illegale Grundszueckskaeufe !!

#1 von Manfred , 11.12.2009 09:31

Wer Grundstuecke in Thailand ueber seine Thaiehefrau oder sonstige Strohmaenner kauft, die bestehenden Vorschriften nicht einhaelt, handelt gesetzeswidrig und wird auch bestraft
So ging es nun einem Englaender der im Isaan 200 Rai ueber seine Ehefrau gekauft hat. Nun kam die Razzia, es wurde aufgedeckt und das Land enteignet. Der Englaender sitz nun vertrossen in seiner Heimat.

Ein Sprichwort sagt: wer nicht hoeren will muss Fuehlen !!

 
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RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#2 von Allgeier , 11.12.2009 10:08

Hallo Manfred

Hast du mehr Informationen dazu? War das eine Company?
Wer ist jetzt Besitzer des Landes?

Ueber die Ehefrau haben wohl die meisten ein Grundstueck gekauft. Aber was heist da "ueber"?

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RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#3 von Somprit , 11.12.2009 10:53

... ja, für eine "eigene Bewertung" , insbesondere der Hintergründe dieser "Kurzmeldung" von Dir, werter Manfred, ist mehr erforderlich ... so erscheint es doch sehr ...

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RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#4 von Manfred , 11.12.2009 16:45

Hallo Allgaeier und Somprit, das war keine Company, sondern ein Einzelmann, der die thai- Ehefrau beauftragt hatte die Grundstuecke zu kaufen, Genau dies ist nach thailaendischem Recht verboten. Allgeier, der Besitzer ist jetzt das Land !!
Wenn du als Farang in Thailand einen Rai offiziell kaufen willst, musst du 40 Millionen Bath in Thailand investieren, so das Gesetz.
Es gibt natuerlich immer Farangs, die alles besser wissen und spaeter wie dieser Englaender auf die Schnauze fallen. Ich habe dies schon in mehreren anderen Foren geschrieben, do leider wissen es viele besser. Nun lache ich mir mal wieder ins Faeustchen !!!!
Auch ich habe ein Grundstueck gekauft, jedoch von vorneweg auf den Namen meiner Tochter. Ich habe das Kind vor 20 Jahren angenommen und erzogen, auf sie kann ich mich heute verlassen, deshalb konnte ich es auch wagen auch ein grosses Haus darauf zu bauen.
Heute hat sie mir wieder ihren Kummer ausgeschuettet und erzahlt, dass eine Schuelerin von ihr sehr undankbar ist. Ein Deutscher aelterer Herr hat ihr die Deutsch- Schule bezahlt und schickt monatlich gutes Unterhaltsgeld, in der Hoffnung dass sie nach der Pruefung zu ihm nach Deutschland kommt. Doch sie hat andere Plaene, sie hat gleich mehrere Stecher gleichzeitig laufen und sammelt nur das Geld ein. Arme ahnungslose Rentner !! Meine Tochter macht da natuerlich nicht mehr mit, sie wird ihm auf meinen Rat hin klaren Wein einschemken. Amanzing

 
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RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#5 von Allgeier , 11.12.2009 19:45

Hallo Manfred:

Irgendwie komme ich nicht mit bei deiner Geschichte.
Du schreibst:
der die thai- Ehefrau beauftragt hatte die Grundstuecke zu kaufen, Genau dies ist nach thailaendischem Recht verboten.

Sollte die Ehefrau nachweisen das das Geld von ihr ist, kann sie es doch. Und wenn der Auslaender auf dem Landamt eine "Verzichtserklaerung" unterschreibt. Was spricht dann dagegen das die Ehefrau was kauft?
Dieser Fall war gerade letztes Jahr bei einem Bekannten.

Allgeier, der Besitzer ist jetzt das Land !!

Meinst du den Staat? Das Grundstueck ist in Staatshaenden uebergegangen? Wurde der Englaender nach dem Landkauf hinausgeekelt?
Mein Gefuehl sagt mir das da was nicht stimmt. Ich wuerde jetzt sagen nachdem der Englaender die 200 Rai gekauft hatte wurde er unter irgendeinem Grund zum Teufel geschickt. In diesem Fall das Landamt.

Auch ich habe ein Grundstueck gekauft, jedoch von vorneweg auf den Namen meiner Tochter

Der Englaender hat das Grundstueck von vorneweg auf den Namen seiner Ehefrau gekauft. Und du auf den Namen deiner Tochter. Was ist der Unterschied?
Das Geld zum Grunderwerb ist wohl in beiden Faellen nicht vom jetzigen Besitzer gekommen.

Wie hast du dich gegenueber deiner Tochter abgesichert? Heute kann ja noch alles gut sein. Nur, was ist wenn sie mal an den rechten Typen hinlaeuft?
Dann kann die Vaterliebe auch mal umschlagen in eine andere Richtung. Muss nicht sein, kann aber.

In diesem Sinne

Allgeier

 
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RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#6 von scubath , 11.12.2009 20:43

mir scheint es auch recht fragwuerdig, somal die gesetze recht klar und unmissverstaendlich sind.
ein farang kann und sollte nie davon ausgehen der rechtmaessige eigentuemer zu sein, egal ueber wen er gekauft hatt.
so ist nun mal das recht hier bei den freien.
ueber die frau kaufen verstehe ich so das er zahlt und sie unterschreibt, nach meinem wissen , besonders wenn verheiratet illegal da sie nachweissen muss das sie das noetige kapital aus thailaendischen quellen hatt. moechte mich aber nicht ueber sinn oder unsinn einer solchen regel auslassen. (mieten oder condominium ist auch ne moeglichkeit)
oder eben so wie ich es mache, gesetze einhalten, frau zahlt mit ihrem geld und meins bleibt wo es hingehoert
ihr haus gehoert spaeter auch unserem sohn und ich versuche in der alten heimat auch was schoenes fuer ihn zu haben, so sind wir alle happy. vertrauen zum partner, keine frage der wichtigste punkt bei jeder aktion hier in thailand.
gruss jan

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RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#7 von sarohu ( Gast ) , 12.12.2009 03:42

Hallo zusammen,

Aus meiner Sicht der Rechtslage:

Ein Farang kann kein Land kaufen (weder legal noch illegal) schon gar nicht besitzen auch nicht über eine Thail. Ehefrau oder sonstjemanden. (Ausnahme: Company oder 40 Millionen Investitionen für max. 1 Rai - lass ich hier weg da für die meisten unrealistisch). Die Aussage "Ich habe über ... Land gekauft" ist also grundsätzlich falsch. Ich habe auch kein Land gekauft, sondern meine Thail. Ehefrau!!

Die thail. Ehefrau eines Farangs kann (seit einiger Zeit, war früher nicht so) Land erwerben, muss aber auf dem Landamt schriftlich bestätigen (nicht unbedingt nachweisen!!) dass das Geld ausschliesslich aus ihren eigenen thailänischen Mitteln herrührt. Der ausländische Ehemann muss eine Verzichtserklärung (mit dem Unterpunkt dass kein Geld von ihm zum Grundstückskauf stammt) unterschreiben, die jeglich geartete Ansprüchen auf den Besitz des Landes ausschliesst. Erst nachdem u.a. diese Papiere unterschrieben vorliegen wird der Akt der Landüberschreibung vollzogen.

Wird bei dem Kauf des Landes die Tatsache einer Heirat mit einem Farang von der Ehefrau unterschlagen (der Farang unterschreibt dann ja keine Verzichtserklärung) kann der Kaufvertrag nachträglich für ungültig erklärt werden, das Land im ungünstigsten Fall enteignet und die Ehefrau sogar bestraft werden da dies als Betrug ausgelegt wird. Beim Engländer wird dies genau so gewesen sein....also ein Beispiel eines illegalen Grundstückskauf der Thail. Ehefrau!

Unterm Strich wird also in der Praxis in den meisten Fällen sowohl die Thail. Ehefrau als auch der Farang gezwungen schriftlich zu lügen ansonsten ist der Kauf von Land unmöglich. Die Beamten auf den Landämtern wissen genau wie der Hase läuft, sprich dass in den meisten Fällen das Geld sehr wohl von dem Farang herrührt. Scheint ihnen aber egal zu sein dass da Dinge unterschrieben werden die offensichtlich nicht stimmen.....ich persönlich kann da einerseits nur den Kopf schütteln bin aber andererseits froh dass es so gehandhabt wird. Thailand halt!

Gruss Rolf

sarohu

RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#8 von Rong Kwang ( gelöscht ) , 12.12.2009 03:50

wohl aber kann die Verwandschaft der Familie das Land kaufen und auf die Frau Überschreiben

Rong Kwang

RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#9 von sarohu ( Gast ) , 12.12.2009 03:57

Hallo Christian,

vollkommen richtig aber dieser Umweg der auch mit zusätzlichen Kosten und Zeit verbunden ist, ist durch die "Not-Lügerei" eigentlich völlig unnötig.....

Gruss Rolf

PS. Jetzt wirds aber Zeit für dich zum Schlafen, oder bist du schon wieder auf, oder bist du in D ?

sarohu

RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#10 von MooHo ( Gast ) , 12.12.2009 07:03

Nach den Verwaltungsvorschriften des Department of Land wird erst nach 12 Monaten zwangsenteignet und das Land in einer öffentlichen Auktion Versteigert.
Hat ein Ausländer illegal Land erworben, wird ihm eine Frist von 12 Monaten gesetzt, in der das Land zu verkaufen hat. Wird das Land nicht in dieser Frist verkauft, erfolgt die Auktion.
Nach Auskunft des gerade pensionierten Direktor des Provinzdepartment of Land werden Überprüfungen vorgenommen, hauptsächlich werden jedoch große Flächen unter die Lupe genommen und fast ausschließlich auf Beschwerden hin. Bei Firmen wird geprüft, ob eine aktive Geschäftstätigkeit vorliegt. Liegt diese nicht vor, so wiedr der Landbesitzt als Gesetzesumgehung gewertet. Hat die Firma aber Erlöse aus der angemeldeten Geschäftstätigkeit und zahlt auch darauf Steuern geschieht nichts.
Mann muß schon einem hochrangigem Thai schwer auf die Füße getreten sein, damit eine Überprüfung bei kleinen Grundstücken bis 1 Rai erfolgt.
Nachdem sich die Bevölkerung beschwert hatte, daß Ausländer zuviel Land kontrollieren und damit den Sinn des Gesetzes unterlaufen, wird halt vermehrt darauf geachtet. Es gibt auch immer noch die Möglichkeit den Director-General des Landdepartments um eine Stellungnahme zu bitten. Wenn man glaubhaft machen kann, das die Gesetzesumgehung erfolgte, um die Zukunft der Familie/Nachkommen abzusichern, kann dieser die Landeintragung für legal erklären.

Bei dem geschilderten Fall fehlen einfach zu viele Informationen (Gerüchte, Hörensagen), um das zu beurteilen. Mit den wenigen Fakten sehe ich das nur als unnötige Panikmache an, schon gar nicht als generell angewandte Praxis.

Rolf, wenn ich meiner Frau das Geld schenke, ist es doch keine Notlüge und es sind tatsächlich ihre Mittel. Die Verzichtserklärung muß abgegeben werden, um im Falle einer Scheidung keinen Anspruch auf das Grundstück zu erheben. Diese Verzichtserklärung betrifft aber nicht das Erbrecht, aber in diesem Fall muß das Grundstück auch wiederum innerhalb von 12 Monaten verkauft werden, ansonsten erfolgt eine Zwangsversteigerung.
Der Versuch über Dritte Land zu erwerben ist eigentlich noch schlimmer, als der über die Ehefrau, da hier eindeutig eine Betrugsabsicht gesehen wird. Im Falle der Sxhenkung muß aber auch eine Verzichtserklärung des ausl. Ehemanns abgeben werden. Sicherer ist es, wenn die Schwiegereltern das Grundstück erwerben und es per Schenkungsurkunde den Enkeln übereignen. Dies ist dann gültig, auch wenn das Grundstück nicht unmittelbar auf Kinder überschrieben werden kann. Beim hiesigen Landoffice müßen Kinder mindestens 12 Jahre alt sein, bevor eine Übertragung stattfindet. Durch die Schenkungsurkunde jedoch ist das Grundstück der Erbmasse der Sxhwiegereltern entzogen und kann nicht von anderen Familienmitgliedern im Todesfall beansprucht werden.

MooHo

RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#11 von wiena , 12.12.2009 08:16

Zitat
Beim hiesigen Landoffice müßen Kinder mindestens 12 Jahre alt sein


in Buriram ist das Alter mit 20 Jahren fest gelegt...Eintrag für Landerwerb

 
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RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#12 von Allgeier , 12.12.2009 08:55

Zitat von sarohu


Wird bei dem Kauf des Landes die Tatsache einer Heirat mit einem Farang von der Ehefrau unterschlagen (der Farang unterschreibt dann ja keine Verzichtserklärung) kann der Kaufvertrag nachträglich für ungültig erklärt werden, das Land im ungünstigsten Fall enteignet und die Ehefrau sogar bestraft werden da dies als Betrug ausgelegt wird. Beim Engländer wird dies genau so gewesen sein....also ein Beispiel eines illegalen Grundstückskauf der Thail. Ehefrau!
Gruss Rolf



Aber irgendjemand muss ja geklagt haben. Jemand muss das Landoffice von dieser "Illegalen" Besitznahme unterrichtet haben. Am Schluss haben die gleichen Leute geklagt wo zuvor der Ehefrau das Land verkauft haben.

Zitat von MooHo

Bei dem geschilderten Fall fehlen einfach zu viele Informationen (Gerüchte, Hörensagen), um das zu beurteilen. Mit den wenigen Fakten sehe ich das nur als unnötige Panikmache an, schon gar nicht als generell angewandte Praxis.




Kann mich nur MooHo anschliesen. Waere schoen wenn Manfred mehr Informationen dazu haette.
Im uebrigen kann ich nur sagen das man in Thailand soviel Geld investieren sollte, wo man ohne Probleme bei einem Totalverlust verkraften kann.
In Deutschland alles verkaufen und dann hier investieren in Haus , Land oder Bar ist wohl leichtsinnig.
Das Restgeld sollte wohl fuer eine Rueckkehr nach Deutschland noch ausreichend sein.

Allgeier

 
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RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#13 von scubath , 12.12.2009 08:57

ist man das nicht ueberall der bezahlende A..... wo gibts was fuer die hohle hand. die frage ist doch nur ob kosten und nutzen faktor stimmen.
na und in das LAND investieren wuerde auch ich nicht, aber in meine familie schon, und die zukunft meines kindes. eigentum ist doch nur temporaer, am ende geht nur qualm durch den kamin.
verstehe die aengste mancher nicht die in hohem alter oft sich noch den tag damit verderben das sie das haus nicht besitzen koennen.
lebenserwartung und kaufpreis gegenrechnen, wenn keine nachkommen da sind geniesen und entspannen.
uebrigens danke @moho fuer die ausfuehrungen,gute infos.
gruss jan

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RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#14 von Asienhanno ( Gast ) , 12.12.2009 11:51

Zitat
in Thailand soviel Geld investieren sollte, wo man ohne Probleme bei einem Totalverlust verkraften kann.



nach diesen Motte lebe ich nun schon 7 Jahre hier !!!

aber leider bin ich da absolut in der Minderheit !

JEDE AUSGABE sofort mental abschreiben und das leben hier ist soooo Schön ! vor allen Dingen OHNE Anhang in jeder Form !

Asienhanno

RE: illegale Grundszueckskaeufe !!

#15 von sarohu ( Gast ) , 12.12.2009 15:28

Hallo zusammen,

Asienhanno, bei manchen ist das ganze Leben ein Totalverlust!

Allgeier,

Zitat von Allgeier
In Deutschland alles verkaufen und dann hier investieren in Haus , Land oder Bar ist wohl leichtsinnig.



So ist es Allgeier, für mich ein Schlüsselpunkt! Es kann so schnell gehen das man in Thailand völlig im Regen steht......aus vielerlei Gründen.
Mich persönlich würde dennoch nicht ein investierter Baht reuen, ich weiss dass es schlussendlich in guten Händen liegt. So oder so.

Gruss Rolf

sarohu

   

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