Ich bin Pensionär aus Berlin. Ich bin in Wilmersdorf-Charlottenburg gemeldet.Ich habe da eine Eigentumswohnung. Ich bin seit mehr als 30 jahren nicht krankenversichert. Meine Lohnsteuerkarte wird jedes Jahr vom Einwohermeldeamt zu meiner Pensionsstelle geschickt. Die schicken sie zum Finanzamt. Eine Steuernummer habe ich nicht mehr. Die Lohnsteuer zieht die Pensionsstelle ab. So läuft das seit 12 Jahren. Ich will nun meinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben, kann das aber nur, wenn ich die Eigentumswohnung aufgebe. ich könnte sie meiner Frau übereignen. Wir können dann immer noch 3 Monate im Jahr da wohnen, und wenn ich abkratze bleiben ihr die Schwierigkeiten mit dem Erbe erspart. Man hat ja nun eine Krankenversicherungpflicht eingeführt, nicht aber für Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Nun treten folgende Fragen auf: Wie funktioniert das mit den Steuern, wenn ich im Ausland lebe? Wahrscheinlich gibt es da noch mehr Komplikationen. Gibt es jemanden hier im Forum, der sein Leben so ähnlich organisiert hat, wie ich es vorhabe?
... fangen wir doch mal beim einfachsten Punkt an, nämlich dass auch DU eine indirekte Steuernummer (neben der vom zuständigen Finanzamt erteilten unmittelbaren Nummer), eine sogenannte "Persönliche Identifikationsnummer" mit 11-stelliger Ziffernfolge hast! Diese Nummer erhält jede gemeldete Person, also auch Kinder und wird auch bei Heirat (Namensänderung) bis zum Tode beibehalten.
Denn spätestens seit Ende 2008 wurden alle in D. gemeldeten Personen vom Bundeszentralamt für Steuern mit solch einer Nummer ausgestattet und diese Nummer per Brief mitgeteilt. Müsste also in Deinem (Postfach?) vorhanden sein! Ich gehe mal davon aus, dass früher oder später die bisherige Steuernummer bei den zuständigen Finanzämtern durch diese "Persönliche Identifikationsnummer" ersetzt werden wird. Im Übrigen dürften wir fast auf gleicher Ebene liegen, nur ich habe leider kein Eigentum in D. gebe jedoch jedes Jahr meine Steuererklärung ab.... Ich habe im Gegensatz zu Dir (?) hier die Steuerklasse I, werde auf Antrag als "unbeschränkt steuerpflichtig" unter den entsprechenden Berücksichtigungen möglicher bestehender Unterhaltsansätzen (Ehefrau/Kinder) bei meinen jährlichen EKSt-Erklärungen "abgerechnet"! Dazu erhalte ich jeweils von der Pensionsstelle zum Jahreswechsel eine "Lohnsteuerbescheinigung" nach hier übersandt. Soweit erst mal hier, mal sehen, wer mehr zu berichten hat....denn von "mehr Komplikationen" kann ich eigentlich nichts schreiben
Mich verwundert Dein Hinweis auf eine KV-Pflicht, denn WIR als Pensionäre haben doch "unsere Beihilfe-Verordnungen".... und stehen im Gegensatz zu so vielen anderen doch relativ gut da
... es wird die wenigsten betreffen bzw. ihr Interesse erwecken.... denn ich habe seit über 30 Jahren keinen mehr, den Bundespersonalausweis ...
Personalausweis-Gebührenverordnung steht Das Bundesinnenministerium hat nach der Konsultation des Bundesrates die Personalausweisgebührenverordnung beschlossen. Die Länderkammer hat vor allem die geplanten Ermäßigungen angesichts der Finanznot der Länder und Gemeinden abgelehnt. Während der kommende elektronische Personalausweis wie bereits gemeldet im Normalfall für Bürger ab 24 Jahren 28,80 Euro kosten wird, wird der Preis des Ausweises für Bürger unter 24 Jahren auf 22,80 Euro ermäßigt. Ursprünglich sollte es eine Ermäßigung auf 19,80 Euro für Bürger von 18 bis 24 Jahren Die "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" (Personalausweisgebührenverordnung) musste nach einer Sitzung der Länderkammer vom 9. Juli geändert werden, weil die Länder sich nicht in der Lage sahen, den Ausweis für junge Staatsbürger zu subventionieren. Unabhängig von den Altersgrenzen bleibt es den Gemeinden überlassen, ob Bedürftige eine Gebührenermäßigung bekommen oder den Ausweis kostenfrei erhalten. Komplett unter: http://www.heise.de/newsticker/meldung/P...ht-1051983.html
... ein Update zum vorstehenden Text ... ... nun die wenigsten hier werden ihn benötigen, ich habe seit 40 Jahren keinen mehr,...
Ab dem 1. November gibt es den neuen Personalausweis. Er verfügt über einen Chip und speichert private Daten elektronisch. Für den Verbraucher soll er den Alltag erleichtern. Doch was bringt der neue Perso wirklich?
Das bringt der neue Personalausweis
In nicht einmal mehr zwei Monaten wird der neue Personalausweis eingeführt. Wer ab dem 1. November einen neuen Perso beantragt, bekommt ein Stück High-Tech in die Hand. Die Gebühr für den Identitätsnachweis beträgt für alle unter 24-Jährigen 22,80 Euro, wer älter ist, zahlt 28,80 Euro. Zum Vergleich: Die Ausstellung des herkömmlichen Ausweises kostet etwa 8 Euro...
Dafür kann der Neue einiges mehr: Er dient nicht nur der Identifikation durch sichtbare Daten wie Foto, Name oder Geburtsdatum. Der neue Personalausweis verfügt über einen Chip, der drei Funktionen erfüllt...
Zum einen ist das die Biometriefunktion: Sie enthält ein digitales Lichtbild sowie zwei Fingerabdrücke. Ausgelesen werden diese Informationen bei Bedarf von autorisierten Stellen wie Polizei oder Grenzkontrolle. Während das Bild auf dem Chip gespeichert werden muss, ist die Abgabe der Fingerabdrücke freiwillig...
Der Chip umfasst zudem die elektronische Identitätsfunktion. Damit können Bürger durch Eingabe einer Pin, ähnlich wie bei der EC-Karte, ausgewählte persönliche Daten vertrauenswürdig weitergeben - beispielsweise beim Online-Shopping, dem Herunterladen von Filmen oder wenn sie am Automaten Zigaretten kaufen. Diese Funktion ist optional. Genauso wie die Signaturfunktion: Damit können Bürger wichtige Dokumente rechtssicher signieren...
In einer der vergangenen Ausgaben des ARD-Magazins Plusminus bemängelten die Redakteure die angebliche Unsicherheit des Personalausweises: Für die Sicherheitswächter vom Chaos Computerclub war es leicht, an die Daten heranzukommen... .. alles unter: http://www.news.de/technik/855072195/das...sonalausweis/1/
Die Passstelle der Botschaft Bangkok beabsichtigt, ab September 2012 ein Termin-vergabesystem für die Passbeantragung einzuführen.
Das Terminvergabesystem ermöglicht es der Botschaft, durchgehend einen geregelten und geordneten Publikumsverkehr zu gewähr-leisten. Die Passkunden können einen ihnen passenden Termin buchen und lange Wartezeiten werden hierdurch vermieden. Es ist geplant, das System ab dem 20. August 2012 auf der Homepage der Botschaft unter http://www.bangkok.diplo.de für Terminbuchungen ab dem 03. September 2012 freizuschalten. Bitte beachten Sie weitere Hinweise auf der Homepage der Botschaft: http://www.bangkok.diplo.de
...eine Info der Deutschen Botschaft!Mitteilung an deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Thailand
--- Neues Terminvergabesystem für Passbeantragungen --
Die Passstelle der Deutschen Botschaft Bangkok führt ab Oktober 2012 ein Terminvergabesystem für die Passbeantragung ein. Dies gilt sowohl für die Neuausstellung von Pässen als auch für Wohnortänderungen.
Das neue System hilft Wartezeiten zu vermeiden und ermöglicht eine rasche Bearbeitung Ihres Passantrags. Von September an können Sie Termine ab 01. Oktober auf der Webseite der Botschaft unter http://www.bangkok.diplo.de online buchen. Dort finden Sie auch weitere Hinweise zum Antragsverfahren sowie Antragsformulare.
Anträge ohne vorherige Terminbuchung werden nur noch in Ausnahmefällen angenommen, z.B. bei Passverlusten und dringend anstehender Rückreise nach Deutschland. Fertiggestellte Pässe können ab Oktober dienstags von 8.30 – 9.30 Uhr und donnerstags von 13.30 – 14.30 Uhr abgeholt werden. Hierzu ist kein Termin erforderlich.