Rentenüb

#1 von Daubilu ( gelöscht ) , 27.02.2011 13:46

Rentenüberweisung der Deutschen Rentenversicherung Bund auf Konto in Thailand mit der Bitte um Verschiebung an die richtige Stelle


Mit Rundschreiben vom 26. Januar wurde mitgeteilt, dass ab Febr. die Überweisungen über die Bank of America erfolgen weren.
zuvor lief das über die Barclays Bank. Dazu zwei wichtige Infos:
1. die Barclays Bank hatte ab Aoril 2010 bis zum oben erwähnten Wechsel zuviel Gebühren erhoben. Diese werden auf ANTRAG an den Rentenservice zurück überwiesen. Das sind so um die 150 EURO!! Ohne schriflichen Antrag passiert aber nichts.
2 die Bank of America überwies THAIBAHT auf mein Konto bei der Bangkokbank. Mit dem Ergebniss dass ich einen 5 % Verlust erlitten habe im Vergleich zu einer Überweisung von Euros und deren Umwechslung zu tt-Kurs.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Dass dies alles ein Skandal ist liegt auf der Hand.

Ich war am Freitag bereits in telefo. Kontakt mit der Rentenkasse. Ich bin gespannt, was nun passieren wird.

Daubilu

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RE: Rentenüb

#2 von phumphat , 27.02.2011 21:24

.........und warum lässt du deine Rente nicht auf eine deutsche Bank überweisen; oder geht das nicht ???? (bin kein Deutscher.)

Ich jedenfalls lass meine Pension auf eine Ö.Bank überweisen und rufe sie dort nur einmal im Jahr ab. So erspar ich mir eine Menge Kosten.
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RE: Rentenüb

#3 von Choti , 28.02.2011 06:56

@Daubilu
meine Empfehlung: Richte dir ein Konto bei einer Sparda-Bank ein. Das Konto ist gefuehrenfrei. Deine Rentenstelle ueberweist dir die mtl. Rente dorthin. Mit Auslandsauszahlungsauftrag (Dauerauftrag oder Einzelauftrag) ueberweist du dir dann das Geld nach Thailand. Im Auszahlungsauftrag kreuzt du an, dass die Kosten der Ueberweisung zulasten des Empfaengers gehen, andernfalls fallen Euro 9,- als Kosten in Deutschland an. Sparda-Banken sind ueber online banking immer erreichbar.
Gruss v. Choti

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RE: Rentenüb

#4 von Somprit , 01.03.2011 12:26

... nun dieses Gebühren-Schröpfen betrifft nun mal nicht nur unsere "Renten-Brüder" hier, sondern auch die vielen Witwen-/Halbwaisen-Empfänger hierzulande ...und dort machen einige EURO mehr an Absahn-Gebühr der beteiligten Banken doch schon eine ganze Menge an Baht aus ...

PS: Choti, sollte er nicht dieses: OUR ankreuzen = Übernahme aller Überweisungskosten am Absende-Ort und natürlich muss die Zielwährung ebenfalls auf EURO lauten

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RE: Rentenüb

#5 von veldenz , 01.03.2011 14:05

endlich mal wieder was interessantes aus dem taeglichen leben
das man auch gebrauchen kann.

obwohl unter nordthailand ist bestimmt nicht der richtige ort.

deshalb jan kannst du das bitte nach versicherungen
oder visum u.behoerdenkram verschieben,wenn es
dann benoetigt wird kann man es leichter finden

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RE: Rentenüb

#6 von Choti , 01.03.2011 15:35

@Daubilu & Somprit

Bei meiner Bank muss unter SWIFT "Ben" angekreuzt werden. BEN-Überweisung: Der Begünstigte trägt alle Kosten. In der Regel sind die Kosten bei der Bangkok Bank niedriger als bei einer deutschen Bank.

Falls gewuenscht kann ich den Vordruck der Bank kopieren.

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RE: Rentenüb

#7 von Somprit , 01.03.2011 18:12

... nun meine Meinung besteht darin, dass der „Begünstigte“ dann i.d.R. höhere Kostensätze der eingeschlossenen Korrespondenzbank zahlen muss!
Der „Begünstigte“, in diesem Fall in TH ansässig, zahlte also m.E./W. mehr als wenn der Auftraggeber z.B. „Ben“ oder gar “Share“ ankreuzen würde.
Denn bei „Share/Ben“ sind alle am Überweisungsweg beteiligten Banken berechtigt, sich ihr Entgelt vor Weiterleitung abzuziehen!

Es würde sich somit bei Dir, Choti, die Frage stellen, welche Banken zwischen deinem deutschen Institut und der Bangkok-Bank zwischengeschaltet sind ....

Ich zahle z.B. bei der POSTBANK 6,50 EUR für jegliche Überweisung nach TH, kann es aber auch für 1,50 EUR haben, wenn ich „Share/Ben“ benutze, muss dann allerdings deutlich höhere „Gebührenverluste“ in Kauf nehmen....

Die KASIKORN zieht mir dann nochmals etwas knapp über 200 Baht für die erfolgte Gutschrift ab... was „eigentlich“ nicht mehr der Fall sein dürfte....

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RE: Rentenüb

#8 von Choti , 02.03.2011 09:03

@Somprit
Bei mir ist es ähnlich wie bei dir. Ich bin bei der Sparda-Bank und trage als Ueberweisender alle Kosten, so fallen bei der Ueberweisung an: Kosten Euro 8,- plus Provision Euro 1,- . Bei der Bangkok Bank werden „heimlich“ etwa Baht 200 abgezogen. Es entstehen keine weiteren Kosten.

Ein Freund von mir wurde bei seiner Bank in Deutschland mit Euro 44,- pro Ueberweisung belastet. Er wechselte auf Ben-Ueberweisung und in Deutschland sind die Kosten nun bei Null Euro, bei der Bangkok Bank liegt nach seiner Info der Abzug bei mindestens Baht 500. Deswegen gab ich Daubilu den Ratschlag (datiert 28.02.2011) .

Hier fuer Alle die Erläuterungen meiner Bank:

Swift/Target
Voraussetzungen und Bedingungen für Swift-Überweisungen
a. Ab 12.500,01 Euro besteht eine Meldepflicht mit Vordruck Z4. Dazu muss der Verwendungszweck angegeben werden.
Die Erstellung der Meldung wird von der Bank durchgeführt.
b. Gebühren gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis.
c. Eine Aufteilung der Kosten zwischen Auftraggeber und Empfänger ist bei SWIFT-Überweisungen möglich.
OUR-Überweisung. Der Überweisende trägt alle Kosten
SHARE-Überweisung. Der Überweisende trägt die Kosten seiner Bank, der Begünstigte trägt die übrigen Kosten
BEN-Überweisung. Der Begünstigte trägt alle Kosten
Hinweis:
Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut im Ausland und durch das
Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden.
Bei OUR-Überweisungen kann es zu Nachbelastungen von Gebühren der ausländischen Banken kommen.

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RE: Rentenüb

#9 von rama-6 ( Gast ) , 15.05.2011 19:30

We seine Rente im Ausland bis zu seiner Hausbank in Euo haben möchte,muß das schriftlich seinem Postrntenservice unter der der Fax Nr.

+49 180 501 4009
mitteilen,besser ist es sowas schriftlich zu machen,p Post mit Einschreiben.

rama-6

RE: Rentenüb

#10 von Somprit , 15.05.2011 23:11

... nun ja, ALLE von mir bearbeiteten Rentenanträge werden auch ohne diese FORDERUNG in EURO-Sätzen nach Thailand überwiesen, und im Zeitraum des Wechsels der damit beauftragten Bank, wurden auch alle überhöhten Gebühren zurückerstattet

Interessanter wäre aber eine Antwort zu Tangos Beitrag gewesen, falls Sie ihn überlesen haben sollten, dann hier nachlesen: f5t1971-fuer-renten-keine-ueberweisungsgebuehren-mehr-vom-rentner-zu-za.html?start=10

...und nach dem Link zum Wegfall des EFZ suchen Sie sicher immer noch....

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RE: Renten f. thailändische Frauen

#11 von Somprit , 28.12.2013 10:21

Vertretungsweise, da sich unser Rechtsexperte @Tango noch in einem vorübergehenden (!?) Winterschlaf befindet....

Hier mal eine für ehemals in Deutschland abplagende thailändischen Arbeiterinnen / Angestellte, nun ja, für Berufstätige wichtige, die Haushaltskasse aufbessernde Mitteilung der DRV


Wichtige Änderung für Rentenzahlungen ins Ausland

Gesetzliche Neuregelung seit 1. Oktober 2013

Bisher hörte man regelmäßig eine Frage von Versicherten: „Wenn ich ins Ausland verziehe, bekomme ich dann weiterhin meine volle Rente?“
Und tatsächlich: Es gab immer wieder Fälle, in denen Renten auf 70 Prozent des bisherigen Zahlbetrags gekürzt wurden, wenn der Rentenbezieher ins Ausland verzog. Diese Kürzungen betrafen in erster Linie Angehörige von Staaten außerhalb der europäischen Gemeinschaft, sofern es kein Sozialversicherungsabkommen oder einen Vertrag mit dem jeweiligen Staat gab, in den der Rentner verzog.

Seit dem 1. Oktober 2013 gibt es keine Rentenkürzungen mehr.

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und aus ausländischen Arbeitnehmern“ wurden die Unterschiede zwischen unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten bei Rentnern abgeschafft.
Die Neuregelung wirkt sich übrigens nicht nur für neue sondern auch für schon laufende Renten aus, die bereits gekürzt waren. Renten, die seit dem 1. Januar 1992 bewilligt wurden, werden automatisch vom Rentenversicherungsträger neu berechnet und rückwirkend in voller Höhe ab 1.10.2013 ausgezahlt. Rentenbezieher, die ihre Rente nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht gezahlt bekommen, müssen einen Antrag stellen, damit ihre Rente neu berechnet wird.
Aber Achtung: Es gibt immer noch Renten, die nur eingeschränkt ins Ausland gezahlt werden. Dazu gehören zum Beispiel Renten wegen Erwerbsminderung. Sollten Sie also einen Verzug ins Ausland planen, empfehlen wir Ihnen auch zukünftig, sich vorab bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.d...andsrenten.html


Achtung! Texte von mir Achtung! Texte von mir kkönnten Spuren von Ironie, Denkanstößen und freier Meinungsäußerung enthalten ...
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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte zwischen den Zeilen.

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zuletzt bearbeitet 28.12.2013 | Top

   

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