ich bin Neu hier, suche Hilfe bei Leuten die Erfahrung damit haben.
Lebe fast 7 Jahre in Thailand, mit meiner Thai Freundin 6 Jahre (Unverheiratet) und haben einen Gemeinschaftlichen Sohn Martin ( 5 Jahre). Ich habe es bis heute noch nicht gemacht das ich meinen Sohn auf der Botschaft als Vater anerkannt habe, um einen Deutsche Pass zu bekommen. Mein Junge hat einen Thai Pass geht zur Vorschule seit 3 Jahren, von Thai Seite alles bestens. Bin in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen, musste auch für seinen Thai Pass mit unterschreiben. Jetzt ist es leider so, das ich mich mit meiner Freundin nicht mehr verstehe und wir uns erst mal Getrennt haben. Sie ist jetzt in ihrem Elternhaus ich und Kind sind im Angemieteten Haus, bin jetzt Alleinerziehend. Möchte mit dem Jungen nach Deutschland, habe fast alle Papiere zusammen, außer von ihrem Einwohnermeldeamt die Bescheinigung das sie aus einer Vorehe geschieden ist und nicht mehr Heiratete, das gleiche auch vom Zentralregisteramt in Bangkok. Warum ? ich habe erfahren, das die Scheidung erst in Berlin beurkundet werden muss um meinen Sohn als Vater in der Deutschen Botschaft anzuerkennen. Jetzt hat meine Ex aber keine Lust die 2 Blätter zu besorgen. Gibt es eine Möglichkeit das ich trotzdem die Vaterschaft auf der Botschaft eintragen kann, das er einen Deutschen Pass bekommt ? Ich suche seit 2 Wochen im Internet, finde außer fiel Bla Bla keine Info, auch oft sehr Wiedersprüchliches, so das man mehr Verunsichert ist als das es einem Hilf. Danke an alle von Martin und Raul die etwas wissen.
... nun werter RaulMartin, ein wirklich interessantes und stets neu auftauchendes Thema
Da ich hin & wieder mit dieser Frage konfrontiert wurde, hier auf die Schnelle mal ein Link http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/b...perty=Daten.pdf dort findest Du das unbedingt erforderliche.... auch dass die Mutter deines Sohnes mit nach Bangkok muss, also "Gut Wetter machen"
Mal sehen ob unser Member Tango im Moment Zeit hat, ansonsten melde ich mich später nochmals!
Das ist schon mal keine schlechte Idee. Wer weiss was noch kommt.
Zitat von RaulMartinBin in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen, musste auch für seinen Thai Pass mit unterschreiben.
Wichtig ist das du im Vaterschaftsregister auf dem Amphoer eingetragen bist. Weil dann habt ihr ein geteiltes Sorgerecht. So was ich jetzt gelesen habe, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Egal ob du auf der Geburtsurkunde als Vater eingetragen bist.
Zitat von RaulMartinGibt es eine Möglichkeit das ich trotzdem die Vaterschaft auf der Botschaft eintragen kann, das er einen Deutschen Pass bekommt ?
Am besten bei der Botschaft anrufen. Habe ich auch immer gemacht wenn ich Fragen hatte. Nicht das ich jetzt was falsches hier sage. Ich habe bei meinen Kindern keine Vaterschaftserklaerung gemacht sondern eine Geburtsanzeige.
Zitat von RaulMartinwir uns erst mal Getrennt haben. Sie ist jetzt in ihrem Elternhaus ich und Kind sind im Angemieteten Haus, bin jetzt Alleinerziehend.
Wie kannst du das beweisen das du alleinerziehend bist? Wer weiss was alles die Zukunft noch bringt und du brauchst etwas was bei einem zukuenftigen Gerichtstermin dem Richter vorlegen kannst, das beweist das du dich um das Kind gekuemmert hast.
Wenn ich jetzt dein Posting lese, sind die Rechte in deinem Fall alle bei der Mutter. Also wie der Somprit schon geschrieben hat, der Alten Honig um's Maul schmieren. Du wirst es noch brauchen.
Hallo und Willkommen @RaulMartin. War das ein versehen oder hast Du auch an alle anderen ein Persönlich Nachricht gesandt, mit gleich-lautendem Inhalt wie Vorstehend im Thread? Sieht nach grosser Erregung oder gar Verzweiflung aus?
Aber vorstehend haben sich ja nun Mitglieder deiner Thematik angenommen. Gut so!
Ich selber bin heute der letzte der "Persönlich" Raten kann oder würde. Habe ich doch viele Erfahrungen machen können, bei denen ich mir besser selber ein Geklatscht hätte, als zu Raten und dann zuzusehen wir guter Rat Teuer wurde, weil er im Winde verwehte, wenn andere "mit Raten", oder so!
... RaulMartin, hat dir der Botschafts-Link was gebracht...?
Auch auf des Allgeiers Worte wäre noch so einiges zu sagen, denn bei ihm ist es im Grunde eine andere Situation, aber heute fehlt mir die Zeit das weiter aufzudröseln, komme aber unverzüglich darauf zurück (falls Tango mir nicht zuvor kommt )
hallo RaulMartin, obwohl hier nicht der vorstellungsthread ist sage ich doch erstmal willkommen hier bei uns im talk4um
wie ich sehe hast du ein problem aehnlich wie ich es auch habe, (nicht die trennung von der frau ) auch bei unserem sohn konnten wir noch keinen eintrag im deutschen geburtsregister machen da meine partnerin die mutter unseres sohnes bei der geburt noch mit ihrem ehemaligem verheiratet war (und noch ist, scheidung laeuft) fuer thailaendisches recht war und ist das kein problem, ich wurde im familienbuch und allen dokumenten als leiblicher vater eingetragen. sorgerecht und unterhaltspflicht sind geregelt. der alleinige eintrag in die geburtsurkunde reichte aber nicht, denn da nicht verheiratet ist ein verfahren aehnlich wie bei einer adoption notwendig. auch das jugendamt pruefte die daten und ein gericht muste entscheiden das ich der vater bin. mit all diesen dokumenten war ich mir sicher das die eintragung beim fuer auslandsdeutsche zustaendigem standesamt 1 in berlin der vaterschaft und die deutsche staatsbuergerschaft einfach sein sollte. in bangkok auf der botschaft dann aber das erwachen aus dem traum. nach deutschem recht ist der eheman zum zeitpunkt der geburt auch der vater egal wie die rechtslage in thailand ist, und auch das meine vaterschaft hier in thailand klar und deutlich anerkannt ist. das bedeutet das in deinem fall, wo ja die mutter wie ich es rausgelesen habe auch verheiratet war oder ist zum zeitpunkt der geburt bleibt nur ein weg. die vaterschaft des "ehemans" mus angefochten werden. entweder durch den eheman oder das kind. die deutschen behoerden verlangen einen richterlichen beschluss aus welchem klar hervorgeht das er nicht der vater ist. also nur die mutter kann da auch nichts machen,ihr braucht falls lange gerichtliche wege umgangen werden sollen sogar die mitwirkung des ehemannes. ob schon geschieden oder nicht. genaue informationen bekommst du in der deutschen botschaft bei frau hartung. ich werde dir per pn e-mail adresse und namen senden. auch kannst du dich gerne mit mir direkt in verbindun setzen um eventuell persoenlich ueber die notwendigen schritte zu sprechen. wir sind gerade mitten drinn und ich hoffe bald ein positives ergebniss zu erzielen. gruss jan
bin aber auch gespannt ob unser tango zu diesem thema informationen hat. leider ist er im moment zeitlich etwas mit urlaubern verhindert aber ich glaube sobald er mal eine luecke in seinem tagesplan findet wird er sich aeussern.
... bei jeder Provinzverwaltung gibt es eine kostenfreie Rechtsberatung! Die hier in CNX habe ich durch meinen Engel mehrfach "angezapft"... auch dort kann man(n) sich kostenfrei nach dem hierzulande erforderlichen Prozedere erkundigen.
Ggf. das Kind in Vertretung durch die Mutter klagen lassen und die hiesige Prozesskostenhilfe (ja, auch die gibt es hier!) beantragen! So oder so, RaulMartin, ohne die aktive Mitwirkung der Kindesmutter, wobei Du scheinbar Glück hast, denn sie hat das Kind ja bereits offensichtlich in deine Obhut gegeben, wird mal gar nichts möglich sein!
Nach meiner Erfahrung dauert solch ein Verfahren bis zu 6 Monaten, an Gerichtskosten, welche man(n)/Frau trotz Prozesskostenhilfe zu zahlen hat, fallen ca. 3.000 Baht an!!
Erkundige Dich bei der Botschaft unter: 02 287 90 66/ Fr. H. (wie scubath schon anführte)
Hallo @RaulMartin, die deutschen Bestimmungen verlangen bezüglich der Vaterschaftsanerkennung eine Überprüfung, ob es sich hierbei um eine Rechtskraft-Scheidung handelt. Dies heißt, ob diese Scheidung nach thailändischem Recht auch rechtsgültig, also auch im Zentralregisteramt eingetragen wurde. Sollte die Scheidung dort nämlich nicht registriert sein, so gilt deine Freundin nach thailändischem Recht noch als verheiratet.
Nach deutschem Recht ist für die Vaterschaftszurechnung der Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungs- oder Aufhebungsurteils entscheidend. Wäre sie zum Beispiel nach thailändischem Recht noch nicht geschieden, so gilt die Zurechnung (des Kindes) kraft Ehe für den deutschen Rechtsbereich. Dies würde bedeuten, dass dein Sohn noch dem Engländer nach deutschem Recht als Vater zugeordnet wird. Es reicht eben nicht aus, wenn du nur als Vater in der Geburtsurkunde namentlich eingetragen wurdest.
Daher ist es wichtig, dass deine ehemalige Freundin mit dir zusammen die notwendigen geforderten Unterlagen besorgt. Denn ohne diese Unterlagen kann die Botschaft nicht den Anerkennungsprozess der Vaterschaft in Gang setzen. Verzeih mir die kurze Stellungnahme, da ich ständig mit meinem Besuch unterwegs bin. Schöne Grüße Manfred unter Tango
... weniger um die "Vaterschaftsanerkennung", auch nicht direkt auf hiesige Verhältnisse anwendbar ... aber doch ein Hinweis, zu welchen RECHTE so ganz im Gegensatz bei unseren Gastgebern .. ein lediger Zahlvater in der "kalten Heimat" gekommen ist... nun ja, auf Antrag beim Familiengericht, kommen kann