Rentenüberweisung der Deutschen Rentenversicherung Bund auf Konto in Thailand mit der Bitte um Verschiebung an die richtige Stelle
Mit Rundschreiben vom 26. Januar wurde mitgeteilt, dass ab Febr. die Überweisungen über die Bank of America erfolgen weren. zuvor lief das über die Barclays Bank. Dazu zwei wichtige Infos: 1. die Barclays Bank hatte ab Aoril 2010 bis zum oben erwähnten Wechsel zuviel Gebühren erhoben. Diese werden auf ANTRAG an den Rentenservice zurück überwiesen. Das sind so um die 150 EURO!! Ohne schriflichen Antrag passiert aber nichts. 2 die Bank of America überwies THAIBAHT auf mein Konto bei der Bangkokbank. Mit dem Ergebniss dass ich einen 5 % Verlust erlitten habe im Vergleich zu einer Überweisung von Euros und deren Umwechslung zu tt-Kurs. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Dass dies alles ein Skandal ist liegt auf der Hand.
Ich war am Freitag bereits in telefo. Kontakt mit der Rentenkasse. Ich bin gespannt, was nun passieren wird.
@Daubilu meine Empfehlung: Richte dir ein Konto bei einer Sparda-Bank ein. Das Konto ist gefuehrenfrei. Deine Rentenstelle ueberweist dir die mtl. Rente dorthin. Mit Auslandsauszahlungsauftrag (Dauerauftrag oder Einzelauftrag) ueberweist du dir dann das Geld nach Thailand. Im Auszahlungsauftrag kreuzt du an, dass die Kosten der Ueberweisung zulasten des Empfaengers gehen, andernfalls fallen Euro 9,- als Kosten in Deutschland an. Sparda-Banken sind ueber online banking immer erreichbar. Gruss v. Choti
... nun dieses Gebühren-Schröpfen betrifft nun mal nicht nur unsere "Renten-Brüder" hier, sondern auch die vielen Witwen-/Halbwaisen-Empfänger hierzulande ...und dort machen einige EURO mehr an Absahn-Gebühr der beteiligten Banken doch schon eine ganze Menge an Baht aus ...
PS: Choti, sollte er nicht dieses: OUR ankreuzen = Übernahme aller Überweisungskosten am Absende-Ort und natürlich muss die Zielwährung ebenfalls auf EURO lauten
Bei meiner Bank muss unter SWIFT "Ben" angekreuzt werden. BEN-Überweisung: Der Begünstigte trägt alle Kosten. In der Regel sind die Kosten bei der Bangkok Bank niedriger als bei einer deutschen Bank.
Falls gewuenscht kann ich den Vordruck der Bank kopieren.
... nun meine Meinung besteht darin, dass der „Begünstigte“ dann i.d.R. höhere Kostensätze der eingeschlossenen Korrespondenzbank zahlen muss! Der „Begünstigte“, in diesem Fall in TH ansässig, zahlte also m.E./W. mehr als wenn der Auftraggeber z.B. „Ben“ oder gar “Share“ ankreuzen würde. Denn bei „Share/Ben“ sind alle am Überweisungsweg beteiligten Banken berechtigt, sich ihr Entgelt vor Weiterleitung abzuziehen!
Es würde sich somit bei Dir, Choti, die Frage stellen, welche Banken zwischen deinem deutschen Institut und der Bangkok-Bank zwischengeschaltet sind ....
Ich zahle z.B. bei der POSTBANK 6,50 EUR für jegliche Überweisung nach TH, kann es aber auch für 1,50 EUR haben, wenn ich „Share/Ben“ benutze, muss dann allerdings deutlich höhere „Gebührenverluste“ in Kauf nehmen....
Die KASIKORN zieht mir dann nochmals etwas knapp über 200 Baht für die erfolgte Gutschrift ab... was „eigentlich“ nicht mehr der Fall sein dürfte....
@Somprit Bei mir ist es ähnlich wie bei dir. Ich bin bei der Sparda-Bank und trage als Ueberweisender alle Kosten, so fallen bei der Ueberweisung an: Kosten Euro 8,- plus Provision Euro 1,- . Bei der Bangkok Bank werden „heimlich“ etwa Baht 200 abgezogen. Es entstehen keine weiteren Kosten.
Ein Freund von mir wurde bei seiner Bank in Deutschland mit Euro 44,- pro Ueberweisung belastet. Er wechselte auf Ben-Ueberweisung und in Deutschland sind die Kosten nun bei Null Euro, bei der Bangkok Bank liegt nach seiner Info der Abzug bei mindestens Baht 500. Deswegen gab ich Daubilu den Ratschlag (datiert 28.02.2011) .
Hier fuer Alle die Erläuterungen meiner Bank:
Swift/Target Voraussetzungen und Bedingungen für Swift-Überweisungen a. Ab 12.500,01 Euro besteht eine Meldepflicht mit Vordruck Z4. Dazu muss der Verwendungszweck angegeben werden. Die Erstellung der Meldung wird von der Bank durchgeführt. b. Gebühren gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis. c. Eine Aufteilung der Kosten zwischen Auftraggeber und Empfänger ist bei SWIFT-Überweisungen möglich. OUR-Überweisung. Der Überweisende trägt alle Kosten SHARE-Überweisung. Der Überweisende trägt die Kosten seiner Bank, der Begünstigte trägt die übrigen Kosten BEN-Überweisung. Der Begünstigte trägt alle Kosten Hinweis: Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut im Ausland und durch das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. Bei OUR-Überweisungen kann es zu Nachbelastungen von Gebühren der ausländischen Banken kommen.
... nun ja, ALLE von mir bearbeiteten Rentenanträge werden auch ohne diese FORDERUNG in EURO-Sätzen nach Thailand überwiesen, und im Zeitraum des Wechsels der damit beauftragten Bank, wurden auch alle überhöhten Gebühren zurückerstattet
Vertretungsweise, da sich unser Rechtsexperte @Tango noch in einem vorübergehenden (!?) Winterschlaf befindet....
Hier mal eine für ehemals in Deutschland abplagende thailändischen Arbeiterinnen / Angestellte, nun ja, für Berufstätige wichtige, die Haushaltskasse aufbessernde Mitteilung der DRV
Wichtige Änderung für Rentenzahlungen ins Ausland
Gesetzliche Neuregelung seit 1. Oktober 2013 Bisher hörte man regelmäßig eine Frage von Versicherten: „Wenn ich ins Ausland verziehe, bekomme ich dann weiterhin meine volle Rente?“ Und tatsächlich: Es gab immer wieder Fälle, in denen Renten auf 70 Prozent des bisherigen Zahlbetrags gekürzt wurden, wenn der Rentenbezieher ins Ausland verzog. Diese Kürzungen betrafen in erster Linie Angehörige von Staaten außerhalb der europäischen Gemeinschaft, sofern es kein Sozialversicherungsabkommen oder einen Vertrag mit dem jeweiligen Staat gab, in den der Rentner verzog.
Seit dem 1. Oktober 2013 gibt es keine Rentenkürzungen mehr.
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und aus ausländischen Arbeitnehmern“ wurden die Unterschiede zwischen unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten bei Rentnern abgeschafft. Die Neuregelung wirkt sich übrigens nicht nur für neue sondern auch für schon laufende Renten aus, die bereits gekürzt waren. Renten, die seit dem 1. Januar 1992 bewilligt wurden, werden automatisch vom Rentenversicherungsträger neu berechnet und rückwirkend in voller Höhe ab 1.10.2013 ausgezahlt. Rentenbezieher, die ihre Rente nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht gezahlt bekommen, müssen einen Antrag stellen, damit ihre Rente neu berechnet wird. Aber Achtung: Es gibt immer noch Renten, die nur eingeschränkt ins Ausland gezahlt werden. Dazu gehören zum Beispiel Renten wegen Erwerbsminderung. Sollten Sie also einen Verzug ins Ausland planen, empfehlen wir Ihnen auch zukünftig, sich vorab bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.d...andsrenten.html
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