Familienrecht - Namensgebung

#1 von Tango , 17.10.2010 15:30

Namensänderung bei einer thailändischen Staatsangehörigen
nach der Heirat oder nach der Scheidung mit einem Ausländer in Deutschland

Thailändische Staatsbürgerinnen müssen ihre in Deutschland geschlossene Ehe anzeigen, wobei der Familienstand und/oder der Nachname geändert werden.
Diese vorläufige Änderung wird problemlos nur im Reisepass in herkömmlicher Form von der thailändischen Botschaft oder beim thailändischen Generalkonsulat in Deutschland durchgeführt, auch ohne eine Registrierung der Ehe dort oder in Thailand beim zuständigen Amphoe.

Anmerkung:
Wird zum Beispiel die geschlossene Ehe in Deutschland nicht in Thailand beim zuständigen Amphoe registriert, so gilt diese Ehe nach thailändischem Recht als nicht geschlossen.
Die Bedeutung einer NICHT-Registrierung liegt darin, wenn die Ehe in Deutschland später einmal geschieden werden sollte, dass die thailändische Ehegattin dann auch nicht diese Scheidung in Thailand registrieren lassen muss. Sie gilt für Thailand weiterhin als ledig und kann eine erneute „Ledigkeitsbescheinigung“ bei ihrer Behörde bei einer erneuten vorgesehenen Heirat ganz problemlos wieder anfordern.
Bei einer nicht-registrierten Ehe in Thailand, sollte der deutsche Ehegatte auch bedenken, dass er keinerlei gesetzliche Ansprüche über ihr Vermögen in Thailand hat.

Ich habe schon erlebt, wie einige ganz blöd aus der Wäsche schauten, als man ihnen sagte, dass das gebaute Haus und andere Dinge mehr, was während des Aufenthalts in Deutschland in Thailand von seinem Vermögen gebaut oder gekauft wurden, nicht zum gemeinsamen Vermögen in Thailand zählt. Nutznießerin ist alleine die thailändische Ehegattin.

Daher ist eine Namensänderung im Reisepass ohne Belange, denn selbst wenn dieser abgelaufen ist, kann dieser Reisepass weiterhin verlängert werden, im Gegensatz zum thailändischen E-Pass.

Der Heiratswillige kann sich viel Ärger ersparen, wenn er in Thailand heiratet, dann nämlich ist sichergestellt, dass diese geschlossene Ehe auch registriert ist.

Es besteht auch die Möglichkeit diese Registrierung über die thailändische Botschaft vorzunehmen. So steht ihm wenigstens nach dem Erbrecht ein gewisser Anteil des Vermögens in Thailand als Ehegatte zu.

Manfred unter Tango

Das Königliches Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt schreibt:
Namensänderung nach der Heirat im Reisepass/

Antrag zur Namensänderung nach der Heirat im Reisepass
Thailändische Staatsbürgerinnen


A. Vorläufige Änderungen im Reisepass
Gemeint sind die Änderung des Familienstandes von "miss" zu "mrs." und die Änderung des Nachnamens. Die beiden Änderungen können durch Vorlage der deutschen Heiratsurkunde bzw. des Auszuges aus dem Heiratseintrag, die/der bereits von der zuständigen deutschen Behörde legalisiert worden ist (s. dazu "Legalisierung deutscher Urkunden"), vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass
Die Änderung nur im Reisepass in herkömmlicher Form durchgeführt werden kann. Im E-Pass ist diese Änderung leider nicht möglich.

Die folgenden Dokumente werden nicht akzeptiert:
Familienbuch oder eine Abschrift aus dem Familienbuch und Bescheinigung über die Eheschließung.

Im Falle einer dänischen Heiratsurkunde muss sie vom Innen- und Außenministerium Dänemarks und abschließend von der Thailändischen Botschaft in Kopenhagen legalisiert werden. Informationen hierfür finden Sie unter "Legalisierung dänischer Heiratsurkunden".

Dem Antrag auf Änderungen des Familienstandes und/oder Nachnamens sind die folgenden erforderlichen Unterlagen beizufügen:
- eine Kopie der legalisierten deutschen Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem
Heiratseintrag

- Reisepass im Original mit einer Fotokopie

- eine Kopie des Personalausweises oder des Hausregisters

- ein mit 4,- Euro frankierter Rückumschlag (Es wird zur Vermeidung von Schäden während des Postweges empfohlen, einen gepolsterten Rückumschlag, DIN A5 groß, zu benutzen.)

- Gebühr 3,- Euro (nur in Bar beifügen)


Namensänderung nach der Heirat im Hausregister

B. Rechtskräftige Registrierung der Ehe sowie Änderung des Familienstandes und des Nachnamens im Hausregister in Thailand

Übersetzung der legalisierten Heiratsurkunde von einem vereidigten Übersetzer ins Thailändische (Geben Sie dem Übersetzer eine Kopie Ihres Hausregisters oder Ihres Personalausweises, damit der Übersetzer Ihren Namen richtig in Thai übertragen kann.)
Die Heiratsurkunde und die Übersetzung müssen beim thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt/M beglaubigt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 30,- Euro (in Bar).
Die vom Generalkonsulat beglaubigten Dokumente (aus Schritt 2) müssen bei:

Legalization Division
Department of Consular Affairs
Ministry of Foreign Affairs
123 Caengwatthana Road, Lak Si
Bangkok 10210, Thailand
Tel. +66 2 575 1056-59
Fax +66 2 5751054

zur Endbeglaubigung vorgelegt werden. Hierbei muss eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Ehemannes vorgelegt werden.

Die endbeglaubigten Dokumente (aus Schritt 3) können anschließend bei der zuständigen Heimatbehörde in Thailand vorgelegt werden: zur Registrierung der in Deutschland geschlossenen Ehe sowie zur Änderung des Familienstandes und Änderung des Nachnamens im Hausregister.

!!Achtung!!
Bitte beachten Sie, dass - falls die Ehefrau nach der Heirat den Namen des Ehemannes annimmt - für die Änderung des Nachnamens seit kurzem die Zustimmung des Ehemannes benötigt wird. Der Vordruck der Einverständniserklärung ist beim Generalkonsulat erhältlich.
Die Unterschrift muss persönlich vor dem Thailändischen Generalkonsulat geleistet werden. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 15,- Euro.

************************

Anhand des geänderten Hausregisters können Sie bei der zuständigen Heimatbehörde einen neuen Personalausweis beantragen. Dieser Antrag ist persönlich zu stellen.

Anmerkungen
Normalerweise ist die Namensänderung innerhalb von 90 Tagen nach der Eheschließung im thailändischen Hausregister vorzunehmen. Eine verspätete Namensänderung ist jedoch möglich. Für Thailänderinnen, die in Deutschland geheiratet und den Namen des Ehemannes als Ehenamen annehmen, kann die Namensänderung anhand einer Vollmacht, falls sie aus persönlichen Gründen nicht nach Thailand fliegen können, durchgeführt werden (s. dazu "Vollmachtserteilung").

Die Namensänderung im thailändischen Hausregister ist sehr wichtig, zum Beispiel für den Antrag auf einen E-Pass. Ist der Name der Frau noch nicht geändert, wird der E-Pass auf den Mädchennamen bzw. auf den zum Zeitpunkt der Ausstellung beim Zentralregisteramt registrierten Namen ausgestellt. Die Namensänderung im Reisepass in herkömmlicher Form ist nur vorübergehend und gilt nicht als registriert.

Namensänderung nach der Scheidung im Reisepass/Hausregister
Nachdem thailändischen Namensgesetz vom Jahr 2005, 3. Ausgabe, Art. 13, müssen thailändische Staatsbürgerinnen nach der Scheidung den Mädchennamen wieder annehmen, falls sie nach der Heirat den Namen des Ehemannes als Ehenamen angenommen haben.

Vorläufige Änderungen im Reisepass
Die Namensänderung nach der Scheidung im Reisepass kann persönlich und per Post vorgenommen werden. Dem Antrag sind die folgenden Dokumente beizufügen:

- 1 Fotokopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils

- Reisepass im Original mit einer Fotokopie

- 1 Fotokopie des Personalausweises oder des Hausregisters

- einem mit 4,- Euro frankierten Rückumschlag (Es wird zur Vermeidung von
Schäden während des Postweges empfohlen, einen gepolsterter Rückumschlag, DIN A5 groß, zu benutzen.)

- Gebühr 3,- Euro (nur in Bar beifügen)

- Registrierung der Scheidung und Namensänderung im Hausregister in Thailand

- Übersetzung des rechtskräftigen Scheidungsurteils von einem vereidigten Übersetzer ins Thailändische (Geben Sie dem Übersetzer eine Kopie Ihres Hausregisters oder Ihres Personalausweises, damit der Übersetzer Ihren Namen richtig in Thai übertragen kann.)

Das Scheidungsurteil und die Übersetzung müssen beim thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt/M beglaubigt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 30,- Euro (in Bar).

Die vom Generalkonsulat beglaubigten Dokumente (aus Schritt 2) müssen zur Endbeglaubigung vorgelegt werden, bei:
Legalization Division
Department of Consular Affairs
Ministry of Foreign Affairs
123 Caengwatthana Road, Lak Si
Bangkok 10210, Thailand
Tel. +66 2 575 1056-59
Fax +66 2 5751054

Die endbeglaubigten Dokumente (aus Schritt 3) können anschließend bei der zuständigen Heimatbehörde in Thailand vorgelegt werden: zur Registrierung der Scheidung sowie zur Änderung des Nachnamens im Hausregister.
Anhand des geänderten Hausregisters können Sie bei der zuständigen Heimatbehörde einen neuen Personalausweis beantragen. Dieser Antrag ist persönlich zu stellen.

Quelle: Royal Thai Consulate-General, Frankfurt am Main
Manfred unter Tango

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