Pflicht zur Wlan-Sicherung...!?

#1 von Somprit , 12.05.2010 22:31

BGH-Urteil zu Datenmissbrauch
Internetnutzer müssen ihr Wlan sichern

Der Bundesgerichtshof verpflichtet mit seinem neusten Urteil Internetnutzer dazu, ihr Wlan mit einem Passwort zu sichern. Damit stärkt der BGH Unterlassungsansprüche der Musikindustrie, die künftig die Betreiber ungesicherter Wlan-Anschlüsse mit Geldforderungen bis 100 Euro abmahnen können.....

WLAN-Anschluss muss mit Passwort gesichert werden.
Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur mobilen Internetnutzung gefällt: Wer einen drahtlosen Internet-Anschluss über WLAN nutzt, muss ihn mit einem eigenen Passwort sichern. Sonst droht ihm eine Abmahnung in Höhe von 100 Euro, wenn sich jemand heimlich in seine Verbindung einwählt und illegal Daten herunterlädt. Allerdings hat derjenige, dem diese Daten gehören, keinen Anspruch auf Schadensersatz...
Komplett unter:
http://www.tagesschau.de/inland/bghwlan102.html
http://www.focus.de/digital/digital-news...aid_507585.html

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RE: Pflicht zur Wlan-Sicherung...!?

#2 von Binturong , 15.05.2010 00:03

…und wenn man so wie – ein Bekannter von mir – ein kleines aber feines Programmchen dabei hat,
mit dem man eben diese Verschlüsselung ganz einfach „überwindet“?
- Ein 100 %iges verschlüsseln gibt es sehr selten -

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RE: Pflicht zur Wlan-Sicherung...!?

#3 von Somprit , 15.05.2010 09:40

... verschlüsseln hin oder her, 100%, was ist das schon heute bei den vorhandenen technischen Möglichkeiten..
Ich habe mein Wlan mittels eines Kennwortes "verschlüsselt".
Es geht wohl mehr darum, wie in dem speziell zur Klage angestandenem Vorfall, den rechtsmäßigen PC-Benutzer vor unberechtigten Forderungen zu "schützen". Dass er dann auch dazu beitragen muss, dürfte nachvollziehbar sein!

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RE: Pflicht zur Wlan-Sicherung...!?

#4 von Bagsida ( Gast ) , 15.05.2010 13:16

Das Ganze hat einen Haken :

Denn so wie sich mir das darstellt, ist der Betreiber des WLAN-Netzes in der Nachweispflicht, d.h. er hat die Sicherung nachzuweisen.
Ich kenne einen Fall, bei dem der Netzbetreiber mit ins Boot genommen wurde und dieser behauptete, dass durch dessen Technik kein Unberechtigter Zugriff bekommen könne, betr. WLAN-Netz aber ungesichert gewesen sei, wobei es ja darum geht, dass zum Zeitpunkt des unberechtigten Zugriffes, eine/keine Sicherung vorhanden war und nicht um den IST-Zustand, was diese "Rechtsprechung" letztendlich sehr schwammig macht.

Interessant wäre der genaue Wortlaut des Richterspruches.

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RE: Pflicht zur Wlan-Sicherung...!?

#5 von Somprit , 20.10.2010 20:47

Mitsurfen bei unverschlüsseltem WLAN nicht strafbar

Wuppertal (dpa) - Wer sich über ein unverschlüsseltes fremdes Funknetzwerk ins Internet einwählt, macht sich nicht strafbar.
Das entschied das Wuppertaler Landgericht, wie ein Sprecher am Mittwoch (20. Oktober) mitteilte.


Der Staatsanwaltschaft gelang es damit nicht, einen Beschuldigten vor Gericht zu bekommen, der sich eigens einen Ort gesucht haben soll, um per Laptop kostenlos ein fremdes WLAN-Netz zu nutzen. Bereits das Amtsgericht hatte an diesem «Schwarzsurfen» nichts Strafbares finden können. (Aktenzeichen: 25 Qs 177/10)
© sueddeutsche.de

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RE: Pflicht zur Wlan-Sicherung...!?

#6 von Bagsida ( Gast ) , 20.10.2010 22:27

Das AG Wuppertal hatte zuvor schon über diesen Sachverhalt mit Aktenzeichen 22 Ds 70 Js 6906/06 zu entscheiden - damals sah die Sache anders aus

Hier das aktuelle Urteil etwas ausführlicher.

Je nachdem wie die Staatsanwaltschaft argumentiert, kann aus dem "einfachen Surfen" über fremden Zugang, der Versuch werden Daten auszuspähen und das ist dann strafbar - also besser bleiben lassen.

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