(Transmortalen Kontovollmacht) Ja, es handelt sich um jemand, welcher bereits 9 Jahre in Thailand wohnt und aufgrund seiner Vorerkrankung dies zweifelsfrei geregelt haben will. Seine Frau ist Ausländerin (keine Thai oder D) hat aber auch einen deutschen Pass. Kein Wohnsitz in D. Er wollte einen großen Anteil seiner Barmittel wieder nach Deutschland transferieren , lässt das aber bleiben aufgrund der ungewissen Rechtslage. Ich bin in der Angelegenheit auch nicht firm zumal hier noch evtl eine dritte Rechtsbeziehung außer D und TH tangiert wird. Mein letzter Wissensstand ist, dass dies wohl bei einem Bankkonto in Luxemburg möglich ist. Evtl auch noch in Singapur. Dort sind die Grenzen aber ziemlich hoch. Ich glaube man muss dort neuerdings ein Guthaben von ca 2Mill USD vorhalten um überhaupt angenommen zu werden. Über 3 Mill Guthaben wird im Sterbefall dort auch über eine höhere Instanz entschieden wem das Erbe zusteht. Mein Wissensstand hier beruht nur auf "Hörensagen"
Es kann im Fall der Fälle also dauern bis Rechtsklarheit entsteht. Mich interessiert dies nur am Rande da ich nicht über derart große Geldsummen verfüge und mit meiner Frau sowieso ein und/oder Konto unterhalte. Er meinte nur , das eine Bankvollmacht für eine Bankverbindung in D beim Tode de facto erlischt. Und ich glaube er hat nicht ganz unrecht.
Mir fällt höchstens noch die Frage ein inwieweit Thailand auch zur Erhebung einer Erbschaftssteuer berechtigt ist, wenn die Kohle nie das Land Thailand betreten hat.
Zitat von sven ...Mir fällt höchstens noch die Frage ein inwieweit Thailand auch zur Erhebung einer Erbschaftssteuer berechtigt ist, wenn die Kohle nie das Land Thailand betreten hat.