Zitat von peter53
Hallo Max
Ich habe dann ein Jahr gebraucht um an das Vermögen des Mannes heran zu kommen. Ein unheimlicher Papierkrieg seitens der Credit Suisse, natürlich nur im Interesse des Kunden.
Ja hallo Peter, wo ist den das Geld? Spass beiseite, ich denke Du hast der Thai-Frau geholfen. Man sieht schon, Du bist ein guter Kerl.
Nun hast Du mich aber mit Deinem Satz, auf Folgende Zeilen der Credit Suisse gebracht. Hab ich auch einmal für meinen Sohn Ausgelistet.
CS Bank-Merkblatt – Nachlassregelung
Bei einem Todesfall tauchen vielfach Fragen auf, die unter anderem die Bankbeziehung des Verstorbenen betreffen. Mit diesem Merkblatt möchte die Credit Suisse die häufigsten Fragen kurz aufgreifen und erläutern. Was ist im Bankverkehr zu beachten?
Auskunftsrecht, Verfügungsrecht
Die Bank ist verpflichtet, sich über das Auskunfts- oder Verfügungsrecht der Hinterbliebenen Gewissheit zu verschaffen. Erkundigen Sie sich deshalb bei der Credit Suisse, welche Formalitäten (z. B. Erbbescheinigung, Willensvollstreckerzeugnis, Vollmachten etc.) Sie für Auskünfte oder Verfügungen über die Vermögenswerte des Verstorbenen benötigen. Die Erbdokumente werden in der Schweiz von den zuständigen kantonalen Behörden ausgestellt (vgl. Anhang).
Die auskunftsberechtigte Person kann sich bei einer Geschäftsstelle der Credit Suisse durch Vorlage der erwähnten Dokumente (Erbbescheinigung, Willensvoll-streckerzeugnis etc.) sowie eines Passes oder einer Identitätskarte ausweisen.
Wenn der Verstorbene dagegen seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte, verlangt die Bank die einschlägigen Erb-dokumente der hierfür zuständigen ausländischen Behörden.
Bestehende Vollmachten, neue Vollmachten
Bestehende Bankvollmachten gelten grundsätzlich, sofern nicht gegenteilig vereinbart, auch nach dem Tod des Vollmachtgebers weiter, und der Bevollmächtigte darf in der Regel – ohne zusätzliche Dokumente vorzulegen – Aufträge erteilen. Die Credit Suisse kann jedoch auch vom Bevollmächtigten Erbschaftsdokumente einverlangen.
Informieren Sie sich über das Bestehen etwaiger Vollmachten. Erben (jeder einzeln) und Willensvollstrecker können unerwünschte Vollmachten widerrufen.
Falls eine amtliche Beglaubigung von Unterschriften benötigt wird, wenden Sie sich bitte an die zuständige vom Kanton bezeichnete Amtsstelle oder Person; meist handelt es sich um ein Notariat oder eine Gemeindebehörde. (Bitte beachten Sie die Liste am Schluss des Merkblattes.) Es kann sinnvoll sein, dass Erbengemeinschaften zur Nachlassregelung einen Erbenvertreter bestimmen. Bitte verwenden Sie hierzu das von der Credit Suisse vorgesehene Formular.
Aufträge bzw. Geldbezüge vor Ausstellung der Erbbescheinigung
Sollten weder gültige Bankvollmachten existieren noch die nötigen Erbdokumente erstellt sein, so liegt es im Ermessen der Credit Suisse, dringende Aufträge (z. B. Todesfallkosten, Spitalrechnungen etc.) dennoch zu Lasten des Kontos des Erblassers auszuführen.
Auszüge per Todestag
Nachdem sich die Credit Suisse über das Auskunftsrecht des Anfragenden Gewissheit verschaffen hat, erteilt sie die üblichen Auskünfte über vorhandene Vermögenswerte bzw. Verpflichtungen des Verstorbenen per Todestag (z. B. Erstellung von Auszügen per Todestag). Hierfür sowie für zusätzlichen Abklärungen (z. B. bezüglich möglicher Nummern-/Pseudonymbeziehungen) oder für die Reproduktion von Auszügen oder Anlageverzeichnissen aus weiter zurückliegenden Perioden kann die Credit Suisse je nach Aufwand eine Umtriebsentschädigung verlangen.
Adresse für Postzustellungen. Jeder auskunftsberechtigte Erbe bzw. der Willensvollstrecker kann für die Kundenbeziehung des Verstorbenen bestehende Adressinstruktionen den neuen Verhältnissen anpassen.
Daueraufträge, LSV-Ermächtigungen, Karten
Erkundigen Sie sich, welche Aufträge, Zusatzprodukte oder Dienstleistungen bei der Bankverbindung des Verstorbenen bestehen und veranlassen Sie die Annullation bzw. Sperre derjenigen, die keinen Zweck mehr haben. Hierzu sind die jeweiligen Erben oder der Willensvollstrecker befugt.
Guthaben 2. und 3. Säule
Sofern 2. oder 3. Säulen-Guthaben des Verstorbenen bei der Credit Suisse Freizügigkeitsstiftung bzw. der PRIVILEGIA Vorsorgestiftung vorhanden sind, nimmt die
Credit Suisse mit diesen direkt Kontakt auf. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stiftung bzw. Versicherung.
Ansprechpartner bei der Credit Suisse
Ist der Kundenverantwortliche/das Beratungsteam des Verstorbenen bekannt, so wenden Sie sich bitte an die entsprechende Ansprechperson. Falls Sie die kunden-verantwortliche Stelle nicht kennen oder gar nicht wissen, ob überhaupt eine Verbindung des Verstorbenen bei der Credit Suisse besteht, so wenden Sie sich an die nächste Geschäftsstelle. Dort wird man Ihnen das weitere Vorgehen gerne erläutern. 118 290 9.04 Seite 1/2
Was kann zudem von Bedeutung sein?
Überprüfen Sie, ob die Fortführung der Versicherungen (Hausrat, etc.) noch sinnvoll ist.
Bitte beachten Sie bei der Geltendmachung von Versiche-rungsleistungen die folgenden Punkte: Beschaffen Sie sich die Versicherungspolicen und überprüfen Sie Leistungen und Begünstigte. Nehmen Sie für das weitere Vorgehen mit der entsprechenden Versicherungseinrichtung Kontakt auf. Vorausbezahlte Prämien werden evtl. rückerstattet.
Staatliche und berufliche Vorsorge
Wenden Sie sich mit Fragen betreffend die staatliche und berufliche Vorsorge an die zuständige kantonale Aus-gleichskasse sowie an den letzten Arbeitgeber bzw. die Pensionskasse des Verstorbenen.
Grundbesitz und Immobilien
Die Erben erlangen das Eigentum an Grundbesitz/Immobilien unmittelbar nach dem Tod des Erblassers. Die Verfügungsberechtigung hingegen erfolgt erst nach dem Eintrag ins Grundbuch.
Testament, Erbverträge
Testamente und Erbverträge müssen unverzüglich und ungeöffnet der nach kantonalem Recht zuständigen Behörde zur Testamentseröffnung eingereicht werden.
Testamentseröffnung, Erbbescheinigung
Das Testament wird innert Monatsfrist seit Einreichung von der zuständigen Behörde eröffnet. Nach Ablauf eines Monats seit der Mitteilung des Testaments können die gesetzlichen und die eingesetzten Erben von der zuständigen kantonalen Behörde die Ausstellung einer Erb bescheinigung verlangen. Die Erbbescheinigung bestätigt, dass die aufgeführten Erben – unter Vorbehalt der Un-gültigkeits- und Erbschaftsklage – als Erben anerkannt sind.
Öffentliches Inventar, Steuerinventar
Die Inventarisierung des Nachlasses erfolgt grundsätzlich gestützt auf die jeweiligen kantonalen Bestimmungen.
Die gesetzlichen Erben können innerhalb eines Monates nach Bekannt werden des Todes des Erblassers das Begehren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars bei der zuständigen kantonalen Behörde stellen. Für die eingesetzten Erben beginnt die Monatsfrist ab Mitteilung der letztwilligen Verfügung zu laufen. Ein Begehren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars kann angezeigt sein, wenn z. B. die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen unklar sind oder vermutet wird, dass Schulden oder z. B. Bürgschaftsverpflichtungen bestehen.
Abonnemente/Services
Überprüfen Sie, welche Zeitungsabonnemente, TV-, Radio-, Cablecom-, Telefonanschlüsse, Hauslieferdienste vorhanden sind. Nicht mehr beanspruchte Leistungen können gekündigt werden.
Kantonale Behörden
Ausstellung von Erbbescheinigungen und Willensvollstreckerzeugnissen
- Zürich Einzelrichter des Bezirksgerichts
© Credit Suisse, Zürich. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Credit Suisse ist es nicht gestattet, das vorliegende Merkblatt ganz oder teilweise zu reproduzieren. (Anmerkung von Max thai.fun, dieses Schreiben kann man ohne Probleme in Net herunterladen.)Die Credit Suisse haftet nicht für Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Merkblatt ergeben könnten.
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