Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#1 von Somprit , 02.09.2010 21:14

... vorweg eine Anmerkung:

Möglichst kein Konto bei einer thailändischen Bank ohne Vollmachtserteilung/Verfügungsgewalt für eine/n (Erb-)berechtigten im Falle des Todes

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#2 von Somprit , 03.09.2010 17:09

... fortlaufende Entwicklung....

… aus gegebener Veranlassung möchte ich mal aufzeigen, wie schwierig es ist, falls „Erben“ in Deutschland ein Bankkonto eines in Thailand verstorbenen Deutschen auflösen möchten um die vorhandene Geldsumme nach Deutschland zu ziehen.

Nehmen wir den Fall eines Deutschen, welcher hier unten ein Bankkonto – in diesem Fall bei der KASIKORN – unterhält, hier nicht verheiratet, keine unmittelbare Erben hinterlässt.
(Falls hier verheiratet, hat sicher seine Ehefrau den vollen Zugriff und wird alles daransetzen, deutschen Gelüste/Hände zuvor zu kommen … es sei denn – was wieder von Immi zu Immi verschieden sein kann, dass das Visa-Geld-Konto nur auf den Farang lauten darf …)

Hier haben wir nun den Fall, dass der ledige deutsche Staatsbürger ein Konto in Thailand unterhielt … jedoch in Indonesien plötzlich verstorben ist!
Als Nutznießer für seine Hinterlassenschaft (Bargeld-Guthaben in beträchtlicher Höhe) tritt der Vater in Deutschland auf!

Was ist zu tun, bei einem Konto, zu dem lediglich der Inhaber persönlich Zugriff hatte?
Legalisierung der Todesurkunde ist das A & O am Anfang eines - wie sich abzeichnet – sehr langen Weges….

Da die Todesurkunde in Indonesien ausgestellt wurde, wäre es eigentlich einfach, durch die Deutsche Botschaft in Jakarta eine Legalisierung durchführen zu lassen!
Aber wie teilt die Konsulat-Abteilung von dort mit:

Zitat
Legalisation indonesischer Urkunden für den Gebrauch im deutschen Rechtsbereich

Die Legalisation (Überbeglaubigung einer ausländischen Urkunde durch die deutsche Botschaft) dient zum Beweis der Echtheit dieser Urkunde bei Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland.
Durch sie wird über verschiedene Instanzen die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, bestätigt.

Eine Legalisation ist nur möglich bei Original-Urkunden, die von einem Gericht, einem Notar oder einem dazu befugten Beamten aufgenommen wurden. Urkunden, die durch einen Lurah oder Camat ausgestellt wurden, können erfahrungsgemäß häufig nicht legalisiert werden, da die Unterschriften bei der nächsthöheren Instanz oft nicht vorliegen.

Die Legalisation indonesischer Urkunden erfordert die nachfolgenden Schritte in der angegebenen Reihenfolge:

1. Vorlage der Urkunde beim Justizministerium der Republik Indonesien (Departemen Kehakiman, Jl. Rasuna Said SH, Kuningan, Jakarta Selatan) zur Bestätigung der Unterschrift des Beamten der die Urkunde ausgestellt hat.

2. Vorlage der Urkunde beim Außenministerium der Republik Indonesien (Kementrian Luar Negeri, Direktorat Jenderal Protokol dan Konsuler, Direktorat Konsuler, Subdirektorat "Clearance and Legalisation", Jl. Taman Pejambon 6, Jakarta Pusat) zur Bestätigung der Unterschrift des Beamten im Justizministerium. (Danach sollte die Urkunde von einem bei der Botschaft bekannten Übersetzer (s. Liste) übersetzt werden).

3. Vorlage der Urkunde (und ggfls. der Übersetzung) bei der Botschaft (Konsularabteilung) Jl. Thamrin 1, Jakarta 10310, (neben dem Hotel Mandarin), Besuchszeiten montags - freitags 08.30 - 11.30 Uhr, zur Legalisation der Unterschrift des Beamten im Außenministerium. (Gebühr: Euro 20,-).



… es gibt Ausnahmen, welche sich auf Ehe-/Scheidungsurkunden beziehen, auf welche ich hier nicht eingehen werde.

Tja, also eigentlich kein Problem, wenn es nicht weiter heißen würde:

Zitat
Grundsätzlich können der Botschaft nur solche Urkunden vorgelegt werden, die bereits den Stempel des Außenministeriums tragen.
Es hat sich gezeigt, dass eine persönliche Vorsprache bei den einzelnen indonesischen Stellen, die auch durch einen hier ansässigen Familienangehörigen vorgenommen werden kann, das Verfahren erheblich beschleunigt.



Somit muss der an der Legalisierung interessierte Erbe SELBT vor Ort tätig werden… falls er nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag warten will!

Im Moment stehe ich im Mail-Kontakt/Anfrage bei verschiedenen in Jakarta ansässigen (durch die Botschaft anerkannte) Dolmetschern, inwieweit SIE diese „Ministeriums-Gänge“ übernehmen könnten und welche Kosten anfallen würden … um letztendlich die rundum legalisierte Urkunde durch die Deutsche Botschaft/Konsulat Jakarta hier in Händen zu halten …

ABER dann … berichte ich weiter vom zu begehenden, verschlungenem Weg….

Daher nochmals mein ausdrücklicher Rat: Sorge zu Lebzeiten für einen berechtigten Zugriff auf Dein Konto in Thailand … durch eine/n „vertrauenswürdige“ Person/ Berechtigten eines (sodann) Gemeinschaftskontos“!

Bin für kritische Anmerkungen meiner Ausführung offen …

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#3 von Waitong ( gelöscht ) , 03.09.2010 19:22

Hallo Somprit,

welche Papiere erwartet die K.-Bank, zur Kontoaufloesung ?

Waitong

RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#4 von Somprit , 03.09.2010 20:01

... nach stattgefundenen Rücksprache mit der Rechtsabteilung der KASIKORN, Zentrale Bangkok und einem von dort erfolgtem langen FAX .....EINE GANZE MENGE ... ich stehe am Anfang, habe nicht nur Ministerien in Deutschland sondern auch noch in Thailand, deren Botschaft in Berlin gar zusätzlich eingebunden, zu bewältigen ....

Deswegen bitte Geduld, werde es hier Schritt für Schritt dokumentieren, denn es könnte vielleicht für spätere Fälle wegweisend sein (falls ich Pech habe, muss ich gar ein thail. Gericht zusätzlich einschalten )

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#5 von Waitong ( gelöscht ) , 03.09.2010 20:39

Also, ich moechte schon wissen was gefordert wird, explizit ! bitte .

Waitong

RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#6 von Somprit , 03.09.2010 20:59

....sorry[/size]...aber erst mit dem Verlauf der weiteren Entwicklung/Fortgang

Dies ist auch für mich fast Neuland und oftmals habe ich gerade bei solchen Belangen, wo thailändische Behörden/Institutionen beteiligt sind, feststellen müssen, das hier Theorie & Praxis selten in Einklang zu bringen sind ...

Nur ein Hinweis vorab, auch DEUTSCHE Ministerien müssen lt. Rechtsabteilung der Bank eingebunden werden/sein

Einen umgedrehten Fall, Geld aus D. nach TH zu transferieren, war bedeutend einfacher ....[size=85] da spielten die beteiligten Banken in D. nach meinem Rechtsverständnis mit

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#7 von Somprit , 04.09.2010 19:59

... langsam tröpfeln die Antworten der von mir angeschriebener indonesischer Dolmetscher ein ... und ich muss sagen, die Preise bewegen sich in einer "unerhörten" Spanne , der am schlechtesten platzierte Dienst für eine "All-inklusiv-Legalisierung" liegt derzeit bei 285,-- EURO

Na ja, wer selbst hinfliegt zahlt sicher noch mehr ...

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#8 von FunIsAll , 04.09.2010 21:34

Ich werde dieses Problem ganz einfach lösen: Meine Tochter wird Vollmacht über meine thailändischen Konten bekommen (sie kommt mich im Dezember besuchen, dann können wir die Banken abklappern: BBL, SCB und KAS) und diese dann im Falle eines Falles einfach am ATM "plündern" oder per online Banking nach DE überweisen (Zugangsdaten sind ihr natürlich bekannt, für einen solchen Fall habe ich ihr eine mit Passwort gesicherte Datei überlassen, in der alle relevanten Daten aufgeführt sind)! Und zwar, bevor diese von meinem Tod wissen. So wird übrigens auch mit den deutschen Konten verfahren, die entsprechenden Vollmachten sowie Zugangsdaten hat sie bereits.

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#9 von Somprit , 05.09.2010 08:27

...FunIsAll, ... , sollte sie im Besitz einer ATM sein, alles kein Problem, halt Tröpfchen-weise "einsammeln", wenn mit im Gemeinschaftskonto registriert (falls die Immi dabei mitspielt!) ... auf einen Schlag alles rausziehen ... ... alles NUR NICHT wie jetzt bei dem verstorbenen alleinigen Kontoinhaber

Bedenken sollte man(n) allerdings auch eine sich ggf. ergebende Erbfolge, insbesondere zur hier Angetrauten und ggf. in D noch lebende direkte Erben (Kinder)!
Dann ist es sicher bei dem einen oder anderen sinnvoll gesonderte Überlegungen anzustellen...

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#10 von FunIsAll , 05.09.2010 12:01

Somprit, ich bin, wie Du Dich vielleicht noch erinnerst, nicht verheiratet. Und meine Kinder, neben der Tochter noch ein Sohn, meine einzigen Erben. Aber da ich immer nach dem Motto gelebt habe, gib Dein Geld aus, Du kannst es eh nicht mitnehmen, werden nur solche Beträge vorhanden sein, die es den Kindern ermöglichen im Falle eine Falles nach Thailand zu kommen, mich durch die Röhre zu blasen und meine Asche zu verstreuen. Und von dem Rest können sie sich einen schönen Urlaub machen Und wenn sie Glück haben und ich vorher nicht krank geworden bin, können sie die Rücklagen für die Selbstbeteiligung im Krankheitsfall auch noch verjubeln!

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#11 von Hotjob ( Gast ) , 05.09.2010 12:07

So wie Fun Is All schon schrieb,
" ich werde dieses Problem ganz einfach lösen "

Meine Frau hat vollen Zugang zu allen meinen Konten ( incl.Vollmacht ) Selbst meine 2 Töchter haben vollen Zugriff auf meine Konten ( auch incl.Vollmacht )
Ich denke das meine Familie schon klar kommt wenn ich Tod bin.
Wo ich weiss das alles Ordentlich geregelt ist kann nach mir die Sintflut kommen

Und somit braucht meine Familie auch nicht eine " Rechtsabteilung " von irgendeiner einer Bank

Hotjob

RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#12 von Somprit , 05.09.2010 17:38

... tja, FunIsAll, das nenne ich eine „gesunde Einstellung“ zum uns erwartenden Ende

.... nur solltest Du, Hotjob, mal überlegen, bevor Du meinst

Zitat
Und somit braucht meine Familie auch nicht eine " Rechtsabteilung " von irgendeiner einer Bank



ob jeder 65-geborener, jung & ledig durch die Welt reisender Mann sich mit derartigen Überlegungen abgibt ... er „dachte sicherlich“ weitere 30 – 40 Jahre zu leben ...

Man(n) sieht aber, es kann nie zu früh sein ... Vorsorge treffen für das was für die Hinterbliebenen zu tun/machbar ist ...

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#13 von Hotjob ( Gast ) , 05.09.2010 18:53

Ich möchte mich nur ungern wiederhohlen
Und somit braucht meine Familie auch nicht eine " Rechtsabteilung " von irgendeiner einer Bank
Habe sogar mal das Buch " Hunde wollt ihr Ewig leben " gelesen

Und Denken wie lange ich noch Lebe, naja das ist eine andere Geschichte

Hotjob

RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#14 von Somprit , 05.09.2010 20:47

Zitat von Hotjob
... Und Denken wie lange ich noch Lebe, naja das ist eine andere Geschichte



... deswegen meine Gebetsmühle: Sorget vor bei Zeiten, die nach EUCH kommenden/wollenden Erben werden es EUCH danken ....

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#15 von Hotjob ( Gast ) , 05.09.2010 20:53

Schätze mal, die Danken es mir heute schon. Wenn Du verstehst was ich meine .

Ansonsten ist alles Grün !!!

Hotjob

   

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