RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#31 von Somprit , 18.02.2012 15:30

... nun Obelix, es hat den Anschein, als ob ich meine tief in mir verborgenen anzweifelnden Gedanken doch einer deutlichen Revision unterziehen müsste.... zudem ich sehr gut nachvollziehen kann, wie die involvierten thailändische Beamtenschaft bei dieser Konstellation: Mutter: Philippinin / Vater: Jörman / Kind geboren in Thailand ins Schleudern kam....

Einst war ich damit beauftragt, in einer Todesurkunde eines Deutschen dessen Staatsangehörigkeit berichtigen zu lassen.
Die Standesbeamtin hier in TH hatte Dutch, also Niederländer eingetragen und wollte meine Reklamation, dass Dutch und Deutsch trotz - Vorlage des Passes - nicht identisch ist, partout nicht zur Kenntnis nehmen.

Diese lapidare Änderung zog sich über mehrere Stunden hin, in dessen Verlauf die Anzahl der sich hinzugesellten Beamten unter dem wälzen einer dicken Dienstvorschrift ständig anwuchs, .... und ich fast vor Wut zur Decke ging!


Schade, dass sich unser Rechtsexperte @Tango jetzt nicht einschaltet... oder sollte er doch... ;)

Denn nachdem Du jetzt eine ordnungsgemäße Geburtsurkunde, legalisiert(!?) durch die Konsularabteilung der Botschaft, in Händen hast, dürfte es doch unter Hinblick des Merkblattes (hier greife ich als sogenannter Auslandsdeutscher gerne auf Berlin zurück ... )

http://www.berlin.de/standesamt1/
http://www.berlin.de/standesamt1/kind//index.html
http://www.berlin.de/standesamt1/kind/geburtsurkunde.html
http://www.berlin.de/standesamt1/kind/anzeige.html

Im Übrigen pflichte ich der mir persönlich als sehr kompetenten Konsulatsbeschäftigten, Frau H. , bei der Deutschen Botschaft zu, alleine durch deine Vaterschaft erhielt das Kind den Status: Deutscher ... falls die Vaterschaft rechtgültig anerkannt ist, wobei der „oberflächige“ Eintrag im Eheregister im Rahmen der später erfolgten Heirat wohl nicht der richtige Weg war.

Zitat
Wenn die Ehe Ihrer Frau erst durch den Tod des Mannes (2005) aufgelöst wurde, war Sie zum Zeitpunkt der Geburt der Kindes noch verheiratet. Nach deutschem Recht ist der Ehemann der Frau der Vater. (So steht es auch im Thailändischen Gesetz).
Da stellt sich mir die Frage, wie Sie überhaupt als Vater in die Geburtsurkunde kommen konnten
?“



... nehme ich vorstehenden „Hinkelstein“ als Grundlage, würde mir schwanen, dass der bereits tote Vater nach den Paragraphen jetzt nur noch durch einen Gerichtsbeschluss endgültig begraben werden kann/könnte... , dazu ggf. (falls die Angaben von Mutter & Erzeuger nicht ausreichen sollten) im Rahmen einer DNA (Kostenpunkt hier in TH/ Med. Fakultät CNX, ca. 5.000 Baht) Klage auf Anerkennung der Vaterschaft vor dem zuständigen thail. Gericht (Kostenpunkt ca. 3.000 Baht) ....


Und hierzu

Zitat
... Ganz ehrlich, warum sollte ich unter falsche Flagge segeln bzw, als schwarzer Panther heimtueckisch zum Sprung ansetzen. Ich wuesste keinen Grund.



... sei angemerkt, dass die hiesigen „Insider“ aufgrund eingehender und tiefschürfender Erfahrung schon wissen, was damit angedacht ist/war/sein könnte...


.... und damit verabschiede ich mich für heute, habe genug der "guten Taten" hier vollbracht

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#32 von Binturong , 18.02.2012 18:24

wie sähe denn eine adoption des eigenen kindes aus?

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#33 von Somprit , 18.02.2012 18:30

...kann man(n) das "eigene Kind", nachweisbar aufgrund einer jetzt vorhandenen ordnungsgemäßen Geburtsurkunde adoptieren.... .... ich unterstelle mal, dass es eine Scherzfrage sein soll ... ... aber gehen wir mal davon aus: Ja... was glaubst Du, wie lange der Adoptionsvorgang andauern würde....

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#34 von Panter ( Gast ) , 18.02.2012 19:52

Wie lange dauert es bis zur Adoption?

Die Dauer der Verfahren ist unterschiedlich. Sowohl das Eignungsverfahren wie auch die Wartezeit danach nehmen Zeit in Anspruch. Manche Bewerber können sich schon nach ein bis zwei Jahren über ein Kind freuen, andere müssen bis zu sieben Jahren warten.
Auf D bezogen.

http://www.babyclub.de/magazin/recht-und...at/haeufig.html

Panter

RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#35 von Binturong , 18.02.2012 21:45

Zitat
Auf D bezogen.


wo leben wir?
wo wollen wir adoptieren?
?
?
?

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#36 von Somprit , 19.02.2012 08:27

...tja, @Panter, unser @Binturong hat es ja eigentlich recht deutlich zum Ausdruck gebracht.... was er von deinem Einwurf wg. einer Adoption hält

Adoption ist nicht gleich Adoption, wenn man(n)/Frau die Ausgangslage: Thailand vs. Deutschland berücksichtigt... sollte
man(n)/Frau auch einen sich ergebenden gaannzz beträchtlichen Kostenunterschied vergegenwärtigen
Das schwierigste dürfte eine ggf. angestrebte "Umwandlung" hinsichtlich des § 3 Abs. 1 Nr.1 ApWirG darstellen!

Doch wir wollen hier des @Obelix "Fall" nicht mit einer Adoption verwässern, denn wer über eine Adoption näheres wissen will, schaut hier nach:

Adoption ... in Thailand
f5t1699p19177-adoption-in-thailand.html?hilit=Adoption#p19177

Adoptionsverfahren in Thailand....
viewtopic.php?f=2&t=1700

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#37 von Allgeier , 19.02.2012 14:49

Zitat von Somprit
wobei der „oberflächige“ Eintrag im Eheregister im Rahmen der später erfolgten Heirat wohl nicht der richtige Weg war.



Nur zu dem Zeitpunkt wohl der einzig richtige. Wir hatten ja auch eine Tochter schon vor der Heirat und durch diesen Eintrag im Eheregister kam das einer Anerkennung der Mutter gleich.
Ob dieser Eintrag im Eheregister und der Eintrag im Vaterschaftsregister auf gleicher Stufe steht, da bin ich ueberfragt. Auf jedenfall geht jeder Eintrag um so leichter, wenn noch alles in einer heilen Welt ablaeuft.

Das koennen wir/ich/uns merken.

 
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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#38 von Obelix ( gelöscht ) , 19.02.2012 15:16

Zitat

Zitat von Allgeier

Zitat von Somprit
wobei der „oberflächige“ Eintrag im Eheregister im Rahmen der später erfolgten Heirat wohl nicht der richtige Weg war.



Nur zu dem Zeitpunkt wohl der einzig richtige. Wir hatten ja auch eine Tochter schon vor der Heirat und durch diesen Eintrag im Eheregister kam das einer Anerkennung der Mutter gleich.
Ob dieser Eintrag im Eheregister und der Eintrag im Vaterschaftsregister auf gleicher Stufe steht, da bin ich ueberfragt. Auf jedenfall geht jeder Eintrag um so leichter, wenn noch alles in einer heilen Welt ablaeuft.

Das koennen wir/ich/uns merken.





Nochmals vielen Dank an alle, die sich hier in den letzten Tagen bemueht haben, den Fall voran zu treiben. Morgen werde ich nochmals den Urkunds - bzw Standesbeamten kontaktieren, um zu klaeren, wie er sich die weitere Vorgehensweise vorstellt, und dann werde ich das Thema "Vaterschaftregister" ansprechen.
Auf jeden Fall halte ich Euch auf dem Laufenden, vielleicht gibt es zur Abwechslung etwas positives zu berichten. Wie sagte unser Fussballkaiser noch so richtig: Schaun wir 'mal, dann sehen wir schon.

Obelix

RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#39 von Somprit , 19.02.2012 17:01

Zitat von Allgeier

Zitat von Somprit
wobei der „oberflächige“ Eintrag im Eheregister im Rahmen der später erfolgten Heirat wohl nicht der richtige Weg war.



Nur zu dem Zeitpunkt wohl der einzig richtige. .....




was ich bezweifle, denn wie @Obelix uns mitteilte fehlte im Heiratsregister der Name und das Geburtsdatum des Kindes.... ein "wertloser" Eintrag also!

...ja, @Obelix, hierzu

Zitat
"...Auf jeden Fall halte ich Euch auf dem Laufenden,..."



schon mal mein Dank vorab, denn man(n) lernt nie aus zumal es ein wirklich interessanter "Beurkundungsvorgang" ist...

Nur erlaube ich mir (...tja, bin schon ein pöser Mensch... ) hierzu

Zitat
...Morgen werde ich nochmals den Urkunds - bzw Standesbeamten kontaktieren,...



die beiläufige Frage: Direkt in D oder fernm. aus TH aus... denn es scheint, als würdest Du dich ja derzeit hier im Lande aufhalten...!

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#40 von Obelix ( gelöscht ) , 19.02.2012 18:00

Zitat

Zitat
...Morgen werde ich nochmals den Urkunds - bzw Standesbeamten kontaktieren,...



die beiläufige Frage: Direkt in D oder fernm. aus TH aus... denn es scheint, als würdest Du dich ja derzeit hier im Lande aufhalten...!



[/quote]

Richtig, ich bin hier in Thailand und werde in D anrufen und dann hoffentlich etwas positives?!

Obelix

RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#41 von MooHo ( Gast ) , 19.02.2012 19:32

Zitat von Obelix

Zitat

Zitat
...Morgen werde ich nochmals den Urkunds - bzw Standesbeamten kontaktieren,...



die beiläufige Frage: Direkt in D oder fernm. aus TH aus... denn es scheint, als würdest Du dich ja derzeit hier im Lande aufhalten...!






Richtig, ich bin hier in Thailand und werde in D anrufen und dann hoffentlich etwas positives?![/quote]


Denk an Rosenmontag!!! Da werden sich wohl nicht viele zur Auskunft bereit erklären.

MooHo

RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#42 von Somprit , 19.02.2012 20:29

.... ich habe gerade soeben eine Email folgenden Inhalts bekommen, welche ich ohne weiteren Kommentar einstelle:

Zitat
--- Die Geburtsurkunde habe ich von Anfang an auf meinen Namen schreiben lassen, das machen Krankenhäuser dort und auch die Behörde, wenn Du das so willst.

Es ist nicht erforderlich, schon verheiratet zu sein, Kind kann also entweder den Namen der Mutter bekommen, oder eben von dem Vater, das ist denen egal.

Da ich ja noch nicht geschieden war, konnte vorher noch keine Eheschliessung stattfinden, also erfolgte das danach.

Dabei ist es wichtig, im Heiratsprotokoll zu erklären, dass es ein gemeinsames Kind ist und auch welcher Name während der Ehe geführt wird.

Dieser Akt reicht aus, um die Staatsbürgerschaft automatisch für das Kind zu erhalten.

Nur dann sind alle weiteren Aktionen nicht mehr erforderlich, es kann sofort ein deutscher Pass beantragt werden.

Auch eine deutsche Geburtsurkunde ist nicht erforderlich, Visum muss danach erteilt werden, wenn Einkommen ausreichend ist und Wohnraum vorhanden ist!!!

Geburtsurkunde in Deutsch kann, muss aber nicht beantragt werden.

Das geschieht dann aus Kostengründen in D.

Nach Anmeldung hier in D. macht das, die örtliche Behörde, nicht Berlin.

Berlin ist nur zuständig, wenn das von BKK aus veranstaltet wird, so hat mir das die Standesbeamtin hier erklärt.

Ich habe das auch noch nicht gemacht, werde es aber noch tun, damit der Zausel es später einfacher hat.

Meine Übersetzung hat bisher überall ausgereicht, auch bei unserer Behörde.

Kindergeldbeantragung war auch kein Problem, alles mit der übersetzten Urkunde.

Ansonsten muss sehr aufwendig die Vaterschaftserklärung, entweder präventiv, also vor der Geburt schon, oder dann danach bei der Standesbeamtin der Botschaft durchgeführt werden.

Kostet alles viel Geld, Termin vorher einen Monat anmelden und dann dieser Auftritt bei der Botschaft.

Wollen die Gestalten in Th. bleiben, dann läuft das über Berlin, Standesamt 1.

War also bei mir alles nicht notwendig. ...



Grundlage: Vater war noch nicht geschieden, Kind also außerehelich durch die thailändische Mutter in Thailand geboren, dann amtl. Werdegang wie beschrieben...

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#43 von Obelix ( gelöscht ) , 19.02.2012 20:41

Zitat

Zitat von MooHo

Zitat von Obelix

Zitat

Zitat
...Morgen werde ich nochmals den Urkunds - bzw Standesbeamten kontaktieren,...



die beiläufige Frage: Direkt in D oder fernm. aus TH aus... denn es scheint, als würdest Du dich ja derzeit hier im Lande aufhalten...!






Richtig, ich bin hier in Thailand und werde in D anrufen und dann hoffentlich etwas positives?!





Denk an Rosenmontag!!! Da werden sich wohl nicht viele zur Auskunft bereit erklären.



[/quote]

Ich komme aus dem hohen Norden, da ist der Rosenmontag so wichtig wie Karfreitag in Thailand. Bin also optimistisch eine Auskunft zu erhalten.

Obelix

RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#44 von Binturong , 19.02.2012 21:43

Zitat
da ist der Rosenmontag so wichtig wie Karfreitag in Thailand.



Also koi meschkerle?

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#45 von Allgeier , 20.02.2012 08:42

Zitat von Binturong
Also koi meschkerle?



Es gibt aber auch Laender, da ist das ganze Jahr meschkerle. Da sind die Leute zwar nicht verkleidet, aber die Handlungsweise ist die gleiche.
Ein bisschen ab vom Thema, aber so ist das hald.

Allgeier

 
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