ILLEGALE DOWNLOADS = ... bis zum ... Ruin

#1 von Somprit , 22.10.2010 08:19

ILLEGALE DOWNLOADS = Nur ein paar Klicks bis zum finanziellen Ruin

Eine vermeintliche Bagatelle: Der zwölfjährige Tim lädt seine Lieblingssongs aus dem Netz.
Seine Eltern ahnen nichts. Doch dann kommen die Anwaltsbriefe und Rechnungen.
Ein Song von Lady Gaga: 1200 Euro.
Ein unbedachter Klick in der Internettauschbörse: 450 Euro.
Alle Anwalts-, Gerichts- und Mahngebühren zusammen: unbezahlbar.
Weil ihr Sohn im Netz illegal Musik geladen hat, ist die Zehlendorferin Irina Wolter (Name geändert) ins Visier von Musikindustrie und Justiz geraten. Was als vermeintliche Bagatelle mit ein paar Klicks im Internet begann, könnte ihre Familie ruinieren. Die Forderungen der Rechteinhaber belaufen sich auf etwa eine Viertelmillion Euro...
Der Junge war sich keiner Schuld bewusst. "Es stand ja dabei: free Downloads."...

...Recherchen auf dem Computer ihres Sohnes ergaben, dass Tim sich insgesamt 295 Titel aus dem Netz geholt hat. Einer nach dem anderen wird nun abgemahnt. Mal mit 500, mal mit 800 Euro. Als Wolter die Gesamtsumme überschlägt, wird ihr schwarz vor Augen...

... Eine Kollegin beispielsweise hatte gerade eine Rechnung über 3000 Euro begleichen müssen – ihre Tochter hatte sich ein Hörbuch der Kinderkrimireihe "Die drei Fragezeichen" ...

Günstig kam ein Vater davon, dessen Tochter sich ein Rezept für alkoholfreie Cocktails heruntergeladen hatte. Kostenpunkt für diesen Klick: 90 Euro...

. ..Juristisch haben die Familien kaum eine Chance. Dass nicht die Eltern selbst, sondern ihre minderjährigen und damit nicht strafmündigen Kinder die Dateien geladen haben, wirkt nicht etwa strafmildernd. Als Inhaber eines Internetanschlusses sind sie allein verantwortlich und hätten besser die Kinder aufpassen müssen, so die gängige Rechtsprechung, die erst kürzlich vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde.

Zwar hat der Gesetzgeber die Abmahnungen in solchen Fällen seit 2008 eigentlich auf 100 Euro gedeckelt. Doch offenbar kommt der entsprechende Paragraph 97a des Urhebergesetzes in der Praxis fast nie zu Anwendung...
Häufig würde der Tatbestand einer unerheblichen Rechtsverletzung schon deshalb nicht zuerkannt, weil Gerichte den Streitwert für einzelne Lieder regelmäßig mit 10.000 Euro bemessen...

Besonders eifrig beim Aufspüren der Missetäter ist die Kanzlei Rasch aus Hamburg. Sie vertritt die vier großen deutschen Musiklabels Sony, BMG, Warner und Universal. Die Rasch-Anwälte haben, was man in Juristenkreisen als "Kaperbrief" bezeichnet: ein Generalmandat, das es ihnen erlaubt, selbstständig Jagd auf Urheberrechtsverletzer zu machen. Wer von ihnen erwischt wird, hat kaum eine andere Möglichkeit, als zu zahlen...

Auch Irina Wolter wandte sich an einen Anwalt. Zahlen musste sie diesen selbst: In den Klauseln ihrer – und fast aller anderen – Rechtsschutzversicherungen werden Urheberrechtsverletzungen ausdrücklich ausgeschlossen...
Auszugsweise von: http://www.zeit.de/digital/internet/2010...nload-abmahnung

Somprit  
Somprit
Beiträge: 5.350
Registriert am: 23.09.2009


RE: ILLEGALE DOWNLOADS = ... bis zum ... Ruin

#2 von Waitong ( gelöscht ) , 22.10.2010 09:02

Zitat von Somprit


Der zwölfjährige Tim...



§ 19 des Strafgesetzbuches (StGB) Strafmündigkeit

Was meint @ Tango dazu ?

Waitong

RE: ILLEGALE DOWNLOADS = ... bis zum ... Ruin

#3 von Somprit , 22.10.2010 09:58

... es geht in diesem Fall weniger um die Strafunmündigkeit des Jungen, sondern die seitens der Gerichte geforderte ( zu viel Gewicht darauf .. m.E.) Aufsichtspflicht der Eltern

Link anklicken und alles lesen ...

Somprit  
Somprit
Beiträge: 5.350
Registriert am: 23.09.2009


RE: ILLEGALE DOWNLOADS = ... bis zum ... Ruin

#4 von Waitong ( gelöscht ) , 22.10.2010 10:55

Na ja, da muesste eine grobe Pflichtverletzung nachgewiesen werden, so mein Standpunkt.

Wer zahlt, erkennt seine Schuld an und die muss ein Gericht feststellen.

Mal sehen was @ Tango dazu meint.

Waitong

RE: ILLEGALE DOWNLOADS = ... bis zum ... Ruin

#5 von Somprit , 22.10.2010 11:59

... nur unser Standpunkt interessiert anscheinend die "erkennenden/urteilenden Gerichte" wenig, "Im Namen des Volkes" wurde sowieso zu einer Floskel

Geurteilt wird offensichtlich aus einem PRO Musik-Industrie/Rechteinhaber-Stand heraus

Anderseits ist sehr interessant, wie hinsichtlich der ungebetenen Hausbesuche der GEZ-Leutchen geurteilt wurde ... der GEZ und ihren Drückern kann/darf man(n) Hausverbot erteilen, sie müssen sich konkret vorher anmelden ... ... wie man(n) hier:
http://www.ferner-alsdorf.de/2010/10/hau.../verkehrsrecht/ nachlesen kann!

Somprit  
Somprit
Beiträge: 5.350
Registriert am: 23.09.2009


RE: ILLEGALE DOWNLOADS = ... bis zum ... Ruin

#6 von sarohu ( Gast ) , 25.10.2010 21:53

Den GEZ Drückern wird die Handlungsgrundlage entzogen wenn wie geplant ab 2013 jeder Haushalt!! zahlen muss, sie können sich heute schonmal um einen neuen Job bewerben (meist waren es eh Rentner...).
Zum Thema, solange ein Download nicht dazu verwendet wird Geld damit zu machen sind die bisherigen Urteile völlig überzogen und unverhältnismässig. Andererseits gibts statt "Download" andere Massnahmenn wie Streamrecorder - etwas umständlicher aber gegen die sind die Musikheinis (noch) machtlos!

sarohu

RE: ILLEGALE DOWNLOADS = ... bis zum ... Ruin

#7 von Somprit , 26.10.2010 12:22

Zitat von sarohu
...Zum Thema, solange ein Download nicht dazu verwendet wird Geld damit zu machen sind die bisherigen Urteile völlig überzogen und unverhältnismässig...



... ja, erstaunlich, welchen „Streitwert“ auch die Gericht für diese Urheberrechtsverletzungen ansetzen , da genügt es sicher mancher Anwaltskanzlei, sich nur diese mageren-fetten Hühner herauszupicken ... aber wie stets, der Kleine Mann muss machtlos zusehen, YouTube hingegen kann "kämpfen", wahre Anwalts-Armeen aufmaschieren lassen ...

Somprit  
Somprit
Beiträge: 5.350
Registriert am: 23.09.2009


RE: ILLEGALE DOWNLOADS = ... bis zum ... Ruin

#8 von Hotjob ( Gast ) , 26.10.2010 15:27

Bis zum Ruin ??

Na soweit wird es wohl nicht kommen.
Zwei meiner Bekannten hier aus berlin haben mitte 09 je eine Abmahnung ( Schalast & Parntner ) bekommen. Sie sollten je 450 Euro zahlen. Sie haben sich darauf hin im Internet schlau gemacht und eine veränderte Unterlassungserklärung abgegeben. Ende 09 kam wieder Post von der Kanzlei. Jetzt forderte man 250,- Euro. Meine Bekannten ignorierten dieses Schreiben. Anfang 2010 kam wieder ein Schreiben in dem immerhin noch 100,- Euro verlangt wurden. Auch auf diesen " Bettelbrief antworteten sie nicht mehr. Danach kam keine Post mehr bis heute. Uns ist bis jetzt nicht bekannt das ein derartiger Fall vor Gericht gelandet ist. Jedenfalls nicht in Berlin.

Hotjob

RE: ILLEGALE DOWNLOADS = ... bis zum ... Ruin

#9 von Hotjob ( Gast ) , 26.10.2010 15:30

http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-...rletzung-4.html

Hier ist mal was zum nachlesen. Tips wie man sich gegen derartige Abmahnungen wehren kann .
Wahrscheinlich alles nur reine Nervensache !!

Hotjob

   

Spreed...Schnelleser
Pflicht zur Wlan-Sicherung...!?

Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de
Datenschutz