Meine Frau soll / will was verkaufen. Um dann auch Rechnungen ausschreiben zu können – können wird sie es schon – muss sie selber aber eine Steuernummer haben. Sie will also in Geschäfte verkaufen, die dann mit dieser Rechnung vor dem thai. Finanzamt auch Bestand haben muss. Jetzt was für eine Gesellschaftsform hat sie dann? Wo und wie bekommt sie diese Steuernummer? Was muss sie noch beachten außer die monatl. VAT immer ab zu führen?
... kurz und schmerzlos: Schicke sie zu eurem zuständigen Ampör, dort wird SIE als Einzelunternehmerin auch ohne finanzielle Rücklagen als Gründerin angesehen & eingetragen. Sie darf sich als Inhaberin eines Handelsgewerbe (?) sehen -... – dort erhält SIE ein Zertifikat welches ausweist, was SIE verkaufen will und im Haus gut sichtbar anzubringen ist .... Ein Mindestkapitalnachweis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Gelegentlich kommt es jedoch vor, dass sich eine weitere Person - du als ihr illegaler Handlanger - finanziell beteiligt, nach außen jedoch nicht in Erscheinung tritt, dann wird aus dem Einzelunternehmen eine stille Gesellschaft.
... IHRE Steuernummer wird sie beim Revenue-Amt des Muang-Distrikt bekommen...dies alles so locker vom Hocker aus dem Bauch heraus.... kostet m.W. um die 100 Baht... und siehe ggf. (ohne Gewähr) so aus: