Bevor ich heute am Rosenmontag den hoffentlich anwesenden Standesbeamten anrufen werde, habe ich ihm noch folgende mail geschickt. Nun bin ich auf seine Vorschlaege gespannt. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Und hier die mail:
Sehr geehrter Herr .........,
Vorab moechte ich mich bei Ihnen fuer die Ihrem Schreiben als Anlage beigefuegten Erlaeuterungen zum thailaendischen Familienrecht bedanken.
Es bestehen keine Zweifel, dass das thailaendische wie auch das deutsche Recht davon ausgehen, dass ein Kind, dass waehrend einer bestehenden Ehe geboren wurde, das legitime Kind des Ehemannes ist. Somit ist zunaechst einmal der erste Ehemann meiner Frau der rechtliche Vater meines Sohnes.
Letzte Woche nahm ich in dieser Angelegenheit erneut Kontakt zur deutschen Botschaft auf und wurde zunaechst einmal verwiesen auf das im Januar 2012 auf den neusten Stand gebrachte Merkblatt der Botschaft:
“Nach deutschem Recht wirksame Vaterschaftsanerkennungen und – festellungen”
(Das Merkblatt fuege ich als Anlage bei)
Danach kennt das thailaendische Recht eine Abstammungsfeststellung durch:
- die Legitimation durch nach Geburt des Kindes erfolgende Eheschliessung der Eltern. Damit dies auch nach deutschem Recht als wirksame Vaterschaftsanerkennung akzeptiert wird, ist bei Eheschliessung zum Eintrag in das Heiratsregister zu erklaeren, dass die Eheleute ein gemeinsames Kind haben, dessen Personaldaten eindeutig anzugeben sind.
Dieses haben meine Frau und ich ordnungsgemaess erklaert. Die Urkunde liegt Ihnen in uebersetzter und beglaubigter Form vor.
Desweiteren ist eine Abstammungsfeststellung alternativ moeglich durch:
- eine Vaterschaftanerkennung durch beim zustaendigen Bezirksamt in das Vaterschaftsregister einzutragende Erklaerung des Vaters, der Mutter und ggfls. des Kindes.
Diese ist bis dato nicht geschehen, kann aber, falls erforderlich, noch erfolgen.
Die Nachbeurkundung der Geburt und die rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung bzw. – feststellung sind zwar zwei rechtlich getrennte Vorgaenge, die aber doch eng miteinander vorbunden, weil die Botschaft die Beurkundung empfiehlt, oder wie mir gesagt wurde, vorschreibt.
Wie Sie mir telefonisch des oefteren erlaeutert haben, muss bei einer Nachbeurkundung der Fall chronologisch aufgearbeitet werden und dabei stellt die rechtliche Vaterschaft des ersten Ehemannes das groesste Problem dar.
Dieses Problem duerfte doch mit einer nachtraeglichen nach thailaendischem Recht wirksamen Vaterschaftsfeststellung entfallen, zumal die Geburtsurkunde mit den darin enthaltenen Erklaerungen, nach dem Tode des rechtlichen Vaters und nach Eheschliessung der biologischen Eltern ausgestellt wurde.
Ist mit einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung das letzte Hindernis fuer eine Nachbeurkundung entfallen?
Ich werde Sie heute noch anrufen, vielleicht haben Sie noch Vorschlaege, wie weiter zu verfahren ist, damit der Fall mit der Nachbeurkundung bzw. mit einer fuer die Passausstellung rechtlich einwandfreien Vaterschaftsanerkennung zum Abschluss gebracht warden kann.
Vorerst verbleibe ich mit freundlichen Gruessen aus Bangkok
...... auch Obelix genannt
Wie versprochen eine kurze Zusammenfassung des Gespraechs mit dem Standesbeamten:
Er selbst kann/will den Fall nicht entscheiden und legt ihn der Standesamtaufsicht zur Entscheidung vor. Dann kann ich irgendwann in 2 Monaten, vielleicht in 8 Monaten, vielleicht aber auch in Jahren mit einer Entscheidung rechnen.
Ich gehe 'mal davon aus, dass der Antrag auf Nachbeurkundung abgelehnt wird. Dieses muss in Form eines Bescheids erfolgen, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Nach erfolgtem Widerspruch kann ich dann mit einer gerichtlichen Entscheidung rechnen.
2 Moeglichkeiten: Die Ablehnung der Beurkundung war rechtens... Dann kann ich auf Feststellung der Vaterschaft klagen, oder das Standesamt wird angewiesen die Beurkundung vorzunehmen.
Verstaendlicherweise dauert mir das etwas zu lange, da ich doch irgendwie moechte, dass mein Sohn vor Erreichen des Rentenalters - und ich meine sein Rentenalter - einen deutschen Pass erhaelt, also muss ich mich nach Alternativen umsehen - hoeren und ich bin zuversichtlich, dass ich diese finden werde.
Das fuer heute. Sobald es wieder etwas zu berichten gibt, melde ich mich wieder und das wird hoffentlich bald sein.
Irgendwo hat der Obelix geschrieben:
Kindergeldbeantragung war auch kein Problem, alles mit der übersetzten Urkunde.
Und die haben nicht nachgefragt wo das Kind den Aufenthalt verbringt, hier oder in der BRD? Ist es nicht richtig das, wenn man in Thailand wohnt es kein Kindergeld fuer die Kleinen gibt?
Bekommst du heute Kindergeld fuer dein in Thailand lebendes Kind?
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Wir haben,als wir in Th,mit unserem Kind ( Deutscher) Wohnten,kein Kindergeld,von D bekommen.
Es gibt,aber ausnahmen.
http://www.arbeitsagentur.de/zen...dergeld.pdf
Mir ist folgende Rechtslage bekannt:
Eine philippinische Staatsangehörige ist mit einem philippinischen Staatsangehörigen verheiratet.
Die Dame hält sich in Thailand legal auf, da sie einen zeitweisen Aufenthaltstitel für Thailand hat.
Sie ist schwanger und bekommt in einem thailändischen Krankenhaus ein Kind.
Nach philippinischem Recht bekommt dieses Kind nach der Geburt automatisch die philippinische Staatsangehörigkeit und den Namen der Eltern, da die Mutter verheiratet ist.
Nach thailändischen Recht bekommt dieses Kind NICHT aufgrund der Geburt in Thailand automatisch die thailändische Staatsangehörigkeit.
Denn es heißt im Gesetz: Eine innerhalb Thailands geborene Person mit fremdländischen Eltern erhält nicht die thailändische Staatsangehörigkeit, wenn zurzeit seiner Geburt der rechtmäßige Vater oder sein nicht mit der Mutter verheirateter Vater oder seine Mutter eine Person ist, der erlaubt wurde, sich befristet in Thailand aufzuhalten.
So stellen wir fest, dass die Person Obelix und die Mutter des Kindes sich nur befristet in Thailand aufhalten.
Daher ist mir schleierhaft, wie hier eine Geburtsurkunde des Kindes überhaupt und nicht erst 2010 ausgestellt wurde. In den meisten Fällen wird so eine Urkunde direkt nach der Geburt, durch Vorlage der Bescheinigung vom Krankenhaus, dass das Kind dort geboren wurde, ausgestellt.
Eine Registrierung der Geburt kann beim thailändischen Amphoe NICHT erfolgen, da das Kind nicht die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt.
So stellt sich die Frage, wo sich denn die erste Geburtsurkunde befindet, welche Staatsangehörigkeit dort eingetragen wurde und wer dort als Vater angegeben wurde?
Des Weiteren ist zu lesen, ich zitiere:
„Dieses Problem duerfte doch mit einer nachtraeglichen nach thailaendischem Recht wirksamen Vaterschaftsfeststellung entfallen, zumal die Geburtsurkunde mit den darin enthaltenen Erklaerungen, nach dem Tode des rechtlichen Vaters und nach Eheschliessung der biologischen Eltern ausgestellt wurde.“
Meine Frage: Wie viel wurde denn für diese angebliche Urkunde unterm Tisch bezahlt, zumal sie ja nach thailändischem Recht nicht ausgestellt werden durfte?
Nun müssten ja 2 Geburtsurkunden vorliegen, eine mit der philippinischen und eine mit der thailändischen Staatsangehörigkeit.
Nach Darstellung des verwirrten Sachverhalts meint nun Obelix auch noch, ich zitiere:
„--- Die Geburtsurkunde habe ich von Anfang an auf meinen Namen schreiben lassen, das machen Krankenhäuser dort und auch die Behörde, wenn Du das so willst.“
Meine Antwort: Eben, weil es so in Thailand üblich ist, wird dies im deutschen Rechtsbereich zurecht nicht akzeptiert (siehe Merkblatt der Botschaft), da sich dort jeder als Vater ausgeben kann.
Also, wenn das Kind eine ledige oder verheiratete thailändische Mutter wäre und das Kind in Thailand geboren wurde, so erhält das Kind den Namen der Mutter und das Kind die thailändische Staatsangehörigkeit, so einfach ist dies.
Wird dieses Kind „Zausel“ z. B. im Jahre 2003 geboren und man wird erst nach dem Tod des Ehegatten tätig bezüglich der Staatsangehörigkeit oder Vaterschaftsanerkennung, so darf man sich nicht wundern, dass diese Ungereimtheiten erst geklärt werden müssen.
Obelix schreibt weiter:
„Dabei ist es wichtig, im Heiratsprotokoll zu erklären, dass es ein gemeinsames Kind ist und auch welcher Name während der Ehe geführt wird.
Dieser Akt reicht aus, um die Staatsbürgerschaft automatisch für das Kind zu erhalten.
Nur dann sind alle weiteren Aktionen nicht mehr erforderlich, es kann sofort ein deutscher Pass beantragt werden.“
Und spätestens hier irrt sich Obelix wieder, denn wo kämen wir hin, wenn es so einfach wäre mit einer Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen?!?!
Obelix schreibt weiter:
„Auf jeden Fall halte ich Euch auf dem Laufenden, vielleicht gibt es zur Abwechslung etwas positives zu berichten.“
Obelix, im Ansatz ist deine Schilderung gar nicht übel, du müsstest vielleicht noch ein bisschen an die Glaubwürdigkeit arbeiten. Damit meine ich aber nicht die „Wulffsche“.
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...@Tango,... & klar, wobei sich wieder mal Theorie & Praxis in Thailand in den eigenen Schwanz beißen....
... aber trotz aller durchaus denk-/sehbaren "Wulff`schen-Taktik bin ich gespannt, wie Obelix dieses Problem gelöst bekommt....
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@Obelix
Als Deutsche im Ausland sind wir auch dazu da, deutschen Landsleuten mit Rat zu helfen. Da Obelix in seiner recht komplizierten rechtlichen Notlage etwas die Übersicht verloren hat, wie Tango richtig erkennt, erlaube ich mir durch googlen “chiangmai Recht und Gesetze deutsches Forum” einen forenübergreifenden Hinweis zur Lösung des rechtlichen Problems zu geben. Schon in den ersten Suchergebnissen wird eine Stelle genannt, bei der durch Kontaktaufnahme rechtlich relevante Informationen versprochen werden. Viel Erfolg.
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ZitatZitat von Choti
@Obelix
Als Deutsche im Ausland sind wir auch dazu da, deutschen Landsleuten mit Rat zu helfen. Da Obelix in seiner recht komplizierten rechtlichen Notlage etwas die Übersicht verloren hat, wie Tango richtig erkennt, erlaube ich mir durch googlen “chiangmai Recht und Gesetze deutsches Forum” einen forenübergreifenden Hinweis zur Lösung des rechtlichen Problems zu geben. Schon in den ersten Suchergebnissen wird eine Stelle genannt, bei der durch Kontaktaufnahme rechtlich relevante Informationen versprochen werden. Viel Erfolg.
Vielen Dank fuer den Hinweis.
Zitat von Tango
Mir ist folgende Rechtslage bekannt:Zitat
Eine philippinische Staatsangehörige ist mit einem philippinischen Staatsangehörigen verheiratet.
Die Dame hält sich in Thailand legal auf, da sie einen zeitweisen Aufenthaltstitel für Thailand hat.
Sie ist schwanger und bekommt in einem thailändischen Krankenhaus ein Kind.
Nach philippinischem Recht bekommt dieses Kind nach der Geburt automatisch die philippinische Staatsangehörigkeit und den Namen der Eltern, da die Mutter verheiratet ist.
Genau das ist geschehen.Zitat
Nach thailändischen Recht bekommt dieses Kind NICHT aufgrund der Geburt in Thailand automatisch die thailändische Staatsangehörigkeit.
Dieses Kind soll gar nicht die thailaendische Staatsbuergerschaft bekommen, darum ging und geht es nichtZitat
Daher ist mir schleierhaft, wie hier eine Geburtsurkunde des Kindes überhaupt und nicht erst 2010 ausgestellt wurde. In den meisten Fällen wird so eine Urkunde direkt nach der Geburt, durch Vorlage der Bescheinigung vom Krankenhaus, dass das Kind dort geboren wurde, ausgestellt.
Das habe ich hinreichend erklaert.Zitat
So stellt sich die Frage, wo sich denn die erste Geburtsurkunde befindet, welche Staatsangehörigkeit dort eingetragen wurde und wer dort als Vater angegeben wurde?
Es gibt nur eine Geburtsurkunde, und zwar die, die hier ausgestellt wurde.Zitat
Meine Frage: Wie viel wurde denn für diese angebliche Urkunde unterm Tisch bezahlt, zumal sie ja nach thailändischem Recht nicht ausgestellt werden durfte?
Kann das ein, dass Du vielleicht etwas voreilig mit Deinen Unterstellungen bist? Gar nichts, absolut gar nichts!!Zitat
Nach Darstellung des verwirrten Sachverhalts meint nun Obelix auch noch, ich zitiere:
„--- Die Geburtsurkunde habe ich von Anfang an auf meinen Namen schreiben lassen, das machen Krankenhäuser dort und auch die Behörde, wenn Du das so willst.“
Habe ich nicht geschrieben, war ein anderes Forumsmitglied!Zitat
Wird dieses Kind „Zausel“ z. B. im Jahre 2003 geboren und man wird erst nach dem Tod des Ehegatten tätig bezüglich der Staatsangehörigkeit oder Vaterschaftsanerkennung, so darf man sich nicht wundern, dass diese Ungereimtheiten erst geklärt werden müssen.
Wer ist Zausel? Der Sohn von einem anderen Mitglied, NICHT mein Sohn.Zitat
Obelix schreibt weiter:
„Dabei ist es wichtig, im Heiratsprotokoll zu erklären, dass es ein gemeinsames Kind ist und auch welcher Name während der Ehe geführt wird.
Dieser Akt reicht aus, um die Staatsbürgerschaft automatisch für das Kind zu erhalten.
Nur dann sind alle weiteren Aktionen nicht mehr erforderlich, es kann sofort ein deutscher Pass beantragt werden.“
Auch das habe ich nicht geschrieben!Zitat
Und spätestens hier irrt sich Obelix wieder, denn wo kämen wir hin, wenn es so einfach wäre mit einer Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen?!?!
Und da stimme ich zu, nur dass es ein anderes Forumsmitglied war, das sich hier irrte.
Obelix schreibt weiter:
„Auf jeden Fall halte ich Euch auf dem Laufenden, vielleicht gibt es zur Abwechslung etwas positives zu berichten.“Zitat
Obelix, im Ansatz ist deine Schilderung gar nicht übel, du müsstest vielleicht noch ein bisschen an die Glaubwürdigkeit arbeiten. Damit meine ich aber nicht die „Wulffsche“.
Und fuer diese Lob bedanke ich mich und moechte mich hier gleichzeitig verabschieden.
Ich moechte es wirklich nicht, dass Ihr hier es mit unglaubwuerdigen Typen zu tun habt, die Bestechungsgelder zahlen muessen und offensichtlich den Ueberblick verloren haben. Vielen Dank und Tschuess
...@Obelix, dieser Rückzug, mit diesen Worten mich doch sehr, entweder bist Du ausgesprochen dünnhäutig, was ich gleichbedeutend mit einer Foren-Unerfahrenheit sehe (was jedoch technisch im Rahmen der Zitat-Nutzung nicht den Eindruck macht) oder Du hast tatsächlich hier eine bühnenreife Regiearbeit abgespult....
Diesem bei mir JETZT entstanden Eindruck kannst Du wegwischen..... wenn Du das Schlussergebnis bekannt gibst!
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