RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#31 von rama-6 ( Gast ) , 17.05.2011 15:37

@Tango,du kommst mir vor wie ein anderer Mitschreiber!
Neuerdingst verdrehst du hier Tatsachen mit Wunschdenken!

Keine Klage? Richtig,keine Klage,aber dafür eine Verfassungsbeschwerde die zur Überprüfung angenommen wurde!Ohne je eine Klage vor einem Gericht,wegen des Betruges der DRV,in Deutschland von mir eingereicht wurde.
Meine Argumente müßen so schwer gewesen sein,das die Verfassungsbeschwerde vom erstem Senat des BVG zur Überprüfung angenommen wurde, Aktz.: 1 BvR 764/11 am 22.03.2011.
Der Entscheid lautete.:"Ihre Verfassungsbeschwerde ist Abzulehnen.:Begründung "Sie können keine Verfassungsbeschwerde für alle Auslandsrentner einreichen"
Gegen diesen Beschluß ist kein Einspruch möglich!
Da ich aber die Garantie von der DRV Berlin habe,mir alle Überweisungskosten und die Währungsverluste durch die Bank of America vom ersten Tag der Auslandsüberweisung erstattet zu bekommen,ist mir für eine Klageeinreichung der Grund entzogen!
Aber alle Auslandsrentner können weiter betrogen werden,konnte ich sehen an die Antwort vom Bund an dich.
Warum schreibst du hier nicht,habe deine E-Mail vom Bund beantwortet und ihnen eine Zeit von zwei Tage gesetzt um dir eine gültige Rechtsauskunft zu erteilen ,sonst werde ich eine Strafanzeige gegen den DRV-Bund bei der Generalstaatsanwaltschafr der BRD erstatten.
Habe dir doch die Antwort der DRV-Bund mit meinem Einspruch zugesand.
Eigenartig,wie du hier auf einen Einspruch eines User antwortest,wo du doch als Wissender,da eine Antwort gibst,von der du weißt,die ist nicht richtig?

rama-6

RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#32 von Choti , 17.05.2011 15:55

Tango deine Beitraege geben eine klare und verstaendliche Beschreibung der rechtlichen Situation. Insbesondere die ins Forum eingesetzte email, die an dich adressiert ist, laesst nach meinem Verstaendnis keine Zweifel mehr bestehen. Ich hoffe fuer dieses Forum, dass auch rama6 und coolmen jetzt die rechtliche Situation verstehen. Haessliche Kommentare dienen nicht dem Verstaendnis in der Sache.

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#33 von Binturong , 17.05.2011 17:27

Da saß ich doch heute Mittag einmal bei einer guten Tasse Kaffee (und denke an deine Beiträge Choti) als ich dieses Mail bekam.
Ich setze es mal hier ohne irgendeinen Namen ein(So zu sagen anonym):

Zitat
Habe ein neues Programm auf den Computer,habe wohl Ahnung von Gesetzen,aber
leider kaum vom Computer!!!!!!!
Kann Behörden Feuer unter den Arsch machen,aber leider.....

Mein Vorschlag,sende mir deine E-Mailadresse,so sende ich dir die Anfrage
und die Antwort der DRV Berlin,diese kannst du mit meinem Einverständnis
ins Forum setzen,ohne schwärzen der RentenNr,oder meiner Adresse.
Tango ist zu Feige dazu,du auch?
Gruß - Vorname –



Nun mein Guter,

bin ich ein Moderator hier, gar dein Laufbursche oder dein Lakai?
Und falls du ein Problem mit deiner Technik hast, dann aber nicht in diesem Ton!!!
Da biste hier falsch am Ort!
Meiner Meinung nach solltest du mit harten Fakten hier auftrumpfen und dich vorerst nicht selber lächerlich machen.
Noch haben wir, speziell Tango, dem ich durch SEIN WISSEN vertraue, noch absolut nichts Handfestes von dir in der Hand. (Nicht mal eine Vorstellung von dir. Die gibst du gerade aber ab mit deinen Beiträgen!) Was habe wir von dir? NUR deine großmundigen Beiträge, die auch noch „variieren“ und dein Forenvorleben.
Warum wartest du nicht auf dein hoffentlich nicht bis zum eintreffen ausgegebenes Geld, das dir zurück erstattet worden ist?
Den Beleg setzt du (oder auch ich für dich) geschwärzt dann ein und ein jeder wird vor dir den Hut ziehen. Bis dahin ist aber glaube ich noch ein langer Weg auf dem du dir den Vorwurf mit der großen Fr…e (Wie es in den Wald reinschallt so hallt es zurück.) vorhalten lassen musst.

(Gleichzeitig mit dem einsetzten dieses Beitrages erhältst du eine Mailadresse von mir. Ich werde dann die Anfrage und die Antwort der DRV Berlin geschwärzt von dir hier einbringen. Dies ist aber nur dein viertel Weg. Der Rückerstattungsbeleg der DRV, der fehlt dann aber immer noch.
Bin gespannt ob was kommt von dir.!?)
(Solche PM´s werde ich immer öffentlich halten!)

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#34 von scubath , 17.05.2011 18:58

Sehr gut @binturong.
Da ich kein Rentner bin versehe ich die Aufregung hier nicht ganz.
Aber ich sehe das da einer nicht ganz offen spielt.
Auch von mir ein danke an tango der ja sachlich hier agiert. (somprit) auch
Habe ich das richtig verstanden das da jemand sich die Rente kostenfrei um die welt senden lassen möchte ? Ist doch lächerlich solche Gedanken zu haben. Wie waere es mit einem Konto in Germanien und das Geld ist dann ohne extra gebuer auch da drauf. Der Rest ist doch dann jedem seine Sache.
Post Bank Giro ist ein weg es dann hier in Thailand abzuheben.
Soll die deutsche Rentenkasse ihr Geld jedem bananenbieger um die Welt senden zum null tarief?
Von was leben dann die Leute die nicht aus dem deutschen Winter flüchten und ihrem Land noch produktiev zur Seite stehen.
Billig in Cha am am Beach relaxen und einen auf fett machen Aber die par Groschen nicht übrig haben.
Also ich weiss nicht.
Da ich aber nie Rente bekomme ist es besser meinen Mund hier zu halten.
Eure Probleme moechte ich echt nicht haben.
@Rama. Stelll doch einfach Fakten hier ein ohne andere zu beleidigen.

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#35 von Tango , 17.05.2011 19:21

Ich stelle hier mal das Schreiben vom 11.5.2011 rein. Mein Kommentar dazu dann extra.

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#36 von Tango , 17.05.2011 19:57

@rama6 schreibt:
"Warum schreibst du hier nicht,habe deine E-Mail vom Bund beantwortet und ihnen eine Zeit von zwei Tage gesetzt um dir eine gültige Rechtsauskunft zu erteilen ,sonst werde ich eine Strafanzeige gegen den DRV-Bund bei der Generalstaatsanwaltschafr der BRD erstatten."

Meine Antwort:
Warum sollte ich solche Drohungen schreiben und Strafanzeige stellen?
Für mich ist die Antwort der DRV durchaus verständlich formuliert.
Außerdem brauche ich keine Rechtsberatung von dir, wie ich was zu schreiben habe.

Dann schreibst du weiter:„Habe dir doch die Antwort der DRV-Bund mit meinem Einspruch zugesand.
Eigenartig,wie du hier auf einen Einspruch eines User antwortest,wo du doch als Wissender,da eine Antwort gibst,von der du weißt,die ist nicht richtig?“

Meine Antwort dazu:
In der Email vom 11.5.2011, die du bekommen hast, steht nichts davon drin, dass du etwas zurückbekommst.
Lediglich wird dir mitgeteilt, dass du die erlittenen Währungsumrechnungseinbußen vorsorglich aufführen sollst.
Der letzte Absatz der E-Mail wurde bereits inhaltlich von mir erläutern, wie der zu verstehen ist.
Der letzte Satz des Absatzes spricht wieder eine Empfehlung aus, die finanziellen Einbußen zu melden.

Wie kann man nur aus so einem Text entnehmen, dass alle Überweisungsgebühren zurückzuerstatten sind

Tango  
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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#37 von Somprit , 17.05.2011 21:20

... bei einem rama-6 = Margarine, könnte man(n) fast auf den Gedanken kommen, dass es sich um ranziges Fett handelt....

Ein jeder einiger Maßen klar denkender Mensch sollte sich über seine letzte Äußerung hier seine Gedanken machen ... auch dass ggf. ein Tango durch die erneute Handlung des r-6 in gewisser Weise bei der DRV in Misskredit kommen könnte...

rama-6, ist m. M. außerhalb jeglichem nachvollziehbaren Verständnis....

Ich kenne ihn bereits seit längerer Zeit, so dass mir auch diese, nach wie vor im Internet stehende, bekannte Äußerung nachvollziehbar ist:

Zitat
Sorry leute, ich habe vielleicht etwas überreagiert. Tatsache ist jedoch, dass ich den Eindruck gewonnen habe, dass unser Member "rama6" gesundheitlich nicht in in der Lage ist, unseren Diskussionen zu folgen.

Es mag sein, dass hier einige altersbedingte Probleme eingetreten sind, vor denen wir uns selbst auch nicht schützen können. Ich verbiete mir deshalb jegliche abfällige Bemerkung und jede Verurteilung unseres Members. Wir alle sind nicht gefeit vor solchen Attacken und ich selbst bitte zu Gott (Ja, ich bin nicht gläubig) dass er mir mein Gehirn bis zur letzten Minute erhalten möge.

Nun, mit dem Einsehen und dem vorausgesetzten Verständnis werde ich diesen Thread wieder aufmachen. Die Beiträge von rama6 werden natürlicherweise gelöscht. Ich bitte darum, keine anzüglichen Bemerkungen zu starten. Denkt immer daran, es könnte Euch auch mal so treffen. Ihr seid meißt nicht weit davon entfernt.




Man(n) sollte - insbesondere unter Hinblick der von mir hervorgehobenen Sätze in dem angeführten Zitat -schon wissen, inwieweit man(n) dann solchen Leuten die Gelegenheit geben soll, IHREN konfusen Sermon unter die Leute bringen zu lassen... denn es geht bei IHM nicht um eine Meinungsbildung, sondern um einen vielschreibenden, drohenden Behörden-Querulanten

Somprit  
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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#38 von rama-6 ( Gast ) , 17.05.2011 21:52

Zitat von Tango
@rama6 schreibt:
"Warum schreibst du hier nicht,habe deine E-Mail vom Bund beantwortet und ihnen eine Zeit von zwei Tage gesetzt um dir eine gültige Rechtsauskunft zu erteilen ,sonst werde ich eine Strafanzeige gegen den DRV-Bund bei der Generalstaatsanwaltschafr der BRD erstatten."

Meine Antwort:
Warum sollte ich solche Drohungen schreiben und Strafanzeige stellen?
Für mich ist die Antwort der DRV durchaus verständlich formuliert.
Außerdem brauche ich keine Rechtsberatung von dir, wie ich was zu schreiben habe.

Dann schreibst du weiter:„Habe dir doch die Antwort der DRV-Bund mit meinem Einspruch zugesand.
Eigenartig,wie du hier auf einen Einspruch eines User antwortest,wo du doch als Wissender,da eine Antwort gibst,von der du weißt,die ist nicht richtig?“

Meine Antwort dazu:
In der Email vom 11.5.2011, die du bekommen hast, steht nichts davon drin, dass du etwas zurückbekommst.
Lediglich wird dir mitgeteilt, dass du die erlittenen Währungsumrechnungseinbußen vorsorglich aufführen sollst.
Der letzte Absatz der E-Mail wurde bereits inhaltlich von mir erläutern, wie der zu verstehen ist.
Der letzte Satz des Absatzes spricht wieder eine Empfehlung aus, die finanziellen Einbußen zu melden.

Wie kann man nur aus so einem Text entnehmen, dass alle Überweisungsgebühren zurückzuerstatten sind


Zum lesen zu Dumm?Ich,Ich,Ich habe die DRV-Bund aufgefordert DIR eine Rechtsgültige Auskunft zu erteilen!
SONST WERDE ICH;ICH eine Strafanzeige stellen!

Die Mitteilung der DRV Berlin sagt eindeutig,ohne deine Kommentare dazu,Der § 47 SGB I ist auch für Auslandsrentner RECHTSKRÄFTIG und auch so anzuwenden.
Da kannst du du die E-Mail von DRV-Bund unter Verscheißerung verbuchen!

rama-6

RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#39 von scubath , 17.05.2011 22:53

Grund der Meldung: Anderer
gemeldet von rama-6 am 17.05.2011, 21:45
Da die Administration zu dumm ist zu lesen! Möchte ich verweisen auf den Passus im Schreiben der DRV Berlin, wo steht,der § 47 SGB I ist Rechtsgültig für die Kostenfreie Überweisung der Auslandsrente.Noch fragen,oder immer noch zu Dumm?Aber der Farang wird das veröffentlichen. Nun zu meinen Einspruch gegen @Somprit. Dieser kann mit eurem Einverständnis andere beleidigen,beschimpfen auf niedrigstem Nivou Leute anmachen. Ich bestehe darauf,sollte Somprit keine Rüge erhalten,die sich gewaschen hat,könnt Ihr mich Sperren. Unter gogle könnt Ihr meine antwort lesen.

Ich habe euch diesen Text hier eingestellt damit zu sehen ist weshalb ich diesen rama6 nun geloescht habe.
Auf so eine Art anmache habe ich keine Lust.

scubath  
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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#40 von scubath , 17.05.2011 23:00

Noch eine Mail von rana6.


An den Admin!
Da ich im Forum von @Somprit nur angemacht und Beleidigt werde,dieser aber nicht vom Admin verwarnt oder gesperrt wird,
Tango erst mal selbst bei der DRV Berlin nachfragen muß,weil mein Beitrag nicht in seine Meinung paßt,so hat er es mir in einer E-Mail mitgeteilt.
Eventuell Sie diese Rechtsauskunft der DRV Berlin nicht den Auslandsrentnern in Ihrem Forum zur Kenntnis bringen wollen,
Ihnen nur Wichtig der User @somprit ist,würde ich vorschlagen meinen Beitrag zu löschen,mit dem Hinweis,alles ist zu Fadenscheinig,er wurde ja auch für 14 Tage im Tip gesperrt.

Mit freundlichen Grüßen
W R


Ich habe keine Lust auf solche Mitglieder die nur Unruhe stiften aber sachlich nichts bringen. !
Rama 6 ist ab sofort gesperrt ohne Bedenkzeit!

scubath  
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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#41 von Binturong , 18.05.2011 01:26

Das war zu früh mit dieser Sperre!

Hatte er doch mir auch noch zwei Mails geschickt die ich ge-XXX-t habe, mir Arbeit machte, diese uploadete und jetzt... ?
Manche sind (ich glaube die wissen wer ich meine) in diesen Mails nicht gut weggekommen.
Ich wollte sie eigentlich öffentlich machen. Ist besser war alles schon hergerichtet.
Aber nein, mache ich nun doch nicht.

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#42 von Somprit , 18.05.2011 06:55

Zitat von scubath
... Ihnen nur Wichtig der User @somprit ist,würde ich vorschlagen meinen Beitrag zu löschen,mit dem Hinweis,alles ist zu Fadenscheinig,er wurde ja auch für 14 Tage im Tip gesperrt....



... wer, rama-6, wurde im TIP 14 Tage gesperrt ... SIE ... denn ich habe gerade dort noch etwas abgesetzt

Übrigens nett, dass Sie auch den oftmals - zu oft - seltsam schreibenden Copy & Paste King mit einer Kopie IHRER Mail der DRV beglückt haben, welche "unser Alex" natürlich als willfähriger Erfüllungsgehilfe prompt im TIP platziert hat, mit einem winzigen Nachtrag von mir.... , denn auch Alex versteht nun mal nicht alles

Somprit  
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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#43 von Somprit , 09.07.2011 15:36

.....hier eine Mitteilung (Mail) des bundesdeutschen Sozialministeriums:

Zitat
... Kosten Auslandszahlung

Sehr geehrter Herr Kr***,

vielen Dank für Ihre Mail vom 30. Juni 2011. Hierin fragen Sie nach der geltenden Kostenerstattung bei Auslandsrentenzahlung.

In § 47 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I), der auch für den Bereich der Rentenversicherung gilt, ist zur Auszahlung von Geldleistungen geregelt, dass diese kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut überwiesen werden sollen.

Die Kostenfreiheit nach § 47 SGB I gilt jedoch gemäß § 30 Absatz 1 SGB I nur für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (Territorialprinzip) haben, soweit über- oder zwischenstaatliches Recht nichts Abweichendes bestimmt. Aus europäischem Recht ergibt sich hierbei, dass keine Nachteile aus der Zahlung ins EU-Ausland entstehen dürfen. Eine für die Empfänger kostenfreie Zahlung ist bei Zahlungen auf Konten bei einem Geldinstitut innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union (EU) somit garantiert.

Bei einem gewöhnlichen Aufenthalt von Berechtigten im Ausland kann die Rente wahlweise
u. a. auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland, auf ein eigenes Konto bei einem
Geldinstitut in der Bundesrepublik Deutschland überwiesen werden oder es kann eine
Scheckzahlung gewählt werden.

Hat der Berechtigte weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, werden bei der Überweisung von Rentenbeträgen auf ein Konto im außereuropäischen Ausland - genauso wie für Inlands- oder EU-Zahlfälle - die Gebühren bis zum erstbeauftragten Geldinstitut erstattet.
Insoweit ist eine Gleichbehandlung aller Rentenempfänger unabhängig vom Wohnsitz gewährleistet. Gebühren weiterer möglicher Korrespondenzbanken werden von der Deutschen Rentenversicherung nicht übernommen. Die Rentenversicherungsträger können auch nicht für mögliche Verluste durch eine Währungsumrechnung bei dem Geldinstitut des Empfängers herangezogen werden.
Ebenfalls werden keine Gebühren für Buchung, Kontoführung oder Ähnliches vom Rentenversicherungsträger übernommen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
K***



Wer jetzt immer noch hofft - gar glaubt a`la rama6 -, er hätte einen Anspruch auf Rückerstattung von Auslandsgebühren (der Bank of America Merrill Lynch, vorher: Barclays-Bank)... nun ja, die Hoffnung stirbt zuletzt...

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#44 von Somprit , 23.01.2012 13:35

... nun dann, herüberzogen von f5t1713-deutsches-visum.html?start=90
hier eine interessante Mail zu den monatlichen Gebühren bei Rentenbezug im Ausland, des hinreichend bekannten @rama_6
... ohne weiteren Kommentar, mit der ...


Zitat
From: wolfgangbee@msn.com
To: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Subject: Verfassungsklage gegen den Postrentenservice
Date: Sat, 24 Dec 2011 08:05:08 +0000

Damen und Herren des Bundesverfassungsgericht !

Ich der Unterzeichner erhebe Verfassungsbeschwerde gegen den Postrentenservice in Deutschland.

Der Postrentenservice verweigert mir meine Grundrechte nach folgenden Artikeln.

Nach Artikel 1 (3) die Grundrechte binden die Gesetzgebung.
Nach Artikel 3 (1+3) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.(3) Deutsche im Ausland dürfen gegenüber Deutsche im inland nicht Dikreminiert werden.
Nach Artikel 19 (1+2)Verletzung von Grundrechten müßen in der Gesetzgebung aufgezählt werden. (2) In keinem Fall,darf ein Grundrecht angetastet werden.
Nach Artikel 79 (3) Gesetze die Erlassen sind,dürfen die Artikel 1-20 nicht berühren,das ist unzuläßig.
Nach Artikel 93 (1+4a)Das Bundesverfassungsgericht Entscheidet über Verletzung von Grundrechten.
Jeder hat das Recht,bei Verletzung seiner Grundrechte,das Bundesverfassungsgericht anzurufen.Kein anderes deutsches Gericht kann darüber Entscheiden.Außer der EU Gerichtshof für Menschenrechte.

Nach § 47 SGB I steht mir die Überweisung meiner Rente ins außereuropäische Ausland Kostenfrei zu.
Auf meine Schadensersatzforderung wegen Erstattung meiner Überweisungskosten,wurde mir vom Postrentenservice mitgeteilt,
mit § 30 SGB I wird der § 47 SGB I ausgehebelt.Kein Rechtsanspruch auf Kostenfreie Überweisung,kein Rechtsanspruch auf Kostenerstattung für Überweisungskosten in der Vergangenheit,bei Überweisungen ins außereuropäische Ausland.

Wobei der § 47 SGB I nach der Gesetzgebung "" Eine Grundsätzliche zwingende Entscheidung ist,bei denen Außnahmen möglich sind,
werden durch "soll" sowie die Aufzälungen von Regelbeispielen ausgedrückt ""

Im § 47 SGB I steht aber keine Einschräkung für die Überweisungsgebühren ins außereuropäische Ausland.Auch kein Hinweis,
der Artikel 1 (3) GG. finden hier keine Anwendung,ebenso kein Hinweis,der Artikel 3 (1+3) GG.ist für den § 47 SGB I nicht anwendbar.

Somit steht mir das Recht zu vor dem Bundesverfassungsgericht meine Rechte aus den Verletzung durch den Postrentenservice
einzuklagen.

Gleichzeitig stelle ich den Antrag,diese Klage an den EU Gerichtshof für Menschenrechte weiter zu leiten.

Da der EU Gerichtshof 2005 die Verfassungskonformität des Bundesverfassungsgericht,über den Abzug auf die Rente für Witwen von nochmals 30%,für Rechtswriedrig erklärt hat.Witwen im Ausland sind gleichgestellt wie Witwen im Inland.

Mit freundlichen Grüßen aus Thailand

Wolfgang Ri*****
****** Choa-Lai
76120 Cha-Am
Thailand.

E-Mailadresse.: wolfgangbee@msn.com

PS.: Über die Entscheidung zur Klagezulassung möchte ich die vorab Entscheidung per E-Mail erhalten.
Am 16.01.2012 werde ich sonst Klage vor dem EU Gerichtshof einreichen.



... Anmerkung, dass ich den realen Familiennamen des "Klagenden/Anklägers", Herrn Wolfgang Ri**** alsias @rama_6 und seine Hausanschrift etwas entschärft habe....
Lassen wir uns also von dem zu erwartenden Urteil .... oder solltes nur eine "Entscheidung" werden... überraschen

PS: Eine Unkenntlichmachung seiner Mail-Anschrift hielt ich nicht für erforderlich, da er sie wiederholt im Grünen öffentlich machte

Somprit  
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