RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#31 von Somprit , 16.03.2011 10:55

... nun ja, seit September bemühe ich mich nun um eine Auflösung und Zurückführung der Gelder nach Deutschland .... an einen m. E. zwiespältigen Berechtigten ...

Hier ein kurzes Up-Date/Sachstand...

Nachdem ich mit einem begründeten Ersuchen um den derzeitigen Wohnsitz des mutmaßlichen/wahrscheinlichen rechtsmäßigen Erben - des „rechtlichen/gesetzlichen Vaters“ - quer durch ein südliches Bundesland dessen Spuren der letzten 30 Jahren bei über 1/2 Dutzend Einwohnermeldeämtern verfolgt hatte, bin ich nun in der Landeshauptstadt angelangt und höre dort seit Tagen, dass der Telefon (Handy) –Besitzer (wobei ich dessen Handy-Nr. auf ganz überraschende Weise durch eine amtl. Stelle erhalten hatte ) derzeit keine Gespräche annimmt ... und auf einen Brief bislang nicht reagiert hat... also weiteres Warten, ... erkunden weiterer Kontaktmöglichkeiten ist angesagt...

Somprit  
Somprit
Beiträge: 5.350
Registriert am: 23.09.2009


RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#32 von Binturong , 16.03.2011 11:12

Zitat
.... an einen m. E. zwiespältigen Berechtigten ...


Ist das zwiespältige auf die Person als Berechtigten bezogen oder auf die Person als solches?
Bei ersterem würde ich erst mal abklären ob da nicht auf noch andere was abbekommen würden.

Falls das zweite der Fall wäre, muss es dir egal sein. Die Hauptsache er erstattet dir deine Kosen + x.

Binturong  
Binturong
Beiträge: 2.837
Registriert am: 29.09.2009


RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#33 von Somprit , 16.03.2011 13:41

... nun die Beantwortung deiner Frage wäre nun zu persönlich ... ... aber der "Erzeuger, biologische Vater", welcher nun ausgeschieden ist , hat den Großteil der bislang entstandenen Kosten getragen... ich gebe/gab nur Hilfestellung

Das RECHT kann schon manchmal seltsame Blüten treiben ...

Somprit  
Somprit
Beiträge: 5.350
Registriert am: 23.09.2009


RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#34 von thai.fun ( Gast ) , 16.03.2011 16:24

.. warum bist Du eigentlich nicht Rechtsanwalt oder so was in der Richtung der Justiz geworden?
Veranlagung dazu kannst Du Dir sicherlich nicht absprechen, oder?

Oder war das bei Dir wie bei mir, wo der Vater noch sagte was gelernt wird,
und ich deshalb noch heute einem Architektur, Designer oder Gestalter Beruf oder so-was nachträume?

thai.fun

RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#35 von Somprit , 16.03.2011 21:01

... nun diese vorstehende Frage werde ich Dir, thai.fun-Max mit dem Angebot der im Bereich beantworten, wo keine Zaungäste mitlesen können ....

Somprit  
Somprit
Beiträge: 5.350
Registriert am: 23.09.2009


RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#36 von Somprit , 12.04.2011 13:55

...ein kurzes Up-Date zur beabsichtigten Konto-Löschung/Aufhebung.....

...nun inzwischen ist der Kontakt hergestellt, der wahrscheinliche Erbe hat sich gemeldet, wird also den hier in TH erforderlichen Erbschein umgehend beim zuständigen Nachlassgericht in D. beantragen.
Sofern es dort keine weiteren Schwierigkeiten gibt, wird der Weg durch die Instanzen zur Erlangung der von der thailändischen Bank geforderten Legalisierungen/Apostille durchlaufen werden, Endziel in D.: Königlich-Thailändische Botschaft in Berlin, wo laut der Bank eine abschließende Legalisierung einzuholen ist.

Sodann Vorlage des nunmehr den rechtlichen Bestimmungen Thailands – nun ja, zumindest aus Sicht der Konto-führenden Bank, deren "Erwartungen" wohl an Grenzen stößt - entsprechenden Erbscheines bei der Bank, wobei ich „denke“, dass diese durchaus als weitere Barriere noch eine gerichtliche Klärung in TH für erforderlich halten könnte ... man(n) wird sehen.

Wir befinden uns ja auch erst im 9. Monat unserer Bemühungen, das Konto eines Verstorbenen aufzulösen um den Betrag nach D. zu transferieren...

Somprit  
Somprit
Beiträge: 5.350
Registriert am: 23.09.2009


RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#37 von Somprit , 29.07.2012 11:07

… am 12.04.2011 ! – schrieb ich:

Zitat
„Wir befinden uns ja auch erst im 9. Monat unserer Bemühungen, das Konto eines Verstorbenen aufzulösen um den Betrag nach D. zu transferieren...“


Heute befinden wir uns im Monat Juli des Jahres 2012, in wenigen Tagen schreiben wir den August 2012 und noch immer nicht ist das Konto für den Erben seitens der Bank freigegeben!
Am 16.07.2010 (!) erreichte mich die Anfrage, ob ich gewillt sei, das thailändische Konto eines in Indonesien verstorbenen Deutschen aufzulösen und die vorhandene Geldsumme nach D. zu transferieren …also vor 2 vollen Jahren, in welchen ich nicht untätig blieb, immer wieder Druck aufbauen musste, gefordert wurde…
Da es sich bei dem Erben um einen Schwerstbeschädigten handelt zog sich alles in die Länge…so dass ich ihn bei meinem letzten Deutschlandbesuch an die Hand nahm, ihn zum HG-Konsulat in München begleitete um die 2.Ausstellung eines Erbscheines dort legalisieren/beglaubigen zu lassen.
Der Original-Erbschein kam nie in Thailand an, ging auf dem Postwege verloren...

Da es sich um eine 2-Ausstellung des Erbscheines handelt, verlangte nun die kontoführende Bank plötzlich zur bereits vorliegenden umfassenden Vollmacht (in welcher ein hiesiger Rechtsanwalt eingebunden war) des Erben eine „Überbestätigung“ dieser Vollmacht von dem Honorar-Generalkonsulat in München …. erneut gingen Monate ins Land…

Schließlich lagen bei der Bank, übersetzt und beglaubigt durch einen vereidigten/anerkannten Dolmetscher vor:
1. Todesurkunde des Erblassers aus Indonesien
2. Erbschein des AG in Deutschland
3. Vollmacht des Nachlassempfängers zur Kontenauflösung/Rücküberweisung des Bestandes nach D.
4. Überbeglaubigung der Ursprungsvollmacht des HG-Konsulat in München

Jetzt verlangte die Bank eine Legalisierung dieser 4 Unterlagen durch das Thailändische Außenministerium in Bangkok.
Dort wurde zum Glück beschieden, dass diese Legalisierungen auch namens des Auswärtigen Amtes bei der jeweiligen Provinz-Verwaltung eingeholt werden kann.
Das jedoch machte erforderlich, dass alle bei der Bank erforderlichen Unterlagen seitens eines Deutschen Konsulats/Konsul in „englisch“ beglaubigt werden mussten.

Kostenpunkt pro übersetzten Beleges 400 Baht… damit zur Provinzverwaltung/Legalisierungsstelle und pro Beleg weitere 200 Baht bei einer Wartezeit von 3 Tagen.
Zahlt man(n) den doppelten Preis: 400 Baht, kann man(n) die bei der Bank vorzulegenden Papiere innerhalb 1 Stunde in Empfang nehmen.

Doch jetzt ergaben sich neue Probleme/Schwierigkeiten, denn die Bank sah sich nicht in der Lage, den Kontenbestand direkt nach Deutschland zu überweisen, es musste ein neues Konto in Thailand …bei der kontoführenden Bank her…..

Inzwischen befinden sich alle legalisierten, gar überlegalisierten Papiere zur endgültigen Anerkennung auf dem Postwege (EMS) zur kontoführenden Bank….
Nun heißt es erneut warten, warten…

…tja, wie schrieb ich bereits am 02.09.2011, als ich mit einer scheinbar problemlosen Kontoauflösung eines verstorbenen Deutschen beauftragt wurde…

Möglichst kein Konto bei einer thailändischen Bank ohne Vollmachterteilung/Verfügungsgewalt für eine/n (Erb-)berechtigten im Falle des Todes

…heute kann/muss ich sagen: wie wahr, wie wahr! … wie einfach wäre alles gewesen, wenn der „Erbe“ im Besitz einer entsprechenden Kontenvollmacht, gar einer ATM-Card gewesen wäre…viel Zeit & Geld hätte man(n) einsparen können

Wie lange wird sich jetzt die Bank erneut Zeit lassen, wird sie neue Belege anfordern…

Am Rande sei angemerkt, dass der eingeschaltete thail. Rechtsanwalt für seine Bemühungen, …welche ….nun ja, er hat mit der Geschäftsleitung der Bank mal telefoniert, sage & schreibe 50.000 Baht fordert…

Somprit  
Somprit
Beiträge: 5.350
Registriert am: 23.09.2009


RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#38 von Somprit , 30.08.2012 14:21

Zitat von Somprit
… Wie lange wird sich jetzt die Bank erneut Zeit lassen, wird sie neue Belege anfordern…

Am Rande sei angemerkt, dass der eingeschaltete thail. Rechtsanwalt für seine Bemühungen, …welche ….nun ja, er hat mit der Geschäftsleitung der Bank mal telefoniert, sage & schreibe 50.000 Baht fordert…



...nun ja, inzwischen sind weitere 4 Wochen tatenlos vergangen
Bei Rückfragen wurde stets vertröstet : "Nächte Woche ist alles klar!

... heute, 09:10 Uhr, hatte ich genug, setzte der kontoführenden Niederlassung der KASIKORN fernm. eine Frist bis zum 10.09.2012, sodann unverzüglich Klage vor Gericht eingereicht würde
Entsprechende Vollmacht des Erben befindet sich auf dem Postwege nach hier.

Um 11:00 Uhr erfolgte ein Anruf durch die Rechtsabteilung der Zentrale aus BKK ... : Konto steht innerhalb 1 Wochen endgültig zur Verfügung, die Managerin der kontoführenden Niederlassung habe die vorgelegten, legalisierten Unterlagen nicht "richtig verstanden"!

Also nochmals eine Woche dranhängen ...

Deswegen, man(n) kann es gar nicht oft genug anführen:

Möglichst kein Konto bei einer thailändischen Bank ohne Vollmachterteilung/Verfügungsgewalt für eine/n (Erb-)berechtigten im Falle des Todes

Somprit  
Somprit
Beiträge: 5.350
Registriert am: 23.09.2009


RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#39 von Binturong , 30.08.2012 20:00

Zitat
...eine Frist bis zum 10.09.2012, sodann unverzüglich Klage vor Gericht eingereicht würde


So was könnte auch als "Menschenschinder" bezeichnet werden!

Binturong  
Binturong
Beiträge: 2.837
Registriert am: 29.09.2009


RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#40 von Somprit , 14.09.2012 16:42

...Menschenschinder

... ich würde jetzt sagen: Menschenskinder ...DIE SIND WIRKLICH SO

Am 10.09.schrieb ich hier

Zitat
„…... heute, 09:10 Uhr, hatte ich genug, setzte der kontoführenden Niederlassung der KASIKORN fernm. eine Frist bis zum 10.09.2012, sodann unverzüglich Klage vor Gericht eingereicht würde
…Um 11:00 Uhr erfolgte ein Anruf durch die Rechtsabteilung der Zentrale aus BKK ... : Konto steht innerhalb 1 Wochen endgültig zur Verfügung, die Managerin der kontoführenden Niederlassung habe die vorgelegten, legalisierten Unterlagen nicht "richtig verstanden"!
Also nochmals eine Woche dranhängen ... …“


… und wartete bis zum heutigen Tag um bei erneuter Rückfrage folgendes zu hören:

„Die Übersetzung des thailändischen Dolmetschers muss von der Botschaft nochmals beglaubigt & legalisiert werden!“

…nun ja, woran lag es wohl, dass sich mir fast der Magen umdrehte….

Da soll also die Botschaft die Übersetzung eines bei der Botschaft anerkannten & zugelassenen beeidigten Dolmetschers „beglaubigen & legalisieren“ … kann mir das jemand hier auch für mich verständlich, erläutern ...oder sollte ich kopfschüttelnd denken: Die sind so!

Apropos, die gesamten Papiere, also Originale, & Übersetzungen sind oben an der linken Ecke gemeinsam geknickt und dieser alle Blätter einschließende Knick ist durch ein bundesdeutsche Siegel „gesiegelt“ , sodann erfolgt auf der Rückseite die Beglaubigung des Konsulats und diese Beglaubigung ist abschließend durch das Außenministerium legalisiert…. also rundum geschlossen ….

Wie komme ich jetzt also zur Quadratur des Kreises….


Nun ja, habe um eine schriftliche Bestätigung des Telefonats und somit dem „zusätzlichen Beglaubigungswunsch gebeten“ …

Deswegen, man(n) kann es gar nicht genug wiederholen:

Möglichst kein Konto bei einer thailändischen Bank ohne Vollmachterteilung/Verfügungsgewalt für eine/n (Erb-)berechtigten im Falle des Todes

Somprit  
Somprit
Beiträge: 5.350
Registriert am: 23.09.2009


RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#41 von Binturong , 14.09.2012 20:40

Schaffe Tatsachen und lass dich nicht weiter verarschen.

Binturong  
Binturong
Beiträge: 2.837
Registriert am: 29.09.2009


RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#42 von Somprit , 14.09.2012 20:57

... welche "Tatsachen" ...ich kann schließlich nicht mit einer Schusswaffe das Geld in der Bank einfordern .. was bleibt also?

Gute Miene zum bösen Spiel, sehen wer letztendlich die stärkeren Nerven/Argumente hat, notfalls ein entsprechendes Schreiben an den CEO oder den Rechtsweg, also Gericht!

Dies würde bedeuten, einen Anwalt zu nehmen, der für diesen läppischen Vorgang als Startkapital gleich 50.000 Baht fordert ... ... also gibt es weiterhin ein zähes ziehen...


Aber bereits beim Start dieses Unternehmens wurde ich von einem Konsul gefragt, ob mir auch nur ansatzweise bekannt wäre, wie zögerlich thailändische Banken in solchen Fällen das deponierte Geld freigeben würden... und bisher dauert der Vorgang ja gerade erst mal 2 Jahre, 2 Monate

Somprit  
Somprit
Beiträge: 5.350
Registriert am: 23.09.2009


RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#43 von Binturong , 14.09.2012 21:12

Zitat
...oder den Rechtsweg, also Gericht!



Genau dieser.
Was würde das dann wen kosten?

Binturong  
Binturong
Beiträge: 2.837
Registriert am: 29.09.2009


RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#44 von Somprit , 14.09.2012 21:28

...an "Startgeld" für den erforderlichen Anwalt erst mal 50.000 Baht , hinzu kommen Gerichtskosten, welche ich als relativ gering einordne.

Aber die Klage müsste in einer anderen von hier weit entfernten Provinz bzw. direkt in BKK erhoben werden, dem entsprechend gesonderte "Spesen" des RA für Anreise, ggf. also Flugkosten pp., es sei denn, ich suche mir einen vertrauenswürdigen RA direkt am Gerichtsort.

...die Dauer des Verfahrens ... nun ja, wer schon thailändische Gerichtsverfahren durchgemacht hat, weiß, dass dies seeehhhrrrr dehnbar ist...

Das wirkliche Problem, der "Erbe" hat nicht die erforderlichen Mitteln ...und wieder mal erneut in Vorlage treten, möchte ich nun wirklich nicht ... selbst dann nicht, wenn man(n) davon ausgehen kann, dass die beklagte Bank die gesamten Gerichtskosten zu tragen haben dürfte...

Somprit  
Somprit
Beiträge: 5.350
Registriert am: 23.09.2009


RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#45 von Binturong , 15.09.2012 20:04

Zitat
Das wirkliche Problem, der "Erbe" hat nicht die erforderlichen Mitteln … .


Wenn das die Bank weiß oder auch nur mit bekommt dauert es auch mit der Auszahlung:

Zitat
…, dass dies seeehhhrrrr dehnbar ist...

Binturong  
Binturong
Beiträge: 2.837
Registriert am: 29.09.2009


   

Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram
Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung U50

Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de
Datenschutz