BGH-Urteil zu Datenmissbrauch Internetnutzer müssen ihr Wlan sichern Der Bundesgerichtshof verpflichtet mit seinem neusten Urteil Internetnutzer dazu, ihr Wlan mit einem Passwort zu sichern. Damit stärkt der BGH Unterlassungsansprüche der Musikindustrie, die künftig die Betreiber ungesicherter Wlan-Anschlüsse mit Geldforderungen bis 100 Euro abmahnen können.....
WLAN-Anschluss muss mit Passwort gesichert werden. Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur mobilen Internetnutzung gefällt: Wer einen drahtlosen Internet-Anschluss über WLAN nutzt, muss ihn mit einem eigenen Passwort sichern. Sonst droht ihm eine Abmahnung in Höhe von 100 Euro, wenn sich jemand heimlich in seine Verbindung einwählt und illegal Daten herunterlädt. Allerdings hat derjenige, dem diese Daten gehören, keinen Anspruch auf Schadensersatz... Komplett unter: http://www.tagesschau.de/inland/bghwlan102.html http://www.focus.de/digital/digital-news...aid_507585.html
…und wenn man so wie – ein Bekannter von mir – ein kleines aber feines Programmchen dabei hat, mit dem man eben diese Verschlüsselung ganz einfach „überwindet“? - Ein 100 %iges verschlüsseln gibt es sehr selten -
... verschlüsseln hin oder her, 100%, was ist das schon heute bei den vorhandenen technischen Möglichkeiten.. Ich habe mein Wlan mittels eines Kennwortes "verschlüsselt". Es geht wohl mehr darum, wie in dem speziell zur Klage angestandenem Vorfall, den rechtsmäßigen PC-Benutzer vor unberechtigten Forderungen zu "schützen". Dass er dann auch dazu beitragen muss, dürfte nachvollziehbar sein!
Denn so wie sich mir das darstellt, ist der Betreiber des WLAN-Netzes in der Nachweispflicht, d.h. er hat die Sicherung nachzuweisen. Ich kenne einen Fall, bei dem der Netzbetreiber mit ins Boot genommen wurde und dieser behauptete, dass durch dessen Technik kein Unberechtigter Zugriff bekommen könne, betr. WLAN-Netz aber ungesichert gewesen sei, wobei es ja darum geht, dass zum Zeitpunkt des unberechtigten Zugriffes, eine/keine Sicherung vorhanden war und nicht um den IST-Zustand, was diese "Rechtsprechung" letztendlich sehr schwammig macht.
Interessant wäre der genaue Wortlaut des Richterspruches.
Mitsurfen bei unverschlüsseltem WLAN nicht strafbar
Wuppertal (dpa) - Wer sich über ein unverschlüsseltes fremdes Funknetzwerk ins Internet einwählt, macht sich nicht strafbar. Das entschied das Wuppertaler Landgericht, wie ein Sprecher am Mittwoch (20. Oktober) mitteilte.
Je nachdem wie die Staatsanwaltschaft argumentiert, kann aus dem "einfachen Surfen" über fremden Zugang, der Versuch werden Daten auszuspähen und das ist dann strafbar - also besser bleiben lassen.