Sicher kommt auf meine Frage gleich eine passende Antwort, denn diesen Fall dürfte es oft geben :
Sollte ich mich dazu entschließen ein sogenanntes "Retirement-Visa" (Non-Immigrant-OA) zu beantragen ist es notwendig Einkommen aus dem Ausland und/oder Vermögen in Thailand nachzuweisen, welches min. 3 Monate auf der Thai-Bank gelegen haben muss bevor man den Antrag erfolgreich stellen kann.
Muss ein Vermögen dazu auf einem Fix-Deposit-Account liegen, oder genügt es, wenn es 3 Monate nachweislich auf einem Savings-Account lag ?
Gilt diese 3-Monatsregel auch bei der ersten Beantragung, denn ich habe mal gehört, beim ersten mal wäre das nicht so.
Zitat von BagsidaSicher kommt auf meine Frage gleich eine passende Antwort, ....
Klaro.... .... es gibt kein Forum, wo dies nicht schon 1.000-mal durchgekaut wurde..... Pausenclownerie ... oder wird DIR der ständige Visum-Ran lästig, fehlen DIR die sonst kostensenkenden Mitfahrer ...[/size]
Für die immer noch Unwissenden... seit einem Jahrzehnt lagert von mir kein Baht auf einem thailändischen Konto, eine Bestätigung meiner mageren Pension durch den Konsul reichte bis dato immer .... für die jährliche Verlängerung meines Retirement "O"
Alles "andere" ist nach [size=85]eigenen mitwirkenden Bemühungen für ein sogenanntes Jahresvisum (Non-Immi-O..) "verhandelbar. Es kommt auch hier - wie bei fast allem, was mit der Immi zu tun hat - auf den Beamten an
... übrigens, bevor Du auch hier mit dem 3-jährigen Non-Immi-O ... kommst und die Leute verrückt machst , lies erst mal hier richtig nach: http://www.mfa.go.th/web/2482.php?id=2498 ... betrifft bestimmt nicht die 08/15 Expats! Für die es wichtig, von Bedeutung ist, die wissen es dann bestimmt ...