Tod eines Thailaenders im Ausland

#1 von Allgeier , 08.03.2011 21:31

Diese Tage ist eine Arbeitskollegin meiner Frau gestorben. Vor einem halben Jahr noch optisch gesund und nun ist sie Tod. Da hab ich mir gedacht, das ist aber schnell gegangen.

Mein Gedanke war dann. Wenn meine Ex im Ausland stirbt, wie erfahre ich denn das? Freiwillig werden mir das ihre Angehoerigen hier bestimmt nicht sagen, dann faellt ja der monatliche Zuschuss fuers Kind weg.

Das wird ein Punkt sein ob jedes Districtbuero diese Information hat oder nur das Buero wo derjenige gemeldet ist. Oder gibt es ein zentrales Sterberegister? Ein zentrales Heiratsregister gibts ja auch.

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RE: Tod eines Thailaenders im Ausland

#2 von Tango , 08.03.2011 23:10

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RE: Tod eines Thailaenders im Ausland

#3 von Allgeier , 09.03.2011 19:58

Danke Tango. Meine Ex wohnt jetzt zwar nicht in der BRD, aber vielleicht gibt es in Belgien auch so etwas aehnliches wie das Standesamt in Berlin.

Wenn ein Thai im Ausland stirbt, dann wird doch der Tod auch an die Botschaft gemeldet. Oder nicht? Die Frage ist, an wen die das dann weitermelden.

An eine offizielle Stelle oder an die Angehoerigen.

Da kann man mal nachhaken.
Aber aus der pdf datei werde ich jetzt nicht so schlau. Da brauch ich wohl zwei Wochen bis ich das gelesen habe.

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RE: Tod eines Thailaenders im Ausland

#4 von Somprit , 11.03.2011 10:52

... nun zu Dir, lieber Allgeier wird man(n)/Frau es nicht weiter leiten... obwohl es hinsichtlich des Unterhaltes ja auch keine Auswirkung hätte, aber das Sorgerecht/Aufenthaltsrecht könnte nochmals in Angriff genommen werden ... ... also stets am Ball bleiben, heute scheinbar noch das blühende Leben, der Absturz könnte in diesem Fall schnell kommen

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