... tja, dann auf zu neuen „Kindereien“ zwischen @Tango vs. @somprit...
@Tango, dem urplötzlichen Verfechter der Personenstandbescheinigung zur Eheschließung
und
@somprit, des Befürworters: Ehe nur mit EFZ/Konsularbescheinigung...
@Tango,...Du irritierst mich mit deinem
Zitat von Tango
...obwohl ich ausdrücklich darum gebeten hatte, es nicht an die große Glocke zu hängen?...
...warum eigentlich nicht, wenn alles, wirklich alles seinen „geordneten“ Gang nimmt, einen Gang, welcher doch Dir im Blute liegt... ich hingegen mehr aus der Rechtsprechung/Handhabung der §§ und nicht der bloßen Gesetzes-Theorie anhänge... wie Du...
... nun, da während meiner Auszeit, welche ich vor einem Landgericht in einer nordöstlichen Provinz verbrachte (später an geeigneter Stelle vielleicht mehr dazu) hier eine sachgerechte Gegenrede, gestützt auf so allerhand Paragraphen des deutschen Rechts, seitens unseres sehr beschlagenen *Rechtsexperte @Tango....
– *soweit es die trockenen Paragraphen und nicht die praxisnahe Auslegungen derselben betrifft –
... kam, rufe ich doch mal etwas in Erinnerung, woraus man(n) sehen kann, dass er offensichtlich ein Anhänger des „Alten vom Rhein“, oder bürgerlichem Namens: Konrad Adenauer, zu sein scheint....
Denn war es nicht dieser „Alte, welcher einst meinte:
„Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern....
...tja, welche eine Überraschung, auch unser @Tango dreht sich, verlor seine Unschuld, seine Gradlinigkeit.... na ja, lassen wir das!
...oder sollte ich sagen, dass er inzwischen auch in der Realität der praxisnahen Rechtsprechung/Rechtsauslegung angekommen ist....
Es ist etwas über 4 Jahre her (Sept.2008), als ich woanders schrieb:
Zitat
...Einst machte ich mich über ihn, seine §-Reiterei und Gesetzestreue noch lustisch… heute habe ich einen anderen Blick für seine Gradlinigkeit bekommen…
Es ging damals auf einem anderen Spielfeld um die Bedeutung des „Ehefähigkeitszeugnis“, ohne das eigentlich eine Eheschließung in TH nicht möglich sein sollte.
Damals behaupteten andere Mitspieler, man(n) könne auch ohne dieses Ehefähigkeitszeugnis und der damit verbundenen „Konsularbescheinigung“ eine Ehe vor einem Ampör hier eingehen....
... denn bereits damals war ich einer derjenigen, welcher aus der Praxis berichtete, dass eine Eheschließung hierzulande NICHT unbedingt mit einem EFZ gekoppelt/Voraussetzung sein müsste, sondern man(n) eine Ehe auch mittels einer bundesdeutschen, legalisierten Personenstandbescheinigung eingehen könne... vorausgesetzt, man(n) findet einen dazu gewillten Standesbeamten, welcher es mit seinen Dienstvorschriften nicht sooo genau nahm.
...tja, schon erstaunlich oder...
Ich schilderte damals Fälle aus der Praxis, also nix von wegen ohne EFZ/K.-Bescheinigung läuft nix, denn genau diese gegensätzliche Meinung vertrat vor 4 Jahren
@Tango: „Ohne EFZ/K.-Bescheinigung keine Eheschließung!
...aber es lief schon... falls der geeignete, willfährige Standesbeamte abseits seiner Dienstverordnungen zum handeln gefunden werden konnte!
Zitat
...In diesem Zusammenhang schrieb „Manfred unter Tango“ damals diesen für viele, auch für mich „ungehörigen Satz eines Petzers“.
Er schrieb
„Ich habe nochmals die Botschaft angeschrieben und einen Vorschlag gemacht, wie sich solche Lücken verhältnismäßig einfach schließen lassen...
(In Rot durch mich hervorgehoben![/size])
...seltsam, oder nicht
Er wollte „eine Lücke“, also etwas außerhalb von Recht, Gesetz & Dienstverordnungen, liegendes (!??) durch die Deutsche Botschaft in Bangkok, schließen lassen.
Wie würdet Ihr eine solche Lücke, welche man(n) sich zu Nutze machen könnte/kann, nennen?
Ich nenne so etwas eine „Grauzone“ ... eine Möglichkeit, abseits von Dienstanweisungen /Ausführungsvorschriften zu einem doch rechtsverbindlichen Ziel zu gelangen...
Das dies möglich ist, beweist @Tango nun selbst... indem er etwas, was er vor 4 Jahren verteufelte, nun im dem „Stein des Weisen“ versieht ....
Doch im Gegensatz zu ihm, welcher heute auf die Vereinfachung, nämlich einer legalisierten Personenstandbescheinigung schwört, schwöre ich auf die Unabdingbarkeit einer(s) EZF/K-Bescheinigung:
Heiraten nur mit einem EFZ und der daraus resultierenden „Konsularbescheinigung …… denn dann ist man(n)/Frau stets auf der absolut sicheren Seite
... tja, „damals“ ...schrieb ich weiter:
Zitat
...Dieser damals ihn - @T&ango - der Lächerlich preisgebende Satz, erhielt bei mir nun völlig andere Bedeutung und wurde in meiner Beurteilung in Sachen Ehefähigkeitszeugnis/Konsularbestätigung das A & O meines Denkens.
Was war die Ursache dazu?
Tja, hier verstarb Herr X, welcher über 10 Jahre mit seiner jetzt über 50-jährigen thailändischen Frau zusammen lebte, davon die letzten 7 Jahre als ein von dem Ampör rechtsmäßig angetrauten Ehepaares.
Seine Witwe hätte also getrost in die Zukunft blicken können, hatte sie doch Anspruch auf eine satte Witwenrente…
Doch dann, Blitz & Donner fuhr hernieder…,
stellte sich doch heraus, dass es noch eine rechtsmäßige Witwe gab, welche bedeutend ältere Ansprüche belegen konnte, auch wenn sie den IHR ebenfalls angetrauten Ehemann über 10 Jahre nicht gesehen hatte….
Was war geschehen?
Die Nachprüfungen ergaben, dass Herr X vor dem Ampör die Ehe mit einer gefälschten „Personenstands-Bescheinigung“ mit seiner thailändischen Frau eingegangen war.
Der zuständigen Konsularabteilung lag zu keinem Zeitpunkt für diese Ehe ein Ehefähigkeitszeugnis vor, eine "Konsularbescheinigung wurde zu keiner Zeit ausgestellt.
Somit war diese Ehe aus rechtlichen Gesichtspunkten nicht rechtsmäßig. Herr X hatte sich der Bigamie schuldig gemacht und ließ eine nun nicht „versorgte" thailändische „Ehefrau“ zurück, während die vor über einem Jahrzehnt „verstoßene“ rechtsmäßige Ehefrau nun mit einer satten Witwenrente für ihr mögliches Seelenleid entschädigt wurde…
Tja, „M.u.T“ hatte Recht, auf bestehende Lücken hinzuweisen, um sie zu schließen!
Man sollte es niemanden ermöglichen ohne Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses und der damit einhergehenden Konsularbescheinigung hier im Lande eine Ehe einzugehen
Leidtragende werden stets die trauernde Hinterbliebenen sein....
...tja, woher weiß ich das heute noch...man(n) schaue im ehemals ehrwürdigen TIP-Forum...
... ich wünsche somit allen Beteiligten, auch @Tango als Initiator, gutes Gelingen... und Glück ... falls sie die Ehe nur aufgrund einer Personenstand-Bescheinigung einzugehen beabsichtigen!
Für mich gilt, was ich einem Jeden nur raten kann:
Heiraten nur mit einem EFZ und der daraus resultierenden „Konsularbescheinigung …… denn dann ist man(n)/Frau stets auf der absolut sicheren Seite
...und damit wäre für mich tatsächlich alles, aber auch wirklich alles zu dieser Thematik gesagt ... doch halt, eine Frage steht ja noch offen:
Zitat
“... „Ehelauf“ beim Standesamt in Doi-Saket ins Abseits führte... ... warum
...tja, „warum“ gelang es nicht auch beim Ampör Doi-Saket die Ehe registrieren zu lassen
Als Resümee können wir also festhalten:
1 Eheregistrierung mittels P-Bescheinigung beim Ampör Mae-Rim ... gratuliere!
2. Versuch für eine weitere Eheregistrierung dort erfolglos, weil der „alte Standesbeamte“ inzwischen versetzt war... was meinte der „neue Standesbeamte“ ...
1 erfolgloser Versuch bei dem Ampör Doi-Saket .... warum erfolglos
2 Eheregistrierungen bei deinem Heimat-Ampör San-Sai ... gratuliere! ... was ich nicht anders erwartet hatte ...
Denn wenn „wir“ bei unserem Ampör vorsprechen bekommen wir überraschend sehr viel „geliefert“... was eigentlich ansonsten nicht vorstellbar ist...
...tja, es kommt einer wilden, kreuz & quer fahrenden Schnitzeljagd gleich, den „genehmen Standesbeamten“ zu finden, welcher abseits seiner sehr umfangreichen D-VO, Dir, lieber @Tango, gefällig sein wird....
Zu solch einer „Irrfahrt/Suchfahrt“ wünsche ich jedem heiratswilligen Glück, wobei man(n) sich stets vor Augen halten sollte:
Heiraten nur mit einem EFZ und der daraus resultierenden „Konsularbescheinigung …… denn dann ist man(n)/Frau stets auf der absolut sicheren Seite
...somit für mich völlig egal, wie sich nun unser @Tango aus dieser selbst gelegten Schlinge
Zitat von Tango
„Ich habe nochmals die Botschaft angeschrieben und einen Vorschlag gemacht, wie sich solche Lücken verhältnismäßig einfach schließen lassen...
...herauswinden wird, von mir wird hier zu EFZ/K.-Bescheinigung vs. Personenstandbescheinigung nichts mehr kommen
[size=85]...denke ich mal an (zumindest nicht vor Monatg)