"Sicherheitsleistung" Reisepass...?

#1 von Somprit , 27.08.2010 17:42

Ausweise (Reisepässe/Personalausweise) sind Eigentum des ausstellenden Staates und ausschließlich für die Person auf die der Pass ausgestellt ist…. und gehören NICHT in die Hände gieriger Kfz.-Verleiher & Co.

Während einer Informationsveranstaltung zwischen thailändischer Beamten der Provinz Phuket und den dort arbeitenden Konsuln sprach unser Botschafter, Dr. H. Schumacher auch die landesweit „berühmt/berüchtigte Praxis“ der Einbehaltung von Reisepässe durch Kfz.-Verleiher und gar durch die Polizei an

Des weiteren stand das schon seit Jahren allseits bekannte Problem auf der AGENDA, dass die konsularische Vertretungen nicht oder zu spät über Inhaftierungen von Ausländern informiert würden

Näheres unter: http://www.phuketgazette.net/news/detail.asp?id=9129
bzw. Wiener Übereinkommen ü. konsularische Beziehungen, insbesondere Art. 5 Konsularische Aufgaben, Art. 36 Verkehr mit Angehörigen des Entsendestaats, http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_..._24-04-1963.htm

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RE: "Sicherheitsleistung" Reisepass...?

#2 von coolmen ( gelöscht ) , 27.08.2010 21:20

Der Pass ist und bleibt Eigentum des ausstellenden Staates. Eine Wegnahme (Konfiszierung dessen) ist von daher ledigich möglich durch staatlich vereidigte Personen. Eine Verpfändung ist nicht rechtens, da eine Beurkundung deiner Person bei Kontrolle jederzeit ermöglicht zu sein hat. Ein Autovermieter kann die Vorweisung des Passes verlangen, Daten davon notieren oder ihn kopieren, nicht aber zurückhalten. Zuwiderhandlung ist durch nichts gerechtfertigt.

coolmen

RE: "Sicherheitsleistung" Reisepass...?

#3 von Hotjob ( Gast ) , 27.08.2010 22:44

Zitat von coolmen
Der Pass ist und bleibt Eigentum des ausstellenden Staates. Eine Wegnahme (Konfiszierung dessen) ist von daher ledigich möglich durch staatlich vereidigte Personen. Eine Verpfändung ist nicht rechtens, da eine Beurkundung deiner Person bei Kontrolle jederzeit ermöglicht zu sein hat. Ein Autovermieter kann die Vorweisung des Passes verlangen, Daten davon notieren oder ihn kopieren, nicht aber zurückhalten. Zuwiderhandlung ist durch nichts gerechtfertigt.




Das war irgendwie vorher schon klar !!

Hotjob

RE: "Sicherheitsleistung" Reisepass...?

#4 von Binturong , 28.08.2010 00:29

Mir nicht!

Danke coolmen.

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RE: "Sicherheitsleistung" Reisepass...?

#5 von MooHo ( Gast ) , 28.08.2010 05:01

In Asien, vor allem China, wollten die Hotels den Paß immer einbehalten bis zur Abreise.
Ich kam immer damit durch, wenn ich sagte, daß man eine Kopie machen kann, aber den Paß dürfte ich nicht abgegen, wäre gegen das Gesetz .
Einer meinte mal, das wäre aber Vorschrift, gegen mein Argument, daß eine Vorschrift (von wem auch immer) mich nicht zum Kriminellen machen dürfte. Er machte auch eine Kopie.

MooHo

   

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