RE: Non Immigrant B

#16 von Somprit , 01.11.2010 14:15

... nun bei deinem "Englisch-schreinernden-Handwerker" kann man(n) sagen: Selig ist der Gläubige - besonders dann, wenn sie an "etwas soziales" im Zusammenhang der von IHM nicht zu erbringenden Visum-Bestimmungen glauben - denn er wird enttäuscht werden

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RE: Non Immigrant B

#17 von Choti , 01.11.2010 18:42

@Binturong, somprit
im Laufe der Jahre habe ich mehrere sogenannte Engisch-Lehrer kennengelernt. Einer trat als Englisch Lehrender auf, nachdem er in UK als Feuerwehrmann in Rente ging. Ein Amerikaner, der als Polsterer bei GM in Rente ging, lehrte ebenfalls Englisch. Beide hatten den Hintergedanken, auf diesem Wege eine Arbeitserlaubnis zu erlangen, was nicht klappte. Die Thais werden bei der Einschaetzung der Sprachkenntnisse und einer Lehrfaehigkeit von Auslaenderin oft unterschaetzt. Die Genehmigung zur Lehrtaetigkeit geht nicht so locker vom Hocker.
Den tollsten Fall erlebte ich bei einem Amerikaner, der im Auftrage des Peacecorps in unserem Amphur eingesetzt war, um Lehrer zu schulen. In einer Unterhaltung mit ihm bezeichnete er die Thais immer als Eingeborene. Ich dachte erst, dass ich mich verhoert haette. Nach drei Wochen war er weg. Die Thais sind schliesslich nicht bloede.

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RE: Non Immigrant B

#18 von Binturong , 01.11.2010 21:37

Der Engländer gestern überhäufte mich mit diversen Titeln oder Qualifikationen die er mitbringen müsste.
Darunter, so wie ich es heraushörte, war eine abgeschlossene Berufsausbildung, die er als Schreiner hat.

Nach seiner Aussage und als gebürtiger Engländer, mit sehr guter Sprachqualität reicht das aus.(?)

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#19 von Somprit , 01.11.2010 22:42

... nun dann wundert mcih ja wirklich nichts mehr .... ... obwohl ich es tagtäglich erleben muss... es wird auf absehbarer Zeit hier zu keinem Fortschritt im Bereich der Bildung kommen ...

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RE: Non Immigrant B

#20 von Binturong , 01.11.2010 23:29

Oh, da will ich diesem Engländer wirklich nichts Schlechtes anhängen.
Der bemüht sich ehrlich. Der will dass seine Schüler mal weg von der Straße kommen.
Er hat mir sein selbst angefertigtes „Lehrbuch“ gezeigt.
Bei ihm wäre ich mir sicher, da könnte man vieles lernen – wenn man denn möchte.
(Nicht nur ein ausgebildeter Pädagoge kann Wissen vermitteln.)

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#21 von Somprit , 02.11.2010 07:03

... ich will IHM nichts "Schlechtes" anhängen, mich wundert nur, was er Dir zu dem für die Thais zu erbringende Nachweise/Unterlagen sagte!

Natürlich kann ein jeder Laien-Pädagoge sehr fachliches Wissen vermitteln, etwas, was ER speziell umfassend beherrscht und richtig weitergeben kann.
Nur kann ich mir kaum vorstellen, dass man(n) hinsichtlich des zu beantragenden Visums auch nur ansatzweise eine "soziale Ader" seitens der Immi einfließen lassen wird ... und darum ging es mir hier!
Wie es bei den thailändischen "Lehrern" bestellt ist, erlebe ich des Öfteren, wenn eine Freundin meines Engels, welche "studierte Lehrerin" ist, Privat-Unterricht erteilt, weil sie so mehr verdient (nun ja erhält), hier anruft und bei mir nachfragen lässt, wie sie den Kindern die verschiedenen Zeitzonen erklären kann, welche Währung dies oder jenes Land hat und ...und ... ... denn dann graust es mir ob der "Lehrbefähigung"

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RE: Non Immigrant B

#22 von Binturong , 02.11.2010 11:00

Habe gerade auch noch die vorherigen Beiträge dazu durch gelesen.
„Mein“ Engländer sagte mir aber,
dass er für seine Lehrtätigkeit in dieser einen Schule ein monatliches „Gehalt“ von 6.000 Baht „nur“ bekommen hatte.

Könnte es sein, dass der Rektor selbst das Genehmigungsverfahren hinaus geschoben hatte
um eben diesen Billiglohnlehrer länger bei der Stange halten zu können?
Müssen ausländische Lehrer auch bestimmte Einkommensgrenzen einhalten?

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RE: Non Immigrant B

#23 von Somprit , 02.11.2010 11:32

... und mit diesen 6.000 Baht will er sein Leben dort insgesamt bestreiten ...

... nun bei meinem beschränkten Wissen gehe ich mal davon aus, dass er den Bestimmungen zufolge unter die erforderliche Einkommensgrenze von mindestens 50.000 Baht monatlich fallen müsste..., welche nicht nur versteuert, sondern auch bei der Visum-Gewährung mit zum tragen kommen werden ...

Dass diese "Lehrer" hierzulande kaum an dieses fürstliche Gehalt heranreichen, ist eigentlich ein offenes Geheimnis ...

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RE: Non Immigrant B

#24 von Binturong , 02.11.2010 15:04

Dann wäre ja der Vorschlag des Rektors
eine Arbeitsgenehmigung für den Mann zu machen reine verarsche gewesen?

Dann müßte auch jede offizielle Englischlehrer über diesen 50.000 Thb liegen?

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RE: Non Immigrant B

#25 von scubath , 03.11.2010 00:52

Zitat von Binturong
Dann wäre ja der Vorschlag des Rektors
eine Arbeitsgenehmigung für den Mann zu machen reine verarsche gewesen?
Dann müßte auch jede offizielle Englischlehrer über diesen 50.000 Thb liegen?




ich wuerde mal sagen das vorgehen des rektors ist typisch fuer thailand. und hier werden 2 seiten zufrieden gestellt. die schulen umgehen dabei zwar die gesetze aber ja in guter absicht fuer die allgemeinheit
und die eigentlich handwerkenden "lehrer" kommen so in genuss einer aufenthaltsgenehmigung.
ich habe bedingt durch mein fuer thailand recht junges expat alter einige kontakte zu lehrern verschiedener nationen.
in trang zu meiner anfangszeit hatten wir dort eine gruppe englisch teacher die fast ausnahmslos unqualifiziert waren.
das war aber ok so denn es sollte ja nur quote erfuellt werden. diese haben mit loehnen so im 20tausend bath bereich gearbeitet.
echte lehrer gab es unter ihnen kaum, wenn zertifikate vorgelegt wurden kamen diese auch schon mal aus dem print shop auf der kao sarn road in bkk.
auch hier in suphan buri ist es an den provinz schulen normal das die "lehrer" zum teil keine referenzen haben. es sind in der regel recht junge menschen die gerade selber mit der schule fertig sind und sich auf ein studium vorbereiten.
oft kommen diese ueber agenturen und werden so durchs land gereicht und geschoben.
an internationalen schulen schaut das dann schon ein wenig anders aus, besonders in bkk koenen sich die einrichtungen solche hilfslehrer nicht mehr erlauben.

uebrigens ist der lohn nicht in zusammenhang mit der work permit zu bringen, das labour dep stellt keine anforderungen betreffend eines mindest lohnes. auch wenn dies oft so zu lesen ist.
die 50 tausend mindest lohn sind nur fuer den fall zu bringen wenn man sich mit einer jahresverlaengerung die grenzuebertritte ersparen moechte. bei weniger lohn ist in der regel 3 monats zyklus angesagt, wobei die arbeitserlaubniss immer gleich der dauer der aufenthaltsbewilligung angepasst wird. hier kuemmern sich aber die schulen und der "lehrer" hat in der regel keinen stress mit den behoerden.

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RE: Non Immigrant B

#26 von MooHo ( Gast ) , 03.11.2010 08:22

Lehrer eerhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr auch bei geringerem Lohn, da gibt es Sonderregeln. Die meisten Lehrere, die ich kenne erhalten zwischen 25.000 und 35.000 Baht im Monat.

MooHo

RE: Non Immigrant B

#27 von veldenz , 04.11.2010 22:06

bei lehrern die 25.000 bis 35.000 Baht im Monat verdienen handelt es sich meistens
um lehrer die ohne 1a certifikat bei unterklassigen internationalen schulen unterichten.

bei lehrern die ein diplom vorweisen koennen und auch an erstklassigen internationalen
schulen beschaeftigt sind startet das salaer bei ~ 60.000,wobei auch deren direktoren
an die 200.000 verdienen exclusive benefiz.

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