kino

#1 von Rong Kwang ( gelöscht ) , 13.06.2009 21:16

bin gerade am sammeln von infos zu
ob das auch legal und kostenlos ist
bevor ich das weis ist der link auf eigene gefahr anzuwenden

http://www.kino.to/
Mit http://www.kino.to legal fernsehen?

Das illegale Internetportal http://www.Kino.to, http://www.kino.1a.to oder http://www.moviestream.to bietet Kinofilme, Serien und Spielfilme als Live-Stream an, die sofort, kostenlos und ohne Registrierung und lange Wartezeiten angesehen werden können.

Kino.to hosted diese Filme bei Anbietern, welche eine begrenzte Menge von Online-Speicherplatz kostenlos zur Verfügung stellen und erzielt seinen Umsatz durch eingeblendete Werbebanner und Spenden von Mitgliedern.

In Deutschland ist nach dem Urheberrecht das Herunterladen von “offensichtlich rechtswidrig” hergestellten oder rechtswidrig angebotenen Inhalten nach § 53 des Urhebergesetz strafbar. Als Internetsurfer ist man aus diesem Grund womöglich in der Pflicht zu prüfen, ob es sich bei downloadbarem Inhalt im Internet um besondere Werbe-Angebote handelt, die von bestimmten Künstlern evtl. legal angeboten werden oder ob es sich eben doch um ein illegales, weil raubkopiertes Angebot handelt. Um ein solches handelt es sich im Regelfall, wenn der Anbieter kein Recht hat den downloadbaren Inhalt anzubieten. Werden also z.B. aktuelle Kino Filme im Internet zum Download oder Stream angeboten, dann kann es sich unmöglich um ein legales Angebot handeln, da es ausgeschlossen ist, dass ein privater Anbieter bereits die Rechte zur Verwertung im Internet hat.

Auf http://www.kino.to trifft genau der eben umrissene Sachverhalt zu. Hier gibt es neben Fernsehserien so ziemlich jeden aktuellen Kinofilm als “offensichtlich illegalen” Download bzw. Stream. Vom Besuch dieser Webseite ist damit dringendst abzuraten. Nach den Kriterien des Bundesministerium der Justiz muss “für den jeweiligen Nutzer nach seinem Bildungs- und Kenntnisstand offensichtlich sein, dass es sich um eine rechtswidrige Quelle handelt.” (Quelle: heise.de) Mit Unkenntnis wird sich hier also kaum jemand mehr heraus reden können. Sowohl die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletztungen) als auch die MPAA (Motion Picture Association of America) haben bereits gerichtliche Schritte gegen die Betreiber von kino.to angekündigt.

Eine ganz andere Meinung zu dem Thema findet sich im folgenden Video
http://www.youtube.com/watch?v=LAGHG4c8MxU

Rong Kwang

RE: kino

#2 von Rong Kwang ( gelöscht ) , 13.06.2009 22:19

blicke da noch nicht ganz durch ein paar alte schinken laufen per stream
die hinten mit F gekenntzeichnet laufen mit Flash Player


die meisten anderen wiederum benötigen einen eigenen Player
und da ist der Hacken



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Rong Kwang

   

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