Sterbevorsorge / Nachlassregelung

#1 von Tango , 10.10.2010 21:46

Sterbevorsorge, Nachlassregelung [/size]

An anderer Stelle hatte ich bereits ausgesagt, dass wir uns selbst in die Pflicht nehmen müssten bezüglich der Sterbevorsorge.

Man kann nicht einfach in den Tag hineinleben und die Verantwortung anderen aufbürden, die sich dann durch die vielen angesammelten Unterlagen durchbeißen und zurechtfinden müssen, wenn der Tag X eintritt.

Wir können doch alle noch zu Lebzeiten vieles von unserem Schriftkram schon jetzt aussortieren, so dass nur noch die wichtigsten Schriftstücke übrig bleiben.

Die Hinterbliebenen werden Ihnen dankbar sein, wenn sie Hinweise für so manche Abwicklung von Vorgängen bekommen, die nach dem Ableben zu bewältigen sind.

Auch für die damit beauftragten Institutionen ist es sicherlich einfacher, wenn entsprechende Ansprechstellen genannt werden, was der Erblasser möchte und welche Schriftstücke im Einzelnen existieren.

Ob man nun mit einer Thai oder einem Lebenspartner verheiratet ist oder mit einer Lebensgefährtin zusammenlebt oder ob man allein stehend ist – immer ist es gut, wenn man sich eine Vertrauensperson aussucht, die dann im Bedarfsfall die weiteren Schritte einleiten kann.

Es gibt einige Formalitäten, die nach dem Tod zu erledigen sind.
Da ist es gut, wenn man eine vorbereitete Liste vorliegen hat, was alles zu tun ist und wenn man weiß, wo sich die entsprechende Unterlagen befinden.

Zweckmäßig ist es auch, wenn man sich bei der Botschaft zu Lebzeiten angemeldet hat. Anmeldeformulare sind bei den Botschaften und Konsulaten kostenlos erhältlich.
Des Weiteren sollten wenigstens eine Vertrauensperson oder Kontaktperson in ihrem Heimatland (in der Regel sind es die Kinder) und hier in Thailand namentlich mit Adressenangabe und Telefon dort aufgeführt werden.

Setzen Sie ein formloses Schreiben auf, mit den einzelnen Punkten, die zu veranlassen sind.

Ihr Schreiben sollte folgendes beinhalten:

Name, ggf. Geburtsname; Vorname; Geburtsdatum; Geburtsort; Reisepassnummer; jetziger Wohnort in Thailand mit genauer Adressenangabe und Telefon; Adressen und Namen der Kontaktpersonen in Deutschland und in Thailand.

Geben Sie bitte an, ob Sie verbrannt werden oder ins Heimatland überführt werden möchten.

Die Kontaktpersonen sollten auch genau über die finanziellen Dinge unterrichtet sein, denn wer stirbt, verursacht unbeabsichtigt auch Kosten.

Eine Möglichkeit wäre bei Alleinstehenden, dass für die Kontaktperson hier in Thailand ein extra Sparbuch mit Vollmacht und mit einem entsprechenden Betrag versehen, ausgestellt wird, um die anfallenden Kosten zu bezahlen. Das Sparbuch deponieren Sie bei sich so, dass es die Kontaktperson finden kann. Dieses Schreiben können sie auch im so genannten „Vorsorgepäckchen“ deponieren oder ihrer Vertrauensperson aushändigen.

Sicherlich ist es auch von Bedeutung, was mit ihren persönlichen Sachen und den Hausrat passieren soll, auch hier wäre eine Klärung vorab wünschenswert.

Sollte nennenswertes Vermögen vorhanden sein, so sollte man unbedingt in einem handschriftlichen Testament niederschreiben, wer was erben soll oder wem ein Vermächtnis vermacht wird.

Bedenken Sie dabei, dass es Erbsachen und andere Dinge nicht nur in Thailand sondern auch im Heimatland vielleicht zu regeln gibt.

Haben Sie den Wohnsitz in Thailand, so können Sie für das Vermögen (Ihren Nachlass) in Thailand, thailändisches Erbrecht in einem handschriftlichen Testament festlegen/bestimmen und für das Vermögen im Heimatland, dass dortige entsprechende Erbrecht bestimmen.

Schauen Sie sich dazu die Beiträge bezüglich „Erben und Vererben“ auf unseren Seiten an, dort können Sie Einzelheiten erfahren.

Es ist verhältnismäßig einfach, zumindest die wichtigstens Dinge in einem Testament festzulegen, so dass es später keine Meinungsverschiedenheiten bei den Hinterbliebenen gibt.

Fertigen Sie eine Übersicht über die vorhandenen Vermögenswerte und der noch offenen Verpflichtungen an.
Sie sollten zu jedem einzelnen Posten (Vermögenswert) aufschreiben, wo es sich befindet und welche Unterlagen es dazu gibt.

Beispiel der Vermögenswerte:

Grundstücke oder/und Eigentumswohnungen,
Aktien und sonstige Wertpapiere
Konten in Thailand oder/und Deutschland, bei welcher Bank. Wurde Geld angelegt?
Lebensversicherungen, Unfallversicherung,
Krankenversicherung,
Bausparverträge,
wertvolle Kunstgegenstände, Schmuck, Hausrat, Sammlungen, Bücher,
PKW, Motorrad etc.

Zu den Formalitäten (Vorsorgepäckchen):

Um eine schnelle Abwicklung des formellen Teils im Sterbefall herbeizuführen, wird eine Akte angelegt.

Benachrichtigen von Angehörigen (Eltern, Geschwistern Freunde etc.):
Name, Anschrift und Tel. der Personen, die benachrichtigt werden sollen.

Ist Ihr Angehöriger zuhause gestorben, dann sollten Sie zu allererst einen Arzt verständigen. Er stellt den Totenschein aus. Der Totenschein wird benötigt um später bei der zuständigen Amtsbehörde eine Sterbeurkunde beantragen zu können. Die Sterbeurkunde benötigen Sie für manche Behördengänge. Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus gestorben, dann erledigen die Ärzte das dort automatisch.

Testament (vorhanden ja / nein), wenn ja, wo hinterlegt / registriert?
Gibt es einen Erbvertrag, einen Ehevertrag? Wenn ja, wo wurden sie hinterlegt?

Wo befindet sich der Reisepass?

Deutsche Botschaft in Bangkok, Postanschrift und Telefonnummer notieren.
Versicherungen (Lebens-, Unfall-, Krankenversicherung, Haus, Auto, Motorrad etc.). Wo befinden sich die Unterlagen dazu ?
Lebensversicherung: Welche Person wurde begünstigt?

Organspende (Name, Tel. und Anschrift der Klinik):

Beerdigungsinstitut:

Bankverbindungen (welche Bankkonten wurden eingerichtet und welcher Personenkreis hat Vollmachten):
Bestehen Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge bei der Bank, die zu kündigen sind (zum Beispiel: Einzugsermächtigung bei der Krankenkasse, Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Klubs)?

In Thailand :

Im Heimatland:

Persönliche Wertgegenstände, sofern sie nicht Testamentarisch festgelegt wurden (welche Wertgegenstände, die zum persönlichen Vermögen des Verstorbenen gehören, soll wer ausgehändigt bekommen?):

Anmerkung: Bitte hier eine genaue Bezeichnung angeben, wie z.B. meine Armbanduhr oder Märklineisenbahn oder meine Bücher oder Briefmarkensammlung etc. sollen an ……… vermacht und ausgehändigt werden.
Es macht Sinn, wenn zu Lebzeiten bei der Bank eine Vollmacht hinterlegt wird, die auch über den Tod hinaus gültig ist. Ein Hinweis, dass Bankgeschäfte getätigt werden können, sollte auch darin enthalten sein.

Hinterbliebenenrenten, alle geforderten Vordrucke sollten bereits jetzt schon ausgefüllt werden.

Witwenrente
Antrag auf Hinterbliebenenrente, Vordruck R 500 (Vordruck R 660 zum Antrag beifügen). Füllen Sie bereits die Vordrucke nach Möglichkeit schon soweit aus, dass nur noch wenige Angaben hinzugefügt werden müssen (z. B. Datum der Antragstellung, Unterschrift der Antragstellerin mit Ortsangabe und Datum).

Anmerkung: Auf Seite 7 des Vordruckes befindet sich ein Kästchen „Bestätigungsvermerk“
Dieses Kästchen wird im Regelfall von der Botschaft ausgefüllt.

Die erforderlichen Nachweise von Urkunden oder anderen Papieren sollten schon im gesonderten Umschlag dabei liegen.

Waisenrente
wird mit dem Vordruck R 500 (Witwenrente) ebenfalls beantragt. Die Vordrucke R 610 und R 660 müssen auch noch beigefügt werden.
Die Vordrucke sollten soweit vorbereitet werden, dass nur noch die Antragstellerin nach Angabe des Ortes, des Datums noch unterschreiben muss.

Erziehungsrente
Wird mit dem Vordruck R 100 (Witwenrente) beantragt. Die Vordrucke R 220 und R 660 müssen beigefügt werden.
Alle Vordrucke noch unterschreiben und Datum und Ortsangabe hinzufügen.

Heften Sie alle diese Angaben in einen Ordner, legen Sie Kopien von wichtigen Dokumenten dazu.
Überprüfen Sie gelegentlich die Unterlagen ob sie aktualisiert werden müssen. Selbst die Anschreiben zu den Institutionen (Rentenversicherung, Bank oder Sparkasse, Krankenversicherung etc.) könnten Sie schon soweit vorbereiten, dass die Hinterbliebenen nur noch das Datum eintragen brauchen und die Unterschrift leisten.

Hier noch ein paar Vorschläge, was man im Testament mit aufnehmen könnte:

Ein handgeschriebenes Testament können Sie kostenlos schreiben. Es sei nochmals daran erinnert, dass so ein Testament ausschließlich von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst werden muss.

In dem folgenden Beispiel möchte der zurzeit alleinlebende Erblasser die geschiedene Frau als Alleinerbin einsetzen.
Doch auch dauernd getrennt lebende oder noch verheiratete Eheleute, wo der eine Partner sich in Thailand aufhält, sollten sich überlegen, ob es nicht folgerichtig wäre, auch für Thailand eine Regelung zu treffen.
Deshalb entscheiden wir uns für die Abwicklungs-Testamentsvollstreckung. Hierbei ist es so geregelt, dass der Testamentsvollstrecker die Verfügungen des Erblassers ausführen muss.

Beispiel:
Testament
Hiermit erkläre ich, Hans Friedrich Sommer, geboren am 5. Mai 1941, meine geschiedene Frau Isabella, geborene Meise, zu meiner Alleinerbin.
Ich ordne für meinen Nachlass in Thailand thailändisches Erbrecht an und ordne Testamentsvollstreckung an. Der Testamentsvollstrecker hat nur die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit der Kontaktperson die finanzielle Abwicklung gemäß gesetzlicher Bestimmungen zu regeln.
Zu meinem Testamentsvollstrecker ernenne ich meine geschiedene Ehefrau, die ich als Alleinerbin eingesetzt habe.

Mein Sparbuch bei der Siam City Bank in Phuket, mit der Konto-Nr. 265436 über 50 000 Baht (Anmerkung: Hier sollte man sich vorher erkundigen, welche Gesamtkosten hier in Thailand beim Ableben anfallen könnten, um dann den Betrag auf dem Sparbuch festzulegen) geht an die Kontaktperson in Thailand, Herrn Fritz Wolf, zurzeit wohnhaft in 50210 Chiang Mai, 123/12 Moo 6, San Sai als Vermächtnis. Er muss daraus die anfallenden Kosten für die Bestattung und die behördlichen Leistungen begleichen.
Sollten die Kosten höher sein als der vorhandene Betrag, so müssen die Restkosten durch den Testamentsvollstrecker aus dem vorhandenen Vermögen bezahlt werden. Nach Erledigung der Maßnahmen in Thailand endet die Testamentsvollstreckung.

Chiang Mai, Datum
Hans Friedrich Sommer


Statt ein Vermächtnis zu vergeben, könnten Sie als Erblasser auch eine Verfügung zur Totensorge schreiben oder auch gleich mit im Testament aufnehmen.

Beispiel: Hiermit verfüge ich zusätzlich, dass nach meinem Tode die Totensorge nicht von meinen Angehörigen, sondern von Herrn Fritz Wolf, wohnhaft in 50210 Chiang Mai, 123/12 Moo6, San Sai, wahrgenommen wird. Er ist von mir beauftragt und berechtigt, den Ort, die Art, die Gestaltung der Beerdigung und der Trauerfeier zu regeln. Die Kosten sind vom Sparbuch usw. zu begleichen. Eventuelle Restkosten sind aus dem Nachlass zu begleichen.
Zweckmäßig wäre es auch, den Erben eine Vollmacht „nach dem Tode“ über die Kontoführung zu geben.

Sonstige nützliche Hinweise

Konten und Depots

Müssen Sie als Erbe auf Konten des Verstorbenen in Deutschland zurückgreifen, so müssen Erben bei den Banken einen Legitimationsnachweis vorlegen. Ein Legitimationsnachweis wäre zum Beispiel ein beglaubigtes Testament und eine Sterbeurkunde (in Kopie).

Einige Banken schreiben zum Legitimationsnachweis folgendes:

Erbnachweise
Nach dem Tode des Kunden kann die Bank zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder
ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Bank mit deutscher Übersetzung vorzulegen.

Die Bank kann auf die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Kunden sowie der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung (Testamentseröffnung) vorgelegt wird.

Amts- bzw. Nachlassgericht: Das Amts- bzw. das Nachlassgericht stellt Ihnen ein Eröffnungsprotokoll aus, bei Vorlage des Testaments und der Sterbeurkunde.

Wohnte der Verstorbene in Thailand, so kann die Testamentseröffnung auch von der Botschaft (Konsular) erfolgen, hier wird auch eine Übersetzung aus der thailändischen Sterbeurkunde ausgestellt.

Mit diesem Testamentseröffnungsprotokoll und der übersetzten Sterbeurkunde können sich die Erben bei den Banken ausweisen.
Hatte der Verstorbene mehrere Banken, so sollten Sie dies bei der Anzahl der benötigten Urkunden berücksichtigen.

Erbschein
Wenn kein Testament vorliegt, muss beim Nachlassgericht ein sogenannter Erbschein beantragt werden, was viel Zeit in Anspruch nimmt.
Daher ist es sinnvoll, wenn der Erblasser zu Lebzeiten eine Vollmacht ausstellt, die über den Tod hinaus gilt.
Der Bevollmächtigte muss nicht Erbe sein, so kann auch die Lebensgefährtin nach dem Tode über das Konto verfügen. Bedenken Sie auch, dass die Konten nicht automatisch von den Banken gesperrt werden.
Die Bank führt weiterhin Aufträge aus, wenn es sich eindeutig um Nachlassverbindlichkeiten handelt.

Hinweis: Wenn Sie Auslandskonten haben, so verlangen die Banken einen Erbschein, der zum Beispiel in Thailand auch vom Gericht ausgestellt wird. Dies dauert sehr lange und ist gebührenpflichtig.
Bedenken Sie auch, hat keine Person Zugang zu diesen Konten, so wird dieses Konto immer von den Banken weitergeführt und die Erben könnten leer ausgehen. Hier sollte unbedingt zu Lebzeiten eine Klärung mit der Bank herbeigeführt werden.

Wertgegenstände
Wenn Sie im Testament schreiben, dass Sie dem Freund ein Gemälde schenken oder vermachen oder hinterlassen, so sollten Sie unbedingt eine genaue Beschreibung des Gemäldes angeben, sodass keine Verwechslung geschieht.

Anmerkung:
Wenn Ihnen testamentarisch etwas vermacht wird, dann sind Sie Vermächtnisnehmer, also kein Erbe. Wenn Ihnen etwas vererbt wird, so müssen Sie Erbe sein. Aber als Erbe können Sie auch Vermächtnisnehmer sein.
Bei der Formulierung im Testament sollten Sie Ihren Freunden und Bekannten, die keine Erben sind, eben etwas „vermachen“ oder „schenken“ oder „hinterlassen“.

Beispiel: Ich vermache meinem Freund Gustav Gans, geboren am …….. , zurzeit wohnhaft in (Anschrift angeben), meine komplette Münzsammlung (oder das Bild aus dem Schlafzimmer –auch hier genaue Beschreibung des Bildes- denn Bilder sind beweglich und können woanders hingehängt werden).

Manfred unter Tango

[size=150]Hier noch etwas Allgemeines


Patientenverfügung

Auch in Thailand kennt man die Patientenverfügung.
Mit Wirkung vom 20. März 2007 hat der neu geschaffene Paragraf 12 Absatz 1 des National Health Act die Grundlage dafür geschaffen, dass ein Mensch eine schriftliche Erklärung abgeben kann, in welcher dieser anordnet, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen zu unternehmen sind.
Mit dieser Verfügung haben die Ärzte die Möglichkeit sich an eine bestimmte Person zu wenden, falls der Patient selbst nicht in der Lage ist, hier eine Anordnung zu geben.
Im Grunde würde eine Übersetzung in Englisch völlig ausreichen. Besser wäre es, sie auch in Thailändisch übersetzen zu lassen.

Patientenverfügung

Hiermit verfüge ich, Gustav Gans, geboren am 23.11.1941:
Im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung und der Möglichkeit, dass ich Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, sollen mit
Frau Anneliese Sumpfhuhn, Wiesenstraße 18 in 80479 München, die anstehenden medizinischen Fragen erörtert werden. Frau Sumpfhuhn soll in jeglicher Hinsicht als nächster Angehöriger betrachtet werden.

Verwandte dürfen nur mit Zustimmung von Frau Sumpfhuhn hinzugezogen werden. Bei Unstimmigkeiten gilt die Entscheidung von Frau Sumpfhuhn.
Für mich selbst wünsche ich keine lebensverlängernden Maßnahmen, wenn nicht die Aussicht besteht, dass ich über den weiteren Fortgang der Behandlung wieder selbst entscheiden kann.
Sind unumkehrbare neurologische Ausfälle eingetreten, wünsche ich keine lebensverlängernden Maßnahmen.
Ich wünsche eine konsequente Schmerztherapie, auch wenn sie süchtig machen und lebensverkürzend wirken kann.
Die behandelten Ärzte und das Pflegepersonal sind gegenüber Frau Sumpfhuhn von der Schweigepflicht entbunden.

Datum, Anschrift (oder Ort) und Unterschrift


Aus gegebenen Anlass bezüglich einer Leichenfreigabe ist es vielleicht sehr sinnvoll den örtlichen Behörden und der Botschaft eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen in die Hand zu drücken.
Aus Erfahrung weiß man, dass gerne noch die Leichen im Krankenhaus nicht gleich freigegeben werden und dadurch noch hohe Kosten entstehen könnten. Diesem kann man mit einer Verfügung zur Totensorge hoffentlich entkommen.

Hier ein Muster:

Verfügung zur Totensorge
Hiermit verfüge ich, Fritz Adelbert, geboren am 10.11.1946:

Nach meinem Tode soll die Totensorge nicht von meinen Angehörigen, sondern von Frau Anusara Gung, geboren am 11.11.1968 zurzeit wohnhaft in …(Anschrift), wahrgenommen werden.
Sie ist von mir beauftragt und berechtigt, den Ort, die Art, die Gestaltung der Beerdigung und der Trauerfeier zu regeln.

(Unterschrift, Vor- und Zuname) und Ortsangabe und Datum


Anmerkung:
Diese Verfügung muss nicht handgeschrieben werden.
Falls der Verstorbene verheiratet war, setzt er natürlich seine thailändische Ehegattin dort ein, ganz wie der Erblasser es zu Lebzeiten festlegen möchte.

Manfred unter Tango

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RE: Sterbevorsorge / Nachlassregelung

#2 von Somprit , 26.10.2010 10:48

Zitat von Tango
Zweckmäßig ist es auch, wenn man sich bei der Botschaft zu Lebzeiten angemeldet hat. Anmeldeformulare sind bei den Botschaften und Konsulaten kostenlos erhältlich.

Name, ggf. Geburtsname; Vorname; Geburtsdatum; Geburtsort; Reisepassnummer; jetziger Wohnort in Thailand mit genauer Adressenangabe und Telefon; Adressen und Namen der Kontaktpersonen in Deutschland und in Thailand.

Geben Sie bitte an, ob Sie verbrannt werden oder ins Heimatland überführt werden möchten. ...



...Tango, neben den sehr guten Informationen hinsichtlich der Vorbereitungen auf den glückseligmachenden "Tag X", denn das Himmelreich steht jedem offen ist es inzwischen durch die "elektronische" Anmeldung bei der Deutschen Botschaft unter: http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/b...schenliste.html ( https://service2.diplo.de/elefandextern/login.do incl.) sehr einfach geworden

Zudem hat es den Vorteil, dass man(n)/Frau seitens der Botschaft bei eventuellen Krisen-Situationen im Lande gut informiert wird ... so geschehen anläßlich des "Roten-Frühjahres" dort in Bangkok, wo sich die Botschaft um gute, aktuelle Situationsbericht an die dort registrierten Deutschen bemühte ...

Bei einem der "letzten" Wünsche sollte sich ein Jeder überlegen, wie teuer auch eine einfache Urnenüberfühung nach Deutschland (von einem Zinksarg gar nicjt zu reden!) für die Hinterbliebenen werden kann... m.W. soll dies bei 3.000 EUR liegen (ohne Gewähr!)

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RE: Sterbevorsorge / Nachlassregelung

#3 von Colo , 26.10.2010 23:34

Zitat von Tango
Zweckmäßig ist es auch, wenn man sich bei der Botschaft zu Lebzeiten angemeldet hat.

Super Infos die Du @Tango uns hier anbietest. Danke.
Betrifft mich als Italiener ja nicht direkt, aber das eine wie das andere wird einem schon bewusster dargestellt. Also ist mal Ordnen angesagt im Papierwust bei uns im Hause.

Zitat von Somprit
Zudem hat es den Vorteil, dass man(n)/Frau seitens der Botschaft bei eventuellen Krisen-Situationen im Lande gut informiert wird ...

Löblich was die Deutsche und Schweizer Botschaft ihren Landsleuten anbietet. Bei den Italienern ist Sendepause diesbezüglich. Dieses Pack sollte mal bei ihren Kollegen in Basel vorbeischauen was unter Dienstleistung zu verstehen ist. Vorbildlich in jeder Situation.
Das einzige was ich erhalte ist Post via der ital. Botschaft BKK. aus meiner Heimatstadt, hauptsächlich wenn Wahlen und Abstimmungen angesagt sind.
Eigentlich kein Problem für mich, bin froh von denen nicht "belästigt" zu werden nach meinen negativen Erfahrungen im Servicebereich

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RE: Sterbevorsorge / Nachlassregelung

#4 von Somprit , 28.12.2010 09:23

... menschenwürdiger Tod!?
Auch das gehört zur Sterbevorsorge/Nachlassregelung


Beihilfe zum Suizid
Ärzteschaft liberalisiert Berufsrecht bei Sterbehilfe


Laut einer Umfrage befürwortet ein Drittel der Ärzte eine Regelung, die es erlaubt, einem unheilbar Kranken tödliche Medikamente zur Verfügung zu stellen. ]
Die deutsche Ärzteschaft will ihr Berufsrecht beim Thema Sterbehilfe liberalisieren. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sagte der "Frankfurter Rundschau", es könne nicht länger daran festgehalten werden, dass die Beihilfe zum Suizid nach dem ärztlichen Standesrecht als unethisch verboten sei, während sie nach dem Strafrecht nicht verfolgt werde...

... dass Beihilfe zum Suizid "nicht zu den ärztlichen Aufgaben" gehöre. Sie solle aber möglich sein, wenn der Arzt die Hilfe beim Freitod mit seinem Gewissen vereinbaren könne.

... Hintergrund für den Kurswechsel ist unter anderem eine im Sommer veröffentlichte Umfrage unter Medizinern zum Thema Sterbebegleitung. Darin hatte jeder dritte Befragte angegeben, er befürworte eine Regelung, die es dem Arzt erlaube, einen unheilbar Kranken beim Suizid zu unterstützen.
aus: http://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe128.html

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RE: Sterbevorsorge / Nachlassregelung

#5 von phumphat , 28.12.2010 13:00

Zitat von Tango
Ein handgeschriebenes Testament können Sie kostenlos schreiben. Es sei nochmals daran erinnert, dass so ein Testament ausschließlich von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst werden muss.



..........hatte mal hier in Thailand irgendwo gelesen, das in TH.auch ein Maschinen/Computer geschriebenes Testament, wenn von
zwei Zeugen mit unterschrieben wird, anerkannt wird.
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RE: Sterbevorsorge / Nachlassregelung

#6 von Somprit , 28.12.2010 17:01

... was ich bestätigen kann, denn vor gut einem 1/2 Jahr hatte ich solch einen Fall hier in TH.
Mit der Schreibmaschine geschrieben, von 2 Zeugen abgezeichnet... wurde in TH und D. - nach erfolgter Legalisierung- problemlos anerkannt ...

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RE: Sterbevorsorge / Nachlassregelung

#7 von Tango , 28.12.2010 17:38

@phumphat
Es gibt drei Möglichkeiten nach dem thailändischen Erbrecht, Testamente zu schreiben.

Dazu zählt einmal dass handgeschriebene (holografische) Testament, was nicht vom Gesetz her von 2 Zeugen unterschrieben werden muss.
Aber aufgrund der Mauscheleien ist es anzuraten, dies trotzdem von zwei Zeugen unterschreiben zu lassen. Denn, wenn zwei Zeugen vorhanden sind, hat das thailändische Nachlassgericht kaum eine Möglichkeit, dieses eventuell anzuzweifeln.

Als zweite Möglichkeit gibt es das öffentliche Testament, was durch Niederschrift beim Bezirksamt hinterlegt wird oder durch ein Rechtsanwalt geschrieben wird.

Als dritte Möglichkeit gibt es das Testament, was in Schriftform (Schreibmaschine, Computer etc.) geschrieben werden kann, muss aber aufgrund der Wirksamkeit, von zwei Zeugen unterschrieben werden.

Manfred unter Tango

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