... nun die "angeforderte Verlustmeldung" machte ich nicht, denn eine "Falschbeurkundung" war mir dann doch zu heikel ...
Dafür hier ein kleines aber m. E. entscheidendes Update….
Wie ich ja bereits am 30.08. hier geschrieben hatte:
Zitat
“ …die Managerin der kontoführenden Niederlassung habe die vorgelegten, legalisierten Unterlagen nicht "richtig verstanden"!
…und darüber dieses kindliche lachende ( ) Smiley einsetze, bin ich heute nahezu , nachdem ich erfahren musste, dass man in der kontoführenden Bank-Niederlassung die „Urkunden“, also die jeweiligen „gesiegelte & legalisierte & zusammengeheftete Nachweise über Tod-Erbe pp. zerpflückt“ hat, um Blatt für Blatt gescannt zur Rechtsabteilung der Zentrale zu senden.
Dort kamen die „zerpflückten Urkunde“ in loser Blattform an, der Begriff der „Urkunde“ wurde Makulatur … und man(n)/Frau erwartete nun von mir, dass ich Blatt für Blatt „neu beurkunden, legaliseren“ lasse….
Somit komme ich zu dem niederschmetternden Urteil, dass die Sachbearbeiterin/Managerin der Niederlassung nicht nur die
Zitat
“.. Unterlagen nicht "richtig verstanden"!
sondern ihren Beruf offensichtlich verfehlt hat, die rechtliche Bedeutung einer „Urkunde“ mit einem dieser fehlenden Blätter
gleichzusetzen schien.
Jetzt harre ich gespannt der Dinge, wie man(n)/Frau sich aus diesem aufgrund völliger rechtlichen Unkenntnis geschaffenem Dilemma heraus manövrieren wird… denn ich lehnte das vorgebrachte Ansinnen, alles neu beurkunden/legaliseren zu lassen erst mal ab!
Fazit: Sie sind wirklich so! …von IHNEN könnte auch dieser Spruch stammen:
"Das Sterben ist nicht so schlimm,
man fühlt sich bloß am nächsten Tag so kaputt! … wenn man(n)/Frau als getretener Soi-Dog aus der Reinkarnation erwacht …