Gravierende Benachteiligung ausländischer Mitbürger im deuts

#1 von manfredo ( Gast ) , 10.06.2009 09:43

Hallo

Gravierende Benachteiligung ausländischer Mitbürger im deutschen Rentenrecht

Das deutsche Rentenrecht führt dazu, dass Ausländer die jahrelang zwangsweise, im Zuge eigener Erwerbstätigkeit, in die Rentenversicherung eingezahlt haben, beim späteren Bezug benachteiligt werden, wenn Sie in ihre Heimat zurückkehren und dieses Land kein Sozialhilfeabkommen mit der BRD abgeschlossen hat.
Ein praxisnahes Beispiel:
- Einem deutschen Rentner, der in Thailand lebt, wird seine Rente ungekürzt ausgezahlt.
- Einer thailändischen Witwe, eines Deutschen, die in Thailand lebt, wird seit 2005 die Witwenrente ungekürzt ausbezahlt.
- Einer thailändischen Frau, die in Thailand lebt, wird hingegen ihre eigene selbst eingezahlte Rente, um 30% gekürzt.
Da meiner Meinung nach die Rentengesetzgebung, in diesem Zusammenhang, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland widerspricht, habe ich beim Bundestag eine Petition eingereicht, die auch angenommen wurde.
Der Petitionsausschuss lehnte mein Anliegen mit Hinweis auf die aktuelle Rechtslage ab. Diese hatte ich allerdings nie angezweifelt. Meine Zweifel, dass diese Gesetze dem Grundgesetz widersprechen würden, wurden einfach ignoriert.
Daraufhin wandte ich mich an den Petitionsausschuss der EU. Auch hier wurde die Petition angenommen. Die Petition wurde für zulässig erklärt und es wurde festgestellt das die angesprochenen Fragen den Tätigkeitsbereich der EU betreffen. Die Petition will sich allerdings nicht damit befassen und hat die Bemerkungen zur Kenntnis genommen. Damit ist für den Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.
Solche Ungerechtigkeiten werden also zur Kenntnis genommen und einfach akzeptiert.
Originaltexte angehangen
Homepage: http://www.siam-info.com

manfredo

RE: Gravierende Benachteiligung ausländischer Mitbürger im deuts

#2 von PengoX ( Gast ) , 17.06.2009 22:43

Die gesetzliche Rente in Deutschland, und deren Auszahlung, ist leider _keine_ Versicherungsleistung sondern eine Sozialleistung.
Daher kann der Gesetzgeber leider völlig zu Recht festlegen nach welchen Kriterien diese ausbezahlt wird.

Ist leider so...

PengoX

PengoX

   

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