RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#46 von Somprit , 16.09.2012 08:41

...sie weiß es aber nicht, da die bisher erforderlichen Kosten unverzüglich "erbracht" wurden ... aber, was ich vergessen hatte, jetzt muss noch eine offizielle Verlustmeldung bei der hiesigen Polizei erfolgen ...welche ausnahmsweise nicht beglaubigt & legalisiert werden muss....

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#47 von Somprit , 17.09.2012 17:51

... nun die "angeforderte Verlustmeldung" machte ich nicht, denn eine "Falschbeurkundung" war mir dann doch zu heikel ...

Dafür hier ein kleines aber m. E. entscheidendes Update….
Wie ich ja bereits am 30.08. hier geschrieben hatte:

Zitat
“ …die Managerin der kontoführenden Niederlassung habe die vorgelegten, legalisierten Unterlagen nicht "richtig verstanden"!



…und darüber dieses kindliche lachende ( ) Smiley einsetze, bin ich heute nahezu , nachdem ich erfahren musste, dass man in der kontoführenden Bank-Niederlassung die „Urkunden“, also die jeweiligen „gesiegelte & legalisierte & zusammengeheftete Nachweise über Tod-Erbe pp. zerpflückt“ hat, um Blatt für Blatt gescannt zur Rechtsabteilung der Zentrale zu senden.

Dort kamen die „zerpflückten Urkunde“ in loser Blattform an, der Begriff der „Urkunde“ wurde Makulatur … und man(n)/Frau erwartete nun von mir, dass ich Blatt für Blatt „neu beurkunden, legaliseren“ lasse….

Somit komme ich zu dem niederschmetternden Urteil, dass die Sachbearbeiterin/Managerin der Niederlassung nicht nur die

Zitat
“.. Unterlagen nicht "richtig verstanden"!



sondern ihren Beruf offensichtlich verfehlt hat, die rechtliche Bedeutung einer „Urkunde“ mit einem dieser fehlenden Blätter



gleichzusetzen schien.
Jetzt harre ich gespannt der Dinge, wie man(n)/Frau sich aus diesem aufgrund völliger rechtlichen Unkenntnis geschaffenem Dilemma heraus manövrieren wird… denn ich lehnte das vorgebrachte Ansinnen, alles neu beurkunden/legaliseren zu lassen erst mal ab!

Fazit: Sie sind wirklich so! …von IHNEN könnte auch dieser Spruch stammen:

"Das Sterben ist nicht so schlimm,
man fühlt sich bloß am nächsten Tag so kaputt!


… wenn man(n)/Frau als getretener Soi-Dog aus der Reinkarnation erwacht …

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#48 von Binturong , 18.09.2012 14:39

Da gibt´s doch bestimmt ein Gesetz das verbietet Urkunden zu verfälschen oder zu zerstören?

Hack da mal nach und gib das dann der Rechtsabteilung der Bank weiter.

(Oder du machst diesen Vorgang, neu Beurkundung, neu und die Dame wiederholt halt ihr "Spiel".
- Jahre - Jahrzehnte - Jahrhunderte vergehen... .)

Wer ist der Schuldige?
Der soll / muss es auch ausbaden!

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#49 von Somprit , 25.09.2012 11:14

Zitat von Binturong
Da gibt´s doch bestimmt ein Gesetz das verbietet Urkunden zu verfälschen oder zu zerstören?
Hack da mal nach und gib das dann der Rechtsabteilung der Bank weiter....



... was uns in der Sache , der Kontenlöschung/Aufhebung aber keinen Schritt weiterbringen wird.

Und weiter geht`s zur nächsten Runde den JETZT wird seitens der Bank die Vorlage des Original-Bankbuches verlangt, ... - denn so steht es nun mal in den bankinternen Bestimmungen - obwohl seit 2 Jahren dort bekannt ist, dass dieses Original nicht mehr vorhanden ist.... es wird also weiter verzögert

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#50 von Somprit , 09.10.2012 17:40

… nachdem, …ich hatte ja davon hier berichtet:

Zitat
“…Jetzt harre ich gespannt der Dinge, wie man(n)/Frau sich aus diesem aufgrund völliger rechtlichen Unkenntnis geschaffenem Dilemma heraus manövrieren wird… denn ich lehnte das vorgebrachte Ansinnen, alles neu beurkunden/legaliseren zu lassen erst mal ab!



…sich dieses Dilemma der zerpflückten Urkunden stillschweigen erledigt hatte, ergaben sich

… neue Barrieren…!

… ich hatte hier vorstehend mit dem vorzulegenden Original des Bankbuches geendet, und bin dabei noch keinen Schritt weitergekommen!

Es ist seit 2 Jahren der Bank bekannt, dass das Original in Deutschland … abhanden gekommen, vernichtet, wie auch immer… jedenfalls nicht mehr vorgelegt werden kann.

Dies bzgl. „verbindliche schriftliche Erklärungen“ liegen der Bank vor

Aber die Bank will weiterhin das Original sehen, nicht nur die Kopie, die in meinem Besitz ist…
Also was blieb letztendlich übrig, als der Forderung der Bank nachzukommen… eine Verlusterklärung bei der landeseigenen Polizei

So marschierte ich banger Hoffnung dann doch zur Polizei, um hier eine offizielle Verlusterklärung abzugeben, dass das Savings-Deposit-Buch in Deutschland abhandenkam.

Wie von mir erwartet/befürchtet, lehnte der Wachhabende der Polizeistation die Entgegennahme einer solchen Erklärung ab, da absolut kein Bezug zu einem Verlust in Thailand und somit keine beurkundende Verlusterklärung erteilt werden kann.

Doch zum Glück hatte ich die sehr beredsamen „Hinterbeine des Elefanten“ mit… was ich schriftlich schaffe, schafft sie mündlich…

Nach knapp 2 Stunden hatten wir eine beurkundende Verlusterklärung, unterzeichnet von einem hinzugezogenen höheren Offizier, seines Zeichens Police Lieutenant Colonel (Phan-tamruat-tho), einer mit diesen 2 Sternen und dem länglichen Eichenblatt oder was es auch immer darstellen soll…auf beiden Schultern.
Somit kann ich der Vorgabe zum weiteren Ziel, nämlich der Kontenaufhebung, seitens der Bank - hoffentlich nun – zufriedenstellend nachkommen…

Doch schon steht die nächste Barriere, nämlich die Vorlage des Reisepass, des im Jahre 2009 in Indonesien verstorbenen Deutschen … wozu ich zu gegebener Zeit weiter berichten werde…

Deswegen, man(n) kann es gar nicht genug hervorheben:

Kein Konto bei einer thailändischen Bank ohne Vollmachterteilung/Verfügungsgewalt für eine/n (Erb-)berechtigten im Falle des Todes

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#51 von Johnboy ( gelöscht ) , 09.10.2012 17:54

Wäre es nicht einfacher gewesen das Kto mittels Bankcard oder online leer zu machen ?

Johnboy

RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#52 von Somprit , 09.10.2012 21:37

... wäre sicher möglich gewesen, wenn der Kontoinhaber solches gehabt hätte!
Er hatte alleine Zugang, verstarb völlig überraschend in Indonesien... 1 Jahr später erfuhr der Vater von diesem Konto...

Aus solche alleinigem Kontozugriff sollte man(n) lernen ... bei Zeiten für Abhilfe sorgen... z. B. mittels ATM-Card/PIN-Nr.

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#53 von Johnboy ( gelöscht ) , 09.10.2012 21:39

Deshalb habe ich einen Briefumschlag in Deutschland.

Johnboy

RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#54 von Somprit , 09.10.2012 21:40

... wer denkt aber mit Ende 30 an den Tod?

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#55 von Binturong , 10.10.2012 08:38

Sollte jeder, denn wirklkch niemand ist sicher vor einem ploetzlichen.
z

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#56 von Somprit , 10.10.2012 09:17

... nicht ein Jeder hat diese nahen Erfahrungen mit einem schnellen Ende, wie Du und ich

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#57 von Somprit , 22.10.2012 12:07

... nun wird es / könnte es wirklich interessant werden

Nachdem wir die ganze letzte Woche mit der Sachbearbeiterin in der Rechtsabteilung der Bank, über den von IHR mitgeteilten Direktanschluss (über den vielfache Gespräche stattfanden) keine Verbindung mehr bekamen, selbst uns die Managerin der kontoführenden Zweigstelle "hinhielt" ... dauerte es heute Morgen fast 1 Stunde , um mit einem wahrhaftigen Sachbearbeiter der Rechtsabteilung direkt in Kontakt zu kommen...

Dann die Überraschung, es gibt offensichtlich dort in der Abteilung keine Mitarbeiterin mit dem uns seitens der Kontakt herstellenden Managerin der Zeigstelle genannten Namens
Man(n)/wir sprachen wohl mit einer "Geisterstimme"

Man(n) zeigte sich nun höchst verwundert, wie der bisherige Vorgang zur Kontenauflösung gelaufen sein soll..., wir in direktem Kontakt mit der Rechts-Abteilung gestanden hätten.
Ein solcher Kontakt sei grundsätzlich nicht möglich, stets wäre die/der Manager(in) der entsprechenden kontenführenden Zweigstelle alleinige(r) Ansprechpartner(in)
Man(n) wird sich nach internen Überprüfungen, unter Einbeziehung der Managerin der Zweigniederlassung, wieder melden.

... nun warten wir die "Überprüfungen" mehr als, nur leicht genervt ab ... und "hoffen" darauf, dass das seit 3 Jahre ruhende Konto nicht längst durch bankinterne Machenschaften geräumt ist....

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#58 von Somprit , 22.10.2012 15:13

…nach unserem Telefonat mit der "zentralen Rechtsabteilung" meldete sich die besagte Managerin der Zweigstelle, erklärte in 1.001 Wort, dass die von IHR an uns vermittelte direkte Kontaktperson/bisherige "Sachbearbeiterin" zum 15.10. bei der Bank-Zentrale ausgeschieden sei und SIE nunmehr den Antrag auf Kontenlöschung eigenverantwortlich bearbeiten wird....und gleich bei einem Null-Stand der erforderlichen Bearbeitung beginnen wollte….

...wobei sie erst mal den Versuch unternahm, die von der Außenstelle des Auswärtigen Amtes in CNX vorgenommene Legalisierung aller Unterlagen in Zweifel ziehen, …

- aber nicht mit mir…trotz meiner mangelhaften Sprachkenntnisse stampfte ich sie in Grund & Boden… -

… nun löste ein Telefonat das andere ab, der Draht glüht, nachdem ich voller Wut den Chairman der Zentrale und die Bank-of-Thailand als Aufsichtsführende in den Raum warf…

Hörbar bedrückt gab sie auf… und ich warte…. auf das, was nun weiter geschehen wird… rechne mit Allem, auch einem leeren Konto….

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#59 von Somprit , 22.10.2012 18:02

... nun ja, etwas erleichtert bin ich schon, nachdem ich soeben auf "dem kleinen Dienstweg" in Erfahrung bringen konnte, dass das betreffende Konto wohlbehalten & behütet vor sich hin schlummert

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RE: Bankkonto löschen/auflösen ... eines Verstorbenen

#60 von Somprit , 26.10.2012 11:26

... kommen wir endlich dem Ziel der Kontenauflösung näher

Endlich gelang es, den Leiter der Rechtsabteilung an das Telefon zu bekommen, den Sachverhalt nochmals eingehend darzulegen.... ER hörte aufmerksam zu, sagte Abhilfe zu (wie immer die auch aussehen mag)... erklärte gleichzeitig, dass ein direkter Kontakt zwischen "Kunde" und der Rechtsabteilung nicht möglich sei... nun ja, nicht gewünscht sei, und dass ER umgehend die zuständige Filiale auf Trapp bringen würde...

... und man(n)/Frau glaubte es kaum, nur 15 Minuten später meldete sich die dort zuständige Managerin, versicherte, dass sie nun alle Originale, (welche dort seit Juni vorlagen!) bei denen SIE zuletzt die Rechtsmäßigkeit der amtl. Legalisierung bezweifelt hatte an die Rechtsabteilung der Zentrale gesandt habe...

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