Das Imperium .... SORRY: Die Botschaft schlägt zurück....
... wie hinreichend bekannt, war ich stets ein Verfechter des EHEFÄHIGKEITSZEUGNISSES (EFZ), ließ mich im Interesse Heiratswilliger, oftmals rosaroter Brillenträger, denen die Augen erst aufgingen, als sie bis über die Oberlippe im selbst angerührten Schlamassel steckten von unserem Rechtsexperten @Tango überzeugen, dass es durchaus auch möglich ist, hierzulande nach den gesetzlichen Bestimmungen der Freien, die Ehe relativ frei einzugehen.
Einzugehen auf der rechtlichen Grundlage des Landes der Freien... und somit befreit von der gründlichen deutschen Bürokratie, welche sich in Bezug auf das EFZ noch auf des „Adolfs“ Rassenideologie (!?) stützt.
Es gab / gibt (!?) hier in den Ampörs (Bezirksämtern) Standesbeamte, die sich nicht an deutschen Rechtsvorschriften hielten, sondern Mischehen registrier(t)en so dass die Deutsche Botschaft, wohl oder übel, eine solche, abseits der Bürokratie eingegangene Ehe legalisieren musste ...
Mehreren Heiratswütigen gelang dies auch. Es gab / gibt (!?) Ampörs (Bezirksämter), welche sich bislang nicht von den Wünschen unserer Botschaft lenken ließen, der jeweilige königliche ... sorry: erhabene und gottähnlich, abseits der Wünsche der Deutschen Botschaft handelnde Standesbeamte trug die Ehe in seinem Register ein.
Eine Multi-Kulti-Ehe welche somit auch zum berechtigten (!?) Ärger der Deutschen Botschaft RECHTSKRÄFTIG war!
Doch inzwischen ist die Botschaft auf dem besten Wege, diese Vorgehensweise strikt zu unterbinden!
Besonders häufig auffallende (!?) Standesämter im Land der Freien erhielten kürzlich ein amtliches Schreiben der Botschaft, in welchem diese auf das Erfordernis der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) und die damit einhergehende Konsularbescheinigung hinwies.
Fazit:
Das (die) angeschriebene Standesämter lehn(t)en weitere Eheregistrierungen OHNE Konsularbescheinigung ab!
Wer also zukünftig hier eine Ehe eingehen will, sollte sich auf den – je nach Fall – etwas längeren und mühseligeren Weg zur Erlangung des EZF incl. Konsularbescheingung einstellen. ...
Ohne diese K-Bescheinigung wird kein Standesamt eine Ehe fortan registrieren wollen...
Apropos, Urgesteine der Foren-Szene kennen ihn sicher noch... den trompetenden einstigen @Jumbo.... was würde er jetzt sagen, falls er, geschädigt wie er ist, dies zur Kenntnis nehmen müsste