Bunte Rechts-Palette ....

#1 von Somprit , 26.01.2012 15:02

... ich denke, dass so manche Rechtsfrage, welche uns hier im geliebt-gehassten Land berührt & interessiert hier: http://www.chiangmaitreff.com/ und weiter unter: „Tango & Recht“ konzentriert gefunden werden kann

Wer also dort auf:

Tango & Recht

klickt, wird all das an Rechtsfragen finden, was uns als Farang hier im Lande betrifft

So unter vielen anderen Rechtshinweisen auch dies, was ein jeder, von seiner Liebsten gedrängten "Blaudach-Käufer" wirklich beherzigen sollte...

Zitat
Landkäufe während der Ehe.

Landkäufe von thailändischen Ehegattinnen eines Farangs während der Ehe

Bei Landkäufen von Ehegattinnen eines Farangs sind die Behörden gehalten eine „so genannte Verzichtserklärung auf Ansprüche“ einzufordern.

Wenn der Farang einen gewissen Anteil im Erbfall oder bei Scheidung beanspruchen möchte, so sollte er nicht einfach die von der Behörde vorgelegte Verzichtserklärung unterschreiben, sondern einen Zusatz dort mit protokollieren lassen.

Worauf ist zu achten?
Bei der schriftlichen Erklärung muss darauf geachtet werden, dass bei der Registrierung eben nur der Grundstückswert aus dem Eigengut der Ehefrau (Sin suan tua) stammen und dort eingetragen wird, nicht aber das darauf stehende Gebäude oder auch Nebengebäude. Diese Trennung muss bei Scheidung oder Tod beweispflichtig sein.

Würde diese getrennte Registrierung (Trennung des Grundstücks und Haus mit Nebengebäude) ausbleiben, wird das ganze Objekt (Grundstück und Nebengebäude) Bestandteil des ehelichen Vermögens. Da aber der Farang kein Grund besitzen kann, fällt beides, also Grundstück und Haus mit Nebengebäude zum persönlichen Vermögen der Ehegattin, weil der Farang bei der Registrierung nicht ausdrücklich auf eine Trennung des Grundstücks vom Haus bestanden hat.

Im Klartext: Unterschreibt der Farang bei der Registrierung einfach das Papier, was man ihm vorlegt, so gehört alles der Ehegattin und fällt unter ihr persönliches Vermögen (Sin sua tua).
Lässt er das Grundstück extra registrieren, denn dieses ist auch bei einer Moo Baan (Siedlung) möglich, wo Grundstück und Haus eine Einheit (aus Steuergründen) bilden, also getrennt z.B. mit einem Wert von 1 Million Baht für Grund und den anderen Wert (Gebäude und Nebengebäude) mit 2.500.000 Baht, so fallen diese 2.500.000 Baht zum gemeinsam erwirtschafteten Vermögen (Sin som rot).

Bei Scheidung steht ihm die Hälfte, also 1.250.000 Baht zu. Bei Tod der Ehegattin (ohne Testament) dann einmal eben diese Hälfte (1.250.000 Baht) und von der zweiten Hälfte, wenn zwei leibliche Kinder der Verstorbenen da wären und die Eltern nicht mehr leben würden, noch ein Drittel (die zwei Kinder und der Ehegatte je 1/3).
Bei Tod erbt der überlebende Ehegatte sein Pflichtteil aus dem persönlichen Vermögen (Ehegatten erben neben Abkömmlinge zu gleichen Teilen).

Rechnen wir nun alles zusammen, so erbt der überlebende Ehegatte vom Grundstück 1/3 = 333.333 + 1.250.000 + 416.666 = ca. 2 Millionen Baht. Bei Scheidung rettet er durch diese Splittung immerhin noch 1.250.000 Baht.



Zudem besteht durchaus die Möglichkeit, die Thematik um das A & O unseres Hierseins persönlich mit dem Verfasser mündlich zu erörtern... wenn er neben rechtlicher Materie auch an einem angenehmen & gemütlichen sportlichen Ereignis, nämlich dem Eisstock-schießen, oder weniger "abenteuerlich" eine Runde "Mini-Golf" spielen möchte ... hierzu sollte er sich die Site http://www.chiangmaitreff.com/ näher anschauen... man(n)/Frau, Kind & Kegel trifft sich alle 14 Tage...

Mein ausdrücklicher Dank gilt dem Betreiber dieser Website: Manfred unter Tango, welcher sich die Mühe macht, dem einen oder anderen Unwissenden hierzulande behilflich zu sein

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RE: Bunte Rechts-Palette ....

#2 von Somprit , 04.03.2014 07:16

... da dort oben in der alten Heimat heute der Höhepunkt der diesjährigen Karneval / Fasching-Saison mit Jubel-Trubel-ausgelassener Heiterkeit „gefeiert“ wird, hier mal ein Rückblick auf das Jahr 1969...

Damals gab es eine Schallplatte mit Karneval / Fasching-Liedern mit folgenden Textpassagen

Zitat
“... Ein Pärchen ging spazieren, mitten in der Nacht, sie tat sich noch genieren, mitten in der Nacht, und dann tat sie sich bücken, mitten in der Nacht, um Blümchen abzupflücken, mitten in der Nacht. Wie schön, wie schön, wie wird es weitergehen?"



Ein anderes Lied enthielt folgende Passage:

Zitat
"Ich hatte mal' ne süße Freundin, valevalerie und valera, mit dem Namen Adelheide, valevalerieriera, die machte mir zur Weihnachtszeit eine riesengroße Freud, 'ne Tabakspfeife hat sie mir gekauft und Adelheid getauft. Oh Adelheid, oh Adelheid, Du bist meines Herzens Freud, Du, Du bist mein Ideal, das Pfeifchen meiner Wahl."


Diese Passagen verstießen mit ihrem sexuellen Inhalt ....

- ei-wo-iss-der-dann... dieser anstößige „sexuelle Inhalt“ -

... gg. die damalige Strafbestimmung des § 184 StGB, waren „unzüchtig“, verstießen gg. das Sittlichkeitsempfinden der Allgemeinheit...urteilte das OLG Düsseldorf (Urteil vom 12.06.1969 - 1 Ss 211/69 – / sah darin eine Missachtung / Verletzung von Scham, Sitte und Anstand

...tja, Leute, wie die Zeit vergeht ... sich der Begriff der Unzucht, das Sittlichkeitsempfinden doch gewandelt hat.

Apropos, früher – 1985 - durfte "Jeanny" (Bei der Veröffentlichung von Jeanny als Single kamen Vorwürfe auf, der Titel verharmlose oder verherrliche eine Vergewaltigung, obwohl im Text nicht ausdrücklich von Gewalt die Rede ist ) von Falco nicht im Radio gesendet werden und heute fickt jeder zweite deutsche Rapper meine Mutter... ob sie sich freut..., es überhaupt verstehen kann... welchen Wandel die Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten vollzogen hat....

Woher ich das alles zum Teil habe...: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17776


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RE: Bunte Rechts-Palette ....

#3 von Binturong , 04.03.2014 19:45

Zitat
…und heute fickt jeder zweite deutsche Rapper meine Mutter...



Das hast du bestimmt nicht nur von den Kostenlosen Urteilen sondern auch von Mainz bleibt Mainz informiert. Und da bei
Andreas Schmitt - Obermessdiener 2014

als er über Bushido sich aus ließ (7:33).

Kannte diesen Namen nicht deshalb danach geschaut… .
Bushido - Wikipedia und Youtube… .
S´gibt schon wirklich unverschämte Deppen auf der Welt – hier sogar Deutschland.


Es gibt immer zwei Meinungen: Meine und die falsche.

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RE: Bunte Rechts-Palette ....

#4 von Somprit , 05.03.2014 06:53

... ne, ne, habe ich nicht aus den wöchentlich eingehenden Urteilen...

... nun ja, eigentlich hätte ich erwartet, dass du - @Binturong – mit deinen noch relativ jungen Jahren diesen a-sozialen Textsinger, welcher bislang nicht nur mit seinen Texten sondern auch ansonsten recht anrüchigem auftreten in der Öffentlichkeit kennen würdest und nicht Tante GOOGLE bemühen musst...

Aber was soll`s, ICH musste wegen diesem Typen die alles wissende Tante nicht befragen, benötigte auch nicht die „Mainzer Fasnacht“...
Zudem, du weißt ja: Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nix...

An solchen Typen – apropos, er stand erst kürzlich in Berlin wegen seiner „gewaltsamen Auftritten“ vor Gericht... leider freigesprochen... kannst du unschwer erkennen, wohin Deutschland mit seinen Migranten, seinem Multi-Kulti triftet ...


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RE: Bunte Rechts-Palette ....

#5 von Johnboy ( gelöscht ) , 05.03.2014 07:02

Alte Sprüche Haben immer Recht :

Die Migranten die ich rief.....


Emotionsflexibel -das ist es !

Johnboy

RE: Bunte Rechts-Palette ....

#6 von Somprit , 05.03.2014 07:30

... meintest du nicht dies von Heinrich Heine...

Ich rief den Teufel und er kam,
Und ich sah ihn mit Verwundrung an.
Er ist nicht häßlich und ist nicht lahm,
Er ist ein lieber, scharmanter Mann,
Ein Mann in seinen besten Jahren,
Verbindlich und höflich und welterfahren.


....ansonsten würde ich / könnte ich durchaus deine sehr kurze aber prägnante Äußerung als RASSISTISCH ansehen...


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RE: Bunte Rechts-Palette ....

#7 von Johnboy ( gelöscht ) , 05.03.2014 08:49

Nun sind wir wieder bei der alten Leier , was ist Rassismus ? Das Was man uns Glauben macht , wenn man Deutschland meint ? Sind Muselmanen , Christen, Juden nicht auch Rassisten ?


Emotionsflexibel -das ist es !

Johnboy

RE: Bunte Rechts-Palette ....

#8 von Somprit , 05.03.2014 10:26

...Gegenfrage: Steckt nicht in JEDEM Menschen ein klitzekleiner-großer Rassist.... ...ich selbst werde mich bestimmt nicht ausnehmen...

...somit, ein JEDER der etwas anderes behauptet, ist ein Lügner...sorry scheinheiliger Parisär = selbstgerechter Mensch, Heuchler


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RE: Bunte Rechts-Palette ....

#9 von Grüner ( gelöscht ) , 05.03.2014 11:37

Zitat von Somprit im Beitrag #1
... ich denke, dass so manche Rechtsfrage, welche uns hier im geliebt-gehassten Land berührt & interessiert hier: http://www.chiangmaitreff.com/ und weiter unter: „Tango & Recht“ konzentriert gefunden werden kann


jibbets leider nicht mehr.


Die Farben Rot-Weiß-Blau sind mir nur noch in einen bestimmten Zusammenhang erträglich.

Grüner

RE: Bunte Rechts-Palette ....

#10 von Somprit , 05.03.2014 12:01


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zuletzt bearbeitet 05.03.2014 | Top

RE: Bunte Rechts-Palette ....

#11 von Grüner ( gelöscht ) , 05.03.2014 13:21

Danke


Die Farben Rot-Weiß-Blau sind mir nur noch in einen bestimmten Zusammenhang erträglich.

Grüner

   

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