… da ich gerade im unmittelbaren Freundeskreis wieder einmal eine Thai-Deutsche-Ehescheidung miterleben muss und im „Thai-Ticker“ der letzten Tage folgendes zu lesen war
Zitat
„Meine Frau und ich wir haben uns in den letzten Tagen scheiden lassen. Meine Frau hatte sich beim Fremdgehen HIV angesteckt.
Scheinbar wollten meine Frau und die Richterin mich noch einmal so richtig “Abzocken“, ich sollte Lebenslang monatlich 20.000 THB, 300.000 THB als Entschädigung, das Auto und die Motorbike geben. Zum Glück hatte ich aber vor 7 Jahren einen Ehevertrag gemacht und den auch beim Amphoe abstempeln lassen. Die Richterin schien ziemlich sauer darüber, aber den Ehevertrag musste auch sie anerkennen. Also, auch ein Ehevertrag richtig gemacht und vom Amphoe abgestempelt, hat hier seine Rechtsgültigkeit. (Sollte jemand Anfragen an mich haben, bitte eMail an nachrichten@ thai-ticker.com , das wird zu mir weitergeleitet).
ich zudem ein solches einschneidendes Ereignis hier im Lande selbst hinter mir habe, überraschte mich auf dieser Website: http://www.buema.net/ehescheidung.htm , folgender, mir völlig unverständlicher Satz/Hinweis:
Zitat
„Eine solche Privatscheidung ist aus der Sicht des deutschen Ehegatten allerdings unwirksam, da diese in Deutschland keine Anerkennung findet.“
… denn dies erscheint mir – aus welchen Beweggründen wohl – FALSCH ... wobei man(n)/Frau sich auf diesen Passus bezieht:
Zitat
Die Privatscheidung
Das thailändische Recht unterscheidet zwischen der Privatscheidung und der gerichtlichen Scheidung.
Die Privatscheidung ist vollzogen, wenn beide Ehegatten vor dem Standesbeamten erklären und beurkunden lassen, dass die Ehe aufgelöst werden soll. Formell sieht das Gesetz vor, dass diese Erklärung vor zwei Zeugen unterzeichnet wird und das anschließend die Registrierung der Ehescheidung vor einem Bezirksamt (Ampoe) erfolgt.
Vielleicht gibt es unter uns ja weiterführende Erkenntnisse/Wissenstand … ganz nach dem Motto: "Wer weiß mehr/genaueres"?