Ehescheidungen in Thailand ....

#1 von Somprit , 02.08.2010 19:09

… da ich gerade im unmittelbaren Freundeskreis wieder einmal eine Thai-Deutsche-Ehescheidung miterleben muss und im „Thai-Ticker“ der letzten Tage folgendes zu lesen war

Zitat
„Meine Frau und ich wir haben uns in den letzten Tagen scheiden lassen. Meine Frau hatte sich beim Fremdgehen HIV angesteckt.
Scheinbar wollten meine Frau und die Richterin mich noch einmal so richtig “Abzocken“, ich sollte Lebenslang monatlich 20.000 THB, 300.000 THB als Entschädigung, das Auto und die Motorbike geben. Zum Glück hatte ich aber vor 7 Jahren einen Ehevertrag gemacht und den auch beim Amphoe abstempeln lassen. Die Richterin schien ziemlich sauer darüber, aber den Ehevertrag musste auch sie anerkennen. Also, auch ein Ehevertrag richtig gemacht und vom Amphoe abgestempelt, hat hier seine Rechtsgültigkeit. (Sollte jemand Anfragen an mich haben, bitte eMail an nachrichten@ thai-ticker.com , das wird zu mir weitergeleitet).



ich zudem ein solches einschneidendes Ereignis hier im Lande selbst hinter mir habe, überraschte mich auf dieser Website: http://www.buema.net/ehescheidung.htm , folgender, mir völlig unverständlicher Satz/Hinweis:

Zitat
„Eine solche Privatscheidung ist aus der Sicht des deutschen Ehegatten allerdings unwirksam, da diese in Deutschland keine Anerkennung findet.“



… denn dies erscheint mir – aus welchen Beweggründen wohl – FALSCH ... wobei man(n)/Frau sich auf diesen Passus bezieht:

Zitat
Die Privatscheidung

Das thailändische Recht unterscheidet zwischen der Privatscheidung und der gerichtlichen Scheidung.
Die Privatscheidung ist vollzogen, wenn beide Ehegatten vor dem Standesbeamten erklären und beurkunden lassen, dass die Ehe aufgelöst werden soll. Formell sieht das Gesetz vor, dass diese Erklärung vor zwei Zeugen unterzeichnet wird und das anschließend die Registrierung der Ehescheidung vor einem Bezirksamt (Ampoe) erfolgt.



Vielleicht gibt es unter uns ja weiterführende Erkenntnisse/Wissenstand … ganz nach dem Motto: "Wer weiß mehr/genaueres"?

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RE: Ehescheidungen in Thailand ....

#2 von Allgeier , 02.08.2010 20:24

Zitat von Somprit
Eine solche Privatscheidung ist aus der Sicht des deutschen Ehegatten allerdings unwirksam, da diese in Deutschland keine Anerkennung findet.



Ich wuerde jetzt mal sagen:

-Wo befindet sich der Hauptwohnsitz, wo haelt man sich mehr wie 6 Monate im Jahr auf? Und dort wo man sich die meiste Zeit aufhaellt sollte man die Scheidung einreichen. Thailand ist wohl eher zu empfehlen, weil billiger.
-Diese Privatscheidung ist wohl eine Scheidung im gegenseitigen Einverstaendniss. Also ohne Streiterei. Ich wuerde jetzt sagen, man geht mit der Scheidungsurkunde des Districtes auf die deutsche Botschaft und laesst die legalisieren. Dann mueste diese doch auch in Deutschland anerkannt werden. Die Heiratsurkunde wird nach dem legalisieren ja auch anerkannt.

Zum Ehevertrag kann ich nur sagen, das ich auch einen habe und der wurde im Heiratsprotokoll eingetragen. Ohne Eintrag keine Gueltigkeit. Aber ob der Ehevertrag in Deutschland bei einer Scheidung gueltig waere, das ist die Frage. Ich habe den Ehevertrag durch meinen Stiefvater einem Rechtsanwalt in Deutschland gezeigt und der meinte, da sind keine Punkte enthalten wo man in Deutschland anfechten kann. Darauf sollte man auch achten, wenn es zu einem Umzug nach Deutschland kommt.

Die Schuldfrage in dem oben genannten Fall sollte wohl klar sein. Und doch wuerde die Richterinn gerne zum Wohle der Ehefrau entscheiden. Das ist ja wie in der BRD.
Kein Wunder das dann manche durchdrehen.

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RE: Ehescheidungen in Thailand ....

#3 von Somprit , 06.08.2010 18:12

Zitat von Allgeier
... Ich wuerde jetzt mal sagen:
...Thailand ist wohl eher zu empfehlen, weil billiger.
-Diese Privatscheidung ist wohl eine Scheidung im gegenseitigen Einverstaendniss. Also ohne Streiterei. Ich wuerde jetzt sagen, man geht mit der Scheidungsurkunde des Districtes auf die deutsche Botschaft und laesst die legalisieren...



… ja, vorausgesetzt man(n)/Frau kommen zur Übereinstimmung einer einvernehmlichen Scheidung, wäre immer Thailand vorzuziehen!
Hin zum Amphör (Bezirksamt), Vorlage der beiden Heiratsurkunden, Wille zur Scheidung im Register eintragen lassen und je 50,-- Baht… aus und vorbei ist die Ehe nach thailändischem Rechtsverständnis, halt eine sogenannte „Privatscheidung“.

Nun die Scheidungsurkunde bei der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft zur Legalisierung für 25.-- EUR einreichen um anschließend einen
„Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen nach Art. 7 FamRÄndG“ bei der Senatsverwaltung f. Justiz, Salzburger-Str. 21/25 in 10825 Berlin, vor dem zuständigen Beamten des Konsulats zu stellen, was nochmals 20,-- EUR kostet.

Dazu sind vorzulegen:

1. Eheregister (übersetzt/legalisiert)
2. Scheidungsregister (übersetzt/legalisiert)
3. Scheidungsurkunde (übersetzt/legalisiert)
4. Beglaubigte Kopie d. Reisepass

Das alles ist in Eigenregie möglich

Bevor seitens der Senatsverwaltung in Berlin eine solche Ehescheidung anerkannt wird, ist eine Gebühr zu entrichten, welche sich im Rahmen meiner Erfahrungen für Rentner/Pensionäre um die 60,-- EUR bewegt.

Anmerkung: Grundsätzlich ist der „Antrag auf Anerkennung …“ bei der Justizverwaltung (OLG) des Bundeslandes zu stellen, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für hier lebende Expat also: Justizverwaltung Berlin
Die so im Anerkennungsverfahren erfolgte/registrierte Ehescheidung ist in Deutschland bindende Grundlage für Gerichte
Es empfiehlt sich, wie bei einem Ehevertrag auch einen „Scheidungsvertrag“ im Scheidungsregister aufnehmen zu lassen, z.B. eine Abfindungszahlung pp, um der geschiedenen Holden einem möglichen Antrag auf Versorgungsausgleich vor deutschen Gerichten die Grundlage zu entziehen

Und wie sich in einem mir bekannten Fall zeigte, genügte der Wink einer Abstandszahlung in Höhe von 3.000 EUR um die Gier der Holden hier zu wecken … ihre Unterschrift schnell unter das Heiratsregister zu setzen …

Zitat von Allgeier
..Zum Ehevertrag kann ich nur sagen, das ich auch einen habe und der wurde im Heiratsprotokoll eingetragen. Ohne Eintrag keine Gueltigkeit. Aber ob der Ehevertrag in Deutschland bei einer Scheidung gueltig waere, das ist die Frage... ... Darauf sollte man auch achten, wenn es zu einem Umzug nach Deutschland kommt...



…ja, ein solcher „Ehevertrag“ muss im Eheregister vermerkt sein, nachträglich ist er nicht mehr möglich.
Beinhaltet solch ein „Ehevertrag“ jeglichen Ausschluss von Unterhaltsleistungen, Ausgleichszahlungen, Ausschluss des Zugewinns pp. im Falle einer Scheidung, so ist er im Falle einer Scheidung auch in Deutschland nicht als sittenwidrig einzustufen und wird – wie es jetzt gerade ein Fall zeigt – gerichtlich anerkannt

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RE: Ehescheidungen in Thailand ....

#4 von Allgeier , 08.08.2010 21:06

Zitat von Somprit
so ist er im Falle einer Scheidung auch in Deutschland nicht als sittenwidrig einzustufen und wird – wie es jetzt gerade ein Fall zeigt – gerichtlich anerkannt



Da faellt mir jetzt nur ein Beispiel ein, die Scheidende hat ein Kleinkind und im Ehevertrag ist der Unterhalt fuer die Mutter ausgeschlossen. Ich denke kein deutsches Gericht wird das akzeptieren.
Ich wuerde jetzt sagen, ist von der Situation abhaengig ob dieser thailaendische Ehevertrag in Deutschland bei einer Scheidung anerkannt wird.

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RE: Ehescheidungen in Thailand ....

#5 von Somprit , 09.08.2010 07:06

... nun, ich würde fragen, welcher "Vater" schließt in einem "Scheidungsvertrag" bzw. bereits in einem Ehevertrag den UNTERHALT für SEIN KIND aus... ... was wäre wohl dann als "sittenwidrig" anzusehen ...

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RE: Ehescheidungen in Thailand ....

#6 von Allgeier , 09.08.2010 12:59

Zitat von Somprit
UNTERHALT für SEIN KIND



Unterhalt fuer die Mutter hatte ich gemeint.
Sollte eine Seite wegen dem Kind nicht arbeiten koennen, denke ich muss die andere Seite Unterhalt fuer den Ex-Partner zahlen. Ehevertrag hin oder her.

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RE: Ehescheidungen in Thailand ....

#7 von Somprit , 10.08.2010 07:37

… das würde bedeuten, dass die geschiedenen Eheleute beide dort oben in Angelas Garten leben würden… und ggf. im Falle einer wie auch immer entstandenen Unterhaltsplichtverletzung die öffentliche Hand, sprich Sozialamt in Kostenvorlage treten müsste …

Aber wie wäre es, wenn die nach deutschem Recht unterhaltsberechtigte Kindesmutter in Thailand, der unterhaltspflichtige „Vater“ in Deutschland leben würde… oder im umgekehrten Falle, könnte man den verpflichteten Kindesvater HIER zur Verantwortung ziehen, zum Unterhalt „zwingen“

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RE: Ehescheidungen in Thailand ....

#8 von Allgeier , 10.08.2010 12:49

Zitat von Somprit
könnte man den verpflichteten Kindesvater HIER zur Verantwortung ziehen, zum Unterhalt „zwingen“



Ob man ihn hier zum Unterhalt zwingen kann weiss ich nicht, aber das Jugendamt wird in Deutschland mal Vorauszahlungen leisten und bei einer spaeteren Rueckkehr der Kindesmutter/vater nach Deutschland versuchen das Geld wiederzubekommen. Sprich sobald er wieder zum arbeiten anfaengt, wird wohl was vom Lohn gepfaendet werden.

Zitat von Somprit
unterhaltsberechtigte Kindesmutter in Thailand, der unterhaltspflichtige „Vater“ in Deutschland leben würde



Habe mich mal mit unserem Bekannten in Khon Kaen darueber unterhalten, er meinte in Bangkok gibt es Anwaelte wo so etwas machen. Diese Bueros in BKK haben Partnerfirmen in der BRD, wo dann zusammengearbeitet wird. Und auch schon erfolgreich waren.

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RE: Ehescheidungen in Thailand ....

#9 von Somprit , 14.08.2010 07:46

… mit der "Unterhaltsfrage" bewegen wir uns jetzt seitwärts und würden zu dem nachehelichen Unterhalt insgesamt kommen, was nur indirekt mit dem Ausgangsthema „Scheidung“ zu tun hat, ein neuer Themenbereich wäre.
Ich(wir) hatten in den vergangenen Jahren mehrfach mit (Kindes-)Unterhaltsfragen zu tun und dabei nur "gütliche Vereinbarungen" herausgeholt, in einem Fall holte der Kindesvater seinen Sohn tatsächlich nach Deutschland

Nur was „unser gemeinsamer Bekannter“ meinte… nun ja… das ist angenommenes Allgemeinwissen wobei ich mir nochmals den Hinweis aus eine auf thailändische Ehescheidungen pp spezialisierte deutsche Anwaltskanzlei erlaube, welche in ihrer Website den bemerkenswerten Satz – eine Halbwahrheit oder was …!? :

Zitat
Eine solche Privatscheidung ist aus der Sicht des deutschen Ehegatten allerdings unwirksam, da diese in Deutschland keine Anerkennung findet.“


enthält!
Mir als Nicht-Jurist erscheint dieser Hinweis doch recht nebulös…

Doch Dir, @Allgeier, und besonders allen „Dunkel-Thailand-Bewohner sei mir folgender Hinweis erlaubt…. http://www.duans-restaurant.com/de/berat...er/rechtsanwalt ... wo unter vielem anderen auch ein Dolmetscher-Service angeboten wird…

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RE: Ehescheidungen in Thailand ....

#10 von Binturong , 14.08.2010 11:27

Nun dieser Link für aber eher auf eine dunkle Seite mit sehr vielen Baustellen – Links.
Nach Vertrauens erweckend sieht das aber nun nicht gerade aus.

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RE: Ehescheidungen in Thailand ....

#11 von Allgeier , 14.08.2010 14:32

Zitat von Somprit
„Eine solche Privatscheidung ist aus der Sicht des deutschen Ehegatten allerdings unwirksam, da diese in Deutschland keine Anerkennung findet.“



Da verdienen die auslaendischen Rechtsverdreher hier nichts dran an so einer Privatscheidung. Wobei die Thaianwaelte auch nicht das Geld kosten.

Man muesste nur die deutsche Botschaft anschreiben ob die diese Privatscheidung legalisieren. Und ob sie diese legalisierte Privatscheidung dann an die zustaendige Behoerde in Deutschland weiterreichen.

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RE: Ehescheidungen in Thailand ....

#12 von Somprit , 14.08.2010 16:00

… Mensch @Allgeier, Du enttäuscht mich jetzt richtig… nur mit einem „weiterleiten“ ist der Sache nicht geholfen, ein formeller Antrag muss es schon sein

Zitat
Ich hatte doch ziemlich am Anfang folgendes geschrieben:
„Nun die Scheidungsurkunde bei der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft zur Legalisierung für 25.-- EUR einreichen um anschließend einen
„Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen nach Art. 7 FamRÄndG“ bei der Senatsverwaltung f. Justiz, Salzburger-Str. 21/25 in 10825 Berlin, vor dem zuständigen Beamten des Konsulats zu stellen, was nochmals 20,-- EUR kostet.

Dazu sind vorzulegen:

1. Eheregister (übersetzt/legalisiert)
2. Scheidungsregister (übersetzt/legalisiert)
3. Scheidungsurkunde (übersetzt/legalisiert)
4. Beglaubigte Kopie d. Reisepass

Das alles ist in Eigenregie möglich

Bevor seitens der Senatsverwaltung in Berlin eine solche Ehescheidung anerkannt wird, ist eine Gebühr zu entrichten, welche sich im Rahmen meiner Erfahrungen für Rentner/Pensionäre um die 60,-- EUR bewegt.

Anmerkung: Grundsätzlich ist der „Antrag auf Anerkennung …“ bei der Justizverwaltung (OLG) des Bundeslandes zu stellen, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für hier lebende Expat also: Justizverwaltung Berlin
Die so im Anerkennungsverfahren erfolgte/registrierte Ehescheidung ist in Deutschland bindende Grundlage für Gerichte“



Du siehst, alles kein Problem … ein Problem nur für deutsche Anwälte, wie z.B. der aus der Kanzlei in Berlin… denn sie verdienen daran keinen Cent!

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RE: Ehescheidungen in Thailand ....

#13 von Allgeier , 14.08.2010 19:28

Ich bin doch erst 1,5 Jahre verheiratet. Da habe ich doch schon zuviel hier geschrieben.

Zitat von Somprit
denn sie verdienen daran keinen Cent!



Hier meine Anwaltskosten wegen Sorgerechtsprozess zum vergleichen.

-Anerkennung der Vaterschaft durch das Gericht = 10000 Bath (ca. 3 Verhandlungstage)
-Sorgerechtsprozess = 15000 Bath (ca. 6 Verhandlungstage)

Dann habe ich mal bei einem deutschen Anwaltsbuero in BKK angerufen. 45 Min Beratungsgespraech am Telefon 4500 Bath. Das habe ich dann dankend abgelehnt.

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RE: Ehescheidungen in Thailand ....

#14 von Somprit , 20.08.2010 11:06

… nun ein interessanter Link ist z. B. http://www.frag-einen-anwalt.de/ wo man(n) eventuell viele Fragen beantwortet bekommt … lehrreich für uns alle … aber auch im Archiv dort nachsehen

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