RE: Gepäck

#16 von Somprit , 07.05.2010 08:17

... um das Thema "Gepäck" mal auf eine harte, sachliche Grundlage zu stellen... denn fliegen tun wir alle mehr oder weniger und treffen kann es JEDEN ....

Verlust von Fluggepäck
Weiter maximal 1134 Euro Entschädigung

Fluggästen steht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bei Verlust eines Gepäckstückes eine Entschädigung von höchstens 1134,71 Euro zu.
"Es handelt sich dabei um einen absoluten Höchstbetrag, der sowohl immaterielle als auch materielle Schäden abdeckt", erklärte das Luxemburger Gericht.
Ein Fluggast hatte den Billigflug-Anbieter Clickair wegen des Verlusts eines Koffers auf eine Entschädigung von 3200 Euro verklagt. Die Airline weigerte sich, weil eine internationale Luftverkehrsvereinbarung in solchen Fällen eine Höchstgrenze von 1134,71 Euro vorsieht.
Das mit dem Rechtsstreit befasste Handelsgericht in Barcelona wollte wissen, ob der Haftungshöchstbetrag neben materiellen auch immaterielle Schäden abdeckt. Die Entscheidung des EuGH bindet andere nationale Gerichte, vor denen ähnliche Fälle verhandelt werden.

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/fliegen102.html

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