Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#1 von sarohu ( Gast ) , 01.04.2009 23:06

Hallo zusammen,

aufgrund der jungen U50 Burschen hier die in Thailand arbeiten um ihr täglich Brot zu verdienen meine konkrete Frage die ich bis heute
nicht eindeutig verstanden habe. Wie macht ihr das mir

1. der Arbeitsgenehmigumg
2. Aufenthaltsgenehmigung

Bitte mal kurz und ohne Umscheife erläutern damit selbst ich das kapiere. Bin inzwischen ganz durcheinander vor lauter "Fehlinformationen"!
Alle anderen Konstelationen wie bei Ferdi, Rentner, Ü50 usw. verstehe ich.

Danke und Gruss Rolf

sarohu

RE: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#2 von Rong Kwang ( gelöscht ) , 01.04.2009 23:19

nix machen wir damit, nur haben mußt du sie wenn du arbeitest
aber wenn die immi ins haus kommt und du keine Workperment ( der Arbeitsgenehmigumg ), wenn du abeitest hast schauts schlecht aus
2. Aufenthaltsgenehmigung ich habe Non Immo B für ein Jahr , alle 90 tage über die Grenze und dann wieder 90 tage
ich habe jetzt 2 Firmenbeteiligungen und wenn das mit dem Bagger klappt die dritte
Wenn du mehr wissen willst PN

Rong Kwang

RE: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#3 von Benem ( Gast ) , 09.04.2009 12:40

Illegal.

Wenn die Immi kommt heisst es "Good Bye Thailand; Hallo Abschiebeknast!"

Wenn man nicht mit fett Kohle kommt sieht das alles schlecht aus, wuerde mich aber auch mal interessieren wie die anderen das so machen. Eine eigene Firma kaufen und dann Quotenthais einstellen liegt leider nicht in meinen finanziellen Moeglichkeiten.

Ich setze da 100 Prozent Vertrauen in meine Freundin, das deren familiaere Kontakte zur Polizei im Notfall ausreichen, das sie die Situation gut einschaetzt und mich keiner Gefahr aussetzt. Ohne thailaendische Freundin wuerde ich hier nicht mal aufs Klo koennen.

Ich kenne Laoten, die schon seit 10 Jahren mit dem Touristenvisa illegal in Thailand arbeiten, nur das sie nicht so sehr auffallen wie ich.

Geruechteweise habe ich oft schon gehoert, das es ausserhalb der Touristengegenden recht unproblematisch ist illegal zu arbeiten und das dieses auch viele Farangs tun. Die Polizei weiss von mir (verstecken ist bei einem 2 Meter grossen blonden Auslaender schwer) und die Touristenpolizei war vor ein paar Wochen da und fand es ganz toll das ich thailaendisch kochen lerne, ist aber immer ein Gluecksspiel, ich denke aber das es extrem schwer ist, ohne Korruption und Tricks an ein Workpermit zu kommen und ich weiss auch nicht wie sehr ein gekauftes einer Pruefung standhalten wuerde.

Vor 2 Wochen war ein aelterer Farang bei mir und hat erzaehlt sein Sohn haette sich informiert und jetzt geht alles und ohne Probleme und man muss nichtmal ne Steuererklaerung machen und bekommt trotzdem alle Papiere (was ich doch recht zweifelhaft finde).

Salim, der am Markt Kebap verkauft, sagt alles easy und man muss mit einer Thai verheiratet sein, dann kann man alles mit Schwarzgeld regeln, ohne Heirat ist das allerdings gefaehrlich. Er sagt auch: Alles easy "Can marry! No problem! Means nothing my friend!" ich kann aber nicht dafuer buergen das Salim alles weiss....

Soweit meine eigenen Beobachtungen.

Ben

Benem

RE: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#4 von thai.fun ( Gast ) , 09.04.2009 16:08

Hi, Benem. Solange ein Farang nicht zuviel Geld auf die Bank bringt, dass er in Thailand erwirbt, sind Deine Zeilen und Beobachtungen genau die richtigen......

MG

thai.fun

RE: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#5 von Binturong , 01.12.2012 11:37

(Dieses Thema –Arbeitsgenehmigung - wäre mir ein eigener Thread wert aber hier wurde schon mal angefangen… .)

Johnboy

Zitat
dieser Test wurde von der Work Permit Behörde gefordert

VDRL – Bluttest



Nun was außer diesem „Syphilis-Erreger“ – Test wird noch von dem Thailändischen Arbeitsamt alles gefordert?
Lebererkrankungen wie Hepatitis sind ja hier auch schon mit eingeschlossen.

Sehtest?
Reaktionstest?

Binturong  
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RE: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#6 von Johnboy ( gelöscht ) , 01.12.2012 12:00

Drogentest und Handshake mit Onkel Doc

Johnboy

RE: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#7 von Binturong , 01.12.2012 12:24

Aber ich will es genauer wissen:

Was für ein Drogentest oder wie wird der gehandlet?

Wie geht es dann auf dem Arbeitsamt weiter?
(Natürlich wenn die Gesundheitsfragen alle geklärt sind.)

Was für Papiere brauchtest / brauchst du?
(Ich weiß, ist ein bisschen schwierig ohne die genaue Art oder Bezeichnung deiner Working Permit zu kennen.)

Binturong  
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RE: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#8 von Binturong , 01.12.2012 12:26

Das hieße also für mich.
Ich gehe mit meiner Frau, die ihre Papiere von ihrem Geschäft (mit oder ohne Steuerbescheinigung?) bei sich trägt zu der überaus attraktiven und auch sehr freundlichen Sachbearbeiterin, die mir mit ihren weißen Zähnen ihr nettes Lächeln hervor zaubert, hin.
Nach Vorlage des ärztlichen Attests, siehe oben, einem Augenzwinkern meinerseits – der darauf hin böse Blick anderseits meiner Frau – kommt „man“ ins Gespräch.

Was für Spielräume hat der Sachbearbeiter dort?
Ist es Verhandlungssache?
Könnte Teegeld auch eine Option noch sein?

Binturong  
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RE: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#9 von Johnboy ( gelöscht ) , 01.12.2012 12:30

keine Ahnung was da getestet wird , halt für Drogentest in den Becher pinkeln. Unterlagen bis jetzt . Passkopie , 2 Fotos , Visa kopie , Med zeugnis ... den Rest macht Firma

Johnboy

RE: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#10 von Somprit , 01.12.2012 12:44

...tja, @Binturong, ich kann es einfach nicht lassen: "Träume sind Schäume,.... zerplatzen und nix bleibt als Leere.... (Luft) aber über "Ergebnisse" erfolgloser Bemühungen bin ich trotzdem sehr gespannt....

Denn auch ich saß vor nicht allzu langer Zeit mit meinen "Hinterbeinen" nahezu 2 Stunden in den Räumen des Labour Department, es wurde beraten/geraten, getrickst ....Ergebnis: Nix is`mit`nem Work-Permit!

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RE: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#11 von Binturong , 01.12.2012 14:06

Zitat
...nix bleibt als Leere.... (Luft) aber über "Ergebnisse" erfolgloser Bemühungen... .



Wer es schon gar nicht versucht – hat schon verloren.

Wie hätte es bei dir denn aus gesehen bei „richtiger“ Arbeit?
(Gehen wir aber nicht ins Detail.)

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RE: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#12 von Binturong , 01.12.2012 15:03

Nee, nee.
Auf was ich hinaus will ist, dass es ja in diesen Fällen auch um einen gewissen Ermessenspielraum es gibt

Zitat
…es wurde beraten/geraten, getrickst ....


????

Oder wie oder wo musste der Sachbearbeiter sich an Vorgaben richten?
(Die Vorgabe "nur alles was ein Thai nicht tun kann dürfen Ausländer machen" wird und kann ja seeehr unterschiedlich bewertet wereden.)

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RE: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#13 von Somprit , 01.12.2012 19:20

... ja, beraten, geraten & getrickst....!

...“beraten“ dahingehend, dass die im Grunde allseits bekannten Fakten hinsichtlich einer Arbeitserlaubnis, auch unter Hinblick einer ehrenamtlichen, unentgeltlichen Tätigkeit, dargelegt wurden.
Fakten, welche für eine solche ehrenamtliche Tätigkeit keinen freien Raum ließen!

...“geraten“, dass nach außen hin die sprichwörtlichen „Hinterbeine“ offen agieren sollten/könnten, auch unterschriftlich ... ich aber als „Souffleur“ verdeckt mitwirken könnte...

getrickst“... nun ja, indem man(n)/Frau an höherer Stelle eine Liste derart tätig werdender Farang vorrätig hält, um ggf. auftauchende dunkle Wolken missgünstiger Farang ins Abseits zu schieben.... denn gemäß TOYOTA.... nichts ist unmööööööglich aber alles möglich.

Wobei ich wieder bei der von unserem Rechtswissenden @Tango verschmähten Grauzone angekommen wäre....

Für Dich wird es ein lehrreiches aber unerfülltes Begehren bleiben!

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RE: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

#14 von Choti , 05.12.2012 10:09

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis “Retirement”

Gestern (= 04.12. 2012) beantragte ich bei der Immigration in Nan die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis. Vorgelegt wurden wie in den zurűckliegenden Jahren:

- 1 Kopie des Reisepasses
- Einkommemnbescheinigung (Datum: 19.11.2012) ausgestellt vom Konsulat in Chiangmai
- Bescheinigung der Bank mit Datum der Einrichtung des Kontos und der Hőhe des Kontostandes (ohne Bedeutung 1 Baht hätte gereicht. Ich hatte 2 Baht.)
- 1 Kopie des Bankbuches
- Bescheinigung des Krankenhauses (Besonderheit der Immi Nan)

Bearbeitungsdauer war 15 Minuten, keine Wartezeit. 1 Jahr Verlängerung genehmigt.

Private Unterthaltung: 10 Minuten.

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