühen. Wieder andere hofften, die 3 Lolitas sackten die Blühten (Ticket zurück geben etc.) selber ein. Und dann ist da noch meine Meinung, diese 3 Jungbrunnen-Gewächse sahen nun wirklich nicht aus wie Rückkehr-willige, so wie Somprit es richtig beschreibt!

Dann gibt es da noch die Geschichte von selben Airport, bei der ein Lotos-Blüterich nach Abnahme des Goldschmucks und Vergewaltigung am Airport durch Polizisten, mir direkt nach dem Geschehen und der Verspätung wegen Wartens auf einen fehlenden Passagier dies weinend im Thai-Airlines Flugzeug erzählte! Mehr werde ich dazu nicht erzählen, ausser das dieses Erlebnis auch Einfluss darauf hatte, mich nie fest in Thailand niederzulassen!

Natürlich ist beides vorstehende schon ein paar Jährchen her, aber da man als nun „Thai-Kenner“ an keine Wundersame Änderungen mehr glaubt, wundert es mich auch nicht, dass ich später wieder und immer noch von solchen Rückkehr-am Airport-willigen höre!

Oder bin ich der einzige hier der solches selber gesehen und erlebt hat?

thai.fun

RE: Visa für die Lotusblume ....

#3 von MooHo ( Gast ) , 15.04.2010 07:39

Die Visumsvergabe wird aus meiner Sicht leider doch sehr willkürlich gehandhabt.

Als wir in die USA umzogen und einen Zwischenstop in Deutschland einlegen wollten, wollte man das DE-Visum für meine Frau verweigern. Es wäre keine Rückkehrwilligkeit gegeben, da wir kein Rückflugticket hätten, obwohl die Tickets in die USA vorlagen und daraus man ein Veralssen von Deutschland schließen konnte. Erst nach einer Beschwerde beim Auswärtigen Amt kam man wieder auf mich zu und meinte, daß die Tickets in die USA die Rückflugstickets substituieren können und wir bekamen ein Visum für sie, was 3 Monate gültig war und eine einmalige Einreise für max. 30 Tage erlaubte.

Als wir die USA verließen und wiederum einen Zwischenstop in Deutschland machen wollten, erkundigte ich wegen des Visums. Als Antwort bekam ich in den USA, daß es gar kein Problem sei ein Visum für meine zu erteilen, einfach den Visumsantrag ausfüllen und die Heiratsurkunde (beglaubigte Kopie reicht aus) beifügen. Es fallen auch keine Visumgebühren an.
Wir haben den Antrag abgeschickt und zwei Tage später bekam ich einen Rückruf. Man hätte ein kleines Problem und könnte für meine kein Visum austellen was ein Jahr gültig wäre, da die Aufenthaltsbewilligung in den USA nur noch ein paar Monate gültig wäre. Laut Rechtslage könne das Visum nur für maximale Dauer der Aufenthaltsgenehmigung für das Land wo man den Wohnsitz hat ausgestellt werden. Meine Frau bekam dann ein Visum für Deutschland welches fast 7 Monate gültig war und sie für unbegrenzte Einreisen in diesem Zeitraum und einen Aufenthalt von jeweils 90 Tagen berechtigte.

Mir wurde auch erklärt, daß das erste Visum für Deutschland nicht rechtens gewesen wäre, meine Frau hätte bei Antragstellung ein Visum erhalten müßen, was sie für ein Jahr zu mehreren Einreisen berechtigte, genau wie das Visum das sie in den USA erhalten hatte.

Ich hatte ähnliche Erfahrung auch schon Jahre zuvor in Peking gemacht, verschleppte Visumbearbeitung (die Firma wollte chinesische Mitarbeiter zur Schulung nach deutschland holen). Erst das Einschalten eines Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, denn ich kennenlernte, sorgte für die Visumserteilung (sogar noch in der selben Nacht , ich bekam dann um 23:00 einen Anruf von der Konsularabteilung, daß die Visa am nächsten Morgen um 7:30 vor der regulären Öffnungszeit abgeholt werden könnten).

MooHo

RE: Visa für die Lotusblume ....

#4 von Somprit , 27.04.2010 15:34

... sollte in naher Zukunft der Kampf um ein Schengen-Visum leichter werden ...

... denn wie man(n) unter http://www.dw-world.de/dw/article/0,,5415937,00.html
nachlesen kann, SOLL der Zugang zum Schengen-Visum einfacher werden ... vielleicht schon im kommenden April des Jahres 2011 (?)

Lange Warteschlangen im Konsulat, unerklärliche Ablehnung von Visumsanträgen oder hohe Gebühren für mitreisende Kinder - all dies soll nun der Vergangenheit angehören. Dafür sorgt der EU-Visakodex.

Wer ein Visum für den Schengenraum hat, darf in 25 europäischen Ländern ohne weitere Grenzkontrollen herumreisen. Beantragt werden muss ein solches Visum im Konsulat eines teilnehmenden Staates und nach dessen eigenen Regeln. Das soll ab dem 5. April 2010 (??) einfacher werden, ....

... Nun wird es einfacher für Touristen, Studierende und Arbeitssuchende (??) aus nicht-europäischen Ländern, ein Kurzzeit-Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Zeitraum von sechs Monaten zu bekommen...

Schneller, transparenter, preiswerter

Einheitlicher soll die Prozedur werden, und auch etwas preiswerter. Grundsätzlich bleibt es zwar bei der Gebühr von 60 Euro pro Visum, allerdings müssen Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren künftig nur noch 35 Euro zahlen. Zudem soll es Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Antragstellern geben. Das Formular wird ebenfalls etwas kürzer und leichter auszufüllen ...

... Nur noch zwei Wochen Wartezeit

Das wird sich jetzt ändern. Innerhalb von 15 Kalendertagen muss das Konsulat eines Schengenlandes dem Antragsteller einen Termin zuteilen, an dem er sein Formular einreichen kann. Danach soll innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidung getroffen werden.

Wird der Kandidat abgelehnt, muss dies begründet werden. Früher war das nicht so,...
... "Manchmal gab es keine Begründung für die Ablehnung eines Visums und es gab keinerlei Möglichkeit, gegen die Ablehnung eines Antrags zu protestieren. Das habe viel Frustration hervorgerufen...

Bald können Bewerber den Rechtsweg beschreiten

Ab April 2011 soll es möglich sein, in allen Schengenländern den Rechtsweg zu beschreiten, sollte ein Visum verweigert werden...

Nun, so steht es geschrieben, wobei ich allerdings nicht in jedem Punkt meine unbedeutende Zustimmung geben kann... ... denn gegen eine derzeit nicht dargelegte Begründung einer Ablehnung konnte man(n) stets den Weg der "REMONSTRATION" gehen, den ich auch schon mit Erfolg bei einem Generalkonsulat beschritten hatte, das beantragte Visum doch bekam...

Ebenso erscheint mir die Aussage hinsichtlich des "EU-Visum-Kodex" etwas unschlüssig, da man(n) auch bereits heute den Klageweg beschreiten kann.... sehr langwierig und daher wohl weitgehend uninteressant, nämlich den Weg über das Verwaltungsgericht in Berlin...

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RE: Visa für die Lotusblume ....

#5 von Allgeier , 27.04.2010 20:02

Was mich eigentlich wunderte war, das meine Ex-Alte mit einem Schengen Visum nach Belgien ist und dort dann geheiratet hat.
Die Laendern haben wohl alle die gleichen Vorgaben, aber bei der Umsetzung dann, macht jeder was er will.

Also hat das alles keinen wert.

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RE: Visa für die Lotusblume ....

#6 von Somprit , 27.04.2010 20:05

... vielleicht deswegen ab April 2011 diesen "Kodex", an dem sich dann doch kaum jemand ausrichten wird... ... kennen wir dies nicht alles von der hiesigen Immi....

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RE: Visa für die Lotusblume ....

#7 von Somprit , 09.06.2010 10:03

... da sich auf einem anderen Feld die Frage nach einer erforderlichen "Krankenversicherung für Eingeladene/Touristen" stellte, hier mal ein Hinweis der Deutschen Botschaft:

Der Nachweis einer Krankenversicherung ist für Schengen-Visa obligatorisch.
Die Deckungssumme muss mindestens 30.000 Euro oder 1.5 Millionen Baht betragen.
Es kann entweder eine deutsche/europäische Krankenversicherung oder eine lokale KV nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass von den thailändischen Versicherungen nur noch die unten genannten Unternehmen akzeptiert werden..
Von deutschen Versicherungsunternehmen werden alle Policen akzeptiert.
weiter...: http://www.thaiboard.de/downloads/Visabe...ersicherung.pdf

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