Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#1 von rama-6 ( Gast ) , 13.05.2011 23:22

habe am 12.05.2011 mit Schreiben von der DRV Berlin,die Mitteilung erhalten,alle Auslandsrentner können die Überweisungsgebühren von der Postrentenstelle zurückfordern.

rama-6

RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#2 von Tango , 14.05.2011 09:41

Bezug einer Auslandsrente

Was verstehen wir unter dem Begriff „Auslandsrente“?

Hierbei geht es um einen Abzug von 30 %, wenn der ausländische Arbeitnehmer (innen) selbst Beiträge für sich in die Rentenkasse einzahlt.

Hinweis: Diese Rente ist nicht zu vergleichen mit einer Witwenrente, dann dort entfällt seit 5.5.2005 der Abzug der 30 %, wenn die Witwe z .B. nach Thailand zurückkehrt.

Auf Anfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezüglich des Abzuges der 30 % bei Bezug einer Auslandsrente, die selbst in die Rentenkasse eingezahlt haben, bekam ich folgende Antwort:

Bei Versicherten, die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und ihren Lebensmittelpunkt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, sind die besonderen Regelungen des Auslandsrentenrechts anzuwenden.

Diese bestimmen, in welchem Umfang Renten an Personen gezahlt werden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben. In diesen Regelungen wird nach der Staatsangehörigkeit der Berechtigten und nach der Art der der Rente zugrunde liegenden rentenrechtlichen Zeiten unterschieden.
Bei deutschen Staatsangehörigen und bei Angehörigen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird die Altersrente bei gewöhnlichem Aufenthalt innerhalb der EU uneingeschränkt ins Ausland gezahlt.

Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der EU wird diesem Personenkreis eine Rente zur hundert Prozent gezahlt, soweit sie auf Zeiten beruht, für die Beiträge im Bereich des heutigen Bundesgebiets gezahlt worden sind (Bundesgebiets-Beitragszeiten). Im Übrigen gelten jedoch Einschränkungen für so genannte Drittstaatsangehörige.

Berechtigten mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit werden nur 70 Prozent der Rente aus Bundesgebiets-Beitragszeiten ins Ausland gezahlt, soweit sich aus über- oder zwischenstaatlichen Abkommen über soziale Sicherheit nicht ergibt, dass die Rente in voller
Höhe zu zahlen ist.

Mit dem Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 wurde das Auslandsrentenrecht auf Grund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts grundlegend neu geregelt. Die früheren Regelungen, nach denen Ausländer, die sich freiwillig gewöhnlich im Ausland aufhielten, keine Rentenzahlungen ins Ausland erhalten konnten, wurden zugunsten einer - jedoch eingeschränkten - Zahlung der Rente ins Ausland aufgegeben.

Die Entscheidung des Gesetzgebers, Ausländern nur eine Rente in Höhe von 70 Prozent aus Bundesgebiets-Beitragszeiten ins Ausland zu zahlen, beruht auf der Erwägung, dass die Elemente des sozialen Ausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie z. B. Krankheits-, Arbeitslosen- oder Ausbildungszeiten, vor allem durch den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung und damit letztlich über Steuermittel von der Allgemeinheit finanziert werden.
Personen im Ausland beteiligen sich weder an der hiesigen Steuerzahlung noch nehmen sie am Produktivitätsfortschritt in der Bundesrepublik teil. Dabei führt es für den Rentner bei der üblichen Laufzeit einer Rente zu etwa demselben Ergebnis, ob seine Rente mit 100 Prozent ausgezahlt und nicht mehr angepasst wird, oder ob seine Rente mit 70 Prozent ausgezahlt und laufend angepasst wird. Aus rentensystematischen Gründen ist die letztere
Alternative gewählt worden.

Eine Fürsorgepflicht des deutschen Staates und der gesetzlichen Rentenversicherung - wie sie deutschen Staatsbürgern gegenüber auch im Ausland besteht - gibt es gegenüber Ausländern und früheren Deutschen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben haben und die sich gewöhnlich im Ausland aufhalten, nicht.

Dies bestätigt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20. März 1979 (1 BvR 111/74), in der es u. a. ausführt, dass "der Gesetzgeber durch das verfassungsrechtliche Sozialstaatsgebot grundsätzlich nur verpflichtet ist, denen eine soziale Sicherheit zu garantieren, für die er verantwortlich ist.

Das sind in erster Linie deutsche Staatsangehörige und die in seinem Gebiet lebenden Ausländer. (...) Im Inland sollen die Renten dem Berechtigten die Aufrechterhaltung des inländischen Lebensstandards nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben gewährleisten.
Die Rente ist in ihrer Höhe an den Inlandsverhältnissen orientiert, was sich besonders in den Rentenanpassungsgesetzen zeigt. Für Auslandsverhältnisse können andere Gesichtspunkte den Vorrang haben."

Mit freundlichen Grüßen
Ende des Zitats

Die Bedeutung
Wenn z. B. die thailändische Ehegattin in Deutschland über 5 Jahre in die Rentenkasse Beiträge eingezahlt hat, erwirkt sie Rentenanspruch mit 65 (demnächst 67) Jahren.
Würde sie bei Bezug der Rente ihren Wohnsitz dann nach Thailand verlegen, so werden ihr die 30 % von der errechneten Rente abgezogen.
In diesen 30% sind natürlich die Steuerabzüge und die Überweisungsgebühren auf das Konto des Empfängers an in Thailand gemäß § 47 SGB I enthalten.

Noch etwas zu den Überweisungsgebühren
Daraus jetzt zu schließen, dass deutsche Rentner ihre Rentenbezüge ebenfalls auch kostenfrei auf ein Bankkonto eines Drittstaates, also außerhalb der EU-Staaten wie Thailand, überweisen können, ist schon ein bisschen kurios.
Verlegen also deutsche Rentenbezieher ihren Wohnsitz nach Thailand und soll ihre Rente auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen werden, so müssen sie auch diese Überweisungsgebühren selbst tragen.

Manfred unter Tango

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#3 von Somprit , 14.05.2011 09:55

... oh Gott, wie konnte diese Margarine hier reinschlü(m)pfen ... wann wird er hier entsorgt werden, ein für ihn leidliches Übel, welches ihm nahezu in allen bisher besuchten Foren mindestens 1x schon geschah... ... ich hoffe nicht, dass er mich nun vor dem Weltgericht der UN wegen meiner respektlosen Bemerkung verklagen wird .....

Hier hat sich unser Haus ein desinformierendes Päckchen eingehandelt, welche ranziges Fett verbreitet ... aber Tango wirds dann schon richten

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#4 von scubath , 14.05.2011 10:44

Sollte es sich hier wieder einmal um ein "forenuebergreifendes" Problem handeln wird es der admin in kürze verschwinden lassen.

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#5 von Somprit , 14.05.2011 14:53

... nun ja, dieses Margarine-Päckchen, stets unzureichend informiert, Desinformationen verströmend, welche es nicht selbst überblickt, wird uns sicher noch Freude bereiten!

Warte nur mal ab, wenn er mit dem EU-Gerichtshof und dem Vorsitzenden der UN, den Verwaltungsvorschriften des Berliner Senats punkten will...

Eigentlich sollte ein Jeder hier im Lande, besonders dort im beschaulichen Cha-Am erkennen, wenn die Haltbarkeit zum Verbreiten sachgerechter und vor allem ZUTREFFENDER Informationen abgelaufen ist.

Für jeden kommt die Zeit der Einsicht, sich aus der Öffentlichkeit möglichst unbemerkt zurück zu ziehen...nur,... mancher will sie nicht wahrhaben... ich ja auch nicht.... versuche aber möglichst keinen Stuss zu verbreiten

Ich weiß, ich weiß, alles recht grenzwertig, was ich hier vom Stabel gelassen habe ... aber "wir beide" kennen uns bereits viel zu lange ...(in der Foren-Welt)

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#6 von rama-6 ( Gast ) , 14.05.2011 16:48

@ Somprit,wende dich an die DRV Berlin und sage dehnen,der Brief an mich ist MIßT.sie verbreiten damit nur irgendwelche Unwahrheiten.Lesen sollte man schon,bevor man hier was Unterstellt.

Mein Postig hieß,"Keine Überweisungsgebühren mehr zu zahlen von uns Rentnern"
Habe verwiesen auf ein Schreiben der DRV Berlin vom 12.05.2011 an mich!

Ich als Leser würde erst mal fragen,was steht in diesem Schreiben.Was sind die Auswirkungen für mich als Rentner?
Für mich persönlich,ich kann nun einen Anspruch an die DRV Berlin stellen,mir aufgebürdete Überweisungskosten nachzahlen zu lassen,mit einem Ausgleich für,durch Banken verusachten Währungsausfall.
Macht bei mir so 900,-Euro.

Warum gerade ich ein solches Schreiben erhalten habe und es gerne weitergebe an andere Rentner kann ich versuchen dir zu erklären!
Andere Rentner in Cha-Am haben sich bei der DRV Berlin auch beschwert,aber nicht die Antwort erhalten wie ich.Warum nicht?
Ich habe über die Staatsanwalt Berlin eine Strafanzeige erstattet,abgelehnt,eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft von Berlin,abgelehnt.
Zwischenzeitlich eine Verfassungsbeschwerde beim BVG eingereicht,abgelehnt.Einspruch eingereicht,mit der Androhung sonst meine Interessen vor dem EU Gericht gegen Deutschland durchzusetzen.
Klage wurde zur Überprüfung zugelassen vor dem Ersten Senat.
Schreiben an die Senatorin für Justiz in Berlin gerichtet,mit der Frage was ist bei der GEneralstaatsanwaltschaft los,erhalte von dort keine Antwort,habe verwiesen auf meine Verfassungsbeschwerde vor dem BVG,Aktz. 1 BvR 764/11.Senatorin hat geantwortet,ihre Eingabe wurde weitergeleitet an die Generalstaatsanwaltschaft,sie erhalten von dort eine Antwort.

Nun hatten die Generalstaatsanwaltschaft und das BVG viel zu tun,oder nicht?
Werden erst mal bei der DRV Berlin nachgefragt haben mit den Hinweis,da ist einer der macht Ärger wegen der Gebühren für die Auslandsüberweisung.
Auf eine Anfrage beim DRV-Bund kam die Antwort,Rente ins Ausland wird Gebührenfrei überwiesen.
Auf der Homepage http://www.bmas.de/portal/11040/rentenzahlung.html
kann es jeder selbst nachlesen,im zweiten Absatz von unten steht,"die Kosten für die Auslandsübrweisung trägt grundsätzlich der Rentenversicherungsträger."
Mit diesem Wissen im Rücken konnte ich gegen die DRV Berlin vorgehen!
Eigenartiger Weise,kam vom BVG die Antwort,am 11.05.2011,meine Verfassungsbeschwerde ist abzulehnen,
"Da ich nicht für alle Auslandsrentner befugt bin eine Verfassungsbeschwerde einzureichen"
Schöner Satz? Somit ist aber eine Verfassungsbeschwerde für mich als Geschädigter wohl möglich.
Da,nach § 47 SGB I Auslandsrentner,nach Auffassung der DRV Berlin,nicht den Schutz der Verfassung erhalten.

Nun verstanden,warum ich ein solches Schreiben der DRV Berlin erhalten habe und nicht die anderen Rentner in Cha-Am? Strafanzeige und Klage vor dem BVG sind für mich nun erledigt,meine Forderungen wurden ja erfüllt.Keiner muß mir noch Antworten!

Meine Forderungen waren immer für alle Rentner und nicht nur an mich denken.
Wer in seiner Nähe nun Witwen zu wohnen hat,soll dehnen helfen ihre Überweisungskosten erstattet zu bekommen.

@ Somprit,eine Entschuldigung erwarte ich nicht,ist auch für mich nur Schall und Rauch,aber meinen Vorwurf,nur auf einen Niknamen zu reagieren,den erhalte ich Aufrecht.Ers lesen,dann Denken und dann Meckern.

Wie kann ich hier das Schreiben im Forum veröffenlichen?

rama-6

RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#7 von scubath , 14.05.2011 16:57

@Rama-6 du kannst das schreiben auf einen Photo Server hochladen und dann hier einfuegen. Pdf gehen leider nicht.

scubath  
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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#8 von rama-6 ( Gast ) , 14.05.2011 17:00

Zitat von scubath
Sollte es sich hier wieder einmal um ein "forenuebergreifendes" Problem handeln wird es der admin in kürze verschwinden lassen.



Ich gratuliere dir zu diesem Vorschlag.Eigentlich hast du Recht,das ist ein forenübergreifendes Thema,da es allen Rentner in Thailand angeht,die ihre Rente von Deutschland überwiesen bekommen.
Sollen die nun weiter die Überweisungskosten tragen?
Bin einverstanden meinen Beitrag zu löschen durch den Admin,ist dann ebendso wie im Tip,wurde auch gesperrt
wegen nicht Einhaltung des "Anstandes"da denen dort,die das sagen haben,mein Erfolg nicht paßte.

Habe das schreiben der DRV Berlin dem "Farang " angeboten zu veröffentlichen,mit dem Hinweis,bei Anfrage des Tip,keine Genehigung zum Nachdruck zu erteilen.

rama-6

RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#9 von rama-6 ( Gast ) , 14.05.2011 17:43

Wiederspreche Tango nicht gerne,muß es aber.
Tango wußte den Wortlaut des Briefes der DRV Berlin,sollte er auf dem Tip nachgeschaut haben,wie er es mir am 12.05.2011 zugesagt hat.
Seine Auslegung zur Gebührenzahlung sind so nicht mit der Gesetzgebung in Deutschland im Einklang.

Siehe unter http://www.bmas.de/portal/11040/rentenzahlung.html

Die Ausführunge der DRV Berlin im Schriftsatz dazu.:
"Des Weiteren ist auch § 47 SGB I für Auslandszahlungen einschlägig.Dieser garantiert eine kostenfreie Überweisung auf das Konto des Empfängers.Kosten für die Errichtung oder Führung des Kontos sowie etwagige Buchungs-oder Umrechnungsgebühren beim Geldinstitut des Empfängers werden von der Kostenfreiheit NICHT erfasst.
Wir empfehlen Ihnen daher auch diese von ihnen aufgeführten finanziellen Einbußen den oben genannten
Postrentenservice beizufügen"

Unterschrieben von Herrn/Frau Thielike.
Versand an mich per E-Mail steffi.bautze@drv-berlin-brandenburg.de

Auf diesen Schriftsatz können sich nun alle Rentner berufen und die Überweisungskosten nachfordern.

Nun zu Auslandsrenten.
Jeder gebürtige Deutsche,der ins außereuropäische Ausland seinen Wohnsitz ummeldet,dessen Rente wird in eine Auslandsrente umgeschrieben,damt verbunden,können Kürzungen erfolgen.
Rente ins Ausland in voller Höhe wird nur gezahlt für in der BRD erworbene Rentenanteile.
Ostrentnern wird die Rente gekürzt,Krieg und Gefangenschaft vor 45 wird gekürzt,Auslandsdeutsche die nicht in der BRD einbezahlt haben,erhalten keine Rente.Risterrente wird nicht gezahlt.

rama-6

RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#10 von Somprit , 14.05.2011 18:36

... magarine, ein Vorschlag zur Güte..... ICH werde erst mal in meiner hinlänglich bekannten Art deinen Sermon hier zerpflücken... (aber erst nach dem Abendessen) ... dann wird unser Rechtswissender Tango zu sachlichen Erwiderung ansetzen ... nun, wäre dies nix

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#11 von Somprit , 14.05.2011 20:06

... nun ich beginne mal von unten

Zitat
Wie kann ich hier das Schreiben im Forum veröffenlichen?



wozu dir scubath ja den entsprechenden Ratschlag dazu erteilt hat.

Interessant wäre dann noch, in welcher Art & Weise du die DRV angeschrieben hattest!

Ich denke, dass dann der Begriff „Auslandsrenter“ eine völlig neue Bedeutung erlangen dürfte, eine Bedeutung – unterstelle ich mal –welche dir gar nicht bewusst sein dürfte/könnte.

Natürlich reagiere ich bei Margarine leicht verschnupft... was damit zusammen hängt, dass wir uns nun seit Jahren immer wieder mit dem nötigen-unnötigen Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) herumschlagen, du den EU-Gerichtshof, gar die UN stets in den Ring zerrst!

Witwen-Helfer... nun ja, das bin ich im klaren Sinn der Bedeutung des Wortes „Helfer“, versuche seit Jahren genau das für sie und ggf. ihre Halbwaisen herauszuholen, was ihnen rechtsmäßig zusteht!


So, ein kurzer Gedankensprung zum Anfang deiner Ausführungen...

Zitat
...wende dich an die DRV Berlin und sage dehnen,der Brief an mich ist MIßT.sie verbreiten damit nur irgendwelche Unwahrheiten...



Warum sollte ich dies tun, SIE verbreiten keinen Mist, sondern gehen – ohne deren Brief gelesen zu habenauf Auslands-Renten sachlich richtig ein; mit dem mutmaßlichen Unterschied, dass du den Begriff nicht richtig einordnetest.

Mit den von dir erwarteten Rückzahlungen von Überweisungsgebühren scheinst du es auch nicht soo genau zu nehmen, hier: 900 EUR drüben im Grünen sprachst du noch von 1.080 EUR.

Zu deiner Offenbarung

Zitat
... Ich habe über die Staatsanwalt Berlin eine Strafanzeige erstattet,abgelehnt,eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft von Berlin,abgelehnt.
Zwischenzeitlich eine Verfassungsbeschwerde beim BVG eingereicht,abgelehnt.Einspruch eingereicht,mit der Androhung sonst meine Interessen vor dem EU Gericht gegen Deutschland durchzusetzen.
Klage wurde zur Überprüfung zugelassen vor dem Ersten Senat.
Schreiben an die Senatorin für Justiz in Berlin gerichtet,mit der Frage was ist bei der GEneralstaatsanwaltschaft los,erhalte von dort keine Antwort,habe verwiesen auf meine Verfassungsbeschwerde vor dem BVG,Aktz. 1 BvR 764/11.Senatorin hat geantwortet,ihre Eingabe wurde weitergeleitet an die Generalstaatsanwaltschaft,sie erhalten von dort eine Antwort.



kann ich nur sagen: Oh Gott, was werden die wohl bei der Staatsanwaltschaft für einen Eindruck von dir bekommen haben... nun ja,das Ergebnis: Ablage: P = Papierkorb ...

Doch weiter im bunten Reigen...

Zitat
... Rücken konnte ich gegen die DRV Berlin vorgehen!
Eigenartiger Weise,kam vom BVG die Antwort,am 11.05.2011,meine Verfassungsbeschwerde ist abzulehnen,
"Da ich nicht für alle Auslandsrentner befugt bin eine Verfassungsbeschwerde einzureichen"
Schöner Satz? Somit ist aber eine Verfassungsbeschwerde für mich als Geschädigter wohl möglich.
Da,nach § 47 SGB I Auslandsrentner,nach Auffassung der DRV Berlin,nicht den Schutz der Verfassung erhalten.



Tja, als NICHT- Auslandsrentner hat man(n) es wirklich schwer, i. S. von AUSLANDSRENTNERN klageberechtigt zu sein.
Wäre ja noch schöner, wenn jeder X-beliebige Achmed, Jusuf, Ibrahim unsere wertvolle deutsche Verfassung aus seinem Beduinenzelt heraus in Anspruch nehmen könnte...

...tja, wie schwer du etwas verstehst, zeigt mir dies auf:

scubath schreibt

Zitat
Sollte es sich hier wieder einmal um ein "forenuebergreifendes" Problem handeln wird es der admin in kürze verschwinden lassen.



und du antwortest mit einem „Dank“ ...

Zitat
Ich gratuliere dir zu diesem Vorschlag.Eigentlich hast du Recht,das ist ein forenübergreifendes Thema,da es allen Rentner in Thailand angeht,die ihre Rente von Deutschland überwiesen bekommen.



...tja, und zu deinem Wissen

Zitat
... Nun zu Auslandsrenten.
Jeder gebürtige Deutsche,der ins außereuropäische Ausland seinen Wohnsitz ummeldet,dessen Rente wird in eine Auslandsrente umgeschrieben,damt verbunden,können Kürzungen erfolgen.
Rente ins Ausland in voller Höhe wird nur gezahlt für in der BRD erworbene Rentenanteile.
Ostrentnern wird die Rente gekürzt,Krieg und Gefangenschaft vor 45 wird gekürzt,Auslandsdeutsche die nicht in der BRD einbezahlt haben,erhalten keine Rente.



wird dir sicher unser versierter Rechtswissender Tango die entsprechende Antwort speziell und im besonderen erteilen...


Und als besonderes Bonbon darfst du über mich ollen Deppen gerne lachen, denn das entsprechende Prädikat hatte ich ja bereits von dir im Grünen verpasst bekommen

Zitat
... dir werde ich nie wieder Antworten!Dazu sind deine Ausführungen für mich zu DUMMMMM !!!!



Aber wie du ja weist: Dummheit schütz bekanntlich vor Torheit nicht....

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#12 von rama-6 ( Gast ) , 15.05.2011 00:06

Hallo @Somprit,bist du der P-Pong vom Tip?
So bleibe ich bei meiner Meinung,du bist für mich ein Spinner!Keine Ahnung von Gesetzgebung,keine Ahnung wie man sein Recht durchsetzen kann,der sich hier hinter Manfred(Tango)verstecken muß!
Bist du Echt der Meinung,Tango antwortet hier in deiner Vetretung,nach deinen Spielregeln im Forum,
dann bist du ein Traumtänzer.Tango wird mir mit keinem Gesetzestext,das Antwortschreiben der DRV Berlin wiederlegen können und wollen!!!

Ist dir eigentlich klar,auf was sich hier die DRV Berlin eigelassen hat,mir so eine Rechtsauskunft zu geben?
Da können Milionensummen an Schadensersatz auf sie zukommen!Jeder Rentner kann nun die 15,-Euro Überweisungsgebühr für jeden Monat seines Auslandsrentenbezug einfordern,durch den Nachweis dieses Schreibens an Mich.Bei uns in Cha-Am sind es schon über 10.Zwei Witwen die ich kenne haben mich auch schon beauftragt.
Das alles nur weil ich komische Briefe schreibe?Die du nun lesen möchtest um dich zu bilden?

Eine Frage an den Admin hier,muß ich mich in diesem Forum beleidigen lassen und mich einen Lügner schimpfen lassen?Sollte der Admin dieser Meinung sein,ich müßte das ertragen,so Bitte ich Sie,meine Beiträge zu löschen und meine Anmeldung ungültig machen unter meiner E-Mailadresse.

rama-6

RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#13 von Binturong , 15.05.2011 01:18

rama-6

Zitat
…muß ich mich in diesem Forum beleidigen lassen… .


passend dazu

Zitat
Hallo @Somprit,bist du der P-Pong vom Tip?
So bleibe ich bei meiner Meinung,du bist für mich ein Spinner!


sowie auch

Zitat
Keine Ahnung von Gesetzgebung,keine Ahnung wie man sein Recht durchsetzen kann, … .


Überprüfe dich mal selber!

Was ich / wir jetzt nur von dir wissen ist, dass du sehr gut provozieren kannst.

Zitat
…der sich hier hinter Manfred(Tango)verstecken muß!


Zitat
Bist du Echt der Meinung,Tango antwortet hier in deiner Vetretung,nach deinen Spielregeln im Forum, dann bist du ein Traumtänzer


und das ganze ohne Hintergrund!!!
Bis jetzt sind das alles nur komische Aussagen von dir.
Wieso lädst du den Brief nicht ganz einfach hier hoch. Habt ihr im Tip doch auch schon besprochen wie das geht. Wieso denn nicht?
Oder willst du Kohle machen als alleiniger und außergewöhnlicher Besitzer eines solchen Briefes?
Dann lass es sein - danke fürs Gespräch.

Binturong  
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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#14 von Somprit , 15.05.2011 11:06

...Margarine, beleidigen wollte ich Sie eigentlich nicht, aber wenn Sue hier schreiben

Zitat
Hallo @Somprit,bist du der P-Pong vom Tip?
So bleibe ich bei meiner Meinung,du bist für mich ein Spinner!



bleibt mir nichts anderes übrig, als sie einen Lügner zu bezeichnen!

Nicht etwa, weil ich durchaus ein „Spinner“ & "DUMMMMM" sein könnte ...sondern weil sie in Frage stellen, ob die Nicks P-Pong = Somprit ggf. Personenidentität haben. Denn das wissen SIE genau, ..... wie im Grünen nachzulesen...

Schön, dass ausgerechnet sie die Meinung vertreten

Zitat
Keine Ahnung von Gesetzgebung,keine Ahnung wie man sein Recht durchsetzen kann, ,der sich hier hinter Manfred(Tango)verstecken muß!...



Denn solche Untergewichte wie SIE, bei mir früher einst als vielschreibender, nervender Querulant in der unteren Schublade abgelegt, gehörten zum tagtäglichen notwendigen Übel....

Aber Recht haben SIE durchaus, ich unterwerfe mich als nicht versierter Renten-Rechts-Kenner durchaus einem Fachmann wie unserem Tango...

Ich zumindest wünsche Ihnen als Behörden-Querulant recht viel Vergnügen bei dem Erstreiten von Millionensummen gegenüber der DRV ...

Es liegt mir fern, SIE hier in kurzen Unterhosen dastehen zu lassen, sonst würde ich mal auf en Link verweisen, wo man(n) Sie einst wegen.... verbannte.
Denn es kann uns alle treffen, den einen früher, den anderen später... dass sich so manches in der einstigen geistigen Frische als sehr verwelkt darstellt... man(n) sollte dann eigentlich Mitleid haben... aber Mitleid bedeutet auch Verachtung gegenüber solchen Menschen...Aber solche liegt mir auch bei Ihnen fern, ich kann nur sehr zögerlich Verständnis für Ihre Lage aufbringen

Apropos, wie verhält es sich nun mit dem Wegfall des Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) bis Nov. 2011, da sind Sie ja immer noch den entsprechenden Link den Foren-Usern allgemein schuldig....

Und zu Ihrer persönlichen Bitte

Zitat
Eine Frage an den Admin hier,muß ich mich in diesem Forum beleidigen lassen und mich einen Lügner schimpfen lassen?Sollte der Admin dieser Meinung sein,ich müßte das ertragen,so Bitte ich Sie,meine Beiträge zu löschen...



schließe ich mich dahingehend an, dass man Ihnen hier weiterhin Zugang gewährt, denn ich warte noch auf die Anrufung des EU-Gerichtshofes incl. des Vorsitzenden der UN um Ihren... – eine nähere Bezeichnung verbeiße ich mir – verquirlten Gedankengänge Raum zu geben...

Apropos, mit den Beleidigungen haben wir wohl jetzt einen Gleichstand erreicht...ich als Ihr prädestinierter Spinner und DUMMMMM und Sie von mir als Lügner hingestellt...

Doch zurück zum Thema:
Wie ist es nun hier mit der Einstellung des DRV-Schreibens incl. Ihrer Anfrage dort ... natürlich mit geschwärzten Personalien

Somprit  
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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#15 von Binturong , 15.05.2011 12:19

Noch hat ja rama-6 auch noch die unter oder über 1000 € zurück erstattet bekommen.
Da soll er erst mal abwarten, ob was kommt und nicht gleich alle vorher schon verrückt machen!
Der Brief wird ja auch erst noch von ihm eingescannt - gut Ding will Weile haben - gelle?

Aber Somprit und rama-6 hört doch bitte auf von einem Forum ins andere zu schießen.
Klärt das in dem Forum erst ab, in dem ihr begonnen habt. Wenn alles für jeden klar ist, dann könnt ihr es in verschiedenen Foren kundtun.
So werden nur die Leser die, z. B. die Rentenüberweisung oder auch heiraten wollen (Ehefähigkeitszeugnis (Wird/Wurde auch im Grünen disskutiert)) nicht in jedem Forum verunsichert. Denkt da nicht an euere Rechthaberei. (rama-6: Butter bei de Fisch)
Denkt da an die, die es noch anwenden müssen! Das Ganze ist schon kompliziert genug.

Und
hört endlich mit der pronominaleAnredeform auf!!!
Die passt hier drinne gar nicht.

Binturong  
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