Ich nehme jetzt einmal an, dass die beiden ihren Hahnenkampf nun beendet haben, denn der Leser ist leicht überfordert damit und verliert den Durchblick.
Ich schlage daher vor, dass wir hier ab sofort sachlich argumentieren und nichts verfälscht wiedergeben, wenn man aus E-Mails oder Gesetzestexten zitiert.
Um was geht es hier eigentlich?
Es geht um die Überweisungsgebühren, wer sie zu zahlen hat, der Entgeltempfänger oder die Rentenkasse.
Innerhalb der EU/EWR-Staaten taucht dieses Problem nicht auf, weil diese Überweisungen kostenfrei sind.
@rama6 vertritt die Ansicht, dass auch die Rentenüberweisungen in den Drittstaaten, somit auch nach Thailand kostenfrei sein müssten, weil es gesetzlich so verankert ist.
Er beruht sich u.a. auf den § 47 SGB I.
Darin heißt es:
„§ 47 Auszahlung von Geldleistungen
Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut überwiesen oder, wenn der Empfänger es verlangt, kostenfrei an seinen Wohnsitz übermittelt werden.“
Anmerkung: Unter besondere Teile sind die Gesetzbücher I bis XII zu verstehen. Jedes Gesetzbuch stellt ein Teil dar, so stellt das SGB I den „Allgemeinen Teil“ dar.
Die Aussage des § 47 SGB I ist eindeutig und muss nicht erläutert werden.
Das SGB VI behandelt den Teil: Gesetzliche Rentenversicherung.
Darin heißt es u.a. in den Absätzen 4 bis 6:
(4) Die Träger der Rentenversicherung werden von ihrer Verantwortung gegenüber dem Leistungsberechtigten nicht entbunden. Der Leistungsberechtigte soll jedoch Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die für die Auszahlung oder die Durchführung der Anpassung der von der Deutschen Post AG gezahlten Geldleistungen erheblich sind, unmittelbar der Deutschen Post AG mitteilen.
(5) Zur Auszahlung der Geldleistungen erhält die Deutsche Post AG von den Trägern der Rentenversicherung monatlich rechtzeitig angemessene Vorschüsse. Die Deutsche Rentenversicherung Bund setzt für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die Vorschüsse fest.
(6) Die Deutsche Post AG erhält für ihre Tätigkeit von den Trägern der Rentenversicherung eine angemessene Vergütung und auf die Vergütung monatlich rechtzeitig angemessene Vorschüsse. Die Deutsche Rentenversicherung Bund setzt für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die Vorschüsse fest.
Anmerkung: Die Deutsche Post AG bekommt also eine angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit.
Bedeutung: Somit darf sie für ihre Überweisungen zur Korrespondenzbank „Bank of America“ keine zusätzlichen Gebühren verlangen, was sie auch nicht tut.
Weiter können wir hier lesen:
http://www.bmas.de/portal/11040/rentenzahlung.html
Auszug:
Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten ihre Rente in vollem Umfang ins Ausland gezahlt, soweit sie auf Beitragszeiten beruht, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt wurden. Personen, die nicht Deutsche sind, erhalten grundsätzlich nur 70 Prozent der Rente aus ihren Beitragszeiten im Bundesgebiet. Ausnahmen sind im zwischen- und überstaatlichen Recht (zum Beispiel für EU-Bürger) geregelt.
Die Kosten für die Auslandsüberweisung trägt grundsätzlich der Rentenversicherungsträger. Im Einzelfall können aber besondere, von den Empfängerbanken im Ausland in Rechnung gestellte Kosten anfallen, die der Leistungsempfänger zu tragen hat.
Anmerkung:
In der Praxis sieht es so aus:
Die Rentenkasse gibt den Überweisungsauftrag an die Bundesbank, die Bundesbank überweist nun den Rentenbetrag zur Postbank AG, die wiederum überweisen zur „Bank of America“ .
Diese Überweisungen sind für die Auslandsrentner kostenfrei.
Die Bank of America überweist nun den Rentenbetrag auf die ausländische Bank in Thailand.
Für diese Dienste nimmt die Bank of America zurzeit 3 Euro (vorher hat die Barclaybank wohl dafür 15,- bis 17,50 Euro kassiert).
Wir kennen 3 Überweisungsmöglichkeiten (Entgeltregelung)
OUR – Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte
Share – Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank, Begünstigter trägt die übrigen Entgelte
BEN – Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte
In der Praxis sieht es wie folgt aus:
Von dem ohne Abzug überwiesenen Rentenbetrag zieht die Bank of America 3 Euro ab und die thailändische Bank nimmt ebenfalls ca. 200 Baht Gebühren. Beide Beträge hat zurzeit der Auslandsrentner zu zahlen.
Anmerkung: Die 200 Baht sind gemäß § 47 SGB I von dem Auslandsrentner sowieso zu zahlen. Also geht es ausschließlich noch um die 3 Euro.
Aber dem @rama6 geht es wahrscheinlich nicht unbedingt nur um die 3 Euro, sondern er stellt sich die Frage, wenn in den Bestimmungen von „kostenfrei“ die Rede ist, warum denn in der Vergangenheit überhaupt Überweisungsgebühren vom Rentner einbehalten wurden und dies weiterhin erfolgt.
Zusammenfassung:
Wenn jetzt Rentner der Meinung sind, dass die Rentenkasse hier gegen geltendes Recht vorstoßen hat und weiterhin verstößt, so sollte jeder Einzelne den Rechtsweg einschlagen. Denn auch dieser ist kostenfrei.
Also, rein rechtlich gesehen und in Anbetracht der aufgezeigten Gesetzestexte sind die Überweisungsgebühren, bis auf die Gebühren, die die Empfängerbank verlangt, von der Rentenkasse zu tragen.
Ich selbst interpretiere es so, dass es dem Sinne nach 2 Empfängerbanken gibt, die Bank of America (die als Zwischenbank anzusehen ist, da sie die Rente weiterleitet) und die tatsächliche Empfängerbank, also die Hausbank des Auslandsrentners.
Daher meine ich, dass die Aussage des BMAS, die auch lautet:
„Im Einzelfall können aber besondere, von den Empfängerbanken im Ausland in Rechnung gestellte Kosten anfallen, die der Leistungsempfänger zu tragen hat.“
Dies bei beiden Banken zutrifft und daher der Leistungsempfänger auch die 3 Euro zu tragen hat.
P.S. In der besagten E-Mail vom 11.05.2011 sprach die DRV von „Auslandszahlungen“. Wiedergegeben wurde von @rama6 aber im Grünen „Auslandsrente“.
In einem anderen Forum hatte er die Änderung nicht vorgenommen, daher kam ich ins Grübeln.
Zumindest ich sehe in beiden Wörtern eine unterschiedliche Bedeutung, dann hätte ich mir nämlich die Ausführungen bezüglich der „Auslandsrente“ zum Beispiel ersparen können.
Vielleicht ist dies auch der Grund, warum die E-Mail im Ganzen hier nicht eingestellt wird.
Manfred unter Tango