RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#16 von Tango , 07.11.2012 10:12

Da hat doch tatsächlich wieder einer in Chiang Mai ohne EFZ geheiratet und dies alles für 50 Baht für die Aushändigung der Heiratsurkunde.
Und dieses alles auch ohne Beteiligung der deutschen Botschaft. Selbst für die Legalisation dieser thailändischen Heiratsurkunde muss man hier in Chiang Mai bei der Zweigstelle des thailändischen Außenministeriums nur 200 Baht bezahlen, statt 25 Euro, wenn man es über die Botschaft machen lässt. Möchte man die legalisierte Heiratsurkunde gleich mitnehmen, so zahlt man 400 Baht und muss nicht in die Warteschleife von 2 Tagen Dauer.

Der nächste Heiratswillige steht schon vor der Tür und wartet nur noch auf seine übersetzten und legalisierten Papiere aus Deutschland.

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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#17 von Somprit , 07.11.2012 11:43

... ich hatte es schon über dieses "saublöde Fratzenbuch ", sorry, dieses seriöse "Facebook" übermittelt bekommen und gratuliere zu diesem Streich.... ausgeführt innerhalb einer bestehenden "Grauzone"

Als eifriger Verfechter des EFZ frage ich mich, bei wie vielen der insgesamt 877 Bezirksämtern/Ampör dies wohl gelingen würde

Denn trotz mehrerer Anläufe bei verschiedenen Bezirksämtern/Ampör schaffte ich es in den letzten 2 Monaten nicht, ein Bezirksamt zu finden, welche ohne die mit dem EFZ einhergehende KONSULARBESCHEINIGUNG die beabsichtigte Ehe registrieren wollte...

Jedes Mal bekam das heiratswillige Paar die Ausführungsvorschrift des Standesamtes mit dem Hinweis auf die fehlende K-Bescheinigung präsentiert...
Deswegen nochmals: Glückwunsch zum Gelingen

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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#18 von Tango , 07.11.2012 15:57

@Somprit,
wie so bekommst du meinen Beitrag über Facebook übermittelt?
Kläre mich mal auf oder erzähle es mir morgen beim Empress.

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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#19 von Somprit , 07.11.2012 17:54

... nun DAS ist leicht erklärt .... kennst Du eine Thai, welche heutzutage nicht in diesem Facebook rotiert .... die Vollzugsmeldung raste doch schon rum, kaum dass die Unterschriften unter der Heiratsurkunde trocken waren

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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#20 von Tango , 07.11.2012 20:06

Ach so, jetzt verstehe ich.
Denn ich war erstaunt, zumal wir durch Abwesenheit des Standesbeamten zu einem anderen Amphoe fahren mussten.
Aber auch dort verlangte die Standesbeamtin keine Konsularbescheinigung. Es reichte die Bescheinigung, die durch die thailändische Botschaft in Berlin legalisiert wurde völlig aus. Sie wollte aber diese bereits legalisierte Bescheinigung noch vom thailändischen Außenministerium nochmals legalisiert haben.
Ich nehme an, dass die Zweigstelle hier in Chiang Mai auch Geld einnehmen möchte und dies vielleicht angeordnet hat.
Aber alles kein Problem, da man die legalisierte Bescheinigung gleich wieder mitnehmen kann. Hoch lebe die Legalisation.

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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#21 von Somprit , 07.11.2012 20:28

Zitat von Tango
...Sie wollte aber diese bereits legalisierte Bescheinigung noch vom thailändischen Außenministerium nochmals legalisiert haben.
Ich nehme an, dass die Zweigstelle hier in Chiang Mai auch Geld einnehmen möchte und dies vielleicht angeordnet hat.
Aber alles kein Problem, da man die legalisierte Bescheinigung gleich wieder mitnehmen kann. Hoch lebe die Legalisation.



...nun ja, weil eine solche "Über-Legalisation" durch das hiesige AA, sei es direkt in BKK oder der Außenstelle in CNX "höher" zu bewerten ist ... ist doch klar, oder

Denn der Weg läuft nun mal von unten nach oben... Königl.-TH-Botschaft Berlin – AA BKK oder ersatzweise / vertretungsweise Außenstelle CNX

... aber toll, dass es SO AUCH geklappt hat

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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#22 von Somprit , 18.11.2012 08:56

...wie ich schon vorstehend sagte

„... toll, dass es SO AUCH geklappt hat

...und heize ein stets sehr heiß & erregtes Thema, nämlich das erforderliche-nichterforderliche Ehefähigkeitszeugnis / EFZ erneut an...
Heize es deswegen nochmals an, weil ich eine recht vorwurfsvolle (!?) E-Mail erhielt, welche mit dem bezeichnenden Betreff:

„warum?

begann und sich fortsetze mit

Zitat
“... Hochzeit ohne EFZ moeglich, anstatt zu akzeptieren...

... So macht man sich "Freunde" Manfred! (Ralf will auch heiraten)...



...woraufhin ich dem Schreiber u..a. vorhielt:

„...Aber sage mir mal, wieso ein „Ralf" nun nicht heiraten kann?

Sollte es dem Mail-Schreiber völlig entgangen sein, dass, falls alles wirklich nach Recht & Gesetz - den damit verbundenen Dienst-/Ausführungsverordnungen - geht, man(n) auch einem „Ralf“ oder wie immer jemand heißen kann, die Eheschließung NICHT verweigern kann?

Ergo muss es sich doch offensichtlich um eine Grauzone handeln, in welcher man(n) auch nunmehr nur mit einer legalisierten Personenstandbescheinigung die Ehe hierzulande eingehen kann.

Und was bedeutet Grauzone ... nutzt man(n) den gesetzlich & verordnungsgemäß vorgegebenen Weg?
Nein, man(n) nutzt einen Weg, welcher durch das ausgetrickste Dickicht des behördlichen Dschungels führt, somit nicht dem Willen der/des Gesetzgebers entspricht...

Falls ich es falsch sehe, bin für jegliche Belehrung offen...
...denn man(n)/Frau sollte niemals vergessen, dass man(n) mit dem offiziell geforderten Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) und der damit einhergehenden Konsularbescheinigung stets und absolut auf der sicheren Seite ist ... sich eine Irrfahrt von Standesamt zu Standesamt (Bezirksämtern) ersparen kann.

Diese EFZ kann durchaus etwas mehr Zeit – je nach Fall bis zu 3 Monaten - beanspruchen, ggf. auch höhere Gebühren (nicht immer, ... bei verschiedenen Fällen sind mir Kosten von knapp über 200 EUR bekannt geworden).

Sollte man(n) den inzwischen von @Tango dankenswerter Weise nachgewiesenen, durchaus begehbaren Fall einer Eheschließung ausschließlich aufgrund landesüblicher Gesichtspunkte beschreiten, so benötigt man(n) neben Glück auch Zeit.... nämlich Zeit einen Standesbeamten unter den 877 Bezirksämtern zu finden, welcher den einfachen Weg ins Glück frei gibt.... nämlich die Registrierung der Ehe ohne Rücksicht auf die Herkunft eines fremdländischen Partners

In solch einem Falle stützt sich der „faule“ Standesbeamte, der Mühe & Arbeit scheut, gar von Unwissen beschlagen sein könnte ... - wobei ich das Wort Dummheit bewusst vermeide - alleine auf die Formalitäten, welche bei Landeskindern untereinander erforderlich sind

Dass es sich ggf. bei einem der Verlobten = Ehewilligen um eine fremdländische Langnase = Farang, handelt, übersieht er geflissentlich...

Denn in den Dienstverordnungen/-Ausführungsvorschriften des thailändischen Standesbeamten ist für jedes Farang-Land ausgewiesen, welche „Heiratsunterlagen“ von den die Ehe anstrebenden fremdländischen Personen vorzulegen sind
Bei uns Deutschen ist es nun mal eine mit einem EFZ einhergehende Konsularbescheinigung!

D.h., im ungünstigsten Falle wird man(n) sich ggf. auf eine Rundreise zu den 877 Bezirksämtern machen müssen, wo man(n) auch ohne die offiziell vorgesehene Konsularbescheinigung eine Ehe alleine aufgrund einer legalisierten Personenstandsbescheinigung (wie von Tango geschildert) registriert bekommen kann/könnte....

Höhere Gebühren können entstehen, wenn die thailändische Verlobte ggf. bereits Ehen hinter sich hat, deren rechtsmäßige Auflösung nun mal von deutschen Oberlandesgerichten m. E. zu Recht geprüft wird..... schließlich wird SIE sich ja von der Wa(h)re Liebe beeinflussen lassen, .... nämlich im Hinterkopf bereits die spätere Witwenrente aus Deutschland Revue passieren lassen...

Ich hatte bei meinen hiesigen beiden Eheschließungen das Glück, dass solche „Überprüfungen“ nun mal nicht erforderlich waren, beide Eheschließungen mich komplett incl. aller Legalisierungen hier um die 200 EURO kosteten!

Heute haben wir zumindest hier im Norden (Chiang-Mai) das große Glück, dass wir bei der Provinzverwaltung eine Außenstelle des Auswärtigen Amtes in Bangkok haben, wo Legalisierungen in kürzester Zeit für 2 – 400 Baht vorgenommen werden können...also eine deutliche Einsparung (!) gegenüber Legalisierungen, welche die Deutsche Botschaft vornimmt...

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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#23 von Tango , 18.11.2012 16:38

@Somprit,
um Irrtümer zu vermeiden sei gesagt, dass die E-Mail, die du @Somprit erhalten hast, nicht von mir stammt.
Des Weiteren sei erwähnt, dass es bei einer Eheschließung keine Grauzone gibt und schon gar nicht eine „Rumtrickserei.

Ich habe ausführlich im ersten Beitrag hier geschrieben, worauf man bei einer Eheschließung zu achten hat.
Daher nur kurz dazu: Bei einer vorgesehenen Heirat in Thailand, und davon reden wir hier, bestimmt einzig und alleine der thailändische Standesbeamte was er an Urkunden und Bescheinigungen etc. benötigt.
Das Ehefähigkeitszeugnis fordert ausschließlich die deutsche Botschaft, wenn eine Konsularbescheinigung ausgestellt werden soll. Das thailändische Recht sieht kein EFZ vor.

Weiter sei bemerkt, dass die deutsche Botschaft keine Legalisation von thailändischen Urkunden vornehmen kann. Diese Echtheitsüberprüfung nimmt das thailändische AA in Bangkok oder jetzt auch in Chiang Mai vor. Die deutsche Botschaft könnte dann eine "Ersatzlegalisation" vornehmen, falls erwünscht.

Dieses bedeutet, dass ich ohne jegliche Einmischung der Botschaft nach thailändischem Recht und somit beim thailändischen Amphoe eine Eheschließung vornehmen kann, die auch grundsätzlich unmittelbar von Deutschland anerkannt wird.

Selbst, wenn die Heirat vollzogen ist, muss ich nicht die deutsche Botschaft einschalten.
Denn die vom Amphoe ausgestellte Thai-Heiratsurkunde und das Protokoll dazu, lasse ich wiederum beim thailändischen AA legalisieren.

Die dann legalisierten Urkunden lasse ich von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache anfertigen.
Da bereits im Original der Heiratsurkunde die Legalisierung vom thailändischen AA vorgenommen wurde, muss bei der Übersetzung dieser Urkunde auch der entsprechende Vermerk der Legalisierung enthalten sein.

Somit sind alle gesetzlichen Vorgaben einer Eheschließung erfüllt, daher heißt es auch, dass alle in Thailand vor einem thailändischen Standesbeamten geschlossenen Ehen und Mischehen grundsätzlich unmittelbar von Deutschland anerkannt werden.

Hier wird der Unterschied einer Legalisation und der Ersatzlegalisation erklärt:

http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/...wnloaddatei.pdf

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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#24 von Somprit , 18.11.2012 22:35

Zitat von Tango
...Des Weiteren sei erwähnt, dass es bei einer Eheschließung keine Grauzone gibt und schon gar nicht eine „Rumtrickserei...



... aber selbstverständlich handelt es sich bei diesem eingeschlagenen Weg um eine Grauzone... welche ich gerne in helles Sonnenlicht zerren würde.... aber meine Vorbereitungen für die kommende Reise in den tiefen Issan halten mich derzeit davon ab...

Deswegen - ich kann es nun mal nicht lassen - schnell hier ein paar Worte, unterfüttert mit Zitaten

...ich wiederhole mich (un)gern, aber

Zitat
...wie ich schon vorstehend sagte

„... toll, dass es SO AUCH geklappt hat

...und heize ein stets sehr heiß & erregtes Thema, nämlich das erforderliche-nichterforderliche Ehefähigkeitszeugnis / EFZ erneut an...



.... wieder mal des unnötignötige Ehefähigkeitszeugnis…

...tja, das Für & Wider für das leidliche Ehefähigkeitszeugnis (EFZ)... es heizt immer wieder die anscheinend nie enden wollende Diskussion an....... wie oft, standen u.a. wir beide, Du, @Tango, und ich uns wegen dem EFZ gegenüber....

Ich behaupte und belege es nach wie vor, dass durch die Gesetzeslage Deutschlands vs. Thailands mit den jeweils – ja, auch in Thailand! – ergangenen Dienstvorschriften / Durchführungsverordnungen die Vorlage einer sogenannten Konsularbescheinigung, welche mit einem EFZ einhergeht, im Rahmen einer Eheschließung verlangt wird

Zur Erinnerung, bei der Konsularbescheinigung (für uns Deutsche / andere Nation ggf. andere Unterlagen) handelt es sich um diese abzugebende „Bestätigung/Erklärung“



(Die Legalisierung ergibt sich aus dem unten rechts befindlichen Aufkleber/Stempelabdruck des thail. AA)

... welche mit dem leidlichen EFZ einhergeht, kein EFZ keine K.-Bescheinigung

Trotz aller deiner hinreichenden Bemühungen, lieber @Tango, bleibe ich unverändert bei meinem stets vertretenen Standpunkt (lasse mich durch nichts davon abbringen...)

Heiraten nur mit einem EFZ und der daraus resultierenden „Konsularbescheinigung …… denn dann ist man(n)/Frau stets auf der absolut sicheren Seite

Wenn ich dann dein

Zitat
Darauf kann ich nur antworten: Hätte der heiratswillige Deutsche eine übersetzte Aufenthaltsbescheinigung / Personenstandbescheinigung (siehe oben unter Weg 1 beschrieben), die von der thailändischen Botschaft legalisiert wurde, vorgelegt, dann hätte die Vermählung gleich stattfinden können, denn mit einem Ehefähigkeitszeugnis kann der thailändische Standesbeamte nichts anfangen.



...lese, komme ich nicht umhin zu bemerken,

Zitat
„Was Du schilderst, sind „erlebte“ Vorgänge… und wie schon unser @Allgeier vorstehend anführte

“… 10 Districte = 10 verschiedene Antworten
… was aussagt, dass es heute hier so, morgen wieder ganz anders und von Ampör zu Ampör leider höchst unterschiedlich gehandhabt werden kann…



... wobei ich wiederum nicht um meinen Grundsatz

Heiraten nur mit einem EFZ und der daraus resultierenden „Konsularbescheinigung …… denn dann ist man(n)/Frau stets auf der absolut sicheren Seite

... herumkomme!

Ich führte ebenfalls an

Zitat
...gratuliere zu diesem Streich.... ausgeführt innerhalb einer bestehenden "Grauzone"

Als eifriger Verfechter des EFZ frage ich mich, bei wie vielen der insgesamt 877 Bezirksämtern/Ampör dies wohl gelingen würde

Denn trotz mehrerer Anläufe bei verschiedenen Bezirksämtern/Ampör schaffte ich es in den letzten 2 Monaten nicht, ein Bezirksamt zu finden, welche ohne die mit dem EFZ einhergehende KONSULARBESCHEINIGUNG die beabsichtigte Ehe registrieren wollte...

Jedes Mal bekam das heiratswillige Paar die Ausführungsvorschrift des Standesamtes mit dem Hinweis auf die fehlende K-Bescheinigung präsentiert...
Deswegen nochmals: Glückwunsch zum Gelingen



Womit ich es eigentlich, zumal ich die gesamte kommende Wochen im Landesinneren unterwegs sein werde, belassen sollte...

Ansonsten würde ich zu deiner beschrittenen Grauzone, denn um eine solche handelt es sich (!) sicher näher eingehen....um dein

Zitat
...Des Weiteren sei erwähnt, dass es bei einer Eheschließung keine Grauzone gibt und schon gar nicht eine „Rumtrickserei...



... verbindlich zu zerpflücken!

Was ich mit dem EFZ i. V. der K.-Bescheinigung als Grundsatz ansehe, hast Du – lieber @Tango – mit einem ... nun ja, Fällen aus DEINER Praxis widerlegt, gezeigt, dass es durchaus möglich ist auch nur mit einer entsprechend legalisierten Personenstandbescheinigung eine Ehe registrieren zu lassen... ausgehend von einer Grauzone, welche im Nebel der fahrlässigen (?) Unwissenheit des „gesucht & gefundenen“ Standesbeamten ermöglicht wurde

Nur, ... bei wie vielen Standesämtern wird dies möglich sein ... abseits der hiesigen Bürokratie, gelenkt von Gesetz und Dienstvorschriften!

...seltsam, wenn ich von Dir lese

Zitat
...Denn ich war erstaunt, zumal wir durch Abwesenheit des Standesbeamten zu einem anderen Amphoe fahren mussten.
Aber auch dort verlangte die Standesbeamtin keine Konsularbescheinigung. Es reichte die Bescheinigung, die durch die thailändische Botschaft in Berlin legalisiert wurde völlig aus...



... bin ich leicht verwirrt, um dann zu hören, dass der letzte „Ehelauf“ beim Standesamt in Doi-Saket ins Abseits führte... ... warum

Aber vielleicht sieht es ja in der kommenden Woche wieder völlig anders aus... wenn Du uns hier von einem erneuten, erfolgreichen Vollzug berichtest... wozu ich Dir (Euch) selbstverständlich wieder gratulieren würde! ... denn es wäre ein erfolgreicher Hindernislauf durch eine „Grauzone“...

Doch wer meinen Grundsatz

Heiraten nur mit einem EFZ und der daraus resultierenden „Konsularbescheinigung …… denn dann ist man(n)/Frau stets auf der absolut sicheren Seite

...in den Wind schlägt, sollte dem sehr klugen Rat unseres @Allgeiers folgen, der da lautete

Zitat
... Dort wo man heiraten will zuerst fragen was die sehen wollen. Dann dementsprechend die Papiere zusammensuchen...



... denn so würde man(n)/Frau einen wahren Hindernislauf von Ampör zu Ampör vermeiden.. falls man/n)/Frau aus einer Grauzone heraus mittels legalisierter Personenstandbescheinigung die Ehe registrieren lassen will....

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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#25 von Somprit , 19.11.2012 19:39

... eine winzige Ergänzung, ein Tritt neben das EFZ / Personenstandbescheinigung:

... was das sogenannte Gelbe Hausbuch für den Farang, ist das Blaue Hausbuch für den thailändischen Staatsbürger ... eine amtl. Wohnsitzbestätigung und sonst NIX... ein Familienstand wird dort niemals festgehalten...

Denn wie ich überrascht vernehmen musste, gibt es langjährige Expats, welche die Bedeutung, Sinn & Zweck dieses „Blauen Hausbuch“ völlig falsch interpretieren, es gar mit einer Art Familienstammbuch oder ähnlichem gleichsetzen...

Wir sollten uns alle hier klar sein, dass es kein Einwohnermeldewesen wie bei uns in der alten Heimat gibt...wo ein jeder Orts(Wohnungs)wechsel amtl. festgehalten wird.
Wer hier geboren wird, bekommt mit dem Tag seiner Geburt eine Registriernummer welche er bis zu seinem Tode beibehält.

Anhand dieser Reg.-Nr. wird er in dem „Blauen Hausbuch“ (Tabien-Baan) eingetragen, welches für das Wohnanwesen/Grundstück seiner Eltern seitens des Bezirksamtes ausgestellt wurde. Das bedeutet, dass die Wurzeln seines amtlichen Daseins stets mit Grund & Boden der Eltern verbunden sind!
Erst wenn er Eigentümer von einem Stück anderen Grund & Bodens wird, hat er die Möglichkeit, d.h. die Voraussetzung zu einem eigenständigen Blauen-Buches, wo er/sie und die kommenden Kinder ihre amtliche Daseinsberechtigung bekommen; eine nachgewiesene Daseinsberechtigung, welche für das Wahlrecht, Zuweisung zum Gesundheits-System, gar der späteren sehr spärlichen staatlichen Rente ausschlaggebend sein wird

Dieses Blaue Hausbuch ist somit die Grundlage für das gesamte königlich-thailändische Meldewesen, der damit einhergehenden Rechte & Pflichten.
Es sagt jedoch absolut nichts über den Personenstand aus, wie es fälschlicher Weise angenommen wird


Eine verbindliche Aussage über den Personenstand erhält man(n) ausschließlich über das zuständige Ampör (Bezirksamt) vom Zentralregister in Bangkok

Das Blaue Hausbuch ist das A & O für jegliche Zuteilung wie z. B. Haus-Nr., Stromzähler...
Ohne dieses kleine blaue Büchlein gibt es keine Haus-Nr., ohne Haus-Nr. KEIN Blaues Buch, keinen Stromzähler... und verschiedenes andere bereits angeführt Dinge NICHT

Abweichungen gibt es z. B. bei Studierenden, welche sich an der jeweiligen Universität in das dortige „Gesamtwerk“ eines „dicken“ blauen Buches erfassen lassen können...

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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#26 von Somprit , 19.11.2012 22:59

...gestern schrieb @Tango & meine Wenigkeit hier:

Zitat von Somprit

Zitat von Tango
...Des Weiteren sei erwähnt, dass es bei einer Eheschließung keine Grauzone gibt und schon gar nicht eine „Rumtrickserei...



... aber selbstverständlich handelt es sich bei diesem eingeschlagenen Weg um eine Grauzone... welche ich gerne in helles Sonnenlicht zerren würde.... ...




... und hoffte (!?) eigentlich auf eine fundierte Gegenrede....
Doch nichts geschah bis jetzt und ich trete unerleuchtet meine Reise in den tiefen Issan an ....

Sollte auch ein @Tango lernfähig sein... oder einen ebensolchen sturen Kopf wie ich selbst haben...denn mich juckt es noch immer, seine ggf. vorhandenen Argumente .... wie sagte ich gleich gestern...

Zitat
... verbindlich zu zerpflücken!



Also warten wir mal, ... zum Wochenende hin werde ich wohl irgendwo Zugang zu einem PC bekommen, sehen, abwägen & URTEILEN...

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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#27 von Tango , 21.11.2012 13:26

Vorab folgende Info:
@Somprit hatte ein Termin bei Herrn Dirksen, Thema war der DHV.
Nach diesem Gespräch erhielt ich einen Anruf von Herrn D. der sich erkundigte, ob es stimmt, dass ich neben dem Renten-Service nun auch einen Heirats-Service anbiete, sodass die Ehewilligen auch ohne EFZ heiraten können.
Letzten Montag sprach ich dann Herrn D. persönlich daraufhin an. Nun frage ich mich, was bezweckte er (@Somprit) wohl mit dieser Aussage, obwohl ich ausdrücklich darum gebeten hatte, es nicht an die große Glocke zu hängen?

Zum Thema:

@Somprit schrieb u.a.
Ansonsten würde ich zu deiner beschrittenen Grauzone, denn um eine solche handelt es sich (!) sicher näher eingehen....um dein ... verbindlich zu zerpflücken!

Wir hatten uns geeinigt, dass dieses Forum sauber bleibt von der „Zerpflückung“.
Den Versuch der Zerpflückung hast du schon bezüglich des EFZ zur Genüge 2009 in einem anderen Forum gestartet und nichts erreichen können.


Nachzulesen hier: http://asiapurtravel.phpbb6.de/asiapurtr...1-0-asc-50.html

Und ich denke, dass du hier vor Ort nichts Neues darüber berichten kannst, deshalb verschone uns von dem Übel.
Die Beweise, dass auch ohne EFZ hier in Thailand geheiratet werden kann, konnte dir dort nicht geliefert werden.

Nun sind aber drei Ehen hier direkt vor deiner Nase vollzogen worden. Sogar mit einem Legalisierungsvermerk der deutschen Botschaft, um dir klar zu machen, dass deine Aussage:

„… und für völlig unbelehrbare Geister, … wer denkt, er könnte hier ohne ein EFZ, lediglich unter Vorlage einer „Personenstandsbescheinigung“ die Ehe schließen, der sollte doch bitte erklären, wie er eine solche - zur gegenwärtigen Zeit (!) - von der Deutschen Botschaft/Konsularabteilung legalisieren lassen wird…“

So nicht richtig sein kann.

Du solltest deine Überheblichkeit hier im Forum etwas zügeln.

Unter „Anerkennung ausländischer Heiratsurkunden“ steht u.a.

Wirksamkeit der Ehe
Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiellrechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.
Für die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer im Ausland geschlossenen Ehe für den deutschen Rechtsbereich gibt es zudem ein freiwilliges Verfahren, das auf Antrag einer der Ehegatten beim zuständigen Familiengericht durchgeführt werden kann.
Die "Registrierung" einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben. Deutsche Staatsangehörige sind dementsprechend nicht verpflichtet, beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister (§34 PStG) zu stellen.

Aufenthaltsnachweis
Weiter fordern die Behörden in Deutschland in den meisten Fällen einen Auszug aus dem Hausregister (Hausregisterauszug). Dieses Dokument (ein kleines blaues Heft, in welchem alle Bewohner des Hauses vermerkt sind) wird von allen Hausbewohnern benötigt und kann daher i.d.R. nicht mit nach Deutschland genommen werden, so dass eine (vom Bezirksamt, der Botschaft oder einem Konsulat beglaubigte) Kopie anzufertigen ist. Alternativ hierzu kann sich Ihre Verlobte auch einen Auszug aus dem thailändischen Melderegister (Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung) besorgen – erhältlich bei der Heimatbehörde Ihrer Verlobten, dem Zentralregisteramt oder auch jedem mit dieser Behörde vernetzten Bezirksamt.

Hier mehr darüber: http://www.thailaendisch.de/pdf/merkblat...sche-heirat.pdf

Dann noch etwas über Eheschließungsbestimmungen

Rechtsverbindliche Auskünfte über die im Ausland geltenden Regelungen zu einer Eheschließung können jedoch nur von der Amtsperson bzw. der zuständigen Behörde im Ausland erteilt werden, die die Eheschließung vornehmen soll. Daher empfiehlt sich in jedem Fall die direkte Kontaktaufnahme mit dieser Stelle. Insbesondere sollten aktuelle Auskünfte über die vorzulegenden Dokumente, evtl. notwendige Übersetzungen und Echtheitsbestätigungen eingeholt werden.

Und diese Aussage von dir: „ausgehend von einer Grauzone, welche im Nebel der fahrlässigen (?) Unwissenheit des „gesucht & gefundenen“ Standesbeamten ermöglicht wurde“.

Mit was für ein Recht bezeichnest du diese thailändischen Standesbeamten als Unwissend?

Hier klicke mal an, da steht etwas über das EFZ. Lese nur ganz unten den Beitrag:

http://www.philboards.com/topic/27022-ab...-die-botschaft/

dann hier, § 39 Abs. 2 (Auszug) PStG
Die Beibringung eines EFZ für den anderen Eheschließenden (hier Thailänderin), ist nicht erforderlich. Anmerkung: Warum wohl nicht? Weil Thailand kein EFZ ausstellt.

Ich frage mich also, warum du dieses leidige Thema hier wieder zur Sprache bringst.
Und schlimm ist es auch, wenn du zu diesem Thema keine Argumentation mehr auf Lager hast, dann wird schnell ein neues Thema im selben Thread angeschnitten, um eventuell weiter austeilen zu können.

Trotzdem werde ich zum „blauen/gelben Handbuch“ mich hier äußern müssen, da einige Aussagen so nicht stehen bleiben können.

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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#28 von Somprit , 22.11.2012 09:26

Zitat von Tango
...@Somprit schrieb u.a.
Ansonsten würde ich zu deiner beschrittenen Grauzone, denn um eine solche handelt es sich (!) sicher näher eingehen....um dein ... verbindlich zu zerpflücken!

Wir hatten uns geeinigt, dass dieses Forum sauber bleibt von der „Zerpflückung“. ....




... jetzt komme ich von einem recht anstrengenden Tagesgeschäft und langer anstrengender Nachtfahrt aus Udon-Thani zurück und muss überrascht feststellen zu welchen Ergebnissen.... Du, lieber @Tango doch gekommen bist ...

Doch bevor ich heute Abend wieder in den Bus steige, um am Sonntagabend wieder in CNX auszusteigen, werde ich Dir gebührend .... antworten

Apropos, Du schreibst

Zitat
...Ich frage mich also, warum du dieses leidige Thema hier wieder zur Sprache bringst.
Und schlimm ist es auch, wenn du zu diesem Thema keine Argumentation mehr auf Lager hast, dann wird schnell ein neues Thema im selben Thread angeschnitten, um eventuell weiter austeilen zu können.

Trotzdem werde ich zum „blauen/gelben Handbuch“ mich hier äußern müssen, da einige Aussagen so nicht stehen bleiben können...



... zur Sprache bringe ich es deswegen, weil zu viel von Dir hier hinterlassen wurde, welches doch im Grunde gegen Deine eigene Meinung verstößt, Du " DEINE PERSÖNLICHE Grauzone vehement verteidigst...und trotzdem bleibt es eine Grauzone (habe deine gestrige Einlassung vorerst nur kurz überflogen)

...und mit dem "Blauen Hausbuch"... was möchtest Du gerne richtigstellen bzw. ergänzen...letzten Donnerstag am Büfett hattest Du doch wirklich NULL-Ahnung davon , ansonsten hätte ich es nicht vorstehend hier ohne persönlichen Bezug zu Dir, eingebracht

Apropos, ich wäre mir allerdings auch NICHT zu schade, mich unter dem Schlussstrich in einer tiefen Verbeugung zu entschuldigen... welche ich nach allem Für & Wider nicht für gegeben sehe.... aber DAS wiederum sollten dann die interessierten Leser entscheiden!
Meine "Argumentation" wird dich, @Tango, sicher überraschen!

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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#29 von Somprit , 22.11.2012 14:34

... tja, dann auf zu neuen „Kindereien“ zwischen @Tango vs. @somprit...

@Tango, dem urplötzlichen Verfechter der Personenstandbescheinigung zur Eheschließung

und

@somprit, des Befürworters: Ehe nur mit EFZ/Konsularbescheinigung...


@Tango,...Du irritierst mich mit deinem

Zitat von Tango
...obwohl ich ausdrücklich darum gebeten hatte, es nicht an die große Glocke zu hängen?...



...warum eigentlich nicht, wenn alles, wirklich alles seinen „geordneten“ Gang nimmt, einen Gang, welcher doch Dir im Blute liegt... ich hingegen mehr aus der Rechtsprechung/Handhabung der §§ und nicht der bloßen Gesetzes-Theorie anhänge... wie Du...

... nun, da während meiner Auszeit, welche ich vor einem Landgericht in einer nordöstlichen Provinz verbrachte (später an geeigneter Stelle vielleicht mehr dazu) hier eine sachgerechte Gegenrede, gestützt auf so allerhand Paragraphen des deutschen Rechts, seitens unseres sehr beschlagenen *Rechtsexperte @Tango....

*soweit es die trockenen Paragraphen und nicht die praxisnahe Auslegungen derselben betrifft

... kam, rufe ich doch mal etwas in Erinnerung, woraus man(n) sehen kann, dass er offensichtlich ein Anhänger des „Alten vom Rhein“, oder bürgerlichem Namens: Konrad Adenauer, zu sein scheint....

Denn war es nicht dieser „Alte, welcher einst meinte:

„Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern....

...tja, welche eine Überraschung, auch unser @Tango dreht sich, verlor seine Unschuld, seine Gradlinigkeit.... na ja, lassen wir das!

...oder sollte ich sagen, dass er inzwischen auch in der Realität der praxisnahen Rechtsprechung/Rechtsauslegung angekommen ist....

Es ist etwas über 4 Jahre her (Sept.2008), als ich woanders schrieb:

Zitat
...Einst machte ich mich über ihn, seine §-Reiterei und Gesetzestreue noch lustisch… heute habe ich einen anderen Blick für seine Gradlinigkeit bekommen…

Es ging damals auf einem anderen Spielfeld um die Bedeutung des „Ehefähigkeitszeugnis“, ohne das eigentlich eine Eheschließung in TH nicht möglich sein sollte.
Damals behaupteten andere Mitspieler, man(n) könne auch ohne dieses Ehefähigkeitszeugnis und der damit verbundenen „Konsularbescheinigung“ eine Ehe vor einem Ampör hier eingehen....



... denn bereits damals war ich einer derjenigen, welcher aus der Praxis berichtete, dass eine Eheschließung hierzulande NICHT unbedingt mit einem EFZ gekoppelt/Voraussetzung sein müsste, sondern man(n) eine Ehe auch mittels einer bundesdeutschen, legalisierten Personenstandbescheinigung eingehen könne... vorausgesetzt, man(n) findet einen dazu gewillten Standesbeamten, welcher es mit seinen Dienstvorschriften nicht sooo genau nahm.

...tja, schon erstaunlich oder...

Ich schilderte damals Fälle aus der Praxis, also nix von wegen ohne EFZ/K.-Bescheinigung läuft nix, denn genau diese gegensätzliche Meinung vertrat vor 4 Jahren

@Tango: „Ohne EFZ/K.-Bescheinigung keine Eheschließung!

...aber es lief schon... falls der geeignete, willfährige Standesbeamte abseits seiner Dienstverordnungen zum handeln gefunden werden konnte!

Zitat
...In diesem Zusammenhang schrieb „Manfred unter Tango“ damals diesen für viele, auch für mich „ungehörigen Satz eines Petzers“.
Er schrieb

„Ich habe nochmals die Botschaft angeschrieben und einen Vorschlag gemacht, wie sich solche Lücken verhältnismäßig einfach schließen lassen...



(In Rot durch mich hervorgehoben![/size])

...seltsam, oder nicht

Er wollte „eine Lücke“, also etwas außerhalb von Recht, Gesetz & Dienstverordnungen, liegendes (!??) durch die Deutsche Botschaft in Bangkok, schließen lassen.

Wie würdet Ihr eine solche Lücke, welche man(n) sich zu Nutze machen könnte/kann, nennen?
Ich nenne so etwas eine „Grauzone“ ... eine Möglichkeit, abseits von Dienstanweisungen /Ausführungsvorschriften zu einem doch rechtsverbindlichen Ziel zu gelangen...

Das dies möglich ist, beweist @Tango nun selbst... indem er etwas, was er vor 4 Jahren verteufelte, nun im dem „Stein des Weisen“ versieht ....

Doch im Gegensatz zu ihm, welcher heute auf die Vereinfachung, nämlich einer legalisierten Personenstandbescheinigung schwört, schwöre ich auf die Unabdingbarkeit einer(s) EZF/K-Bescheinigung:

Heiraten nur mit einem EFZ und der daraus resultierenden „Konsularbescheinigung …… denn dann ist man(n)/Frau stets auf der absolut sicheren Seite


... tja, „damals“ ...schrieb ich weiter:

Zitat
...Dieser damals ihn - @T&ango - der Lächerlich preisgebende Satz, erhielt bei mir nun völlig andere Bedeutung und wurde in meiner Beurteilung in Sachen Ehefähigkeitszeugnis/Konsularbestätigung das A & O meines Denkens.

Was war die Ursache dazu?

Tja, hier verstarb Herr X, welcher über 10 Jahre mit seiner jetzt über 50-jährigen thailändischen Frau zusammen lebte, davon die letzten 7 Jahre als ein von dem Ampör rechtsmäßig angetrauten Ehepaares.

Seine Witwe hätte also getrost in die Zukunft blicken können, hatte sie doch Anspruch auf eine satte Witwenrente

Doch dann, Blitz & Donner fuhr hernieder…,

stellte sich doch heraus, dass es noch eine rechtsmäßige Witwe gab, welche bedeutend ältere Ansprüche belegen konnte, auch wenn sie den IHR ebenfalls angetrauten Ehemann über 10 Jahre nicht gesehen hatte….

Was war geschehen?
Die Nachprüfungen ergaben, dass Herr X vor dem Ampör die Ehe mit einer gefälschten „Personenstands-Bescheinigung“ mit seiner thailändischen Frau eingegangen war.

Der zuständigen Konsularabteilung lag zu keinem Zeitpunkt für diese Ehe ein Ehefähigkeitszeugnis vor, eine "Konsularbescheinigung wurde zu keiner Zeit ausgestellt.

Somit war diese Ehe aus rechtlichen Gesichtspunkten nicht rechtsmäßig. Herr X hatte sich der Bigamie schuldig gemacht und ließ eine nun nicht „versorgte" thailändische „Ehefrau“ zurück, während die vor über einem Jahrzehnt „verstoßene“ rechtsmäßige Ehefrau nun mit einer satten Witwenrente für ihr mögliches Seelenleid entschädigt wurde…

Tja, „M.u.T“ hatte Recht, auf bestehende Lücken hinzuweisen, um sie zu schließen!
Man sollte es niemanden ermöglichen ohne Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses und der damit einhergehenden Konsularbescheinigung hier im Lande eine Ehe einzugehen
Leidtragende werden stets die trauernde Hinterbliebenen sein....



...tja, woher weiß ich das heute noch...man(n) schaue im ehemals ehrwürdigen TIP-Forum...
... ich wünsche somit allen Beteiligten, auch @Tango als Initiator, gutes Gelingen... und Glück ... falls sie die Ehe nur aufgrund einer Personenstand-Bescheinigung einzugehen beabsichtigen!

Für mich gilt, was ich einem Jeden nur raten kann:

Heiraten nur mit einem EFZ und der daraus resultierenden „Konsularbescheinigung …… denn dann ist man(n)/Frau stets auf der absolut sicheren Seite

...und damit wäre für mich tatsächlich alles, aber auch wirklich alles zu dieser Thematik gesagt ... doch halt, eine Frage steht ja noch offen:

Zitat
“... „Ehelauf“ beim Standesamt in Doi-Saket ins Abseits führte... ... warum



...tja, „warum“ gelang es nicht auch beim Ampör Doi-Saket die Ehe registrieren zu lassen

Als Resümee können wir also festhalten:

1 Eheregistrierung mittels P-Bescheinigung beim Ampör Mae-Rim ... gratuliere!

2. Versuch für eine weitere Eheregistrierung dort erfolglos, weil der „alte Standesbeamte“ inzwischen versetzt war... was meinte der „neue Standesbeamte“ ...

1 erfolgloser Versuch bei dem Ampör Doi-Saket .... warum erfolglos

2 Eheregistrierungen bei deinem Heimat-Ampör San-Sai ... gratuliere! ... was ich nicht anders erwartet hatte ...

Denn wenn „wir“ bei unserem Ampör vorsprechen bekommen wir überraschend sehr viel „geliefert“... was eigentlich ansonsten nicht vorstellbar ist...

...tja, es kommt einer wilden, kreuz & quer fahrenden Schnitzeljagd gleich, den „genehmen Standesbeamten“ zu finden, welcher abseits seiner sehr umfangreichen D-VO, Dir, lieber @Tango, gefällig sein wird....

Zu solch einer „Irrfahrt/Suchfahrt“ wünsche ich jedem heiratswilligen Glück, wobei man(n) sich stets vor Augen halten sollte:

Heiraten nur mit einem EFZ und der daraus resultierenden „Konsularbescheinigung …… denn dann ist man(n)/Frau stets auf der absolut sicheren Seite

...somit für mich völlig egal, wie sich nun unser @Tango aus dieser selbst gelegten Schlinge

Zitat von Tango
„Ich habe nochmals die Botschaft angeschrieben und einen Vorschlag gemacht, wie sich solche Lücken verhältnismäßig einfach schließen lassen...



...herauswinden wird, von mir wird hier zu EFZ/K.-Bescheinigung vs. Personenstandbescheinigung nichts mehr kommen

[size=85]...denke ich mal an (zumindest nicht vor Monatg)

Somprit  
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RE: Familienrecht - Eheschließung - Heiratsurkunde

#30 von Binturong , 22.11.2012 17:24

Somprit,

jetzt fühlst du dich guuut!?

(Recht und recht haben... .) (Vielleicht noch: Oder so... .)

Binturong  
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