Nachbeurkundung einer Geburt

#1 von Obelix ( gelöscht ) , 14.02.2012 13:24

Ich bin neu hier im Forum und komme gleich mit einem Problem, an dem der Urkundsbeamte in Deutschland und auch ich verzweifeln.
Der Fall in Kuerze:
2003 wurde mein Sohn hier in Thailand geboren. Die Kindesmutter hat die philippinische Staatangehoerigkeit.
Die Geburt wurde angezeigt und ein philippinischer Pass ausgestellt. Eine Geburtsurkunde wurde erst im Jahre 2010 ausgestellt.
Zu diesem Zeitpunk der Geburt war meine Frau noch mit einem Filipino verheiratet, der aber 2005 verstorben ist.
2007 haben meine Frau und ich hier in Bangkok geheiratet, die Heiratsurkunde wurde ins deutsche uebersetzt und auch von der Botschaft hier legalisiert.
In dem Heiratsprotokoll wurde vermerkt, dass wir einen gemeinsamen Sohn mit in die Ehe bringen.
Erst 2010 wurde die Geburtsurkunde ausgestellt, in dieser bin ich „richtigerweise“ als Vater vermerkt.
Anfang 2011 habe ich dann alle Schritte unternommen, um die Geburt meines Sohnes in Deutschland beurkunden zu lassen, insbesondere weil ich nach Ruecksprache mit der deutschen Botschaft davon ausgegangen bin, dass unser Sohn nach thailaendischem Recht durch die Heirat als gemeinsames Kind legalisiert wurde.
Der Vorgang stand kurz vor dem Abschluss, bis ich dann folgende mail von dem Urkundsbeamten in Deutschland bekam:

„Wenn die Ehe Ihrer Frau erst durch den Tod des Mannes (2005) aufgelöst wurde, war Sie zum Zeitpunkt der Geburt der Kindes noch verheiratet. Nach deutschem Recht ist der Ehemann der Frau der Vater. (So steht es auch im Thailändischen Gesetz).
Da stellt sich mir die Frage, wie Sie überhaupt als Vater in die Geburtsurkunde kommen konnten?“


In dieser Angelegenheit stehe ich in staedigem Kontakt mit dem Urkundsbeamten, der jetzt allerdings mit seinem Latein am Ende ist, aber nach wie vor den Fall mit einer Nachbeurkundung abschliessen moechte. Ein grosse Hilfe waere es schon, wenn ich nach thailaendischem Recht durch Eintragung in die Geburtsurkunde und/oder durch unsere gemeinsame Erklaerung im Heiratsprotokoll mein Sohn auch rechtlich als mein Sohn anerkannt wird.
Gibt es vielleicht noch andere Wege, um nach thailaendischem Recht als Vater anerkannt zu werden? Dieses waere von Vorteil, da nach Aussage des Urkundsbeamten eine Beurkundung dann erfolgen koennte.
So, dass ist der unerfreuliche Fall in Kuerze. Vielleicht hat ja jemand eine Idee, wie der Fall zum Abschluss gebracht werden kann.
Schon mal vielen Dank!

Obelix

RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#2 von Panter ( Gast ) , 14.02.2012 16:09

Versuche es da mal mit.
de.wikipedia.org/wiki/Adoption#Rechtslage_in_einzelnen_L.C3.A4ndern_und_Rechtsordnungen

Panter

RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#3 von Allgeier , 14.02.2012 19:52

Zitat von Obelix
Gibt es vielleicht noch andere Wege, um nach thailaendischem Recht als Vater anerkannt zu werden? Dieses waere von Vorteil, da nach Aussage des Urkundsbeamten eine Beurkundung dann erfolgen koennte.



Irgendwo wo hab ich mal einen Link zu den Issanlawyer's gestellt. Dort schrieben sie um nach thailaendischem Recht als Vater anerkannt zu werden?

- Mit Einwilligung der Mutter
- Per Gerichtsbescheid
- Bein Tod eines Elternteiles

Aber da deine Frau ja Phillipino ist, keine Ahnung.
Auf die schnelle wuerde ich jetzt den Buergeranwalt auf Provinzeebene empfehlen, der kostet nix und weiss doch vielleicht weiter. Oder frag doch auf der Botschaft, vielleicht haben die ja eine Idee wie du vorgehen sollst.

Und mal herzlich willkommen hier

Ach ja. Und fuer eine serioese Frage haettest du dir leicht einen serioeseren Benutzernamen aussuchen koennen. Man koennte ja was weiss ich alles denken.
Nur so meine Gedanken.


Allgeier

 
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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#4 von Binturong , 14.02.2012 22:15

auch / oder wie es bei einer adoption aussieht... .

aber auf unseren experten musst du dich noch eine woche gedulden - wenn er dann noch klar denken kann.

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#5 von neele , 14.02.2012 22:58

Du meinst er ist zu ausgehungert?

 
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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#6 von Binturong , 15.02.2012 00:23

... und gehirnwäsche und so... . oohhmm!

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#7 von Somprit , 15.02.2012 09:09

Lieber Binturong & Neele....ihr beide seid Ketzer....

Da mir ein "Betbruder" mal kurz sein Notebook zur Verfügung gestellt hat, ein kurzes Lebenszeichen aus den Höhen des buddhistischen Olymps... ... welcher mich bereits jetzt 5 Kilo gekostet hat...

Binturong, Du schreibst

Zitat
"... aber auf unseren experten musst du dich noch eine woche gedulden - wenn er dann noch klar denken kann."


...wobei ich eher an unseren Rechts-Experten Manfred unter @Tango denken würde

Dir werter @Obelix muss ich vorab mal sagten, dass Du mit diesem "Hinkelstein" an einer sehr schweren Last trägst ...natürlich ist dieses Dir geborene Kind ein rechtsmäßiges Kind (man(n) glaubt es kaum) des verstorbenen Ehemannes Deiner Holden...

Der Hinweis von @Allgeier mit dem "Bürgeranwalt bei der Provinzverwaltung" ist grundsätzlich SEHR GUT (habe ihn oftmals gegenüber unserem @Hirsch erwähnt ...angenommen, beschritten, Erfolg ??? ).

Ob er allerdings bei Deiner philippinischen Holden zum tragen kommt... ... es sei denn der Geburtsort Deines Kindes würde/könnte im Rahmen des Territorialitätsprinzip (?) zur Staatsangehörigkeit zum tragen kommen ...??? !!!


Später (nächste Woche ) ggf. mehr....

@Binturong Du siehst, ich habe das "klare denken" noch nicht verlernt

...so, nach einen flüchtigen Schnelldurchlauf verabschiede ich mich wieder.... (vorerst )

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#8 von neele , 15.02.2012 14:40

Donnerwetter, auch ich muß mich wohl beim lesen ein bisschen mehr konzentrieren.
So rutschte mir doch hier

Zitat von Somprit

Da mir ein "Betbruder" mal kurz sein Notebook zur Verfügung gestellt hat,..


noch ein t mit rein. Erschreckend!

 
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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#9 von scubath , 15.02.2012 17:30

Zitat von neele
Donnerwetter, auch ich muß mich wohl beim lesen ein bisschen mehr konzentrieren.
So rutschte mir doch hier

Zitat von Somprit

Da mir ein "Betbruder" mal kurz sein Notebook zur Verfügung gestellt hat,..


noch ein t mit rein. Erschreckend!




Neele,ich glaube er meinte diesen hier. http://www.duden.de/rechtschreibung/Betbruder.
Denn mit einem Bett Bruder hat unser somprit sicher nichts am Hut, wohl dann besser ein Bett(L)uder.

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#10 von scubath , 15.02.2012 17:35

Zum Thema selber werde ich heute noch meine Erfahrungen beisteuern.
haben wir ja fast die gleiche Situation und inzwischen schon drei Jahre nervenaufreibende behördengänge hinter uns.
In Bangkok ging nichts aber komischerweise bekam mein Sohn in Deutschland nun doch den deutschen Pass. Mehr dazu später.
aber wie somrit schon schrieb ist der eheman zum Zeitpunkt der Geburt der rechtmässige Vater.
Da gibt es dann einiges zu bewältigen.

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#11 von Binturong , 15.02.2012 19:02

somprit

Zitat
...ich habe das "klare denken" noch nicht verlernt


noch hast du ja 4 tage zeit dazu: nütze jeden tag deines lebens.

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#12 von scubath , 17.02.2012 18:47

Obelix, so wie ich das sehe must du die sterbeurkunde vom ex vorlegen.
der beste weg ist auf jeden Fall in Deutschland beim zuständigen standesbeamten.
in meinem Fall war das ganze noch etwas komplizierter. Wir sind nicht verheiratet und ihre Scheidung ist noch am laufen. Somit der "ex" nach europäischem recht der Vater,zumindest rechtlich.
in Bangkok wurde nach der Geburt ich als Vater eingetragen. Damit dachten wir sei alles ok.
Beim Antrag auf vaterschaftsanerkennung bei der deutschen Botschaft sagte man uns das diese thailländische Urkunde nicht anerkannt wird.
Es wurde verlangt zuerst eine vaterschafts Anerkennung nach Thai recht zu machen.
dies war nur mit Hilfe eines Anwalts möglich. Dauert auch eine weile und verursacht recht hohe kosten.
im Grunde ist das verfahren ähnlich dem einer Adoption. Am ende wurde im Gerichtsurteil festgelegt das ich der leibliche Vater des Kindes bin. Sorgerecht und unterhaltspflicht wurden auch auf beide Eltern
verteilt.
mit diesem Urteil konnten wir nun auch noch eine Urkunde an unserem Wohnort erhalten.
mit allen Dokumenten sind wir dann wieder zur Botschaft um die Beurkundung auf deutscher seite zu legalisieren.
alle Papiere wurden geprüft und nach Berlin gesendet zur nachbeurkundung.
Zwei Monate später wurde eine Deutschland reise notwendig und ein Visa beantragt.
Wieder zur Botschaft und Antrag ausgefüllt. Da wurde nun mit dem Kopf geschüttelt und erklärt ich sei nicht der Vater.
in diesem Moment ist mir dann der Kragen geplatzt und ich wurde etwas laut. Ich sagte der Thai Lady hinterm Schalter das draussen auf der strasse ein som tam stand zu verpachten sei und sie sich da bitte drumm kümmern soll.

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#13 von scubath , 17.02.2012 19:04

Meine Geduld war am ende,zog sich doch das ganze auf über zwei Jahre und endlos Papiere samt kosten.
Ich verlangete sofort einen deutschen angestellten der Botschaft zu sprechen. In weniger als zehn Minuten waren wir dann in einem extra Schalter in welchem wir unser Problem einem netten deutschem angestellten erläutern durften..nach sichtigung aller Dokumente teilte er uns mit das der Fall klar ist und ich eindeutig der Vater. da es zeitlich aber knapp wurde konnte kein Pass für meinen Sohn ausgestellt werden, aber alle antragspapiere wurde erledigt und abgesendet. Für die kurzfristige reise wurden für beide schengen Visa ausgestellt und das ohne dėn übllichen papierkram und ohne Gebühr. (Wie üblich bei angehörgen deutscher Staatsbürger)
Somit konnten wir nach Deutschland fliegen.
Uns wurde zugesagt das bei unserer Rückkehr nach Thailand der deutsche Pass zur Abholung bereit liegt.
zurück und nach dem Pass fragend gab es wieder ein nein. Deutsche Geburtsurkunde von Berlin fehlte noch. (:
Aber es stand eine weitere reise an, hierfür wurde nun ein vorübergehender Pass gültig für ein Jahr aus gestellt.

Was dann in Deutschland gescha schockte mich und seit dem zweifle ich an unserem System.
dazu aber später mehr.

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#14 von Allgeier , 17.02.2012 19:11

Zitat von scubath
Es wurde verlangt zuerst eine vaterschafts Anerkennung nach Thai recht zu machen.
dies war nur mit Hilfe eines Anwalts möglich. Dauert auch eine weile und verursacht recht hohe kosten.



Und dieser Gerichtsbescheid bewirkte das du als Vater im Vaterschaftsregister beim District eingetragen wurdest? Oder nicht.

Hallo Obelix. Wie geht's?

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#15 von Obelix ( gelöscht ) , 17.02.2012 21:30

[quote="scubath"]Obelix, so wie ich das sehe must du die sterbeurkunde vom ex vorlegen.
der beste weg ist auf jeden Fall in Deutschland beim zuständigen standesbeamten.
in meinem Fall war das ganze noch etwas komplizierter. Wir sind nicht verheiratet und ihre Scheidung ist noch am laufen. Somit der "ex" nach europäischem recht der Vater,zumindest rechtlich.
in Bangkok wurde nach der Geburt ich als Vater eingetragen. Damit dachten wir sei alles ok.

Vorest einmal vielen Dank fuer die ausfuehrliche Antwort.

Die Sterbeurkunde liegt dem Urkundsbeamten vor und das schon seit unserer Heirat, da derselbe Urkundsbeamte damals die Heiratsunterlagen ausgestellt hatte und eine Heirat war natuerlich nur nach Vorlage der Sterbeurkunde moeglich.

Die Geburtsurkunde fuer meinen Sohn wurde erst 2010 in Bangkok ausgestellt, also 3 Jahre nach unserer Heirat. Im Heiratsprotokoll wurde der gemeinsame Sohn erwaehnt, die Urkunde wurde ins deutsche uebersetzt und von der Botschaft beglaubigt.
Weitere Schritte habe ich hier nicht unternommen und "Vaterschaftregister'??? keine Ahnung, bin somit dort auch nicht eingetragen. Auch der Urkundsbeamte hat nie einen Auszug aus diesem Register verlangt.
In meinem Fall ist bis jetzt nichts ueber Berlin gelaufen, weil ich immer noch in Deutschland einen Wohnsitz habe und somit die Zustaendigkeit des Standesbeamten in meiner Heimatstadt begruendet ist. Angenehm, weil die ganze Sache persoenlich fast freundschaftlich mit dem Beamten diskutiert werden kann. Allerdings geht jetzt nichts, absolut nichts mehr weiter, da ich als nicht rechtlicher Vater nicht einmal berechtigt bin die Nachbeurkundung zu beantragen und diese buerokratische Last trage ich wie einen Hinkelstein mit mir herum, was auch den Namen "Obelix" erklaert.

Obelix

   

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