Overstay ... wird heißer!!!

#1 von Somprit , 24.09.2010 17:19

... es wird kälter im sorgenvollen Land ... so könnte es bald jeden treffen der Overstay für eine Lappalie hält...

Deswegen beachten:

Overstay 1 bis 21 Tage: eine Geldstrafe = 500 Baht pro Tag am Flughafen / Landesgrenze

Overstay 22 bis 41 Tage: eine Geldstrafe = 500 Baht pro Tag, mögliche Festnahme , Untersuchungshaft , Deportation mit einhergehendem Blacklisting

Overstay 42 Tage oder mehr : eine Geldstrafe bis zu max. 20.000 Baht, Festnahme, Untersuchungshaft , Deportation mit einhergehendem möglich Blacklisting

Die seit langen Jahren recht lasch gehandhabte Bestimmung des Immigartion Act 2522, dass gemäß § 81 ein Overstay mit Freiheitsstrafe von nicht mehr als 2 Jahren oder mit einer Geldstrafe von nicht mehr als 20.000 Baht, geahndet wird soll zukünftig in verschärfter Form zur Anwendung kommen!

Konnte man(n)/Frau in den zurückliegenden Jahren in recht lockerer Form eine bewusst in Kauf genommene Overstay-„Strafe“ bei der Ausreise am Flughafen begleichen, sollte man(n)/Frau fortan bei einer stattgefundenen Überziehung von mehr als 22 Tagen bedingt, ab 42 Tagen unbedingt eine Festnahme und Verbringung in die Abschiebehaft einkalkulieren
Quelle: http://www.thaivisa.com/forum/topic/4003...or-overstayers/

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RE: Overstay ... wird heißer!!!

#2 von sarohu ( Gast ) , 24.09.2010 22:38

...erschreckend - sind denn diese Overstays ein so grosses Problem für das "LOS" dass sie zu solchen Massnahmen greifen müssen???

sarohu

RE: Overstay ... wird heißer!!!

#3 von veldenz , 25.09.2010 11:15

gesetze sind da da sie (in thailand nicht immer) befolgt werden.was ist da so erschreckend dran.

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RE: Overstay ... wird heißer!!!

#4 von Colo , 25.09.2010 11:51

Zitat von veldenz
gesetze sind da da sie (in thailand nicht immer) ...


Dies liebe ich an der thailändischen Gesetzgebubg Meist ist das "Gesetz" hier der dir gegenüber anwesende Beamte -und hier ist der Spielraum doch sehr variabel, auch und gerade mit der Immi. Spreche aus erlebter Erfahrung
Haben noch NIE irgendwelches Bussgeld bezahlt, gutes überzeugendes Mundwerk -und bei uneinsichtigkeit der Griff zum Telefon

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RE: Overstay ... wird heißer!!!

#5 von MooHo ( Gast ) , 25.09.2010 12:00

Ich glaube seit 1979 steht im Gesetz, daß Overstay mit Gefängnis, Geldstrafe oder beidem geahndet werden kann.
Warum soll man besorgt sein, wenn die Immigration Police eine striktere Anwendung des Gesetzes durch Verwaltungsvorschriften herbeiführen will?
Gesetze sind ein gesellschaftlicher Konsens, an den man sich halten muß, auch wenn einem die Gesetze nicht zusagen. Wie kann man aus einer laxen Durchführung das Recht für sich ableiten, die Gesetze zu brechen/übertreten und darauf bestehen, daß die laxe Durchführung weiterhin Bestand hat?

Zitat von sarohu
...erschreckend - sind denn diese Overstays ein so grosses Problem für das "LOS" dass sie zu solchen Massnahmen greifen müssen???


Overstay sind für jeden Staat ein Problem, da sie eine Gesetzesübertretung darstellen. Es gibt Umstände, wo ein Overstay unvermeidbar ist, meist kann dieser Umstand abgesehen werden und man kann Maßnahmen treffen. Im Krankheitsfall wird auch die Übertretung nachträglich legalisiert.
Es betrifft doch in ersterLinie diejenigen, die sich bewußt über das Gesetz stellen und dies ignorieren undnichtumdiepaarSchussel, die nicht im Paß nachgesehen haben wie lange sie bleiben dürfen. Und wie sagt schon das alte Sprichwort: Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Colo, machst dudasauchmonatelangem Overstay so?

MooHo

RE: Overstay ... wird heißer!!!

#6 von Colo , 25.09.2010 13:20

@MooHoo...nöö, habe ja einen anderen Status Nur, bei uns auf der Immi wird man beraten, auch in solch einem Falle ohne eine Inhaftierung zu riskieren. Meine, dies gilt auch heute noch. Nur bedingt dies, dass sich ein Betroffener eben vorher mit ihnen in Verbindung setzt. War selbst zugegen, als ein Overstayer von sage und schreibe 5 Jahren sich des Problems bewusst wurde, als seine 84jährige Mutter in Deutschland vor 10 Monaten verstarb und er selbstverständlich zur Bestattung wollte. War ein dickes Ding, betraf ja auch seinen abgelaufenen Passport.
Mit etwas Teegeld nebst den 20K, Abklärung mit der deutschen Botschaft, einem Trip an den letzten Einreiseort, Thai-Malaygrenze, kam er doch noch pünktlich auf die Minute ausser Landes ...war echt stressig, auch für mich als Chauffeur in seinen Diensten.
Dies mal als Anekdote was so alles möglich sein kann mit einer hilfreichen Connection ..und selbstredend natürlich einem Auftreten und Benehmen das keinen Grund zur Beanstandung geben sollte.
Heute hat er einen neuen gültigen Reisepass, auch sonstwie alle Anforderungen erfüllt und den "1-jährigen Residentenstatus" erlangt, vorab endlich seine langjährige Partnerin geehelicht, seinen mit ihr gezeugten zwei Kindern einen Thaipass ermöglicht, inkl. einer deutschen Staatsanerkennung.

Das Leben hier wird echt nie Langweilig, und wenn es blos die politischen Entscheidungen sind die sich ein neuernannter Politclouwn ausdenkt um sich ein Denkmal zu setzen. Wird teilweise selbst von den ausführenden Beamten unter dem jeweiligen Ministerium so gesehen

Ansonsten, klar, wer die Vorschriften nicht einhält, dem drohen halt Sanktionen, -sich hinterher zu beklagen....

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RE: Overstay ... wird heißer!!!

#7 von Somprit , 26.09.2010 17:23

... da es so schön zur „Falle: Overstay“ passt...

Kommt der Qualitäts-Tourist mit einem 60-Tage-Touri-Visum in das schrecklichschöne Land eingeflogen, überlegt sich nach 14 Tagen einen Kurz-Trip nach Cambodias Angkor Wat, zu unternehmen, sollte er nach seiner erneuten Einreise über Land bedenken, dass er dann lediglich einen Sichtvermerk über 14 Tage in seinem Pass davontragen wird

Denn sein Einreise-Touri-Visum über 60 Tage wird bei der Ausreise zu solch einem Kurz-Trip nach den 14 Tagen High-Live in Patty oder Phuket erlöschen!

Kommt er müden Fußes oder per Landfahrzeug über die Grenze zurück, wird man(n)/Frau ihm lediglich 14 Tage erneuten Aufenthalt bewilligen
Selbst falls er sich zum Einflug entscheidet, werden es in solch einem Falle nur 30 Tage sein... also aufgepasst: Overstay droht...

Er sollte bedenken, damit verschenkt er 32 bzw. 16 Tage und denkt in den wenigsten Fällen bei Unachtsamkeit über ein schlummerndes Overstay....

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RE: Overstay ... wird heißer!!!

#8 von Somprit , 27.09.2010 20:50

... tja Overstay wird wohl doch nicht heißer... vielleicht badete man(n) letzte Woche in Phuket zu heiß...

... denn offensichtlich wusste dort in Phuket die rechte Hand nicht, was die linke tat ...

Denn unmittelbar der für einige - welche besser dorthin gehen würden, woher sie einst kamen - bewussten „Überzieher“ ertönendem Ruf über Festnahme, Abschiebehaft = Blacklisting erfolgte von dem gleichen Behörden-Office eine Kehrwendung... ... soooo ist es also doch nicht, es wird leider nun mal nicht so heiß gegessen, wie es einige reingestopft bekommen müssten ...

Wie man(n) hier http://www.phuketgazette.net/archives/a ... e9293.html
nachlesen kann trat man(n) großmütig einen deutlichen Schritt zurück....

Nach einer erfolgten Konsultation durch die in Bangkok sitzende Rechtsabteilung der Immigration bleibt alles beim alten ... ... nun was bedeutet „beim alten... „ .. KÖNNTE man(n) es nicht doch so interpretieren, dass es alleine in der göttlichen Allmacht des das Overstay feststellenden Immi-Beamten liegt ... wie ER mit dem Delinquenten verfahren wird...

Zitat
... They can also deny entry to anyone arriving at a border checkpoint for any reason, even if the person arriving is in possession of a valid visa.

This being the case, all foreigners are strongly advised to never stay in Thailand past the date specified in their permit-to-stay and to make sure they comply with all other provisions of Thai Immigration Law.




Fazit also: Nichts genaues weiß man(n) nicht...

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RE: Overstay ... wird heißer!!!

#9 von MooHo ( Gast ) , 27.09.2010 20:56

Nun wie ich zuvor schrieb, nach gesetzeslage besteht die Möglichkeit einer Gefängnisstrafe. Ob und wie das angewendet wird liegt im Ermessen der Beamten.

MooHo

RE: Overstay ... wird heißer!!!

#10 von Bagsida ( Gast ) , 02.10.2010 01:39

Zitat von Somprit

........
Denn sein Einreise-Touri-Visum über 60 Tage wird bei der Ausreise zu solch einem Kurz-Trip nach den 14 Tagen High-Live in Patty oder Phuket erlöschen!

Kommt er müden Fußes oder per Landfahrzeug über die Grenze zurück, wird man(n)/Frau ihm lediglich 14 Tage erneuten Aufenthalt bewilligen
Selbst falls er sich zum Einflug entscheidet, werden es in solch einem Falle nur 30 Tage sein... also aufgepasst: Overstay droht...

....



Das gilt nur bei Tourist-Visas mit nur einer Einreise - beantragt man jedoch 2 oder 3 Einreisen, erlischt das Visum erst nach der letzten Einreise und das beschriebene tritt ein, wodurch dann Overstay-Gefahr besteht.

Hat man noch min. 1 Einreise frei und kommt mit dem Flieger gibt´s erneut 60 Tage wobei das Visum selbst aber noch nicht abgelaufen sein darf + der Reisepass noch min. 6 Monate gültig sein muss (1 Einreise=Gültigkeit 90 Tage, 2 oder 3 Einreisen=Gültigkeit 180 Tage).

Somit ist diese Warnung nur bedingt wahr um nicht zu sagen zu 2/3 falsch !

Ferner gibt es bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg ohne Visum 15 und nicht 14 Tage !

14 Tage gilt dann, wenn man am gleichen Tag an dem man ausgereist ist auch wieder einreist, bei einem NON-Immi-O sind das so z.B. bei einem 1-tägigen Visa-Run nur 89 anstatt 90 Tage.

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RE: Overstay ... wird heißer!!!

#11 von Somprit , 03.06.2011 10:15

... nun es geht nicht unmittelbar um ein Overstay, sondern die Überziehung der 90-Tage-Meldung, dieser unsäglichen Gesichtskontrolle...

Denn war ab sofort den mit einer Kulanz von 7 Tagen vor/ 7 Tagen nach versehenen Fix-Termin der 90 Tage überzieht, muss fortan nicht mehr mit 2.000, sondern gleich mit maximal 5.000 Baht "Strafgebühr" rechnen!

Die bestandenen (bestehenden?) Bemühungen zwischen Konsulatsebene der Farangs und der Immi TH führten also zu keinem angestrebten Wegfall, sondern zu einer Verschärfung

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RE: Overstay ... wird heißer!!!

#12 von Binturong , 03.06.2011 14:06

Siehste, selbst diplomatische Gespräche werden hier falsch verstanden.

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RE: Overstay ... wird heißer!!!

#13 von Somprit , 03.06.2011 16:13

...tja, DIE sind wirklich so

Und für die Zweifler a`la Alex, welcher denkt er könnte mich wegen den 5.000 Baht ... ...nun ja nicht hier, anderswo...

Hier der brandaktuelle Kontrollslip, der fortan bei der Meldung in den Pass geheftet wird...




Also aufgepasst, für manchen Langzeit-Urlauber bedeuten 5.000 Baht-Überziehungs-Gebühr bereits das halbe Monatseinkommen!

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RE: Overstay ... wird heißer!!!

#14 von Tango , 03.06.2011 18:58

@Somprit,
mir fällt auf, dass der A. . . . dich besonders mag. Ich glaube, der mag uns beide sehr. Vielleicht zeichnet es sich erst jetzt aus, dass unsere Aussagen zu gewissen Themen immer Hand und Fuß haben.
Oder mag es daran liegen, dass sich bei uns schon Verschleißerscheinungen bemerkbar machen und wir den Fortschritt der Thais "Wie komme ich am Schnellsten zu Geld ohne dafür etwas zu leisten" gar nicht mitbekommen?
Also, meine persönliche Meinung ist, wer bei der 90 Tagemeldung den Termin überschreitet, obwohl ein Spielraum von 13 Tagen gegeben ist, der kann einen leid tun.
Weiß der Kuckuck, irgend etwas müssen wir falsch machen!

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RE: Overstay ... wird heißer!!!

#15 von Somprit , 04.12.2012 15:33

Overstay ... wird heißer!!!... und kann zumindest in Bangkok jetzt per Card beglichen werden...


...irgendwo meinte hier unser Rechtsfachmann @Tango

Zitat
“... Ich persönlich meine, dass gerade im behördlichen Bereich in Form der Bearbeitung von Schriftstücken und der Registrierung sich vieles zum Positiven bei den Behörden in Thailand entwickelt hat.



... nicht nur, dass die Beantragung, Neuausstellung und Zusendung eines Passes bzw. ID-Card gegenüber dem hinterwäldlerischen Deutschland vorbildlich gehandhabt wird, so kann der davon betroffene Farang ab sofort selbst seine fälligen Overstay-Gebühren und was sich sonst an Überziehungs-Dinge bei der Immi ergibt, mittels seiner jeweiligen ATB, Kredit- u. Depit-Karte direkt vor Ort begleichen... allerdings vorerst (!?) nur auf Bangkok (neue/alte Immi-Behörde) bezogen.

Bei anfallenden Gebühren/Strafzahlungen von um die 800 Millionen Baht; wie der hinreichend bekannte DER Farang berichtete, kann man(n)/Frau dieses außergewöhnlichen Service sicher zugestehen...

Apropos, in diesem Zusammenhang eine kurze Meldung, welche der "Wochenblitz" vor wenigen Tagen vermeldete....nämlich die Festnahme von insgesamt 2281 (!) Personen im Zeitraum vom 15. - 30. Nov. in Bangkok, fast alle wegen illegalen Aufenthaltes ....wobei die Anzahl der Schwarzafrikaner alles bisher dagewesene in den Schatten stellt...

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