RE: ... thailändischer 5-Jahres-Führerschein in CNX....

#31 von Binturong , 08.08.2010 11:05

Ich weiß nicht, ob man mit dem Internationalen auch auf die Botschaft gehen muss um den dann umzuschreiben.
Ohne auf alle Fälle.

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RE: ... thailändischer 5-Jahres-Führerschein in CNX....

#32 von MooHo ( Gast ) , 08.08.2010 12:47

Die wollten keine Übersetzung usw., nur den Internationalen. Denn nur mit dem darf überhaupt in Thailand fahren. Ein paar Leute, die ich kenne , haben nach Vorlage des Internationalen sofort einenThaiführerschein erhalten, okay Seh- und Reaktionstest inklusive.

Es gab nur 2 Alternativen, Internationaler oder Führerscheinprüfung.

MooHo

RE: ... thailändischer 5-Jahres-Führerschein in CNX....

#33 von Siggi , 09.08.2010 05:49

Zitat
Beim gehen sagte die Beamte dann aber noch, dass ich den deutschen Führerschein zum nächsten mal neu übersetzen und beglaubigen lassen müsse.


Hi Binturong
Für was braucht man noch den deutschen führerschein wenn mann schon den thaiführerschein hat?
man muss doch blos die alten thaiführerscheine mitnehmen wenn man dann neue beantragt.
so war es auf alle fälle bei mir.ich habe jetzt seit 1998 einen thaiführerschein,davor hatte ich einen internatinalen den lies ich damals umschreiben.
mfg siggi

 
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RE: ... thailändischer 5-Jahres-Führerschein in CNX....

#34 von Binturong , 09.08.2010 10:13

Es gibt diese 3. Alternative eben auch noch. (Aber eben komplizierter.)

Ich glaube ja nur, woher sollte ich zuverlässige Nachrichten darüber bekommen(?),
dass das der Grund ist wieso die immer noch auf dem deutschen Schein herum reiten.

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RE: ... thailändischer 5-Jahres-Führerschein in CNX....

#35 von MooHo ( Gast ) , 09.08.2010 12:55

Zitat von Binturong
Es gibt diese 3. Alternative eben auch noch. (Aber eben komplizierter.)

Ich glaube ja nur, woher sollte ich zuverlässige Nachrichten darüber bekommen(?),
dass das der Grund ist wieso die immer noch auf dem deutschen Schein herum reiten.


Es scheint, daß dieStellen an dieich immer gerate, den Vorschriften doch ziemlichverbnden sind. Wenn manmal googelt findet man schnell, daßinTh nur mitdem deutschen Lappen gar nicht gefahren werden darf. Man muß aber bedenken,daß derInternationale immer nur in Verbindung mit dem Nationalen gilt, es ist kein eigenständiges Dokument.

MooHo

RE: ... thailändischer 5-Jahres-Führerschein in CNX....

#36 von Binturong , 09.08.2010 16:46

Ja fahren also gültig war der Deutsche Führerschein nicht.

Nur musste ich in dieser Zeit viel mit dem Auto herum fahren,
weshalb ich mich entschloss diesen gangbaren aber auch komplizierten Weg zu gehen.

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RE: ... thailändischer 5-Jahres-Führerschein in CNX....

#37 von Tango , 13.10.2010 22:50

Fahren mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Thailand und Führerscheinprüfung

Allgemeines

Sie sollten stets daran denken, dass in Thailand Linksverkehr herrscht und Anschnall-pflicht besteht (auf dem Motorrad nicht unbedingt erforderlich). Sie sollten sich auch nicht wundern, wenn Fahrzeuge links oder und rechts überholen.

Auch ein betätigen der Lichthupe bedeutet nicht, dass Sie, sondern nur ausschließlich der Fahrer, der die Lichthupe betätigt, jetzt Gas gibt und an Ihnen mit hoher Geschwind-igkeit vorbeibraust.

Wundern Sie sich auch nicht darüber, wenn die Fahrer bei Ampeln, trotz „Rotlicht“, schon einen Blitzstart vollziehen. Vor Nachahmung wird gewarnt.

Vorfahrtsregeln gibt es wohl auch, finden aber kaum Beachtung. Man unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenstraßen, erkennbar durch die weißen, dicken Wartelinien auf der Nebenstraße, wobei natürlich der Fahrer auf der Hauptstraße Vorfahrt hat.

Aufpassen sollten Sie beim Kreisverkehr. Dort wird im Uhrzeigersinn gekreiselt. Diese Regel führt im Linksverkehr dazu, dass Fahrzeuge im Kreisverkehr automatisch Vorrang haben und es werden keine Vorfahrtsregelnden Schilder benötigt.

Sie sollten sich auch merken, dass trotz Linksverkehr beim Überqueren einer Kreuzung rechts vor links gilt. Sie sollten sich auch merken, dass immer die Abbiegenden die Vorfahrt zu achten haben.

Vorübergehender Aufenthalt in Thailand

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Thailand benötigt der Ausländer einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein und darf mit dieser Fahrerlaubnis in Thailand Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die der Führerschein ausgestellt ist. Bei gelegentlichem Aufenthalt ohne ordentlichen Wohnsitz in Thailand, besteht voller Umfang und Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis.

Grundsätzlich gilt ein Aufenthalt von nicht mehr als sechs Monaten als „vorübergehend“.

Führerscheine müssen nach spätestens 6 Monaten in einem nationalen Führerschein umgetauscht werden, wenn ordentlicher Wohnsitz in Thailand begründet wird § 4 (1) IntVO (Ausnahme: bis 12 Monate erweiterbar bei absehbar vorübergehendem Aufenthalt)

Auflagen oder Beschränkungen, denen Ihre Fahrerlaubnis im Ausstellungsland unterliegt, müssen Sie auch hier beachten.

Der Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeugs mitzuführen. Wenn Sie im Besitz eines internationalen Führerscheins sind, müssen Sie keine Übersetzung mitführen.

Eine Übersetzung des nationalen Führerscheins ist mitzuführen.

Verlängert sich Ihr vorübergehender Aufenthalt, dann können Sie im Ausnahmefall auf Antrag versuchen, Ihre ausländische Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) mit entsprechender Begründung sie noch verlängern zu lassen. Ein Anspruch auf diese Verlängerung besteht nicht. Innerhalb dieser Verlänger-ungszeit gelten dieselben Regeln wie für eine ausländische Fahrerlaubnis bei „vorübergehendem Aufenthalt in Thailand“.

Längerer Aufenthalt in Thailand

Nach Ablauf der Frist von sechs Monaten wird Ihre Fahrerlaubnis in der Regel nicht mehr anerkannt. Sie benötigen dann einen in Thailand ausgestellten Führerschein, um weiterhin am inländischen Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Unter welchen Voraussetzungen Sie die thailändische Fahrerlaubnis erwerben können, sollten Sie generell bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Sie wohnen in Thailand und sind Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis und möchten diese in einen thailändischen Führerschein umschreiben lassen. Für den nationalen Führerschein reicht ein Non-Immigrant-O-Visum oder B-Visum aus; ebenso ein multiple Visum oder die Jahresaufenthaltserlaubnis.

Ein internationaler Führerschein kann bedenkenlos umgeschrieben werden, sofern er noch gültig ist.

Jede Neuausstellung eines nationalen Führerscheins wird vorerst für ein Jahr gegeben. Danach kann man zwischen 1 Jahr und 5 Jahre Gültigkeit wählen.

Benötigt werden dazu
(Hinweis: Kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein):

- Der nationale FS (EU Führerschein) muss von anerkannter Stelle ins Thailändische übersetzt werden, von der deutschen Botschaft beglaubigt und anschließend noch von dem „Legal Officer 5, Department of Consular Affairs, Ministry of Foreign Affairs of Thailand“, abgestempelt werden oder

- nur der internationale Führerschein (keine Übersetzung in Thai notwendig) und entsprechende Kopien

- Gesundheitszeugnis (kann in jedem Krankenhaus ausgestellt werden)

- Wohnsitzbescheinigung (die vom Immigrant Office gegen eine Gebühr ausgestellt wird. Wer ein gelbes Buch nachweisen kann, braucht keine Wohnsitzbescheinigung)

- Passkopien von den Seiten Ihrer Personalien mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder dem Visum und der TM-Karte

Anmerkung: Fotos müssen nicht mehr mitgebracht werden

Wohnsitzbescheinigungen können beim Immigration Office gegen eine Gebühr bis zu 500,- Baht oder bei der deutschen Botschaft oder Konsulat (allerdings da etwas teurer) ausgestellt werden.

Wer einen langen Anfahrtweg zum Immigration Office hat, kann auch diese Bescheinigung schriftlich bei der Botschaft anfordern.

Hierfür wird benötigt:

- Kopie des Reisepasses gut leserlich (Seite mit Bild)

- Vollständige Adresse hier in Thailand mit Kopie des Hausbuches

- Frankierter Rückumschlag für EMS

Gebühren von z.Zt. ca. 1.000 Baht, Restgeld wird zurückgesandt (keine Münzen)

Ebenso können sie die Bescheinigung bei den Honorarkonsulaten Phuket und Chiang Mai bekommen.


Führerscheinprüfung in Thailand

Wie bereits oben unter “längeren Aufenthalt in Thailand” erwähnt, können Sie in Thailand bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen thailändischen Führerschein erwerben.

Welche Unterlagen Sie dafür vorzulegen haben, müssen Sie vor Ort abklären.
Sie benötigen auf jeden Fall Kopien vom Reisepass, ein Gesundheitszeugnis und die Wohnsitzbescheinigung.
Wird der Führerschein erstmalig ausgestellt, so gilt er für ein Jahr. Danach kann er jeweils für ein Jahr oder auch auf fünf Jahre verlängert werden.

Sonstiges
Merken Sie sich bitte, wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Merken Sie sich auch, dass Sie nicht Eigentümer des Führerscheins sind. Sie müssen auf Verlangen den FS aus der Hand geben, dazu ist die Polizei berechtigt. Die Polizei kann den FS erst einmal in Verwahrung nehmen, bis der Geldbetrag bei der Polizeistation bezahlt wurde.

In Thailand zählt der Führerschein als Dokument

- es handelt sich hierbei um eine amtliche Bestätigung einer
FE § 4 (2) FeV (Erlaubnis- und Ausweispflicht für das Führen
von Kfz

- es ist eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 267 StGB

- und gilt als Ausweispapier i.S.d. § 281 StGB

§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

§ 281 Missbrauch von Ausweispapieren

Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überlässt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.

Manfred unter Tango

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RE: ... thailändischer 5-Jahres-Führerschein in CNX....

#38 von phumphat , 25.12.2010 19:37

So nun habe ich meine Thai-Führerscheine auf weiter 5 Jahre verlängern lassen.
Das/die Gesundheitszeugnisse sind entgegen anders verlautbaren Meldungen bei der Verlängerung nicht mehr erforderlich.
Nur bei der Erstausstattung
Lustig fand ich nur, das bei dem zwangsbeglückten ansehen des Videos über die Verkehrserziehung, die anwesenden Thais entweder gar nicht
hinschauten, oder sich untereinander über was weiß ich sich unterhalten haben. In diesem Video wurden genau die Situationen gebracht, die man hier Tag für Tag erleben kann. Bei Rot noch oder schon über die Kreuzung,telefonieren,rauchen während der Fahrt, nicht angeschnallt sein und und und.............

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RE: ... thailändischer 5-Jahres-Führerschein in CNX....

#39 von Binturong , 26.12.2010 00:05

Ich mußte den Gesundheitscheck erst bei meiner Verlängerung machen.
Davor nicht.
Was dann in 5 Jahren kommen mag, das weiß jetzt auch noch keiner.

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#40 von phumphat , 26.12.2010 11:16

Zitat von Binturong

Was dann in 5 Jahren kommen mag, das weiß jetzt auch noch keiner.



so ist es eben, einmal heißt es du brauchst es, dann wieder nicht, du brauchst es,dann wieder nicht, du brau.............................
................nicht.
Aber hier weiß leider keiner so genau Bescheid und es wird immer so gemacht, wie er/sie gerade Lust hat.
Eventuell um uns Farang ein wenig zu ärgern.
Ich hatte ja für die Verlängerung zwei original (ein Original und eine Kopie, ist nicht zulässig so wurde berichtet) ich jedoch bekam beide
kommentarlos retour. Ein deutscher Farang der hinter mir in der Reihe stand, verstand die Welt nicht mehr. Er sagte er war ja gestern schon hier, eben ohne Gesundheitszeugnis und wurde wieder weggeschickt um sich eines zu besorgen.Die Lady darauf angesprochen, sagte zu ihm: only the first time. Er machte seinen Schein zum ersten mal.
capito.
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RE: ... thailändischer 5-Jahres-Führerschein in CNX....

#41 von Siggi , 28.12.2010 07:45

Ich habe meinen Führerschein schon 2 mal 5 Jahre verlängert ,und auch kein Gesundheitszeugnis gebraucht.
mfg Siggi

 
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