Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#1 von Hirsch , 12.09.2011 03:29

Rechte Biologischer Väter in der EU

Beitragvon Superknu » 11. Sep 2011, 21:26
So sieht es aus:
Bei meinem Fall is es nicht ganz so schlimm wie in dem Beispiel, da meine Tochter die ersten 3 Lebensjahre mit mir als Vater erzogen wurde.
11.09.2011

Familie | 21.12.2010
EU-Gerichtshof stärkt Rechte biologischer Väter

Ein Vater und sein Sohn (Foto: dpa)
Biologische Väter haben in Zukunft mehre Rechte im Umgang mit ihren Kindern
Der Kontakt eines Kindes zu seinem leiblichen Vater ist ein unumstößliches Grundrecht. Zu diesem Urteil kommt der EU-Gerichtshof. Väter, die seit der Geburt keinen Kontakt zu ihren Kindern hatten, haben nun mehr Rechte.


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte biologischer Väter für den Umgang mit ihren unehelichen Kindern gestärkt. Väter dürften zu ihren leiblichen Kindern auch dann Beziehungen pflegen, wenn ein anderer Mann rechtlich als der Vater gelte. Die Straßburger Richter urteilten am Dienstag (21.12.2010), familiäre Beziehungen zu den leiblichen Kindern stünden unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Kinder nie kennengelernt

Ein Vater mit seinem Sohn (Foto: BilderBox )Für Eltern sind Kinder ein wichtiger Teil der Identität

Damit gab der Gerichtshof einem Nigerianer Recht, der Kontakt zu seinen Kindern aus einer früheren Beziehung suchte. Etwa zwei Jahre lang hatte der 43-Jährige eine Beziehung mit einer verheirateten Frau in Deutschland, die 2005 Zwillinge zur Welt brachte. Davor hatte sie sich von dem Nigerianer getrennt. Gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem rechtlichen Vater des Kindes, zieht sie die heute fünf Jahre alten Mädchen auf und hat das Sorgerecht. Der leibliche Vater hatte seine Kinder nie kennengelernt, da das Ehepaar den Kontakt des Nigerianers zu den Zwillingen ablehnte.

Das Familiengericht Baden-Baden gewährte dem damaligen Asylanten zunächst betreuten Umgang für eine Stunde pro Monat mit den Kindern. Aber Ende 2006 reichte das Ehepaar Klage gegen diese Entscheidung beim Oberlandesgericht in Karlsruhe ein. Sie wollten verhindern, dass der leibliche Vater eine familiäre Beziehung zu den Zwillingen aufbaut. Mit der Begründung, dass der Nigerianer in der Vergangenheit keinerlei Verantwortung übernommen und deshalb keine "sozial-familiäre Beziehung" zu seinen Kindern entwickelt habe, bestätigte das Oberlandesgericht das Kontaktverbot.

Ernsthaftes Interesse

Dagegen urteilte nun der Menschenrechtsgerichtshof, dass die Entscheidung deutscher Gerichte, dem Nigerianer den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Sie berücksichtige nicht das Wohl der Kinder. Der Nigerianer habe ein "ernsthaftes Interesse an ihnen gezeigt". Sowohl vor als auch nach der Geburt habe er den Wunsch geäußert, eine familiäre Beziehung zu ihnen aufzubauen.

Kinder spielen im Kindergarten (Foto: afp)"Das Kindeswohl ist im Einzelfall immer entscheidend"

Aus der Perspektive der Straßburger Richter haben die deutschen Gerichte keine "gerechte Abwägung" der Interessen beider Parteien vorgenommen. In diesem Fall seien die Kinder "aus nicht bloß zufälligen, sondern zwei Jahre dauernden Beziehung hervorgegangen". Eine Beziehung zu den Kindern sei für den biologischen Vater "ein wichtiger Teil der Identität".

Als Entschädigung muß Deutschland dem Mann, der heute in Spanien lebt, insgesamt 5000 Euro Schmerzengeld zahlen. Die Kosten für das Gerichtsverfahren von über 4000 Euro muss die Bundesregierung ebenfalls übernehmen.

Deutsches Recht "auf dem Prüfstand"

Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshof ist nicht endgültig, aber bindend. Eine Berufung kann beantragt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte in Berlin, dass nun nach dem Sorgerecht auch das Umgangsrecht in Deutschland "auf den Prüfstand" komme. Bereits 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Sorgerechte eines unverheirateten Vater gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht richtete sich danach.

Die Ministerin betonte, "Der Kontakt zum biologischen Vater darf nicht kategorisch ausgeschlossen werden". Das Kindeswohl im Einzelfall sei immer entscheidend. "Wir werden uns genau ansehen, ob das deutsche Recht die gebotene Abwägung zwischen biologischem und rechtlichem Vater gewährleistet". Bisher erhalten in Deutschland biologische Väter kein Umgangsrecht, wenn sie erstmals Kontakt zu Kindern aufnehmen wollen, die bei der Mutter und ihrem Ehemann in einer "funktionierenden" Familie leben.

Autorin: Anggatira Gollmer (ap, dpa, epd)
Redaktion: Hajo Felten


Wie siehts da in Thailand aus? Ich nehme an es wird aufs selbe rauskommen, oder weiss jemand etwas anderes?
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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#2 von Allgeier , 12.09.2011 08:30

Zitat von Hirsch
Wie siehts da in Thailand aus? Ich nehme an es wird aufs selbe rauskommen, oder weiss jemand etwas anderes?



Ich glaub Antworten auf deine Fragen wurden schon mehr wie einmal gepostet. Nur sind sie wohl nicht was du hoeren willst.

Fahr weiter auf deinem Rachetrip, ach ja. Sie haben dich ja dazu getrieben.

 
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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#3 von Hirsch , 13.09.2011 02:52

@ Allgeier,
das war ja nur zur Info gedacht, weil ganz neu.
Ich hab am Freitag einen Termin beim Anwalt.
Mal sehn was rauskommt.
Von Rachetrip kann da ja noch nicht die rede sein, ICH HAB DOCH BIS JETZT,alles nur erdenkliche getan
um die Sache friedlich zu regeln.
Andi

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#4 von Hirsch , 19.09.2011 04:02

Hab beim rumschnüffeln rausgefunden das meine Ex 3 Kinder hat, Sie hat mir bisher glaubhaft erzählt sie hätte nur 2, inklusive meinem Kind!
Jetzt wirds interessant, bin schon gespannt was ich noch alles rausfinden werde!!
Ich hab sie noch nicht dazu befragen können, da ich momentan zu ihr keinen Kontakt habe!
Stellt sich noch die Frage: wozu hat sie das verheimlicht?
Hat sie womöglich mich, den Irren UND einen Thai gleichzeitig gehabt?

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#5 von Somprit , 03.11.2011 12:07

Lieber Hirsch, solange Du die Vaterschaft nicht zuerkannt bekommen hast (und das geht nun mal nur mit anwaltschaftlicher Hilfe!) wirst Du wie einst Don Quichote gegen Windmühlenflügel anrennen...

Informiere dich mal über die hiesigen Gesetzeslage, wo zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht stark unterschieden wird
http://www.thailawonline.com/en/family/c...d-thailand.html

Beachte hierbei ganz besonders, denn dort heißt es u.a.:

"...In den meisten westlichen Ländern bekommen die Mutter und Vater des Kindes die gleichen Rechte und Pflichten.
Nach thailändischem Recht ist dies nicht der Fall.
Nach § 1546 des CCCT, wenn ein Kind geboren und die Mutter ist mit dem Vater nicht verheiratet, hat der Vater keine RECHTE über das Kind. Nur die Mutter hat Rechte (und Pflichten) über das Kind. ...

Eine Person wird auf der Geburtsurkunde als Vater benannt werden, aber seine Rechte sind nicht nach thailändischem Recht legalisiert.
Selbst mit einem DNA-Test, kann/wird er als Vater auf der Geburtsurkunde als der biologische Vaterstehen, aber er wird nicht als legalisierter VATER mit RECHTEN versehen!

Die Gesetzesgrundlage zu allem findest Du in dem: Handels-und Zivilrecht Thailand (CCCT), §§/Artikel: 1546 ff

Hier nochmals einen Link.... http://www.Beitrag war sehr interessant, hatte es versäumt, ihn komplett zu kopieren ...vielleicht findest Du ihn im Archiv der Tagesschau...

Apropos, es ist doch wirklich keine Seltenheit, dass mal hier und da ein bereits längst vorhandenen Kind "unterschlagen" wird....

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#6 von Hirsch , 17.11.2011 00:47

Danke für die Info.
Ich hab ja bereits einen Anwalt der im Hintergrund schon arbeitet, nur es dauert halt bis alles beisammen ist, halbe sachen sind zum scheitern verurteilt.
Das mit der Geburtsurkunde ist überhaupt kein Proplem, sie wird demnächst berichtigt, sagt der Anwalt-eine reine Formsache bis ich drinnenstehe.
Dann hab ich schon mal den Fus in der Tür, das ist ganz wichtig.
Mein Ziel ist das sie auch für alles zu bezahlen haben was sie angestellt haben.
Ich hatte bis jetzt schon einige tausend Euro auslagen.
Ganz zu schweigen von den Schlaflosen Nächten wo ich vor Wut und Hass nicht schlafen kann, auch dafür will ich entschädigt werden.

Übrigens weiss ich bis heute nicht den Grund warum sie mir das alles antun , auch das bringt mich zur Weissglut !
Das sie ein Kind "vergessen hat ist mir Rätselhaft, keine Ahnung für was das gut sein soll bzw. wozu sie sowas macht!
Ich werd mir jetzt den LInk durchlesen, ich werd berichten wenn es news gibt!

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#7 von Somprit , 17.11.2011 19:01

Zitat von Hirsch
Ich hab ja bereits einen Anwalt der im Hintergrund schon arbeitet, ....
Das mit der Geburtsurkunde ist überhaupt kein Proplem, sie wird demnächst berichtigt, sagt der Anwalt-eine reine Formsache ....



... wenn ich lese: ... Geburtsurkunde ...kein Problem, ... sagt der Anwalt ... reine Formsache... schüttelt es mich und ich frage mich, ob er wirklich ERLICH zu Dir ist?

Welcher Anwalt "im Hintergrund" arbeitet.... hoffentlich DER RICHTIGE der NICHT diese


Zitat von Hirsch
...einige tausend Euro auslagen



kassiert hat

Ich hoffe Du hältst uns auf dem Stand der Dinge, insbesondere hinsichtlich der "reine Formsache"

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#8 von Allgeier , 17.11.2011 19:47

Das mit den einigen tausend Euro wuerde mich auch interessieren. Wenn du natuerlich den Flug auch einrechnest, dann kommt das wohl schon hin.
Im uebrigen schliess ich mich dem somprit an,

Zitat von Somprit
"reine Formsache"

 
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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#9 von Hirsch , 20.11.2011 19:45

Zitat von Allgeier
Das mit den einigen tausend Euro wuerde mich auch interessieren. Wenn du natuerlich den Flug auch einrechnest, dann kommt das wohl schon hin.
Im uebrigen schliess ich mich dem somprit an,

Zitat von Somprit
"reine Formsache"




Ja, die Umsonst-Flüge sind eingerechnet, ich bin schon 2x umsonst rübergeflogen und hab 2x umbuchen müssen um meinen aufenthalt zu verlängern,
einmal sah ich mein Kind überhaupt nur 23 Stunden, weil dann musste ich auch meinen-um 14 Tage verlängerten Rückflug antreten, sonst hätt mich meine damalige Firma vermutlich
vor die Tür gesetzt!
Das alles um mein Kind zu sehen-daher rechne ich das auch zum Schaden!
Detektivkosten bisher ca. 950 Eu, dann kommen noch Anwaltskosten von ca. 200 000 THB dazu (Pauschalbetrag-alles ist inkludiert)
und das ganze wird aber erst dadurch zum Mega-schaden, da ich meinen Arbeitsplatz aufgab um in Thailand mein Kind aufwachsen zu sehen und auch zu verhindern das der Spasst einfluss auf mein Kind nimmt,
, ich hab mit der Ex geplant Geschäftlich was aufzuziehen, ich hatte ja genug Startkapital,
als ich dann jedoch da war , wieder das gleiche spiel: Sie ist ihn wieder nicht losgeworden-ich konnte wieder in ein Hotel gehn und nach 3 Monaten hab ich dann die Reissleine gezogen und das Thema "Leben in Thailand" abgehakt!
Da fingen dann gleichzeitig die Propleme mit ihr an, und auch meine: Meine Firma baute massiv Leute ab-da war keine Rückkehr möglich.
Ich mache grad ne neue Ausbildung (Arbeitsmarktservice bezahlt alles) allerdings bekomme ich nichtmal nen durchschnittslohn, bei meiner alten Firma hatte ich das doppelte.
Wenn ich jetzt die differenz rechne-Monat für Monat, bis zur Rente -also ca. 240 Monate,mindestens 1400 Schaden im Monat wenn es so bleibt, und bestenfalls 700 schaden-falls ich eine ähnliche Arbeit wieder bekomme, nach der Ausbildung-hinzu kommt noch das ich dann weniger Rente bekomme, der Schaden ist jedenfalls bereits enorm.
Davon abziehen muss man nur den Unterhalt für mein Kind-den ich vorerst eingestellt habe-und das solange bis sich alles normaliesiert hat.

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#10 von Allgeier , 21.11.2011 19:12

Jetzt lasst du dir von jemanden wo in deinem Heimatland Unterhalt zahlen muss und/oder auch noch eine Scheidung durchgemacht hat. Dann kannst du ausrechnen wieviel du gesparst hast.
So must du denken.
Das mit dem Lohnausfall hineinrechen ist doch ein Witz. Dann waere irgendetwas anderes gekommen.

Und zu denen 200000 Bath Anwaltskosten (alles inclusive). Was soll ich dazu sagen. Nix.

Du wirst das schon machen. Deinen Wohnungswechsel hast du noch vergessen aufzurechnen.

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#11 von Hirsch , 22.11.2011 07:17

Zitat von Allgeier
Jetzt lasst du dir von jemanden wo in deinem Heimatland Unterhalt zahlen muss und/oder auch noch eine Scheidung durchgemacht hat. Dann kannst du ausrechnen wieviel du gesparst hast.
So must du denken.
Das mit dem Lohnausfall hineinrechen ist doch ein Witz. Dann waere irgendetwas anderes gekommen.

Und zu denen 200000 Bath Anwaltskosten (alles inclusive). Was soll ich dazu sagen. Nix.

Du wirst das schon machen. Deinen Wohnungswechsel hast du noch vergessen aufzurechnen.

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Die unterhaltszahlung hab ich nur eingestellt solange ich mein Kind nicht sehe.
Den Lohnausfall muss ich schon rechnen-ich wär Garantiert bis zur Rente mit 57 bei der Firma geblieben- war echt ein Premium-Job wie es ihn auf der Welt wahrscheinlich höchst selten gibt!
Der Anwalt ist kein Thai!!
Ich hatte vorher einen Anwalt in BKK kontaktiert- der wollte 7500 Baht & MWST. für ein Telephongespräch das seine Secretärin für ihn führen sollte- er war Deutscher und versteht in Thailand auch nur Bahnhof, ich habe dankend abgelehnt-das war mir dann doch zu teuer!!
Den Wohnungswechsel Rechne ich nicht- weil ich hab jetzt einen Ausbildungsplatz & Schule sehr weit entfernt und wollte sowieso aus der Wohnung raus- sie Lag im Parterre neben der Strasse, das Privatleben war dadurch schwer beeinträchtigt, ich hab nur drin gewohnt weil sie sehr billig war.
Schlussendlich darf man nicht vergessen das ich ganz alleine gegen die Verbrecher angehe- da dauert alles etwas länger, aber ich hoffe doch das ich das ganze in den nächsten 5-10 Jahren abschliessen kann-zu meinem gunsten natürlich, sonst dauerts noch länger!

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#12 von Somprit , 22.11.2011 08:43

...lieber Hirsch, wenn ich so manche Worte hier jetzt von Dir lese, bekomme ich starke Bauchschmerzen.... später mehr dazu!

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#13 von Somprit , 23.11.2011 08:51

Zitat von Hirsch
... Detektivkosten bisher ca. 950 Eu, dann kommen noch Anwaltskosten von ca. 200 000 THB dazu (Pauschalbetrag-alles ist inkludiert)...



.. nun erst einmal zu dem „hochgerechneten Schaden“, den man(n) mehr oder weniger als Kollateral-Schaden im Zusammenhang des ganzen Zirkus – sorry für diese Bezeichnung - abharken kann....

Mir ist unerklärlich, wie der „Möchtegern-Vater“ sich derart verhält, sein Verhalten steht im Widerspruch seiner Worte...
Aber letztendlich hat die Kindesmutter alle Fäden in der Hand, und wenn dann vielleicht die liebe „Oma/der Clan“ die besseren finanziellen Möglichkeiten bei dem „Möchtegern-Vater“ sehen, hast Du, lieber Hirsch, absolut schlechte Karten!

Wenn ich dann lese, einen Detektiv für ca. 900 EUR krausen sich mir die verbliebenen wenigen Haare, ein „Detektiv“, vielleicht gar angeheuert in einem „Touri-Gebiet“ zum tätig werden im Isaan ...

Auch die 200.000 Baht für einen Anwalt erscheinen mir mehr als nur überzogen und haben für MICH den Anschein einer Abzocke...

Bedenke ich dann, dass Du schreibst „kein Thai“ kommt mir dieser „Anwalt“ doch recht dubios vor... denn ein „Farang“-Anwalt alleine kann einfach nicht tätig werden, nicht nur dass ich ihm das spezielle Familienrecht-Wissen unterstellend abspreche, kann er nur aus einer thailändischen Anwaltskanzlei heraus operieren, d.h., Du bezahlst im Grunde 2 Anwälte... für etwas, was, wie Du schreibst „im Hintergrund“ abläuft.

Was bitte soll ein solcher Anwalt „im Hintergrund“ mit seinem Luftschloss, dass die Änderung der Geburtsurkunde „NUR EINE FORMSACHE“ sein soll....

Er sollte sich bei solch einem „Versprechen“ sein Studiengeld wiedergeben lassen!

Hättest Du die Detektivkosten incl. der horrenden Anwaltsgebühr erst einmal zurückgestellt und dich wirklich hinreichend unter Beiziehung eines guten Dolmetschers bei der provinzialen Rechtsberatung kundig gemacht, wärest Du heute klüger....

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#14 von Hirsch , 24.11.2011 00:09

@ Somprit,
Leider weiss ich immer noch nicht was der möchtegern gesagt hat.
Den "Detektiv" hab ich im Internet gesucht, er is aus Korat-ein Österreicher, und er erschien mir für den Fall geeignet.
Er hat mir schriftlich bestätigt das er mir innerhalb einer gewissen Frist die gewünschten ergebnisse liefert- bis dato ist nix davon eingehalten worden.
Der Anwalt steht auf der Empfehlungsliste der Botschaft- gilt daher für mich als seriös! Er hat eine Partnerkanzlei in Thailand und hat selbst eine Thai angestellt,
das das mehrkosten verursacht ist klar. Bei dem Betrag sind alle Kosten( Reise-Gericht-Dolmetschkosten etc. inkluduiert, was bei anderen Anwälten oft noch hinzukommt.
Ich bin ja bei einigen Ämtern in Korat gewesen- mit einer Freundin (Thai)die für mich gesprochen hat, es drehte sich aber immer im Kreis und ich bin nicht weiter gekommen.
Nur einmal hatte ich gelegenheit weiterzukommen-war aber damals zu doof den Hinweis auf " Arbeit in der Mittagspause = Freizeit" zu verstehen- hätt man es mir direkt gesagt hätt ich selbsverständlich gleich bezahlt-so wie es in Thailand Brauchtum ist.
Auch gut gemeinte Angebote von Hilfsbereiten Personen sind leider im Sand verlaufen- so das mir nichts anderes übrigblieb als einen erfahrenen Anwalt einzuschalten-
was natürlich nicht heisst das ich dafür untätig rumsitzen werde- ich hab jetzt sozusagen ein neues Lebensziel in das ich meine Freizeit investiere.
Der Auslöser ist die Aktion von denen das sie mich runtergelockt haben mit dem Versprechen meine Tochter zu sehen und ich sie dann nicht gesehn habe-sie hat ganz normal gesprochen am Telefon und gesagt sie ruft mich am nächsten Tag zurück- ich wart heut noch auf den Rückruf- sie hat dann das Handy abgemeldet und als ich im Dorf war war das Haus leer. Sowas darf man mit mir nicht machen- das werd ich ihnen lernen müssen.
Die wollen mich fertigmachen-zu ihrer Unterhaltung, und ich versuch den Spiess umzudrehen-so einfach ist das.
Ich habe mir nicht das geringste zu schulden kommen lassen bei ihr- die Aktion haben sie auf Luft gestartet-ich weiss bis heit nicht wozu das ganze gut sein soll!
Da sie ja von dem Klaus-Dieter W...er sowieso 15 000 THB und Freies wohnen hat und von mir noch ein paar tausender für mein Kind/Monat denk ich natürlich nicht dran ihre Familie durchzufüttern,
was der Spasst natürlich auch noch macht- bei so Idiotien bin ich sicher nicht dabei- das darf er gerne übernehmen-er kann alles haben ausser mein Kind!!

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#15 von Hirsch , 24.11.2011 00:29

Mir fällt grade noch ein das sie mir ein paar mal erzählt hat das ihre Familie sie immer drängt ihn doch zu Heiraten da er ein guter Farang sei! Ich fragte sie darauf warum sie es nicht getan hat, sie sagte weil sie ihn nicht liebt!
(Als ich das letzte mal mit ihr Telefonierte hatte sie mir erklärt das sich gefühle ändern können und sie ihn Liebt) - mir egal, ich brauch sowieso keine Thai,
Ich glaube die war sowieso Heiratswütig- vom Alter her schon angezählt, musste sie wohl noch schnell wo unterkommen, -na mich hat sie auch immer darauf hingewiesen das ich nur in ihrem Haus wohnen könnte wenn ich sie Heirate,
ich hatte aber keine Lust dazu und verstand damals nicht das das ein eventueller hinweis sein könnte auf bevorstehende änderungen- ich hatte ihr nie im Leben zugetraut das sie auch so falsch und abgedreht sein kann-ich hab mir extra KEINE aus der Bar gesucht um solche Aktionen zu vermeiden- das is aber gründlich schiefgegangen.
Möglicherweise hab ich das ganze Drama ihrer Buckligen Thai-Familie zu verdanken.
Bei meinen Besuchen ist mir schon immer wieder unbewusst aufgefallen das sich alle irgendwie distanziert mir gegenüber verhielten- so als würden sie nur mit mir kontakt haben wenn es sich nicht unbedingt vermeiden lässt.
Heute weiss ich warum-es passt alles zusammen!
Anscheinend hatte sie immer schon uns beide gleichzeitig.
Mir gegenüber behauptete sie immer das sie mich länger kennt als ihn- auch auf mehrmaliges Nachfragen.
Im Gegensatz dazu behauptete er bei einem Treffen das er sie viel länger kennt und sie schon ein paar Jahre länger ein paar sind.
Als sie jedoch geheiratet haben behauptete auch sie plötzlich das sie ihn länger kennt als mich.
Nachforschungen haben ergeben das das sogar der Wahrheit entsprechen kann!
Ich hab das gefühl das das ganze Drama noch sehr lange gehen wird
Aber da ich ja versprochen habe nicht aufzugeben wird das wohl ein Belastungstest für alle Beteiligten mit ungewissem Ausgang.

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