… am 12.04.2011 ! – schrieb ich:
Zitat
„Wir befinden uns ja auch erst im 9. Monat unserer Bemühungen, das Konto eines Verstorbenen aufzulösen um den Betrag nach D. zu transferieren...“
Heute befinden wir uns im Monat Juli des Jahres 2012, in wenigen Tagen schreiben wir den August 2012 und noch immer nicht ist das Konto für den Erben seitens der Bank freigegeben!
Am 16.07.2010 (!) erreichte mich die Anfrage, ob ich gewillt sei, das thailändische Konto eines in Indonesien verstorbenen Deutschen aufzulösen und die vorhandene Geldsumme nach D. zu transferieren …also vor 2 vollen Jahren, in welchen ich nicht untätig blieb, immer wieder Druck aufbauen musste, gefordert wurde…
Da es sich bei dem Erben um einen Schwerstbeschädigten handelt zog sich alles in die Länge…so dass ich ihn bei meinem letzten Deutschlandbesuch an die Hand nahm, ihn zum HG-Konsulat in München begleitete um die 2.Ausstellung eines Erbscheines dort legalisieren/beglaubigen zu lassen.
Der Original-Erbschein kam nie in Thailand an, ging auf dem Postwege verloren...
Da es sich um eine 2-Ausstellung des Erbscheines handelt, verlangte nun die kontoführende Bank plötzlich zur bereits vorliegenden umfassenden Vollmacht (in welcher ein hiesiger Rechtsanwalt eingebunden war) des Erben eine „Überbestätigung“ dieser Vollmacht von dem Honorar-Generalkonsulat in München …. erneut gingen Monate ins Land…
Schließlich lagen bei der Bank, übersetzt und beglaubigt durch einen vereidigten/anerkannten Dolmetscher vor:
1. Todesurkunde des Erblassers aus Indonesien
2. Erbschein des AG in Deutschland
3. Vollmacht des Nachlassempfängers zur Kontenauflösung/Rücküberweisung des Bestandes nach D.
4. Überbeglaubigung der Ursprungsvollmacht des HG-Konsulat in München
Jetzt verlangte die Bank eine Legalisierung dieser 4 Unterlagen durch das Thailändische Außenministerium in Bangkok.
Dort wurde zum Glück beschieden, dass diese Legalisierungen auch namens des Auswärtigen Amtes bei der jeweiligen Provinz-Verwaltung eingeholt werden kann.
Das jedoch machte erforderlich, dass alle bei der Bank erforderlichen Unterlagen seitens eines Deutschen Konsulats/Konsul in „englisch“ beglaubigt werden mussten.
Kostenpunkt pro übersetzten Beleges 400 Baht… damit zur Provinzverwaltung/Legalisierungsstelle und pro Beleg weitere 200 Baht bei einer Wartezeit von 3 Tagen.
Zahlt man(n) den doppelten Preis: 400 Baht, kann man(n) die bei der Bank vorzulegenden Papiere innerhalb 1 Stunde in Empfang nehmen.
Doch jetzt ergaben sich neue Probleme/Schwierigkeiten, denn die Bank sah sich nicht in der Lage, den Kontenbestand direkt nach Deutschland zu überweisen, es musste ein neues Konto in Thailand …bei der kontoführenden Bank her…..
Inzwischen befinden sich alle legalisierten, gar überlegalisierten Papiere zur endgültigen Anerkennung auf dem Postwege (EMS) zur kontoführenden Bank….
Nun heißt es erneut warten, warten…
…tja, wie schrieb ich bereits am 02.09.2011, als ich mit einer scheinbar problemlosen Kontoauflösung eines verstorbenen Deutschen beauftragt wurde…
Möglichst kein Konto bei einer thailändischen Bank ohne Vollmachterteilung/Verfügungsgewalt für eine/n (Erb-)berechtigten im Falle des Todes
…heute kann/muss ich sagen: wie wahr, wie wahr! … wie einfach wäre alles gewesen, wenn der „Erbe“ im Besitz einer entsprechenden Kontenvollmacht, gar einer ATM-Card gewesen wäre…viel Zeit & Geld hätte man(n) einsparen können
Wie lange wird sich jetzt die Bank erneut Zeit lassen, wird sie neue Belege anfordern…
Am Rande sei angemerkt, dass der eingeschaltete thail. Rechtsanwalt für seine Bemühungen, …welche ….nun ja, er hat mit der Geschäftsleitung der Bank mal telefoniert, sage & schreibe 50.000 Baht fordert…