Heirat in Thailand, Familienbuch?

#1 von Werner ( Gast ) , 08.05.2009 05:53

In der Regel sind wir Farang in Thailand älter, als unsere Thaifrauen. Da ich gehört habe, es würden manchmal nach unserem Ableben für unsere Frauen Schwierigkeiten bei der Anerkennung der rechtmäßigen Ehe in Deutschland bestehen, habe ich bei meinem Standesamt in Duisburg nach einem Familienbuch gefragt und folgende Auskunft erhalten:

„Das Familienbuch, dass Sie noch von früher kennen, gibt es nicht mehr. Seit dem 01.01.2009 haben wir ein neues Gesetz, wo auch vieles geändert wurde. Aber mit der thailändischen Heiratsurkunde, die von der Deutschen Botschaft legalisiert wurde und mit deutscher Übersetzung eines hier anerkannten Dolmetschers, kommt Ihre Frau hier in Deutschland weiter.“


Rechtzeitig den Papierkram in Ordnung bringen, erspart unseren Frauen später einmal viel Ärger.

Werner

Werner

RE: Heirat in Thailand, Familienbuch?

#2 von edi37 ( Gast ) , 08.05.2009 07:18

Hallo Werner,

da hat du vollkommen recht. Rechtzeitig den papierkram in ordnung bringen sollte man ja schon.
Dieses problem habe ich nicht. denn meine gebürtige thaifrau ist auch schweizerin und ist in meiner heimatsgemeinde in der schweiz sowie bei der botschaft hier in bangkok bereits angemeldet/registriert.
Sie besitzt hier ein thailändischer pass und id-card sowie das blaue familienbuch auf ihren früheren name.
Komisch werden da sicher einige members sagen, aber es ist nun mal so. Wir leben in thailand da ist fast alles möglich

Gruss edy.

edi37

RE: Heirat in Thailand, Familienbuch?

#3 von manfredo ( Gast ) , 08.05.2009 10:19

Hallo Werner

Zitat von Werner
Rechtzeitig den Papierkram in Ordnung bringen, erspart unseren Frauen später einmal viel Ärger



absolut zu empfehlen. Wie haben damals in Deutschland geheiratet. Das Familien Buch also kein Problem.
Heiraturkunde übersetzt, beglaubigt durch deutsche Botschaft schon mehrfach gebraucht.

Manfredo

manfredo

RE: Heirat in Thailand, Familienbuch?

#4 von edi37 ( Gast ) , 09.05.2009 08:43

Hallo Freunde,

wir hatten damals auch in der Schweiz geheiratet.
Die heiratsukunde wurde dann von der thailädische botschaft in Zürich übersetzt und beglaubigt.
Als wir nach thailand kamen musste diese urkunde nochmals durch das "Ministery of Foreign Affair of Thailand" beglaubigt werden.
Dann erst konnten wir auf die amphoe von Udon-thani gehen um eine thailändische heiratsurkunde zu erhalten.
Vielleicht kann dies jemanden zu nutze sein.

Guss edy

edi37

RE: Heirat in Thailand, Familienbuch?

#5 von lung noud 67 ( Gast ) , 07.06.2009 01:30

Ich bin zwar nicht so viel älter als meine künftige thailändische Ehefrau, doch kann man ja nie sagen wann man das zeitliche segnet und seine nächste Tour beginnt ...
Wir planen zuerst die Heirat in Thailand (BKK) einschl. der Übersetzung und Zertifizierung durch die Botschaft, doch um eben diese Probleme zu umgehen wollen wir in den nächsten Jahren dann in Deutschland standesamtlich "nachheiraten" (auch um neben der Thailändischen Zeremonie eine Deutsche daneben zu setzen).
Was ist nun zu beachten um die urkundliche und damit (steuer)rechtliche Anerkennung der Ehe in Deutschland zu erhalten? Sind ja doch ein paar hundert Euro im Monat die dabei für die Familie zusätzlich auf dem Konto eingehen...
Und wer kann mir ein paar Tips zum Thema "Adoption eines Thailändischen Kindes" für Deutschland geben?

Gruß aus dem verregneten Oberbayern!

lung noud 67

RE: Heirat in Thailand, Familienbuch?

#6 von edi37 ( Gast ) , 08.06.2009 08:34

Hallo @lung noud 67,

Kann dir hier keine antwort oder konkretes geben, denn die gesetze in Deutschland sind anders als diejenigen in der Schweiz.
Ansonsten gibt es sicher dementsprechende ämter auch in Deutschland wo du dich erkundigen kannst.
Manchmal empfehlenswerter als viel falsche tipps hier in den thaiforen zu finden sind.

Viel glück, Gruss edy

edi37

RE: Heirat in Thailand, Familienbuch?

#7 von mangon ( Gast ) , 08.06.2009 18:51

@Und wer kann mir ein paar Tips zum Thema "Adoption eines Thailändischen Kindes" für Deutschland geben?

Dafür sind die thailändischen Behörden zuständig,in Bangkok....mit viel Geduld ist das aber auch machbar.

Gruß
mangon

mangon

RE: Heirat in Thailand, Familienbuch?

#8 von Mex ( Gast ) , 09.06.2009 16:43

@werner, hier ist alles niedergeschrieben was Du fuer den Fall, des Falles wissen solltest.

Das Notfallpaeckchen


Sterbevorsorge

Lieber Leser,
ich meine auch,dass wir uns selbst in die Pflicht nehmen müssen bezüglich der Sterbevorsorge.
Man kann nicht einfach in den Tag hineinleben und die Verantwortung dann anderen aufbürden, wie es leider oft der Fall ist.
Wir haben doch alle Zeit genug, das Zepter selbst in die Hand zu nehmen und zu bestimmen, was mit uns geschehen soll nach dem Ableben.
Es geht mir hauptsächlich um den Personenkreis, die hier alleine eine Mietwohnung bewohnen und somit auf Hilfe von Freunden angewiesen sind.

Meine Gedanken dazu möchte ich hier kurz aufzeigen.

Es ist sinnvoll, zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen. Nur so ist es möglich, dass der letzter Wille des Erblassers umgesetzt werden kann.
Auch für die damit beauftragten Institutionen ist es einfacher, wenn entsprechende Ansprechstellen bereits festgelegt wurden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass wohl immer die Polizei im Sterbefall zuerst benachrichtigt wird, als zweite Stelle dann die entsprechende Botschaft.
Ob man nun mit einer Thai oder einem Lebenspartner verheiratet ist oder mit einer Lebensgefährtin zusammenlebt oder ob man allein stehend ist – immer ist es gut, wenn man sich eine Vertrauensperson aussucht, die dann im Bedarfsfall die weiteren Schritte einleiten kann.

Zweckmäßig ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten bei der Botschaft anzumelden. Anmeldeformulare sind bei den Botschaften und Konsulaten kostenlos erhältlich. Diese Personen und auch diejenigen, die sich nicht aus persönlichen Gründen anmelden möchten, sollten ein entsprechendes separates Schreiben aufsetzen, indem sie kurz ihren letzten Willen bekunden.
Des Weiteren sollten wenigstens eine Vertrauensperson oder Kontaktperson in ihrem Heimatland (in der Regel die Kinder) und hier in Thailand namentlich mit Adressenangabe und Telefon aufgeführt sein.
Nur so ist gewährleistet, dass der letzte Wille umgesetzt werden kann.
Verwechseln sie bitte nicht dieses Schreiben mit einem Testament. Sie sollten daher diese Informationen oder Wünsche in Blockschrift oder mit Schreibmaschine schreiben, sodass es keine Verwechslung geben kann.

Ihr Schreiben sollte folgendes beinhalten: Name, ggf. Geburtsname; Vorname; Geburtsdatum; Geburtsort; Reisepassnummer; jetziger Wohnort in Thailand mit genauer Adressenangabe und Telefon; Adressen und Namen der Kontaktpersonen in Deutschland und in Thailand.
Geben Sie bitte an, ob Sie verbrannt werden oder ins Heimatland überführt werden möchten.
Die Kontaktpersonen sollten auch genau über die finanziellen Dinge unterrichtet sein, denn wer stirbt, verursacht unbeabsichtigt auch Kosten.
Eine Möglichkeit wäre, dass für die Kontaktperson hier in Thailand ein extra Sparbuch mit Vollmacht und mit einem entsprechenden Betrag versehen, ausgestellt wird, um die anfallenden Kosten zu bezahlen. Das Sparbuch deponieren Sie bei sich so, dass es die Kontaktperson finden kann Dieses Schreiben können sie auch im „Alarmpäckchen“ deponieren oder ihrer Vertrauensperson aushändigen.
Sicherlich ist es auch von Bedeutung, was mit ihren persönlichen Sachen und den Hausrat passieren soll, auch hier wäre eine Klärung im voraus wünschenswert.

Sollte mehr Vermögen vorhanden sein, so sollte man unbedingt in einem Testament niederschreiben, wer was erben soll.
Bedenken Sie dabei, dass es Erbsachen nicht nur in Thailand sondern auch im Heimatland zu regeln gibt.
Es ist verhältnismäßig einfach, dieses auch im Testament festzulegen, so dass es später keine Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Kontaktpersonen in Deutschland und hier in Thailand geben kann. Dies lässt sich mit dem Einsatz eines Testamentsvollstreckers wunderbar regeln.
Dazu nun folgenden Vorschlag für die Abfassung eines handgeschriebenen Testaments, da dieses kein Geld kostet. Es sei nochmals daran erinnert, dass so ein Testament ausschließlich vom Anfang bis zum Schluss handschriftlich verfasst sein muss.
In dem folgenden Beispiel möchte der zurzeit alleinlebende Erblasser die geschiedene Frau als Alleinerbin einsetzen. Doch auch dauernd getrennt lebende oder noch verheiratete Eheleute, wo der eine Partner sich in Thailand aufhält, sollten sich überlegen, ob es nicht folgerichtig wäre, auch für Thailand eine Regelung zu treffen.
Deshalb entscheiden wir uns für die Abwicklungs-Testamentsvollstreckung. Hierbei ist es so geregelt, dass der Testamentsvollstrecker die Verfügungen des Erblassers ausführen muss.

Beispiel:
Testament - Hiermit erkläre ich, Hansjörg Sommer, geboren am 5. Mai 1941, meine geschiedene Frau Isabella, geborene Meise, zu meiner Alleinerbin.
Ich ordne für meinen Nachlass in Thailand Testamentsvollstreckung an. Der Testamentsvollstrecker hat nur die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit der Kontaktperson die finanzielle Abwicklung gemäß gesetzlicher Bestimmungen zu regeln.
Zu meinem Testamentsvollstrecker ernenne ich meine geschiedene Ehefrau, die ich als Alleinerbin eingesetzt habe.

Mein Sparbuch bei der Siam City Bank in Phuket, mit der Konto-Nr. 265436 über 50 000 Baht (Anmerkung: Hier sollte man sich vorher erkundigen, welche Gesamtkosten hier in Thailand beim Ableben anfallen könnten, um dann den Betrag auf dem Sparbuch festzulegen) geht an die Kontaktperson in Thailand, Herrn Hartmut Wolf, zurzeit wohnhaft in 50210 Chiang Mai, 123/12 Moo 6, San Sai als Vermächtnis. Er muss daraus die anfallenden Kosten für die Bestattung und die behördlichen Leistungen begleichen.
Sollten die Kosten höher sein als der vorhandene Betrag, so müssen die Restkosten durch den Testamentsvollstrecker aus dem vorhandenen Vermögen bezahlt werden. Nach Erledigung der Maßnahmen in Thailand endet die Testamentsvollstreckung.
Chiang Mai, 25. Oktober 2008
Hansjörg Sommer

Statt ein Vermächtnis zu vergeben, könnten Sie als Erblasser auch eine Verfügung zur Totensorge schreiben oder auch gleich mit im Testament aufnehmen.

Beispiel: Hiermit verfüge ich zusätzlich, dass nach meinem Tode die Totensorge nicht von meinen Angehörigen, sondern von Herrn Hartmut Wolf, wohnhaft in 50210 Chiang Mai, 123/12 Moo6, San Sai, wahrgenommen wird. Er ist von mir beauftragt und berechtigt, den Ort, die Art, die Gestaltung der Beerdigung und der Trauerfeier zu regeln. Die Kosten sind vom Sparbuch usw. zu begleichen. Eventuelle Restkosten sind aus dem Nachlass zu begleichen.
Zweckmäßig wäre es auch, den Erben eine Vollmacht „nach dem Tode“ über die Kontoführung zu geben.


Alarmpäckchen
Um eine schnelle Abwicklung des formellen Teils im Sterbefall herbeizuführen, wird diese Akte angelegt.

Benachrichtigen von Angehörigen (Eltern, Geschwistern Freunde etc.):
Name, Anschrift und Tel. der Personen, die benachrichtigt werden sollen


Deutsche Botschaft in Bangkok, Postanschrift:
Embassy of the Federal Republic of Germany
Consular Section, G.P.O.Box 2595,
Bangkok 10500,
Fax: 02-285 6232; E-Mail: rk-s1@bangk.auswaertiges-amt.de
Tel.: 02-287 9000
Oder 02-285 6232 (Rechts- und Konsularreferat)

Versicherungen (Lebens-, Unfall-, Krankenversicherung, Haus, Auto, Motorrad etc.):

Organspende (Name, Tel. und Anschrift der Klinik):

Beerdigungsinstitut:

Testament (vorhanden ja / nein), wenn ja, wo hinterlegt / registriert?

Bankverbindungen (welche Bankkonten wurden eingerichtet und welcher Personenkreis hat Vollmachten):

In Thailand :

Im Heimatland:

Persönliche Wertgegenstände, sofern sie nicht Testamentarisch festgelegt wurden (welche Wertgegenstände, die zum persönlichen Vermögen des Verstorbenen gehören, soll wer ausgehändigt bekommen?):

Anmerkung: Bitte hier eine genaue Bezeichnung angeben, wie z.B. meine Armbanduhr oder Märklineisenbahn oder meine Bücher oder Briefmarkensammlung etc. sollen an ……… ausgehändigt werden.


Hinterbliebenenrenten, alle geforderten Vordrucke sollten bereits jetzt schon ausgefüllt werden)

Witwenrente
Antrag auf Hinterbliebenenrente, Vordruck R 500 (Vordruck R 660 zum Antrag beifügen)

Im Vordruck R 500 wurden soweit alle Angaben ordnungsgemäß eingetragen. Nachzutragen wäre noch:
Datum der Antragstellung
Unterschrift der Antragstellerin mit Ortsangabe und Datum

Auf Seite 7 befindet sich ein Kästchen „Bestätigungsvermerk“
Dieses Kästchen wird im Regelfall von der Botschaft ausgefüllt.

Die erforderlichen Nachweise von Urkunden oder anderen Papieren befinden sich im gesonderten Umschlag.

Waisenrente
wird mit dem Vordruck R 500 (Witwenrente) ebenfalls beantragt. Die Vordrucke R 610 und R 660 müssen auch noch beigefügt werden.
Die Vordrucke müssen von der Antragstellerin nach Angabe des Ortes, des Datums noch unterschreiben werden.

Erziehungsrente
Wird mit dem Vordruck R 100 (Witwenrente) beantragt. Die Vordrucke R 220 und R 660 müssen beigefügt werden.
Alle Vordrucke noch unterschreiben und Datum und Ortsangabe hinzufügen.

Manfred unter Tango (Dieser Hinweis ist in einigen Thaiforen nachzulesen , nur zur Information, Mex)

Deshalb denke, dass Tango/Manfred nichts dagegen hat dieses hier reinzustellen , denn den "Schlag" kann jeden treffen und dann stehen unsere Frauen oft hilflos dar.....oft ohne Hilfe.

Was, Und wer kann mir ein paar Tips zum Thema "Adoption eines Thailändischen Kindes" für Deutschland geben?
Auch hier koennte @Tango/Manfred fundierte Auskunft geben. Dazu sollte man sich an den Member "Hucki" wenden, er kann evtl. einen e-mail Kontakt vermitteln....mit Sicherheit denke ich.

Gruss Mex.

Mex

RE: Heirat in Thailand, Familienbuch?

#9 von Somprit , 07.10.2009 22:25

Zitat von lung noud 67
... Wir planen zuerst die Heirat in Thailand (BKK) einschl. der Übersetzung und Zertifizierung durch die Botschaft, doch um eben diese Probleme zu umgehen wollen wir in den nächsten Jahren dann in Deutschland standesamtlich "nachheiraten" (auch um neben der Thailändischen Zeremonie eine Deutsche daneben zu setzen).
Was ist nun zu beachten um die urkundliche und damit (steuer)rechtliche Anerkennung der Ehe in Deutschland zu erhalten? Sind ja doch ein paar hundert Euro im Monat die dabei für die Familie zusätzlich auf dem Konto eingehen...
Und wer kann mir ein paar Tips zum Thema "Adoption eines Thailändischen Kindes" für Deutschland geben? …



... @lung noud67... es müssten Sondergesetze entstehen, wenn Du deiner hier vor der Ampör erfolgten, registrierten und von der Deutschen Botschaft "legalisierten" Eheschließung eine weitere "standesamtliche Eheschließung" in Deutschland danebenstellen möchtest ... denn das ist UNMÖGLICH

Deine hier in TH amtlich geschlossene Ehe ist nach der erfolgten Legalisierung in D. uneingeschränkt rechtskräftig!

Faslls Du weiterhin am Ablauf eines thailändsichen/deutschen Adoptionsverfahrens interessiert sein solltest und Berichte aus 1. Hand ( ) haben willst, kein Problem... Anfrage genügt, da ich hier 2 Kinder adoptiert habe.

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RE: Heirat in Thailand, Familienbuch?

#10 von Tango , 16.11.2011 18:55

Es muss nicht immer Kaviar sein!

Heirat auch ohne Ehefähigkeitszeugnis und sonstigem Pipapo vollzogen.

Ich möchte hier an dieser Stelle kurz berichten, dass nun ein Kollege von mir rechtskräftig verheiratet ist, obwohl kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegen hat.

Er besorgte sich eine Personenstandbescheinigung von seinem Bürgeramt (4,80 Euro), diese Bescheinigung wurde dann in Thai übersetzt und beide Papiere zur thailändischen Botschaft nach Berlin zwecks Legalisierung übersandt.

Dem thailändischen Standesbeamten reichte diese legalisierte Bescheinigung von der thailändischen Botschaft völlig aus und im Nu war er verheiratet.
Die ausgehändigte thailändische Heiratsurkunde wurde dann übersetzt. Beides dann anschließend an die deutsche Botschaft gesandt zwecks Legalisierung.
Heute hat er alle Papiere abgeholt.

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