angeblich soll es auch für Ausländer möglich sein, die Quellensteuer, die bei der Zinsauszahlung einbehalten wird, zurück zu erhalten, zumindest den Betrag, der die Freibeträge nicht übersteigt, was ich auch glaube, doch wie geht das genau ?
Hat jemand das schon mal gemacht oder hat möglichst genau Infos darüber wie man das unter Vorlage von was wo macht ?
Wissenswert wäre auch, ob und falls ja für wieviele Jahre man das rückwirkend beantragen kann.
Zuallererst musst du dir beim zuständigen Finanzamt eine Steuerkarte holen. Erforderliche Unterlagen müssen vorgelegt werden. Kopie v.Reisepaß mit Visa Eintragung. Kopie vom Bankbuch. Kopie von Chanott (bei Condo-Inhabern) Kopie vom blauen (gelben Buch) Das Antragsformular wird dann von der Behörde ausgefüllt. Kosten entstehen keine. Die Quellensteuer vom Bankbuch kann dann auf die dauer von 3 Jahren (Bestätigung der Bank ist erforderlich) rückwirkend jeweils bis zum 31.3 d.Jahres zurück gefordert werden.
stimmt phumphat,muss ich dir zustimmen habe ich vor zig jahren auch schon mal gemacht wie der zinsatz noch hoch war.habe das 4 oder 5 jahre gemacht. meine steuerkarte habe ich noch. ergänzend (wenn noch zutreffend)wenn man verheiratet ist bekommt man mehr zurück. und kosten entstanden mir einmal 200.- bath weil ich zur beantragung der rücherstattung ein paar tage zuspät erschienen war. Gruss siggi
so ist es als erstes bekommst du eine steuernummer,ich kann mich aber nicht mehr genau erinnern ob ich die gleich bekommen habe oder ob ich nach einer woche nochmal hin bin. gruss siggi