RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#16 von Obelix ( gelöscht ) , 17.02.2012 21:41

.

Zitat
Was dann in Deutschland gescha schockte mich und seit dem zweifle ich an unserem System.
dazu aber später mehr.

[/quote]


Wie sang Johnny Cash noch so richtig: Long ago I stopped asking why und das ist die einzige Moeglichkeit mit der deutschen Buerokratie im Einklang zu sein.

Obelix

RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#17 von Binturong , 17.02.2012 21:56

Zitat
und seit dem zweifle ich an unserem System.



die sind so!

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#18 von scubath , 17.02.2012 22:07

Zitat von Allgeier

Zitat von scubath
Es wurde verlangt zuerst eine vaterschafts Anerkennung nach Thai recht zu machen.
dies war nur mit Hilfe eines Anwalts möglich. Dauert auch eine weile und verursacht recht hohe kosten.



Und dieser Gerichtsbescheid bewirkte das du als Vater im Vaterschaftsregister beim District eingetragen wurdest? Oder nicht.

Hallo Obelix. Wie geht's?

Allgeier



Ja allgaier. Der Eintrag im vaterschaftsregister wurde damit vollzogen.

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#19 von scubath , 17.02.2012 22:18

Obelix, du brauchst die original Geburtsurkunde in welcher steht das du der Vater und deutscher bist.
Mit dieser meldest du das Kind an deinem Wohnsitz an.
Bei der Anmeldung wird nichts zur Person der Mutter gefragt.
Wichtig ist das die Thai Geburtsurkunde auf deutsch übersetzt und von der deutschen Botschaft beglaubigt wurde. !
Nun gehts mit der Geburtsurkunde und der wohnungsanmeldung zum Pass Amt und in zwei bis drei Wochen ist der Pass ausgestellt.
denn entgegen den angaben der Botschaft ist die beglaubigte Thai geb Urkunde mit übersetzung in Deutschland anerkannt. Steht dort dein Name und Nationalität deutsch drinnen ist dein Sohn automatisch auch deutsch. Und das ohne "deutsche nachbeurkundung" der Geburt!!

Aber wichtig!!!!! Nicht das Standesamt wegen nachbeurkundung einschalten!!!!!!

Ich schreibe später noch wie es bei uns ausging.

scubath  
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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#20 von Obelix ( gelöscht ) , 18.02.2012 07:18

Zitat

Zitat von scubath
Obelix, du brauchst die original Geburtsurkunde in welcher steht das du der Vater und deutscher bist.
Mit dieser meldest du das Kind an deinem Wohnsitz an.
Bei der Anmeldung wird nichts zur Person der Mutter gefragt.
Wichtig ist das die Thai Geburtsurkunde auf deutsch übersetzt und von der deutschen Botschaft beglaubigt wurde. !
Nun gehts mit der Geburtsurkunde und der wohnungsanmeldung zum Pass Amt und in zwei bis drei Wochen ist der Pass ausgestellt.
denn entgegen den angaben der Botschaft ist die beglaubigte Thai geb Urkunde mit übersetzung in Deutschland anerkannt. Steht dort dein Name und Nationalität deutsch drinnen ist dein Sohn automatisch auch deutsch. Und das ohne "deutsche nachbeurkundung" der Geburt!!

Aber wichtig!!!!! Nicht das Standesamt wegen nachbeurkundung einschalten!!!!!!




Scubath, besten Dank! Klingt ja unbuerokrtisch, undeutsch und es ist somit schwer nachzuvollziehen, dass hier wirklich deutsche Behoerden involviert waren.
Ich bin in der von der Botschaft beglaubigten Geburtskunde als deutscher Vater erwaehnt. Was ich nicht verstehe ist, dass in der Geburtsurkunde unter 04: Geburtsanzeigender 4.7: Geburtsanmeldung: Nicht vorhanden eingetragen ist.
War Dein Kind mit in Deutschland? Ist fuer die Passbeantragung die Anwesenheit eines Minderjaehrigen erforderlich, oder kann das auch nur vom Vater gemacht werden?
Und nun ein schoenes Wochenende!

Obelix

RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#21 von Somprit , 18.02.2012 10:04

Lieber scubath, mit diesen Aussagen

Zitat
... Obelix, so wie ich das sehe must du die sterbeurkunde vom ex vorlegen.
der beste weg ist auf jeden Fall in Deutschland beim zuständigen standesbeamten....



Zitat
... Aber wichtig!!!!! Nicht das Standesamt wegen nachbeurkundung einschalten!!!!!!



überraschst Du mich sehr... denn OHNE Standesamt ... nun ja....

Aber ich nehme an, dass Du es noch näher erläutern wirst...


Zitat von Obelix
„... diese buerokratische Last trage ich wie einen Hinkelstein mit mir herum, was auch den Namen "Obelix" erklaert



... was ich Dir in meiner überheblichen Großzügigkeit in keiner Weise abnehme....


Und hierzu, @Obelix,

Zitat
... Klingt ja unbuerokrtisch, undeutsch und es ist somit schwer nachzuvollziehen, dass hier wirklich deutsche Behoerden involviert waren. ...

... Ist fuer die Passbeantragung die Anwesenheit eines Minderjaehrigen erforderlich, oder kann das auch nur vom Vater gemacht werden?...



...sei angemerkt, dass es sich um 2-Paar Schuhe handelt... beides sollte in „scubaths Fall“getrennt gesehen und beurteilt werden



... nun werter Obelix, bevor ich mich gedanklich weiter mit „deinem Fall“ beschäftige, stellt sich mir die gleiche Frage, wie sie sich dem Standesbeamten in Deutschland stellte:

Zitat
... wie Sie überhaupt als Vater in die Geburtsurkunde kommen konnten?...



...obwohl dies ja gerade hier in Thailand nicht wunderlich ist, denn dort kann die Mutter Gott-und-die-Welt eintragen lassen..., ggf. den eigenen Vater ... und niemand würde sich daran stören...

Aber auch dies erscheint mir gelinde gesagt, etwas „zwielichtig“... nun ja, will nicht gleich mit der Bratpfanne zuschlagen, deswegen besser: „Undeutlich“ ...

Zitat
.... 2003 wurde mein Sohn hier in Thailand geboren. Die Kindesmutter hat die philippinische Staatangehoerigkeit.
Die Geburt wurde angezeigt und ein philippinischer Pass ausgestellt. Eine Geburtsurkunde wurde erst im Jahre 2010 ausgestellt. ...

... 2007 haben meine Frau und ich hier in Bangkok geheiratet...“



...wobei hier nur wirklich stichhaltige, nachvollziehbare Antworten vieles an erhellendem Licht hereinbringen würde, ggf. wäre sogar ein Hinweis auf eine besondere Art von Papier angebracht....

Und somit nehme ich folgende Anleihe bei Dir

Zitat
... Schon mal vielen Dank!



...also nur Mut, denn ansonsten würde mir schwanen.... dass hier jemand unter falscher Flagge segelt... bzw. ein „schwarzer Panter“ heimtückisch zum Sprung ansetzt....

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#22 von Obelix ( gelöscht ) , 18.02.2012 10:37

Zitat
War Dein Kind mit in Deutschland? Ist fuer die Passbeantragung die Anwesenheit eines Minderjaehrigen erforderlich, oder kann das auch nur vom Vater gemacht werden?
Und nun ein schoenes Wochenende![/quote

]

Hat sich erledigt, habe gerade noch einmal das Merkblatt der deutschen Botschaft hierzu gelesen. Kindesanwesenheit ist jetzt notwendig.

Obelix

RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#23 von Allgeier , 18.02.2012 12:28

Zitat von scubath

Zitat von Allgeier

Zitat von scubath
Es wurde verlangt zuerst eine vaterschafts Anerkennung nach Thai recht zu machen.
dies war nur mit Hilfe eines Anwalts möglich. Dauert auch eine weile und verursacht recht hohe kosten.



Und dieser Gerichtsbescheid bewirkte das du als Vater im Vaterschaftsregister beim District eingetragen wurdest? Oder nicht.


Allgeier



Ja allgaier. Der Eintrag im vaterschaftsregister wurde damit vollzogen.




Und warum wurde das auf dem Gerichtswege gemacht? Wenn die Mutter nichts dagegen hat, (in meinem Fall war das eben nicht so), dann kann auch die Mutter diesen Eintrag veranlassen.

 
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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#24 von Somprit , 18.02.2012 12:34

... nun, -@Allgeier - ich greife mal scubath etwas vor


Zitat
in meinem Fall war das ganze noch etwas komplizierter. Wir sind nicht verheiratet und ihre Scheidung ist noch am laufen

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#25 von Allgeier , 18.02.2012 12:57

Oder 10 verschieden Aemter = 10 verschiedene Vorschriften

 
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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#26 von scubath , 18.02.2012 13:55

Zitat von Obelix


Scubath, besten Dank! Klingt ja unbuerokrtisch, undeutsch und es ist somit schwer nachzuvollziehen, dass hier wirklich deutsche Behoerden involviert waren.
Ich bin in der von der Botschaft beglaubigten Geburtskunde als deutscher Vater erwaehnt. Was ich nicht verstehe ist, dass in der Geburtsurkunde unter 04: Geburtsanzeigender 4.7: Geburtsanmeldung: Nicht vorhanden eingetragen ist.
War Dein Kind mit in Deutschland? Ist fuer die Passbeantragung die Anwesenheit eines Minderjaehrigen erforderlich, oder kann das auch nur vom Vater gemacht werden?
Und nun ein schoenes Wochenende!



Für die Pass Beantragung ist die Anwesenheit nicht vorgeschrieben. Mein Sohn war aber dabei und wartete draussen im wartebereich.

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#27 von scubath , 18.02.2012 14:09

Der somprit hat es schon mit dem richtigen Zitat beantwortet
Da meine Partnerin ja auch noch nach Thai recht verheiratet ist,musste ein Gericht über die Vaterschaft entscheiden.


Und zu somprit. Der standesbeamte ist für die nachbeurkundung der Geburt zuständig.
hierfür prüft er alle Dokumente aus Thailand und die der Botschaft. Dabei fällt ihm auf das die Mutter
"Noch" verheiratet ist. Somit keine nachbeurkundung in Deutschland bis eine scheidungsurkunde oder sterbe Urkunde vorgelegt wird. Denn die Vaterschaft von meiner Seite ist schon durch das Thai Gericht geregelt und auch in Deutschland anerkannt. Nur ohne Scheidung bzw.sterbe Urkunde liegt den Bürokraten eine doppelte Vaterschaft vor

Das Pass Amt hingegen prüft keines der unterlagen aus bangkok

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#28 von scubath , 18.02.2012 14:16

Das Pass Amt hingegen prüft keine der Dokumente aus der Botschaft.
Diese brauchen "nur" eine gültige, übersetzte und beglaubigte Geburtsurkunde.
Meldung beim Einwohner meldeamt und das war es.
und hier betone ich, entgegen der Information der botschaft " Thai geburts Urkunde in deutschland nicht anerkannt" ist dieses Dokument in Deutschland gültig!!!!


Das ende meiner Geschichte fehlt noch, es gab noch einige Verwirrung. Aber leider müsst ihr euch noch ein wenig gedulden. Ich helfe heute Freunden bei einem Umzug. Möbel schleppen und die wohnen wie soll es anders sein wieder mal ganz oben

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#29 von Somprit , 18.02.2012 14:22

Zitat von scubath
...Nur ohne Scheidung bzw.sterbe Urkunde liegt den Bürokraten eine doppelte Vaterschaft vor

Das Pass Amt hingegen prüft keines der unterlagen aus bangkok



... was mir mit der "doppelten Vaterschaft" nicht recht in den Kopf hineingeht, denn einst war ich ebenfalls von solch einem Problem gesegnet .... der "Noch-Ehemann" klagte gg. "meinen Sohn", den ich gleich nach der Geburt standesamtlich im Rahmen einer Randnotiz auf seiner Geburtsurkunde anerkannt hatte...

...im Übrigen sollte unser interessierter Obelix darauf achten, hier die Pass-Frage mit der Beurkundung der Geburt nicht in einen Schuh zu stecken..., er steht schon so vor einem recht schwammig dargestellten Sachverhalt, wozu ergänzende Angaben schon für weitere Aufklärung sorgen könnte.... falls er will

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RE: Nachbeurkundung einer Geburt

#30 von Obelix ( gelöscht ) , 18.02.2012 14:23

...

Zitat
nun werter Obelix, bevor ich mich gedanklich weiter mit „deinem Fall“ beschäftige, stellt sich mir die gleiche Frage, wie sie sich dem Standesbeamten in Deutschland stellte:

Zitat
... wie Sie überhaupt als Vater in die Geburtsurkunde kommen konnten?...



...obwohl dies ja gerade hier in Thailand nicht wunderlich ist, denn dort kann die Mutter Gott-und-die-Welt eintragen lassen..., ggf. den eigenen Vater ... und niemand würde sich daran stören...

Aber auch dies erscheint mir gelinde gesagt, etwas „zwielichtig“... nun ja, will nicht gleich mit der Bratpfanne zuschlagen, deswegen besser: „Undeutlich“ ...




Dann will ich 'mal versuchen die "Zwielichtigkeit' bzw. "Undeutlichkeit" aus dem Wege zu raeumen, um einer Bratpfannenattacke zuvor zu kommen.
Auf die Frage des Standesbeamten habe ich folgendes richtigerweise geantwortet:
"Weil meine Frau und ich dieses wahrheitsgemaess erklaert haben und sowohl die
thailaendischen als auch die philippinischen Behoerden diese Erklaerungen
nicht angezweifelt haben und dementsprechend die Urkunden ausgestellt haben."

Es ist hier noch einiges anzumerken: Der Sohn wurde 2003 geboren. Zu diesem Zeitpunkt wurde keine Geburtsurkunde ausgestellt, ganz einfach, weil wir damals andere Sorgen hatten und mit den Unterlagen vom Krankenhaus bei der philippinischen Botschaft die Geburt angezeigt haben und einen Pass erhielten.

Nach dem Tode des Ehemannes meiner Frau im Jahre 2005 fing ich dann an, alle Unterlagen fuer eine Heirat hier in Thailand zusammenzustellen. Einzelheiten erspare ich mir hier, ist nicht wichtig, aber die ganze Sache zog sich hin, weil thai, philippinisches und deutsches Recht und was noch viel schlimmer war Behoerden dieser drei Laender involviert waren.

Erst als die Heirat erfolgreich abgeschlossen war, fing ich an mir Gedanken ueber eine eventuelle deutsche Staatsangehoerigkeit meines Sohnes Gedanken zu machen. Also Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft.

Die damals dort taetige Frau Hartung klaerte mich dahingehend auf, dass ein Kind durch die Heirat und durch die Erwaehnung des Kindes im Heiratsprotokoll als gemeinsames Kind nach thai Recht legalisiert ist.

Zwar wurde 2007 im Heiratprotokoll die Existenz eines Kindes erwaehnt, aber es wurde kein Namen und kein Geburtsdatum erwaehnt. Auf Anraten von Frau Hartung nahmen wir dann erneut Kontakt mit dem hiesigen Standesamt auf, um einen Nachtrag im Protokoll vornehmen zu lassen. Erst jetzt stellten wir fest, dass wir lediglich ueber eine "Geburtsanzeige"??? des Krankenhaus verfuegten, eine Geburtsurkunde bis dato aber nicht ausgestellt war.
Als Kroenung kam dann noch hinzu, dass in dieser "Geburtsanzeige" eigentlich alles was falsch geschrieben werden konnte auch falsch gemacht wurde. Einfach wunderbar!
Also konnte ein Nachtrag im Heiratsprotokoll erst nach dem Ausstellen einer Geburtsurkunde erfolgen. Bei dem zustaendigen Amt waren sowohl mein Frau und ich zugegen und haben beide mich als Vater wahrheitsgemaess angegeben.
Mea culpa, mea maxima culpa, aber in diesem Moment habe ich nun wirklich nicht an die Familienrechtsvorschriften des deutschen BGB gedacht. Diesen Vorwurf muss ich mir gefallenlassen. Ich bitte auch zu bedenken, dass sowohl meine Frau, als auch ich nicht Thai sprechen.
Die Geburtsurkunde wurde ausgestellt, uebersetzt und von der Botschaft beglaubigt. Mit dieser Urkude wurde dann das Heiratsprotokoll detailliert geandert.

Erst danach habe ich Kontakt mit dem Standesbeamten in Deutschland aufgenommen, um eine Nachbeurkundung zu beantragen. Nach 14 Monaten stand der Fall kurz vor dem Abschluss...alles weitere ist bekannt.





Zitat
.... 2003 wurde mein Sohn hier in Thailand geboren. Die Kindesmutter hat die philippinische Staatangehoerigkeit.
Die Geburt wurde angezeigt und ein philippinischer Pass ausgestellt. Eine Geburtsurkunde wurde erst im Jahre 2010 ausgestellt. ...

...

Zitat
2007 haben meine Frau und ich hier in Bangkok geheiratet...“



...wobei hier nur wirklich stichhaltige, nachvollziehbare Antworten vieles an erhellendem Licht hereinbringen würde, ggf. wäre sogar ein Hinweis auf eine besondere Art von Papier angebracht....

Und somit nehme ich folgende Anleihe bei Dir

Zitat
... Schon mal vielen Dank!



...also nur Mut, denn ansonsten würde mir schwanen.... dass hier jemand unter falscher Flagge segelt... bzw. ein „schwarzer Panter“ heimtückisch zum Sprung ansetzt....


[/quote]

Ganz ehrlich, warum sollte ich unter falsche Flagge segeln bzw, als schwarzer Panther heimtueckisch zum Sprung ansetzen. Ich wuesste keinen Grund.

Obelix

   

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