... nun Obelix, es hat den Anschein, als ob ich meine tief in mir verborgenen anzweifelnden Gedanken doch einer deutlichen Revision unterziehen müsste.... zudem ich sehr gut nachvollziehen kann, wie die involvierten thailändische Beamtenschaft bei dieser Konstellation: Mutter: Philippinin / Vater: Jörman / Kind geboren in Thailand ins Schleudern kam....
Einst war ich damit beauftragt, in einer Todesurkunde eines Deutschen dessen Staatsangehörigkeit berichtigen zu lassen.
Die Standesbeamtin hier in TH hatte Dutch, also Niederländer eingetragen und wollte meine Reklamation, dass Dutch und Deutsch trotz - Vorlage des Passes - nicht identisch ist, partout nicht zur Kenntnis nehmen.
Diese lapidare Änderung zog sich über mehrere Stunden hin, in dessen Verlauf die Anzahl der sich hinzugesellten Beamten unter dem wälzen einer dicken Dienstvorschrift ständig anwuchs, .... und ich fast vor Wut zur Decke ging!
Schade, dass sich unser Rechtsexperte @Tango jetzt nicht einschaltet... oder sollte er doch... ;)
Denn nachdem Du jetzt eine ordnungsgemäße Geburtsurkunde, legalisiert(!?) durch die Konsularabteilung der Botschaft, in Händen hast, dürfte es doch unter Hinblick des Merkblattes (hier greife ich als sogenannter Auslandsdeutscher gerne auf Berlin zurück ... )
http://www.berlin.de/standesamt1/
http://www.berlin.de/standesamt1/kind//index.html
http://www.berlin.de/standesamt1/kind/geburtsurkunde.html
http://www.berlin.de/standesamt1/kind/anzeige.html
Im Übrigen pflichte ich der mir persönlich als sehr kompetenten Konsulatsbeschäftigten, Frau H. , bei der Deutschen Botschaft zu, alleine durch deine Vaterschaft erhielt das Kind den Status: Deutscher ... falls die Vaterschaft rechtgültig anerkannt ist, wobei der „oberflächige“ Eintrag im Eheregister im Rahmen der später erfolgten Heirat wohl nicht der richtige Weg war.
Zitat
„Wenn die Ehe Ihrer Frau erst durch den Tod des Mannes (2005) aufgelöst wurde, war Sie zum Zeitpunkt der Geburt der Kindes noch verheiratet. Nach deutschem Recht ist der Ehemann der Frau der Vater. (So steht es auch im Thailändischen Gesetz).
Da stellt sich mir die Frage, wie Sie überhaupt als Vater in die Geburtsurkunde kommen konnten?“
... nehme ich vorstehenden „Hinkelstein“ als Grundlage, würde mir schwanen, dass der bereits tote Vater nach den Paragraphen jetzt nur noch durch einen Gerichtsbeschluss endgültig begraben werden kann/könnte... , dazu ggf. (falls die Angaben von Mutter & Erzeuger nicht ausreichen sollten) im Rahmen einer DNA (Kostenpunkt hier in TH/ Med. Fakultät CNX, ca. 5.000 Baht) Klage auf Anerkennung der Vaterschaft vor dem zuständigen thail. Gericht (Kostenpunkt ca. 3.000 Baht) ....
Und hierzu
Zitat
... Ganz ehrlich, warum sollte ich unter falsche Flagge segeln bzw, als schwarzer Panther heimtueckisch zum Sprung ansetzen. Ich wuesste keinen Grund.
... sei angemerkt, dass die hiesigen „Insider“ aufgrund eingehender und tiefschürfender Erfahrung schon wissen, was damit angedacht ist/war/sein könnte...
.... und damit verabschiede ich mich für heute, habe genug der "guten Taten" hier vollbracht