RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#16 von Somprit , 15.05.2011 12:57

... oh Gott, Binturong, hatte erst anstelle deines Vorhaltes

Zitat
... hört endlich mit der pronominaleAnredeform auf!!!



etwas von Porno gelesen... sorry, das flüchtige überlesen...

Doch Menschen, welche auf einem anderen Feld tönen

Zitat
... P-Pong,dir werde ich nie wieder Antworten!Dazu sind deine Ausführungen für mich zu DUMMMMM !!!!
Reiche selbst eine Klage beim EU Gerichtshof ein,...



um sich sodann postwendend hier anmelden, kann ich nur auf der aus meiner Sicht nötigen Distanz – nämlich dem: Sie – begegnen!

Mir geht es bestimmt um keine Rechthaberei was die Renten an und für sich betrifft, denn dazu kann ich mich auch nur in einem üblichen 08/15-Wissen äußern... würde jedoch nie zu solch einem Größenwahn verfallen, den Vorsitzenden der UN anzurufen ....

Ich verlasse mich in Bezug auf Rentensachen, welche über mein beschränktes Wissen hinausgehen auf einen versierten Tango, denn er weiß bedeutend mehr als eine Margarine & Somprit im Doppelpack....

... und somit ziehe ich mich auf einen ruhigen Familientag zurück...

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#17 von scubath , 15.05.2011 15:41

So dachte ich mir das auch. Das sich Rama-6 hier angemeldet hat um etwas fort zu führen was auf anderem Felde nicht ?möglich?ist.
Also nicht gleich beleidigt reagieren wenn das hier nicht auf Zustimmung trifft.

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#18 von Tango , 15.05.2011 16:05

Ich nehme jetzt einmal an, dass die beiden ihren Hahnenkampf nun beendet haben, denn der Leser ist leicht überfordert damit und verliert den Durchblick.

Ich schlage daher vor, dass wir hier ab sofort sachlich argumentieren und nichts verfälscht wiedergeben, wenn man aus E-Mails oder Gesetzestexten zitiert.

Um was geht es hier eigentlich?
Es geht um die Überweisungsgebühren, wer sie zu zahlen hat, der Entgeltempfänger oder die Rentenkasse.
Innerhalb der EU/EWR-Staaten taucht dieses Problem nicht auf, weil diese Überweisungen kostenfrei sind.

@rama6 vertritt die Ansicht, dass auch die Rentenüberweisungen in den Drittstaaten, somit auch nach Thailand kostenfrei sein müssten, weil es gesetzlich so verankert ist.
Er beruht sich u.a. auf den § 47 SGB I.

Darin heißt es:
㤠47 Auszahlung von Geldleistungen
Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut überwiesen oder, wenn der Empfänger es verlangt, kostenfrei an seinen Wohnsitz übermittelt werden.“

Anmerkung: Unter besondere Teile sind die Gesetzbücher I bis XII zu verstehen. Jedes Gesetzbuch stellt ein Teil dar, so stellt das SGB I den „Allgemeinen Teil“ dar.
Die Aussage des § 47 SGB I ist eindeutig und muss nicht erläutert werden.

Das SGB VI behandelt den Teil: Gesetzliche Rentenversicherung.

Darin heißt es u.a. in den Absätzen 4 bis 6:
(4) Die Träger der Rentenversicherung werden von ihrer Verantwortung gegenüber dem Leistungsberechtigten nicht entbunden. Der Leistungsberechtigte soll jedoch Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die für die Auszahlung oder die Durchführung der Anpassung der von der Deutschen Post AG gezahlten Geldleistungen erheblich sind, unmittelbar der Deutschen Post AG mitteilen.

(5) Zur Auszahlung der Geldleistungen erhält die Deutsche Post AG von den Trägern der Rentenversicherung monatlich rechtzeitig angemessene Vorschüsse. Die Deutsche Rentenversicherung Bund setzt für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die Vorschüsse fest.

(6) Die Deutsche Post AG erhält für ihre Tätigkeit von den Trägern der Rentenversicherung eine angemessene Vergütung und auf die Vergütung monatlich rechtzeitig angemessene Vorschüsse. Die Deutsche Rentenversicherung Bund setzt für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die Vorschüsse fest.

Anmerkung: Die Deutsche Post AG bekommt also eine angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit.
Bedeutung: Somit darf sie für ihre Überweisungen zur Korrespondenzbank „Bank of America“ keine zusätzlichen Gebühren verlangen, was sie auch nicht tut.

Weiter können wir hier lesen:
http://www.bmas.de/portal/11040/rentenzahlung.html
Auszug:
Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten ihre Rente in vollem Umfang ins Ausland gezahlt, soweit sie auf Beitragszeiten beruht, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt wurden. Personen, die nicht Deutsche sind, erhalten grundsätzlich nur 70 Prozent der Rente aus ihren Beitragszeiten im Bundesgebiet. Ausnahmen sind im zwischen- und überstaatlichen Recht (zum Beispiel für EU-Bürger) geregelt.

Die Kosten für die Auslandsüberweisung trägt grundsätzlich der Rentenversicherungsträger. Im Einzelfall können aber besondere, von den Empfängerbanken im Ausland in Rechnung gestellte Kosten anfallen, die der Leistungsempfänger zu tragen hat.

Anmerkung:
In der Praxis sieht es so aus:
Die Rentenkasse gibt den Überweisungsauftrag an die Bundesbank, die Bundesbank überweist nun den Rentenbetrag zur Postbank AG, die wiederum überweisen zur „Bank of America“ .
Diese Überweisungen sind für die Auslandsrentner kostenfrei.

Die Bank of America überweist nun den Rentenbetrag auf die ausländische Bank in Thailand.
Für diese Dienste nimmt die Bank of America zurzeit 3 Euro (vorher hat die Barclaybank wohl dafür 15,- bis 17,50 Euro kassiert).

Wir kennen 3 Überweisungsmöglichkeiten (Entgeltregelung)

OUR – Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte
Share – Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank, Begünstigter trägt die übrigen Entgelte
BEN – Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte

In der Praxis sieht es wie folgt aus:
Von dem ohne Abzug überwiesenen Rentenbetrag zieht die Bank of America 3 Euro ab und die thailändische Bank nimmt ebenfalls ca. 200 Baht Gebühren. Beide Beträge hat zurzeit der Auslandsrentner zu zahlen.

Anmerkung: Die 200 Baht sind gemäß § 47 SGB I von dem Auslandsrentner sowieso zu zahlen. Also geht es ausschließlich noch um die 3 Euro.

Aber dem @rama6 geht es wahrscheinlich nicht unbedingt nur um die 3 Euro, sondern er stellt sich die Frage, wenn in den Bestimmungen von „kostenfrei“ die Rede ist, warum denn in der Vergangenheit überhaupt Überweisungsgebühren vom Rentner einbehalten wurden und dies weiterhin erfolgt.

Zusammenfassung:
Wenn jetzt Rentner der Meinung sind, dass die Rentenkasse hier gegen geltendes Recht vorstoßen hat und weiterhin verstößt, so sollte jeder Einzelne den Rechtsweg einschlagen. Denn auch dieser ist kostenfrei.
Also, rein rechtlich gesehen und in Anbetracht der aufgezeigten Gesetzestexte sind die Überweisungsgebühren, bis auf die Gebühren, die die Empfängerbank verlangt, von der Rentenkasse zu tragen.

Ich selbst interpretiere es so, dass es dem Sinne nach 2 Empfängerbanken gibt, die Bank of America (die als Zwischenbank anzusehen ist, da sie die Rente weiterleitet) und die tatsächliche Empfängerbank, also die Hausbank des Auslandsrentners.
Daher meine ich, dass die Aussage des BMAS, die auch lautet:
„Im Einzelfall können aber besondere, von den Empfängerbanken im Ausland in Rechnung gestellte Kosten anfallen, die der Leistungsempfänger zu tragen hat.“

Dies bei beiden Banken zutrifft und daher der Leistungsempfänger auch die 3 Euro zu tragen hat.

P.S. In der besagten E-Mail vom 11.05.2011 sprach die DRV von „Auslandszahlungen“. Wiedergegeben wurde von @rama6 aber im Grünen „Auslandsrente“.
In einem anderen Forum hatte er die Änderung nicht vorgenommen, daher kam ich ins Grübeln.
Zumindest ich sehe in beiden Wörtern eine unterschiedliche Bedeutung, dann hätte ich mir nämlich die Ausführungen bezüglich der „Auslandsrente“ zum Beispiel ersparen können.
Vielleicht ist dies auch der Grund, warum die E-Mail im Ganzen hier nicht eingestellt wird.

Manfred unter Tango

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#19 von rama-6 ( Gast ) , 16.05.2011 00:03

Danke @Tango für deine gute Erklärung,aber warum stelltst du hier nicht die Schreiben rein?Habe dir doch meine Anfrage vom 14.04.2011 und die Antwort der DRV Berlin per E-Mail gesand?
Habe dir noch mal per E-Mail den Text der DRV Berlin zugeschickt.
Wie kommst du auf 3,-Euro Gebühren bei der Bank of America?Für die Überweisung?
Kaffeeleserei,Wahrsager besucht oder hast du wie ich,den Ausdruck der Gutschrift einer Bank vor dir?
Bei meinen ausgedrukten Gutschriften meiner Bank,erscheint für die "Sender's Charge" von der Bank of America
600,-Baht,ich kann auch sehen,das Geld geht zu meiner Hausbank von der Bank of America von ihrer Thainiederlassung.Ordering Bank BOFATH2X,Zusätzlich werden noch eine Exchange Rate abgezogen
in Höhe von 0,0251863.Wo kommen nun die 3 Euro her,wie du sie anführst?
Rate jeden von einer Klage ab,jeder Auslandsrentner kann seine Forderungen für Vergangene Überweisungskosten beim Postrentendienst gelten mache.Seinen Anspruch kann er über die FAX Nr.
+49 180 501 4009 gelten machen,so ist es Tango auch bekannt!

rama-6

RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#20 von Tango , 16.05.2011 09:40

Einen schönen guten Morgen
Bei uns hat es die ganze Nacht geregnet, falls es jemanden interessiert.

@rama6, nicht nur du beziehst eine Rente, die ins Ausland überwiesen wird.
Zu Anfang, als der Wechsel von der Barclaybank zur Bank of America lief, wurden hohe Beträge für die Überweisung abgezogen. Dagegen haben sich viele beschwert und bei der DRV angefragt, warum dies so sei.
Diesen Leuten wurde empfohlen, diese finanziellen Einbußen an den Postrentenservice zu melden und die entsprechende Bankkopien sollten beifügt werden.
Diesen Leuten wurde dann der überhöhte Betrag erstattet.
Bei der nächsten Überweisung haben dann diese Rentner nochmals überprüft und festgestellt, dass sogar weniger als 3 Euro abgezogen wurde, ich hatte da nur aufgerundet.

Nun zu deiner E-Mail:
Es handelt sich bei deiner E-Mail, die du mir zusandtest nicht um eine Kopie sondern um einen Wortlaut, den du von der E-Mail abgeschrieben hast.
Dort heißt es ebenfalls, dass empfohlen wird die finanziellen Einbußen an den Postrentenservice einzureichen.
Außerdem ist es nicht meine Art, private E-Mails ins Internet zu setzen, höchstens mal einen Auszug daraus und dann füge ich aber unverfälscht diesen Auszug ein.

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#21 von Somprit , 16.05.2011 10:27

Zitat von Tango
Diesen Leuten wurde empfohlen, diese finanziellen Einbußen an den Postrentenservice zu melden und die entsprechende Bankkopien sollten beifügt werden.
Diesen Leuten wurde dann der überhöhte Betrag erstattet. ..



... und genau so wurde es von mir in mehreren Fällen für Witwen & Waisen gehandhabt
Nur ob eine Margarine das verstehen wird.... wage ich doch sehr zu bezweifeln

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#22 von coolmen ( gelöscht ) , 16.05.2011 18:36

Dann kann also die DRV die Rente über Fremdbanken senden, die dann wieder an andere Fremdbanken senden und am Ende erheben soviele Fremdbanken Gebühren, bis von der Rente nix mehr überbleibt? Das nennt man dann vermutlich Tango-Walzer-Cha-Cha-Cha-Verfahren.

coolmen

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#23 von Somprit , 16.05.2011 20:52

... sorry coolmen, aber das ist absoluter Quatsch

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#24 von Binturong , 16.05.2011 21:24

rama-6

Zitat
Habe dir noch mal per E-Mail den Text der DRV Berlin zugeschickt.



Wieso machst du das nicht selber?
Wieso brauchst du da andere dazu?

Nicht selber groß genug?

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#25 von rama-6 ( Gast ) , 16.05.2011 22:50

Habe Tango nochmal meine Anfrage vom 16.04.2011 und die Antwort der DRV Berlin vom 11.05.2011
per E-Mailanhang gesendet,mit er ausrücklichen Erlaubnis diese hier reinzusetzen.
Da ist noch meine RentenNr.und meine Adresse drauf,nicht geschwärzt.
Damit hier nicht von Spinnern wieder die Behauptung kommt,könnte ein Fake sein.

Da steht,entgegen Tangos Meinung,jeder Rentner kann die Überweisungsgebühren,vom ersten Tag seiner Auslandsrente,über den Postrentenservice,von der DRV zurückfordern.
Da einige hier zu Dumm sind und nicht Wissen,jeder Deutsche erhält bei Verzug in außereuropäische Ausland seine Rente umgewandelt in eine Auslandsrente,mit einer Veränderten RentenNr.

Somprit,es Scheut mich dich anzuschreiben,aber was Tango da erzählt von klarer Rechtslage für die Überweisungskosten hat er meiner E-Mail entnomen,gleichzeitig sagt er,Überweisungskosten eine Fremdbank trägt der Rentner,Was ist eine Fremdbank?
Geldtranzfer geht von Deutschland zu meiner Hausbank,was habe ich mit einer Fremdbank zu tun?was geht mir an,mit welchen Banken die DRV Verträge macht und daran über Korruption nochmal Verdient?

rama-6

RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#26 von coolmen ( gelöscht ) , 17.05.2011 00:02

Zitat von Somprit
... sorry coolmen, aber das ist absoluter Quatsch




Dir, somprit, scheint entgangen zu sein, wieviele Banken es gibt oder du unterschätzt die Anzahl.

coolmen

RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#27 von Somprit , 17.05.2011 09:04

Zitat von rama-6
...Somprit,es Scheut mich dich anzuschreiben,aber was Tango da erzählt von klarer Rechtslage für die Überweisungskosten hat er meiner E-Mail entnomen,gleichzeitig sagt er,Überweisungskosten eine Fremdbank trägt der Rentner,Was ist eine Fremdbank?
Geldtranzfer geht von Deutschland zu meiner Hausbank,was habe ich mit einer Fremdbank zu tun?was geht mir an,mit welchen Banken die DRV Verträge macht und daran über Korruption nochmal Verdient?



... sehen Sie, das ist der bedeutende Unterschied zwischen uns beiden, ICH scheue mich nicht, Sie als vielschreibender, mit dem Holzhämmerchen drohenden Behörden-Querulanten darzustellen.... SIE werden auch in 100 Jahren nichts verstehen... aber wo bleibt der Link zum Wegfall des EFZ.... also IHREM Wunschdenken...

Apropos, ich würde IHNEN mal empfehlen, mit wachen Gedanken/Überlegungen über die Bedeutung, insbesondere Interpretation von KORRUPTION nachzudenken... denn spätestens dann würden SIE diese nicht mehr im Zusammenhang mit dem internationalen Bankenverkehr betrachten....

... werter - ja, wirklich "werter" coolmen, ich verstehe, dass gerade Du dich einem Alex in gewisser Weise verpflichtet siehst, es immer wieder mal versucht als coolmen oder auch als **** einen Stich zu machen.
Das interessiert mich aber wenig, den virtuelles Foren-Leben habe ich noch nie mit der Realität gleichgesetzt, insoweit sehe ich auch zu Dir kein unmittelbares Problem... aber im Zusammenhang der Zahlungs-/Überweisungsvorgängen zwischen der DRV und dem Rentenempfänger(innen) sind Deine Bemerkungen absolut fehl am Platze...

Ich habe genug Rentenanträge für Thais, seien es Witwen-, Halbwaisen-, oder gar Altersrenten aus einer früheren Erwerbstätigkeit in D. "bearbeitet", dass ich es schon beurteilen kann und sehe es im Grunde als einen Segen an, dass die "teure" Barclay-Bank inzwischen durch die amerikanische Bank ersetzt wurde... macht bei manchen hiesigen thail. RentenemFpänger an eingesparter Gebühr schon mal das Mittagessen für eine ganze Woche und mehr aus .....

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#28 von Tango , 17.05.2011 11:10

@coolmen, die Antwort zu deinen Beitrag hat dir bereits @Somprit gegeben.

Nun aber zum Thema zurück, denn die Antwort meiner Anfrage liegt nun vor, die ich nun hier einfüge. Der Text würde nicht verfälscht, um dies noch zu bemerken.

Zitat:
Sehr geehrter Herr P……,

nach § 47 SGB I sollen die Rentenversicherungsträger die Geldleistungen
kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut überweisen,
soweit die besonderen Teile des Sozialgesetzbuch keine Regelungen hierzu
enthalten. Die Vorschrift wurde als "Soll-Vorschrift" gefasst, um den
jeweiligen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können.

Hinsichtlich der Auslandzahlungen gelten hierzu aber Besonderheiten.

Dass die Deutsche Rentenversicherung den Interessen des Berechtigten
nachkommt, bedeutet nicht, dass sie dabei auch die entstehenden Kosten
übernimmt.
Wie bei Zahlungsverbindungen im Inland, trägt sie nur die
Überweisungsgebühren des Renten Service bis zur ersten Korrespondenzbank.
Das Territorialitätsprinzip (§ 30 Abs. 1 SGB ) steht einer unmittelbaren
Anwendung der Kostenfreiheit (§ 47 SGB I) bei Zahlungen in das Ausland
entgegen - nach Absatz 1 des § 30 SGB I gelten die Vorschriften des SGB für
alle Personen (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (im Inland)
haben.

Im Gegensatz zur Zahlung im Inland, sind für die Transferierung der Zahlung
in das Ausland Korrespondenzbanken notwendig. Daher können Zahlungen in das
Ausland faktisch nicht notwendigerweise gebührenfrei für die Berechtigten
erfolgen.

Die zusätzlich entstehenden Kosten werden nicht vom
Rentenversicherungsträger getragen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen unter
meinefrage@drv-bund.de gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie immer diese
Mailadresse und schreiben nicht an einzelne Mitarbeiter. Sie verkürzen
hierdurch die Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Deutsche Rentenversicherung Bund

Anmerkung: @cooler und @rama6, vergleicht einmal die hier oben gegebene Antwort mit meinem Aussagen in diesem Thread.

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#29 von coolmen ( gelöscht ) , 17.05.2011 13:20

Werter Herr Professor Tango,

jeder Staat erlässt Gesetze, die etwas regeln sollen. In diese Gesetze baut er jedoch auch Vorschriften ein (Paragraphen), die es ermöglichen sollen, das Gesetz zu umgehen, sollte einer Partei ein Nachteil entstehen können. Das nennt man dann praktizierter Unterschied von Theorie und Praxis. So gesehen sind deine Ausführungen theoretisch richtig, finden aber in der Praxis keine Anwendung. Oder hast du übersehen, dass rama6 Klagen abgewiesen wurden mit klein-klein-Versteckspiel? Man verlässt sich darauf, dass der Kleine spätestens nach dreimal nein aufgibt, das ist das Problem. Er verliert den Glauben daran, einmal Recht bekommen zu können.

coolmen

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RE: Für Renten keine Überweisungsgebühren mehr vom Rentner zu za

#30 von Tango , 17.05.2011 14:54

@coolmen schreibt:

„Oder hast du übersehen, dass rama6 Klagen abgewiesen wurden mit klein-klein-Versteckspiel?

Meine Antwort: rama6 hat bislang noch keine Klage eingereicht. Drohungen zu Klagen nehmen wir hier in diesem Forum nicht so ernst, denn die kann jeder aussprechen, dies hatten wir doch schon alles und dürfte dir auch bekannt sein.

Aber etwas hast du @coolmen wohl überlesen, denn @rama6 hat auch geschrieben:
„Ich habe über die Staatsanwalt Berlin eine Strafanzeige erstattet, abgelehnt, eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft von Berlin, abgelehnt.
Zwischenzeitlich eine Verfassungsbeschwerde beim BVG eingereicht, abgelehnt. Einspruch eingereicht, mit der Androhung sonst meine Interessen vor dem EU Gericht gegen Deutschland durchzusetzen.

Anmerkung: Und wenn wir jetzt noch mein Antwortschreiben von der DRV Inhaltlich interpretieren, so merkt selbst ein Laie, dass eine Klage vor Gericht keinen Erfolg verspricht.

Manfred unter Tango

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