... das Land verlassende minderjährige Thais...

#1 von Somprit , 02.10.2012 19:26

… nun wie unter dem leidlichen Thema „Der Abgesang….!? angesagt, hier meine erneuten Erfahrungen über eine erforderliche „Exportgenehmigung“

…. der erforderlichen Erlaubnis, wenn ein/e minderjährige/r Thai entweder mit nur einem Elternteil oder völlig alleine das Land zu verlassen gedenkt….

ABER… eine solche Ausreiseerlaubnis beinhaltet gleichzeitig eine abgegebene Verpflichtung… dass die die Erlaubnis erteilenden Eltern für jegliche entstehenden Kosten im Ausland, welche der/die Minderjährige verursacht, haftbar gemacht wird, welche dem thailändischen Staat dadurch entstehen würden…

Also was ist angesagt, für den Fall der Fälle: Haftpflichtversichern! …man(n)/Frau weiß ja nie…

Wie bereits im vergangenen Jahr, als ich mit unserer Kleinen alleine in der kalten Heimat war, so war auch für einen in Kürze anstehenden Flug unserer Großen, welche erstmals alleine nach Deutschland fliegt, eine amtliche Erlaubnis zur Ausreise erforderlich…

Im letzten Jahr war es mir erklärbar, meine Frau musste der Ausreisegenehmigung der Kleinen mit mir zustimmen…

Doch heute wurde ich doch etwas überrascht, indem die zuständige Beamtin im Ampör auf dem extra erstellten Formular MEINE ZUSTIMMUNG nicht benötigte/haben wollte…

Auf meine um Erklärung bittende Frage erläuterte sie es mir wie folgt:
Sind beide Eltern Thai, eines ihrer Kinder fliegt alleine ins Ausland, müssen beide Elternteile ihre Zustimmung geben.
Bei einem Farang-Elternteil entfällt die Zustimmung, da man(n) - zumindest diese Sachbearbeiterin dort beim Ampör/Bezirksamt - voraussetzt, dass der/die minderjährige Thai ja ein Visum für das Zielland besitzt… somit die Zustimmung eines hier im Lande lebenden/verbleibenden Farang unerheblich sei…

Nun ja, dies leuchtete mir nicht so richtig ein… muss es ja auch nicht, denn wir bekamen für unsere Große diese beantragte Ausreisegenehmigung …



…. welche sie bei der Ausreise/Passkontrolle vorzulegen hat….um mittels eines LH-Fluges zu ihrem (noch) Traumziel: Deutschland zu fliegen…

Vorzulegen sind bei der Antragstellung:

Reisepass der/des ausreisenden Minderjährigen
Geburtsurkunde der-/desselben
Hausregister
ID-Card der Eltern bzw. d. thail. Elternteiles
Kosten: -frei-


Zu der weiteren Ankündigung von wegen: „ein Volk unter Waffen“ … später etwas…

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