Staatsbuergerschaft

#1 von Choti ( Gast ) , 17.05.2009 18:39

Dieses Thema ist speziell fuer Somtam gedacht. Ich setze es nach Ruecksprache und Genehmigung des urspruenglichen Verfassers in dieses Forum.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

§ 4
Abs. 1 Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muss abgegeben oder das Feststellungsverfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

Abs.4 Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos.
Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.

Beispiel 1 bezüglich der deutschen Staatsangehörigkeit:

Ein Deutscher hat zwei Töchter, die eine ist vor dem 01.01.2000 und die andere im Jahr 2001 geboren worden.
Nehmen wir weiterhin an, dass beide Kinder in Thailand geboren sind und dadurch die thailändische Staatsangehörigkeit gemäß Geburt in Thailand erhalten haben.
Des Weiteren nehmen wir an, dass der deutsche Vater das Anerkennungsverfahren der Vaterschaft zumindest für die jüngere Tochter innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt bei der deutschen Botschaft in Bangkok beantragt hat.

Aufgrund dieses Sachstandes sind beide Kinder in Besitz der thailändischen und deutschen Staatsangehörigkeit.

In diesem Fall behalten beide Kinder ihre deutsche Staatsangehörigkeit für immer, es sei denn, sie verzichten irgendwann auf diese.

Beispiel 2 bezüglich der thailändischen Staatsangehörigkeit:

Beide Töchter müssen sich, wenn sie neben der thailändischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchten

innerhalb eines Jahres nach erreichen des Alters von 20 Jahren gemäß der in den ministeriellen Erlassen vorgeschriebene Form und Weise eine Erklärung ihres Vorhabens abgeben, ihre Thaistaatsangehörigkeit abzulegen.
Ausnahme:
Wenn nach dem Betrachten des Vorhabens der Minister der Meinung ist, dass ein vernünftiger Grund besteht, zu glauben, dass eine derartige Person die Staatsangehörigkeit ihres Vaters oder eine fremde Staatsangehörigkeit erlangen kann, soll der verantwortliche Beamte die Erlaubnis erteilen, außer in Fällen, in denen Thailand sich in einem bewaffneten Konflikt oder in einem Kriegszustand befindet.
(Siehe dazu ganz oben unter Thailands Staatsangehörigkeit)
Anmerkung: Bislang sind die Anträge immer genehmigt worden, sofern ich Kenntnis davon erhielt.

Beispiel 3 bezüglich der deutschen Staatsangehörigkeit (siehe oben § 4 Abs. 4 StAG)

Auswirkung: Vater Deutscher, Mutter Thailänderin, Wohnsitz Thailand, das gemeinsame Kind wurde im Oktober 2001 in Thailand geboren. Der Vater hat die deutsche Anerkennungserklärung erst im Dezember 2002 beantragt. Dieses Kind bekommt natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bekommt aber später dieses Kind Kinder in Thailand (Ausland), so können diese Kindeskinder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der Geburt erwerben.

Choti

RE: Staatsbuergerschaft

#2 von Choti ( Gast ) , 17.05.2009 18:59

Hallo Somtam,

in einem Gespraech mit dem Deutschen Konsul in Chiangmai wurde mir die legale Situation uebrigens bestaetigt.
Gruss
Choti

Choti

RE: Staatsbuergerschaft

#3 von scubath , 17.05.2009 20:09

@choti, danke denn hier greifst du nun ein gutes thema auf welches ich gerade in real life kennenlerne.
bei uns ist die situation ein wenig schwieriger, meine partnerin lebt in scheidung, dies bedeutet das nach internationalem recht automatisch ihr eheman als vater von meinem kind betrachtet wird.
fuer eine vaterschaftsanerkennung muss erst die vaterschaft vom eheman meiner partnerin angefochten werden.
klingt kompliziert gell,ist es auch. wir sind nun kurz vor dem abschluss dieses recht komplizierten prozesses. gericht, vormundschaftsgericht in thailand, und und. mus sagen die botschaft in bangkok war sehr hilfsbereit. sobald alles fertig ist werde ich hier berichten wie und was.

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RE: Staatsbuergerschaft

#4 von Somtam ( Gast ) , 17.05.2009 21:17

Danke Choti für die Hinweise, hilft mir bestimmt weiter.
Mit dem Militär ist das so eine Sache in Thailand, ich glaube
das ist nicht´s für Weicheier.

Somtam

RE: Staatsbuergerschaft

#5 von Tango , 23.02.2012 10:55

Vielleicht nicht ganz uninteressant für so einige mit doppelter Staatsangehörigkeit.

http://www.thaigeneralkonsulat.de/news/info_1_2555_de.pdf

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RE: Staatsbuergerschaft

#6 von Somprit , 23.02.2012 12:05

... vieleicht passt dies auch "irgendwie", da wohl "einige" Luug-Khrüng durch ihre Väter mit einem "Doppel-Pass" gesegnet sind (falls hier ungeeignet, bitte an den zuständigen Mod. für Abhilfe/Verschiebung sorgen , Danke! )

Zitat
Kein Non-Immigrant Visa für ledige Väter thailändischer Kinder

Man möchte es eigentlich nicht glauben, Terroristen gehen in Thailand ein und aus, Ganoven und Betrüger betreiben Geschäfte und trotzdem werden diese Schattenwesen in Thailand geduldet. Der Grund - diese Gruppen lassen viel Geld in Thailand. Sei es auf Grund ihres pompösen Lebenswandel, den häufigen Visa Trips oder eben weil scheinbar viele thailändische Offizielle lieber über diese Gruppe schweigen - aus welchen Gründen auch immer.
Die jüngsten Vorkommnisse in Thailand sollten die etwas fragwürdige Visa Politik der Thai eigentlich hinterfragen, anstatt einfach und schnell auf der sozialen ruhigsten Besucher Gruppe in Thailand herum zu trampeln.
Und diese Visa Politik wird nun noch unverständlicher. Ledige und geschiedene Väter sollen künftig kein Non-Immigrant Visa mehr erhalten...

... Väter sind in Thailand nicht willkommen weil...

1. Ihr Einfluss auf das Kind, den Gesichtsverlust der Mutter bedeuten könnte.
2. Das Kind die Regeln und Umgangsformen der Thai Society langfristig hinterfragen könnte.
3. Schullehrer sich nicht mit den "nicht Thai sprechenden" Ausländern auseinander setzen wollen.
4. Väter ein schlechter Umgang für die Halb-thailändischen Kinder sind, da die Männer ja in keiner festen sozialen Bindung zu Frauen stehen.
5. Häuser nicht gebaut sondern nur gemietet werden, da eben der weibliche Druck zur Investition fehlt.
6. Das gilt wohl in einem etwas abgeschwächten Masse auch für die Investition in ein neues Auto
7. Das Einkommen des Vaters nur mit dem Kind geteilt wird, nicht aber mit der Familie der Mutter -> Schande ihr egoistischen Farrang Väter.
Man könnte die Liste noch endlos lang machen,....



wer alles wissen möchte, auch das Schreiben des Honorar Konsul Alan P Taylor von dem thailändischen Konsulat in Hull, England, schaut hierhin: http://www.mojo4you.com/pressestimmen/ne...discher-kinder/

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RE: Staatsbuergerschaft

#7 von Tango , 23.02.2012 13:20

Aber Herr @Somprit, wie kann man nur so einen Standpunkt in der thailändischen Familienpolitik vertreten und hier womöglich aufmucken.

Da kommt so ein her®gelaufener Ausländer und schwängert eine Thailänderin und heiratet sie nicht. Eine Schande für die Thai-Familie, Gesichtsverlust und sonst was. Bringt dadurch Unruhe in die Thai-Familie, indem er womöglich auch dieses erzeugte Kind noch besuchen will.
Nein Herr @Somprit, so geht es nicht.

Ich habe aber gehört, dass die Väter, die nachweislich Unterhalt für dieses Kind und der ledigen oder geschiedenen Mutter zahlen, dass dieser Personenkreis doch ein „Non-Immigrant Visa" bekommen soll. Um Moment wird seitens der Regierung überlegt, wie hoch dieser Unterhalt sein könnte und ob die Zahlung im Voraus zu erfolgen hat, bei Abgabe des Antrags für die jährliche Aufenthaltserlaubnis.

Daher meine ich, man muss immer beide Seiten kennen lernen.

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RE: Staatsbuergerschaft

#8 von illuminati , 23.02.2012 13:24

Zitat von Somprit

Die jüngsten Vorkommnisse in Thailand sollten die etwas fragwürdige Visa Politik der Thai eigentlich hinterfragen, anstatt einfach und schnell auf der sozialen ruhigsten Besucher Gruppe in Thailand herum zu trampeln.
Und diese Visa Politik wird nun noch unverständlicher. Ledige und geschiedene Väter sollen künftig kein Non-Immigrant Visa mehr erhalten...

... Väter sind in Thailand nicht willkommen weil...
1. Ihr Einfluss auf das Kind, den Gesichtsverlust der Mutter bedeuten könnte.
2. Das Kind die Regeln und Umgangsformen der Thai Society langfristig hinterfragen könnte.
3. Schullehrer sich nicht mit den "nicht Thai sprechenden" Ausländern auseinander setzen wollen.

Man könnte die Liste noch endlos lang machen,....



also was soll das Gewinsle es ist doch klar, dass die gesetzlichen Lücken geschlossen werden - bisher wurde solche Dinge mit dem Teamoney geregelt - aber die Westler wollen keine Korruption sondern klar definierte Gesetzte - und die werden jetzt nach und nach in immer schnelleren Tempo nachgeliefert - auch in TH sind die Ämter mittlerweile vernetzt.

Oder glaubt ihr etwa hier liest keiner mit der den thail. Offiziellen Bericht erstattet - es gibt sich unzählige LugKrüng die beherrschen Thai und Deutsch und Englisch und x in Wort und Schrift - nicht alle werden in den DACH Ländern ihr Dasein fristen wollen - hier winkt ein besser Job vor allem leichter erziehlbares Einkommen als im kalten Westen .......

Da in den Foren die -- Demokratie verwöhnten Westler -- keine natürliche Vorsicht gegeüber einem Staatswesen haben, wird hier natürlich auch locker lässig alles ausgeplaudert, was der eine oder andere sich mühsam erarbeitet hat - ich muss mich wiederholen ihr sägt euch den eigenen Ast ab.

Ich greife mir einmal Punkt 3 aus der Liste stellvertretend, ich sehe das so: wenn in D ein türkischer Elternteil in der Schule erscheint und dem Lehrer auf türkisch erzählt was er zu tun und zu lassen hat - und dieser Lehrer würde sich danach richten - dann wäre ich am nächsten Tag in der Schule und würde diesem Lehrer eine klatschen vor versammelter Mannschaft - krass erklärt aber solche Beispiele vordern mich heraus.

Wer sich als Ausländer dauerhaft in einem anderen Land aufhält und sich nicht die mindeste Mühe macht die Sprache in Wort und Schrift einigermassen zu erlernen - der darf sich über solche Dinge auch nicht das Maul zerreissen - das gilt für DACH, TH und den Rest der Welt.

Da ich ja als Schwarzseher bezeichnet werde, sollten sich eigentlich die fragen, die die Situation anders beurteilen, warum meine Befürchtungen sich regelmässig bewahrheiten, manchmal schnell als ich es selbst für möglich halte. Was mag die Ursache dafür sein?
Gruss

 
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RE: Staatsbuergerschaft

#9 von Somprit , 23.02.2012 13:53

Zitat von illuminati
also was soll das Gewinsle es ist doch klar, dass die gesetzlichen Lücken geschlossen werden - bisher wurde solche Dinge mit dem Teamoney geregelt - aber die Westler wollen keine Korruption sondern klar definierte Gesetzte - und die werden jetzt nach und nach in immer schnelleren Tempo nachgeliefert - auch in TH sind die Ämter mittlerweile vernetzt....



... nun @Tango/@illuminati, ich "mucke nicht auf winsle auch nicht", sehe es kalt & nüchtern wie Du - @illuminati -... die Luft wird kälter, und zwar auf allen Ebenen

Auch sehe ich einen @illuminati nicht als "Schwarzseher".... mehr in einem "Grau in Grau".... denn wenn man(n) so alles quer Beet verfolgt... könnte einen das Grauen packen...

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