Unterhalt an "Thai-Familienangehörige"...

#1 von Somprit , 27.01.2010 18:30

… nun für diejenigen welche nun wieder ihre Einkommensteuererklärung mit schmalem Konto & schweren Kopfes abgeben müssen:
Das Bundesfinanzministerium stellt uns armen Sponsoren, welche zum Unterhalt des Familien-Clans beitragen müssen, eine Hilfe zur Verfügung.
Hier findet man(n) das entsprechende Formular in Thai … und Hier die Erläuterungen dazu….

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RE: Unterhalt an "Thai-Familienangehörige"...

#2 von werner.freitag , 27.01.2010 22:09

Hallo Somprit,

der erste Link führt bei mir zum deutschen Vordruck ohne Thai. Die Erläuterungen kannte ich noch nicht. Danke, gut zu wissen.
Leider darf man hier kein PDF-Dokument anhängen. Ich habe die Deutsch-Thai-Version kürzlich gefunden.

Gruss

Werner

 
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RE: Unterhalt an "Thai-Familienangehörige"...

#3 von Somprit , 28.01.2010 00:17

... hallo @werner.freitag, hast sicher zu schnell darüber geblickt... denn der 1. Link enthält die entsprechenden Unterlagen in DEUTSCH und zugleich in THAI (Zwei-sprachig!)

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RE: Unterhalt an "Thai-Familienangehörige"...

#4 von werner.freitag , 30.01.2010 09:32

Hallo Somprit,

ich kann den ersten Link so oft anklicken , wie ich will , es kommt nur ein rein deutsches Formular zum Vorschein.
Für alle , denen es genau so geht , nochmal ein Link zum Formular:

http://www.thailaendisch.de/blog/unterha...er-sprache.html

Schönes Wochenende an alle

Werner

 
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RE: Unterhalt an "Thai-Familienangehörige"...

#5 von scubath , 30.01.2010 10:14

also auch bei mir ist der erste link nur in deutsch, aber dennoch gut zu wissen das so etwas ueberhaupt gibt.
gruss jan

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RE: Unterhalt an "Thai-Familienangehörige"...

#6 von Somprit , 30.01.2010 12:21

.... nun jetzt werde ich wohl langsam blöde... denn der von mir eingesetzte Link funktionierte astrein
Habe ihn nach dem einsetzen und nach der Reklamation von @werner.freitag mehrfach geprüft....

Heute kommt das gleiche Formular und alle Bezeichnungen die vorher in THAI unter der deutschen Frage waren als : XXXXXX
Werde es erneut prüfen... ... andernfalls geht direkt über das Formular-Center vom BMdF, dort findet ihr es....

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RE: Unterhalt an "Thai-Familienangehörige"...

#7 von thai.fun ( Gast ) , 30.01.2010 15:43

Meint Ihr dass..??
Zuerst hier Klicken
Dann in der Hp in der Kopf-Zeile, wie hier abgebildet, auf den blauen Link....
Suchen Anlagen zum Merkblatt Kontakt Links Impressum Sitemap ภาษาไทย
...nach dem Klick steht an selbiger Stelle die Zeile....
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RE: Unterhalt an "Thai-Familienangehörige"...

#8 von Somprit , 30.01.2010 19:11

... nee, @thai.fun, nicht das...trotzdem DANKE für die Bemühung 8-)

Ich meinte das Thai-Deutsche Dings-Formular, zu finden unter:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/...do?%24context=0

Ich nehme an, da es ein PDF-Dok. ist, dass irgendwie "später" bei meinem 1. Link das Thai durch diese xxxx ersetzt wurde...

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RE: Unterhalt an "Thai-Familienangehörige"...

#9 von werner.freitag , 30.01.2010 21:37

Nicht länger suchen.Mein Link funktioniert und das Formular stammt von der gleichen Quelle.

 
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RE: Unterhalt an "Thai-Familienangehörige"...

#10 von sarohu ( Gast ) , 31.01.2010 15:02

Hallo zusammen,

danke an alle für den Link. Die thailändische Behörde bestätigt da mehr oder weniger nur die Melde-Angaben zur jeweiligen Person

Gruss Rolf

sarohu

RE: Unterhalt an "Thai-Familienangehörige"...

#11 von Somprit , 01.02.2010 08:12

Zitat
"...Die thailändische Behörde bestätigt ..."

... @sarohu..ist das nicht etwas zu allgemein gehalten und sollte man(n) dies somit auf das ganze Land erstreckt sehen ... sicher nicht, denn ich kenne es anders!

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RE: Unterhalt für Pflegefall in Thailand ....

#12 von Somprit , 08.03.2014 08:38

...wieder mal ein Fall aus der Praxis, denn

...neues Ungemacht bahnt sich an.... und wieder geht es um den monatlich erforderlichen Unterhalt für einen „gerichtlich betreuten“ Deutschen im sorgenvollem Land.

Man(n) hielt mir seitens eines Landesbewohner, welcher viiielll mehr Geld fordert , entgegen:

„Der Farang hat sich an unsere Gesetze, Rechte & Pflichten“ zu halten!

... bin nun selbst mal gespannt, wie man(n) / Frau sich im Zusammenhang landesspezifischer gerichtlicher Entscheidungen, welche in Deutschland und in Thailand fielen, zurechtfinden wird...

Wer wird obsiegen... das Recht der Freien oder das des „Michel“...

Ggf. werde ich, ohne den konkreten Fall allzu offen anzusprechen, weiter darauf eingehen... insbesondere dann, wenn es zwischen dem Freien vs. Michel zu einer Entscheidung kommt, sozusagen zu einem High Noon


Achtung! Texte von mir könnten Spuren von Ironie, Denkanstößen und freier Meinungsäußerung enthalten ...
Es wird keine Garantie auf Textverständnis gewährleistet.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte zwischen den Zeilen.

Im Notfall alles als Unterhaltung ansehen

Somprit  
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RE: Unterhalt für Pflegefall in Thailand ....

#13 von Binturong , 08.03.2014 10:25

Zitat
„Der Farang hat sich an unsere Gesetze, Rechte & Pflichten“ zu halten!


Nun an welche denn?
An die Ungeschriebenen? Die immer Angewandten? Die überall Gültigen? Die, die nicht auf einem Papier stehen – stehen können / dürfen?

Wenn´s was zu holen gibt, dann… !

Sind wir wieder beim Thema „Verantwortung“.

(Dazu fällt mir nur "Saupack" ein. Da heißt es nur: Anpassen.)


Es gibt immer zwei Meinungen: Meine und die falsche.

Binturong  
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RE: Unterhalt für Pflegefall in Thailand ....

#14 von Somprit , 09.03.2014 08:05

... nun ganz so hart & brutal, wie du @Bintourong das „Saupack“ in den Raum wirfst, will ich nicht urteilen... mehr nach dem Motto: „Frechheit siegt ... (will siegen)“

...zudem, allgemein betrachtet finde ich diese hingeworfene Äußerung, dass der Farang sich gefälligst nach IHREN Gesetzen, Rechte und Pflichten zu halten hat derart lächerlich, da ich keine rechtsverbindliche Umsetzung dieser auf dem Papier stehende Rechte & Pflichten realitätsnahe umgesetzt sehe...

Recht hat i. d. R. derjenige, der Einfluss = Macht hat.... und wie man(n) / Frau dies hierzulande erreicht, ist hinlänglich bekannt... genügend Beispiele gibt es ja....

Da bekommt ein thailändischer, „sehr ländlich lebender Familienverbund“



unter Berücksichtigung größtmöglicher Sozialkomponente monatlich 30.000 Baht zugeschoben um einen unserer Brüder zu pflegen... und fordert jetzt mittels Einschaltung eines thailändischen, ... ach so von sich überzeugtem Rechtsverdreher noch mehr Geld...
dabei war ich bislang – bin es noch immer – der Meinung, dass der sozialen Verantwortung mehr als nur hinreichend nachgekommen wurde... obwohl man(n) / Frau seit Anbeginn an durch unredliche Tricks die in deutschen Landen stehende „Schatztruhe“ ausschließlich in die eigenen, sonnengebräunte Hände zu bringen versuchte...

Man(n) wird nun sehen, wie man(n) / Frau zwei fast identische Gerichtsbeschlüsse, ergangen in deutschen und thailändischem Lande, unter einen Hut bekommen wird...


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